Dürfen Juden lügen und betrügen?

22. April 2014

Oder sollen sie sogar? Decken der deutsche Staat und insbesondere seine Justiz solches Verhalten? Wohl vielleicht, um antisemitische Vorurteile der Deutschen zu fördern und provozieren? Um sie dann – also die Deutschen – in die böse Ecke stellen zu können, entsprechende “Therapien”, Erziehung und Bombardement mit dem Hoolkaust und damit verbundener Verpflichtung in die ungezählten Gedenkstätten zum kollektiven Kotau zu erzwingen? Parallel dazu zum unwidersprochenen, ständigen Geldabfluß in die geübten, zahlreichen und bekannten Kanäle?

Tausende Juden haben den Holokaust geleugnet – sagt das Gericht!
Und zwar das Düsseldorfer Sozialgericht stellte dieses fest, wie dpa schon am 17. Februar 2oo6 berichtete. Inzwischen bin ich nicht mehr erstaunt, daß von dieser ungeheurlichen Tatsache kaum jemand in Deutschland Notiz nahm. Weder in der ersten Reihe, noch mit meinem zweiten Hühnerauge, gar meinem Regional-Rotlichtstrahler MDR, geschweige denn dem Blatt, was schon in sozialistische Zeiten als “Freiheit” auf der Treppe liegend log und heute mit lediglich einer Zwiebelschale weniger genau so blickverschwimmend als MZ firmiert – nirgends konnte ich vom dreisten Geschehen erfahren. Denn es herrschte eisiges mediales Totschweigen, wie wenn Migranten gemordet haben.

Tausende Klagen wurden als den Holokaust leugnend abgewiesen –
zitiert dpa Sozialgerichtspräsident Peter Elling. Was war geschehn? Es gab ein Urteil des Bundessozialgerichts, das den Ghettobewohnern für freiwillige und bezahlte Tätigkeit (bis 1945) in deutschen Firmen entsprechende Beitragszeiten in der Rentenversicherung zuerkannte (5 RJ 66/95). Daraus folgte 2oo2 ein Gesetz für Renten aus Ghetto-Arbeitszeiten. Prompt lagen bis Mitte 2oo3 aus Israel gut 43.000 Anträge vor. Tausende davon wurden abgelehnt und landeten eben beim Düsseldorfer Gericht, welches aber gut 95 % der Klagen auch wieder ablehnte, denn sie waren mit einem grundlegenden Mangel behaftet:

Laut früherer Anträge wurden die Kläger zu Sklavenarbeit gezwungen!
Ohne Entgelt natürlich und mit Auschwitz-Deportationsandrohung. So stehts in ihren Anträgen aus den fünziger Jahren, als nämlich die ersten Milliarden Wiedergutmachung für solchermaßen verfolgte Ausgebeutete flossen. Und nun plötzlich freiwillig und gegen harte Reichsmark? Hatten sie nicht mit deutscher Gründlichkeit gerechnet, die Vergeßlichen?

“Diese Vorgaben verführten die Betroffenen sogar dazu, den Holokaust zu beschönigen oder zu leugnen, um einen Rentenanspruch durchzusetzen!”
verlautbart das Gericht gegenüber dpa.
“Während die Betroffenen in den 50-er Jahren über Gewalt, Zwangsarbeit und drohende Deportation nach Auschwitz berichtet hätten, läsen sich die Angaben zu ihrer damaligen Lebenssituation in den Klageschriften nun deutlich anders.”
Was hier Richter Elling so ruhig ausspricht, will einem gar nicht so richtig in den Kopf. Tausende Juden – also alles ja die berühmten Zeitzeugen – erzählen mal Holokaust und mal anständiges Berufs- und Ghettoleben?

Tausende jüdische Augenzeugen lügen – und ungestraft dazu?
Da ergibt sich ja sogleich für jeden gesunden Menschenverstand die nächstliegende Frage: Wann haben sie die Wahrheit gesagt? Haben sie überhaupt je die Wahrheit gesagt? – getreu dem einschlägigen deutschen Sprichwort vom “Wer einmal lügt, usw.”. Gibt es im Jüdischen solches Sprichwort nicht? Nur eine der beiden Versionen kann ja stimmen. Beides liegt, vielleicht gar handschriftlich, vor und höchst eigenhändig unterschrieben. Was sind Zeugenaussagen zum Holokaust und überhaupt noch wert, wenn die Zeugen je nach Ertragslage die Aussagen mal so und mal so – bis zum Gegenteil – tätigen?

Keiner wird wegen Betrugsversuchs und Holokaustleugnung belangt?
Kein Wort des Gerichtspräsidenten dazu. Warum nicht? Weil sie Juden sind? Juden dürfen alles in Deutschland, auch lügen und betrügen? Haben unantastbaren Sonderstatus? Wie eben auch Fritjof Meyer die 4-Millionen-Vergasten von Auschwitz als Propagandalüge bezeichnen darf und ich, wenn ich ihn zitiere, deshalb morgen wieder vor Gericht stehe? Sind denn nicht vor dem Gesetz alle gleich? – werde ich morgen Staatsanwalt und Richter dazu befragen. Die müssen es doch wissen. So habe ich’s doch gelernt und sie beeidet. Oder gibt es schon wieder Gleichere? Dürfen tausende Juden sagen, daß im Ghetto Friede, Freude, Eierkuchen war, aber wenn ich die Kommandanturbefehle von Auschwitz zitiere und erstaunt diskutiere, bin ich Holokaustleugner – oder realtivierer?

Nach Völkerstrafrecht darf HK-Leugnung weltweit verfolgt werden.
Genau deshalb hatte einst die israelische Lobbyisten-Gruppe “The Civil Coalition” den iranischen Präsidenten Ahmadinedschad beim Generalbundesanwalt angezeigt wegen Holokaust-Leugnung. Müßte Gleiches jetzt nicht auch gegen die Rentenbetrüger und HK-Leugner in Israel geschehn? Als Fazit zwei Fragen:
1. Deutschland, wo bleiben dein Recht und deine Gerechtigkeit?
2. Kann oder muß man nicht angesichts Tausender beim Lügen ertappter Holokaust-Zeugen nicht die Grundsatzfrage stellen nach dem, was wirklich war und wahr ist und was erfunden?

gefunden bei: http://www.hans-pueschel.info/politik/duerfen-juden-luegen-und-betruegen.html

Autor: rsvarshan

Rechtssachverständiger , der gelernt hat seinen Kopf zu benutzen.

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