Hamburg: Staatsvertrag mit Muslimen beschlossen

Hamburg hat als zweites Land nach Bremen einen Staatsvertrag mit Muslimen und Aleviten beschlossen. Er gibt ihnen unter anderem das Recht, an ihren höchsten Feiertagen freizunehmen. Von Andreas Dey

Bürgerschaft

Foto: Klaus Bodig Vertreter der islamischen Gemeinden verfolgten die Debatte in der Bürgerschaft von der Tribüne aus 

Die Stimmung war feierlich und doch ein wenig angespannt: Die Bürgerschaft hat am Donnerstag dem Staatsvertrag mit drei islamischen sowie der alevitischen Gemeinde zugestimmt. Während die große Mehrheit des Parlaments aus SPD, Grünen, Linkspartei und Teilen der CDU das als historischen Akt würdigte – schließlich ist Hamburg nach Bremen erst das zweite Bundesland, das einen solchen Schritt geht -, lehnten die FDP und sieben konservative Abgeordnete der CDU-Fraktion den größten Teil der Verträge ab.

Er habe „großen Respekt“ vor denen, die zum Beispiel aus Sorge vor radikalen Kräften im Islam anders abstimmen, sagte CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich – womit er etwas bemäntelnd einräumen musste , dass es ihm und CDU-Landeschef Marcus Weinberg nicht gelungen war, die ganze Partei für die von ihrem Ex-Bürgermeister Ole von Beust initiierten Verträge zu begeistern.

Redner loben „hohen symbolischen Wert“

 

Während die FDP als einzige Fraktion derartige Vereinbarungen aus Prinzip und unter Verweis auf die gebotene Trennung von Staat und Religion ablehnte, lobten die meisten Redner den „hohen symbolischen Wert“, so Barbara Duden (SPD). „Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Gleichbehandlungen vieler Hamburger mit muslimischen Wurzeln.“

Mit den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde hatte die Stadt vor einigen Jahren bereits ähnliche Vereinbarungen getroffen. „Sie drücken einen großen gegenseitigen Respekt füreinander aus“, sagte auch Wersich. Dabei versuchte er mehrfach, eine Brücke zu den innerparteilichen Kritikern zu schlagen. So wies er darauf hin, dass sich bezüglich des Kopftuchverbots nichts an der Rechtslage ändere: „Das Tragen einer Ganzkörperverschleierung, einer Burka, bleibt für uns mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst unvereinbar.“ Zudem räumte er ein, dass es „schwer hinzunehmen“ sei, dass sich unter dem Dach eines Vertragspartners, der Schura, auch extremistische, vom Verfassungsschutz beobachtete Kräfte tummeln.

Rund 130.000 Muslime leben in Hamburg

 

„Die Verträge stärken gerade nicht die Extremisten“, sondern die liberalen Kräfte, entgegnete SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Er lobte den „Geist der Toleranz“, in dem sich auch die jüdische Gemeinde sowie die christlichen Kirchen in die Beratung eingebracht hätten. Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan betonte die Chancen der religiösen Vielfalt und wandte sich pathetisch an die Vertreter der islamischen Gemeinden in der Senatsloge: „Dank Ihnen wird Hamburg heute ein Stück hamburgischer.“

In Hamburg leben rund 130.000 Muslime. Wie viel von ihnen von den Vertragspartnern – den islamischen Verbänden DITIB, Schura und VIKZ sowie der alevitischen Gemeinde – repräsentiert werden, ist umstritten. Die Schätzungen schwanken zwischen gut 20.000 und 90.000. Darum geht es in den Verträgen:

Grundsatz: Die Religionsgemeinschaften bekennen sich zu den Wertegrundlagen der Bundesrepublik. Besonders hervorgehoben wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Moscheen: Die Gemeinden dürfen Moscheen mit Kuppeln und Minaretten bauen. Dies müsse aber von „akzeptanzfördernden Maßnahmen begleitet“ werden und die Gebäude müssen sich „in ihre jeweilige Umgebung einfügen“.

Feiertage: Die drei islamischen Feiertage Opferfest, Ramadan und Aschura werden offizielle „kirchliche Feiertage“ – Muslime dürfen an diesen Tagen der Arbeit oder der Schule fern bleiben.

Bildung: Die islamischen Gemeinden dürfen eigene Bildungseinrichtungen betreiben. Im Gegenzug bekennen sie sich aber zur Schulpflicht und zur Teilnahme am Unterricht staatlicher Schulen.

Kopftuchverbot: Im Vertrag heißt es lediglich, muslimische Frauen dürften nicht „wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Bekleidung in ihrer Berufsausübung ungerechtfertigt beschränkt werden“.

Friedhöfe: Auf staatlichen Friedhöfen dürfen Bestattungen nach islamischen Bräuchen stattfinden, also auch ohne Sarg. Eigene Friedhöfe dürfen die Muslime aber nicht unterhalten.

Anmerkung meinerseits: Gebt noch den Rest unserer Werte auf und dann ist Deutschland wirklich aus den Geschichtsbüchern getilgt, so wie es Roosevelt und Churchill vorhatten. ES REICHT steht endlich auf und kämpft für Eure Rechte !

gefunden bei: http://www.welt.de/regionales/hamburg/article117121822/Staatsvertrag-mit-Muslimen-beschlossen.html

Autor: rsvarshan

Rechtssachverständiger , der gelernt hat seinen Kopf zu benutzen.

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