Handlungsleitfaden für RuStAG-Deutsche v4.9.

Handlungsleitfaden für RuStAG-Deutsche v4.9.

zuletzt aktualisiert am 29.11.2016

Abgabe des Auftrags zur Feststellung bei der [Behörde]:
a) per Fax vorab! Ein Einschreiben mit oder ohne Rückschein ist kein Beleg für die Zustellung. Der Sendebericht hingegen schon
b) Wenn möglich den Auftrag zur internen Weiterleitung (Hauspost) beim Einwohnermelde[amt] (auf DEUTSCH: Bürgermeisterservicecenter) abgeben. Dies hat den Vorteil, dass man dort seinen Perso oder Reisepass nicht bei der Auftragsabgabe vorzeigen muss. Denn diese Dokumente werden in Antrag F auch nicht eingetragen.
c) mit Zeugen den Antrag F zur Beauftragung persönlich abgeben. Diskutiert wird vor Ort nicht. Der Antrag wird genauso bearbeitet, wie er abgegeben wurde.

Für Mitteldeutsche gilt bei der Antragsstellung dies:
ddr-recht-auf-staatsangeho%cc%88rigkeitsausweis-1

Nach dem Erhalt des Gelben Scheins und des korrekten EStA- Eintrags vom Bundesverwaltungs[amt] sollten / können weitere Schritte folgen.
Den EStA- Auszug beauftragt man mit dem entsprechenden Formular direkt beim BVA:
http://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/BVA/Staatsangeh%C3%B6rigkeit/Register_EStA/EStA_Selbstauskunft.pdf?__blob=publicationFile&v=19
Die Unterschrift ist beim [Amt] o.a. Stelle zu beglaubigen. Dieses Formular muss dann im Original zum BVA. Eine Passkopie sendet ihr auch hier nicht mit..!

bvaitz

Probleme beim Erhalt des GS oder des korrekten EStA-Eintrags?
http://www.agmiw.org/?p=2037
➡ http://www.agmiw.org/?p=2463

Hier eine Handlungsanleitung 🙂

  1. Sofern Ihr bei der Abgabe des Antrags zur Feststellung keine Kopie des Antrags gemacht habt, diese unbedingt besorgen…!
    Denn der Antrag F ist eure Willenserklärung! Diese steht über Allem! Sofern sich die Behörden-Bediensteten zur Herausgabe verweigern, dann muß man die Personen im [Amt] auf den § 62 Abs. (2) Personenstandsgesetz hinweisen. Sofern das nicht ausreicht, bleibt nur der Weg über die Fachaufsichtsbeschwerde etc. Wichtig ist die Akteneinsicht auch in Bezug auf die Ableitung nach RuStAG 1913, welche aber eh nicht korrekt ist. Seht hierzu den Beitrag: ➡ http://www.agmiw.org/?p=1499
  2. Macht unbedingt eine Patientenverfügung!
    Entweder nehmt ihr diese von www.patverfue.de
    Oder ggf. auch eine vom Souverän für den Souverän. Unterschrieben von 5 (fünf) nachgewiesenen Deutschen.
    PatVerfue_Souveräne
    Eure Verfügung solltet Ihr jährlich erneuern, um bei Bedarf Eure Ernsthaftigkeit dokumentieren zu können. Es macht auch Sinn einen System-Anwalt in diese Verfügung mit aufzunehmen.
    Bitte hierzu beachten: BGH XII ZB 61/16
    BGH=06.07.2016

    rechtstipps/patientenverfuegung
  3. Lest Euch auch das RuStAG von 1913 durch!
    RuStAG1913 Ebenso auch die Verfassung von 1871!
    Sowie die Verfassung Eures Heimath-Bundesstaates…!
    Man sollte wissen, auf welche Rechte man sich (hier: vorkonstitutionelles Recht vor 1914) beruft!
    Besorgt Euch ein BGB alte Fassung von 1896 / 1900.
    Lest und versteht im EGBGB die Art. 5, 6, 10, 43 und 50!
    :arrow: EGBGB
  4. Keinen „Widerspruch“ einlegen wegen der nicht gewünschten deutschen (Verwaltungs-)StAG. Das kostet Euch nur Geld. Der Ausländerbehörde wird schriftlich als einseitige Willenserklärung mitgeteilt, dass wir die unerwünschte deutsche (Verwaltungs-)StAG nicht woll(t)en und wir uns auf die – indirekt – per Verwaltungsalt festgestellte Bundesstaaten-Angehörigkeit berufen! Dies möglichst innerhalb von einem Monat bei Erhalt einer Rechtsbehelfs-Belehrung. Andernfalls innerhalb von 12 Monaten nach dem Erhalt des Gelben Scheins.
    ➡ STAG-Anschreiben-Widerspruch
  5. Nach Erhalt des EStA-Registerauszugs  vom BVA (den man dort selber beantragen muss – s.o.) geht Ihr zum Einwohnermelde[amt], bzw. im Neudeutsch „Bürgerservice“, um in eurem Melderegister diese neue Personenstandsänderung ergänzen lassen.
    Das geht i.d.R. automatisch über die Person, welche Euch den Gelben Schein ausgestellt hat. D.h., dass die Person im [Amt] diese Mitteilung direkt an den entsprechenden Bürgerservice des Wohnorts (dort wo Eure Jur. Person in Wohnhaft angemeldet ist) weiterleitet. Wenn nicht, dann müsst ihr dort vorstellig werden und diese Änderung beauftragen.
    Wenn die das dort (noch) nicht kennen, sodann denen das „Merkblatt Datensatz“ vorlegen.
    Es gilt für uns der Schlüsselsatz 1 – „Glaubhaftmachung der StAG
    Innenministerium-Merkblatt Datensatz.
    Interessant ist auch zu sehen, was sich unter den Schlüssel-Nrn. 2-9 verbirgt! Bei Verweigerung der Behörde siehe auch u.a. MRRG §§ 7 und 9 ggf. i.V.m. § 62 Personenstandsgesetz.
    Beachten: das System kann Euch nur „deutsch“ eintragen. Mehr gibt es nicht. Wichtig ist der EStA-Eintrag. Über diesen wurdet Ihr (zurück von „Hoher See“ in Eurem Heimat(Bundes)staat) eingebürgert. Klingt etwas schräg, hat jedoch seine Bewandtniss.
  6. Beim Einwohnermelde[amt] die kostenlose VOLLAUSKUNFT (siehe § 9 BMG) aus dem Melderegister anfordern und überprüfen, ob der Eintrag stimmt! Das ist ein reiner Bildschirmausdruck (Maske) von ca. 7-8 Seiten und kein reguläres Formular. I.d.R. bekommt ihr nur die kostenpflichtige „einfache“ oder die „erweiterte“ Vollauskunft.
    Besteht auf der: unentgeltlichen Auskunft nach § 9 (1) Bundesmeldegesetz (BMG) i.V.m. § 10 (1) Punkt 1. – 3. (BMG).

  7. Abzugeben beim Standesamt des Geburtsorts UND beim Standesamt des Wohnorts (sofern noch in WohnHAFT):
    als: „Ergänzende Anlagen zum Geburtenbuch“ (hier: Gelber Schein, EStA-Auszug, Ahnennachweise, Antrag F des BVA) als „Folgebeurkundungen für die Stammakte“ beauftragen. Diese  Dokumente müssen da mit rein. Ebenso die Personenstandsänderung (siehe Punkt 11).
    Wenn möglich diese Dokumente beim Notar schnüren und siegeln lassen. Entweder IM System bei einem BRiD-Notar (sofern er das noch macht bzw. machen darf/will – gerne nach deutschem gültigen Recht!) oder bei einem Notar im Ausland! Alternativ von (fünf) 5 nachgewiesenen Deutschen. Auch der örtliche Pfarrer macht das, sofern er Dir wohlgesonnen ist. ^^

  8. Lebenderklärung.
    Ich halte diese Erklärung für unnötig, da man als Deutscher vom Lehen der Kirche befreit ist!
    Wer es unbedingt  bracht dann:
    Diese sollte mit in die Stammakten dazu. Bzw. die Abgabe erfolgt auch zusammen mit der Personenstandserklärung und dem Personalausweis.
    Lebenderklärung
    Es gibt etliche Geschäftsmodelle am Markt, welche ich nicht weiter kommentieren werde. Das muss jeder für sich selber wissen, ob er denn nun als Deutscher lebt oder nicht! 🙂
    Die angewandte S p e r r s c h r i f  t im Familienname weist euch ebenfalls als lebendig aus!
    Das ihr ja wieder da seid, ergibt sich ja über Eure Willenserklärung via dem Antrag F des BVA und der Einbürgerung über den EStA-Auszug.
    Die Rechtstellung als gesetzlicher, nachgewiesener Deutscher stellt uns nicht unter den „Heiligen Stuhl“ (*Stinkefinger zeig). Ein Deutscher fürchtet nur Gott allein! 😉

  9. Die Haager Apostille auf dem Gelben Schein anbringen lassen! Zielland: z.B. die Niederlande (Den Haag!^^) oder Russland. Diese Haager Apostille gibt es i.d.R. in den Regierungspräsidien oder den jeweiligen Landratsämtern. Fragt in Eurem Bürgerservice nach, wer hierfür bei Euch zuständig ist. Keine Original einsenden, denn diese könnten „abhanden“ kommen. Daher persönlich vor Ort die Apostille beauftragen und die Dokumente wieder mit nach Hause nehmen!
  10. Besorgt Euch die Internationale Geburtsurkunde und lasst auch auf diese Urkunde die Haager Apostille aufbringen. Dieses Dokument gilt in vielen Ländern dieser Erde als Reisedokument. Beachten: das Passfoto sollte auf ein separates Papier! Nicht direkt auf der Urkunde aufbringen lassen (ösen). Die Bestätigung des Notars ist zudem auch gleich eure „Lebendbestätigung“  (siehe Punkt 8). Manch ein Notar erkennt im Aufbringen des Fotos auf der Internationalen Geburtsurkunde (zurecht) eine „Urkundenfälschung“. Dieses Dokument in zweifacher Ausfertigung ausstellen lassen. Ergo eine Kopie dessen zum Vorzeigen (niemals aushändigen) an Bedienstete.
    Nebenbei: Der Auszug aus dem Geburtenregister u.o. dem Geburtenbuch ist die Natürliche Person, welche der Mensch besitzt. Dieses Dokument gilt auch ohne eine Foto. 🙂
  11. Besorgt Euch eine Kopie der GeburtsANZEIGE / des Geburtsregisters. Die liegt in der Stammakte beim Geburtsstandesamt im Archiv – noch!! Bei Kindern ggf. auch noch im Krankenhaus zu erhalten. Bei Hausgeburten macht das die Hebamme!
  12. Beauftragt die Berichtigung im Geburtenbuch:
    http://www.agmiw.org/?p=3203
    Den Ablehnungsbescheid (mit Az.) aufbewahren!
  13. Fahrerlaubnis: Anstelle des BRiD-Führerscheins (den man gemäß den weggefallenen§§ 1-15 der STVZO nicht mehr benötigt und bei einer Kontrolle auch nicht vorzeigen sollte!) kann man die Fahrerlaubnis mit sich führen und ggf. bei Bedarf vorzeigen (nicht aushändigen!). Diese bekommt man hier:
    http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ZFER/Auskunft/formular_pdf.pdf?__blob=publicationFile
    Siehe auch den § 69 StVZO (weggefallen & unauffindbar! ^^)
    Die neue FZV u.a. Pamphlete der Verwaltung sind nur niederrangge Verordnungen, jedoch keine Gesetze!
  14. Wer möchte (besser sollte!):  Aktivierung, Reaktivierung und Reorganisation der Gemeinden! Siehe die Gemeindeverordnungen und Verwaltungsverfahrensordungen vor 1914 als auch den GG Art. 28 (1) letzter Satz und Abs. (2). Der einzig saubere, friedliche und legale Weg! Ruft die Gemeindeversammlungen ein.
    http://www.agmiw.org/?page_id=1111
  15. Die Personenstandserklärung erstellen!!!
    MM-öffentliche WEK
    Wenn möglich (nicht zwingend) beim BRiD-Notar (also IM System) beglaubigen lassen und beim Bürgermeister persönlich und unter Zeugen abgeben. Ebenso diese Erklärung im Internet öffentlich auf einer eigenen Webseite oder auf dieser Webseite einstellen.
  16. Rückgabe des Personalausweises:
    Beim Bürgermeister unter Zeugen abgeben und die Proklamation auf Vernichtung undLöschung des Personalausweises aus dem Melderegister stellen.
    Ein reines Einbehalten oder Verwahren genügt nicht! Der Perso muss vernichtet werden.
    ➡ personalausweisabgabe (für Mitteldeutschland; ggf. diese abändern, da diese sehr detailliert ist)
    personalausweisabgabe (für Westdeutschland)
    Video: https://www.youtube.com/watch?v=XOknJhuWg0s&feature=youtu.be
    2016 Personalausweis Dinslaken
  17. Pass-Ersatz!?Es gibt diese Varianten:
    a) Apostillierter Gelber Schein mit (abgelaufenem) Grünen Reisepass
    b) Geburtenbuch bzw. Geburtenregisterauszug
    c) Apostillierte Internationale Geburtsurkunde mit angeheftetem Foto (s.o.)
    d) Bundesstaaten-Nachweis über bevollmächtigte Deutsche
    e) Heimatschein eurer reaktivierten Landgemeinde.
    Kann, darf, soll kombiniert werden.
  18. Erneut eine Vollauskunft anfordern, um zu prüfen, ob der Perso nicht mehr drin steht. Ein „Verlieren“ des Persos nutzt nichts. Die BRvD-Verwaltung muss durch einen eigenen Verwaltungsakt den Personalausweis einziehen und vernichten. Abgabestelle alternativ: Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten Abt. Paß- u. Ausweisangelegenheiten. Ich bevorzuge den Weg direkt über den Chef = Bürgermeister = Stabschef der Alliierten (wenn manche von denen das auch nicht wissen).

  19. Kündigung aller jemaligen (auch unsichtbaren) Verträge nunc pro tunc (rückwirkend) mit der BRvD-Verwaltung, aufgrund von arglistiger Täuschung gemäß § 119 BGB.
    Dies sollte man im Zusammenhang mit der Abgabe des Persos, der Personenstanderklärung (PSE) und / oder der Willenserklärung (WEK) machen.
  20. WohnSITZ(e) für Mustermann, Max nach § 7 BGB (alte Fassung) nehmen und beim Bürgerservice der Stadt die WohnHAFT der Juristische Person MAX MUSTERMANN abmelden.
    Angabe z.B.: „Abmelden ins Ausland!“ 🙂
    Auch eine Möglichkeit ist diese ➡ Wohnsitz
    Ein weiteres Musterschreiben ➡ Wohnhaft-ade-Muster
    Beachten: Als gesetzlicher Deutsche(r) habt Ihr ein Domizilrecht.
    Nach §§ 11 Abs. (2) und 14 Abs. (2) Melderechtsrahmengesetz (MRRG) habt Ihr auch keine Meldepflicht mehr bei der BRvD-Behörde.
    Dies ist eine reine Auslegungssache! Ja, wir nehmen für uns völkerrechtliche Regelungen in Anspruch! 👿
    Wozu geben wir denn unseren Antrag bei der Ausländerbehörde ab? 😆
    Die Meldepflicht gilt nur für die Juristische Person.
    Das Meldegesetz ist ein „NaZi“-Gesetz vom 6. Januar 1938,
    die Reichsmeldeordnung. Eine „Ordnung“… aber kein Gesetz!^^
    Dies i.V.m. EGBGB Art. 5 und 50 und dem GG Art. 25.
    Daran ändert auch das neue Melde“gesetz“ ab dem 01.11.2015 nichts. Das ist nur geltend für registrierte Zivilinternierte in WohnHAFT.
    Ein nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher schreibt dem Bürgermeister (hier: dem  Stabsoffizier) eine persönliche Mitteilung über die Wohnsitznahme und meldet sich beim „KZ“ aus der WohnHAFT ab! Solange man IM System noch registriert ist, sind die auch für Euch zuständig (zumindest fühlen die sich so).
    Hier ein nettes Musterschreiben in Bezug auf die Meldepflicht:
    http://blog.berg-kommunikation.de/nettes-schreiben-an-die-gemeinde-kunzell-zur-sogenannten-meldepflicht/

  21. Wohnsitz – Teil 2
    Mit der freiwilligen Anmeldung (Registration) beim Einwohner-Melde[amt] geht man einen Vertrag / Dienstverhältnis (Firma vs. Personal) mit dem jeweiligen „Land“ ein. Auf dem Meldezettel steht auch tatsächlich „Familienname“ drauf.  Mit dem unterschreiben unterwirft man sich den Firmenregeln (AGB´s). Damit einhergehend tritt unwissendlich (daher der Widerspruch – siehe Punkt 19) sein Erbe an den Boden / das Land ab. Es geht u.a. auch darum, uns die angestammten Bodenrechte wegzunehmen. Die Natürliche Person haftet ab dann auch für die Juristische Person (Treuhandverhältnis).

  22. Wohnsitz – Teil 3
    Man sollte  auch (einen seiner nach § 7 BGB beliebig vielen) Wohnsitz(e) in einer der bereits (re)aktivierten Gemeinden nehmen.
  23. Steuern freiwillig (ver)schenken an die BRvD? Muss man nicht!
    Man lese die HKLO Art. 46 und 47 (Eigentum und Pfändung).
    Man lese hierzu ergänzend:
    http://www.agmiw.org/?p=1019
    WICHTIG: Kündigung der ID-Nr. beim Finanzamt. Mustertexte:
    kuendigung-id-und-steuernummer
    senatsverwaltung-fuer-finanzen-muster-1
    Dies ist nur für Selbständige sinnvoll!
    ACHTUNG: Das ist nichts für Hartz IV-Empfänger und Kindergeldbezieher. Letztere müssen hierbei aufpassen:
    ;arrow: Steuer-ID_Nr. für KG —
    ➡ http://www.agmiw.org/?p=1019
  24. Für Immobilienbesitzer sind beim Katasteramt folgende Dokumente zu besorgen:
    a. Grundsteuermutterrolle (nur preußisches Recht) oder / und Gemarkungskarten, Flurkarten, Urkarten, Grundbriefe etc. aus der Zeit 1871-1914. Gerne auch früher datiert.
    Zu finden in den Antiquariaten, den
    Stadt-, Staats-, Kirchen- oder Landesarchiven! Ggf. lagern die auch IM Amtsgericht! Man darf sich durchfragen… 🙄

    b. Liegenschafts-Katasterauszug
    Diesen versehen mit dem Beglaubigungsvermerk (nicht verwechseln mit einer Beglaubigung), mit dem Dienstsiegel und der vollen Unterschrift.
    Das Dokument a) und b) mit einer Haager Apostille versehen lassen. Wer möchte (kein Muss) kann dies noch bei einer beliebigen Botschaft überbeglaubigen lassen.
    c. Am Amtsgericht die Berichtigung im Grundbuch beauftragen. Von Max Mustermann auf M u s t e r m a n n, Max. Werden die nicht machen können / wollen / dürfen, aber ihr bekommt mit deren Ablehnung ein Aktenzeichen für spätere Zeiten.
    Mehr Infos hierzu in den drei Artikeln „Bodenrechte“.
  25. WICHTIG: Ohne eigenen Grundbesitz gibt es auch keinen umsetzbaren Anspruch auf die Land- und Bodenrechte. Und ohne eigenen Grundbesitz gibt es auch keinen Anspruch auf den Schutz durch die HLKO von 1907 (Haager Landkriegsordnung).
    Zugriff auf diese Schutzrechte haben nur die Signatur-Staatsangehörige, also die Bundesstaaten-Angehörigen (1871) und auch die der K.u.K.-Monarchie (sic!) gemäß dem Status Quo Ante Bellum 1914 (also vor dem WK I.).
    Für Deutsche ohne Grundbesitz hilft da nur der Heimathschein einer reaktivierten Landgemeinde und / oder der Bundesstaatennachweis.
    Spätestens jetzt sollte Jedem klar sein, warum man den Weg über den Feststellungsantrag gehen muß!

  26. Als Einwohner / Deutscher einer reaktivierten Gemeinde  kann man sich auch mit dem Thema Sozialhilfe (SBG XII) beschäftigen!
    🙄 Lest auch hier: ➡ http://www.agmiw.org/?p=1487
  27. Verteilt diese drei Infos:
    http://www.agmiw.org/?p=2065
    Staatsangehörigkeitsausweis_Infos_und_Vorgehen_Stand_20150731
    Staatsangho rigkeitsausweis + EStA-Registerauszug
  28. Wer möchte (bzw .sollte), kann die Entlassung aus der deutschen (Verwaltungs) StAG nach §§ 20, 21 RuStAG beauftragen. 🙂
    Das Formblatt gibt es auf Anfrage. Diese Entlassung nicht nach dem BRvD § 18 StAG beauftragen. Dieses Vorhaben wird zwar spätestens vor dem Verwaltungsgericht abgeschmettert, aber man hat ein Aktenzeichen als Beleg seines Tuns. Und belegt, dass man alle zu Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft hat!
    Die Entlassung erreichen wir künftig über die reorganisierte Landgemeinde. 
    Eine Entlassung ist nur möglich, sofern man eine StAG in einem anderen Staat (nicht Land) nachweisen kann. Also tut was und helft mit!
    Die Entlassung nach §§ 20/21 RuStAG seitens der Verwaltung geht somit a) indirekt über den selbst auszulösenden Verwaltungsakt und/oder b) nach Ausstellung des Heimatscheins seitens der Landgemeinde. Am besten Beides! Benötigt wird hierzu nicht zwimgend auch die Vernichtungsanzeige des Perso (Verwaltungsakt).Jedoch aber das Abmelden aus der Wohnhaft.
    http://www.agmiw.org/?p=3949
  29. Blauer Reiseausweis? [der mit dem Doppelstreifen ist nur für Flüchtlinge „Neusiedler“!]
    Den Blauen Reiseausweis gibt es nur wenn:
    a) die Rechtstellung geändert wurde (Verwaltungsakt Gelber Schein nach RuStAG 1913 & EStA!);
    b) der Personalausweis zurück gegeben und vernichtet wurde (Verwaltungsakt!);
    c) Entlassungsauftrag aus der dt. StAG (Verwaltungsakt!) / Negativbescheinigng des BVA zum Verlust der dt. StAG;
    d) Ausstellung eines Heimatschein einer originären reorganisierten Langemeinde. Hier der Nachweis einer StAG wie z.B. Bayern, Hessen, Preussen, Württemberg! Und / oder über den Staatsangehörigkeits-Nachweis.
    Es bleibt uns derzeit nur der Weg über die eigene Reorganisation der originären Landgemeiden… wenn dies steht, könnt ihr eure eigenen Dokumente ausstellen! Also hier eure Zeit investieren!
  30. Beschäftigt Euch nicht mit all den Meldungen, die tagtäglich auf uns herein prasseln. Geistige Hygiene ist angesagt.
    Konzentriert Euch auf Eure Familie, auf deutsche Werte und Kultur, die eigene Vernetzung vor Ort und arbeitet an der Reaktivierung und Reorganisation Eurer Landgemeinden. Alles andere ist Zeitverschwendung!
  31. Füttert nicht den falschen Wolf, handelt fürsorglich, wahrhaftig, und selbstbestimmt. Ehrt Eure Ahnen! Folgt nicht den vielen Rattenfängen da draussen, welche Euch mit Steuerbefreiungen, Ausweisen und anderen Nettigkeiten in die nächste illegale Verwaltung locken. Werdet und agiert SOUVERÄN!

  32. Anschauen und verstehen! Person versus Mensch & Sprache:
    https://www.youtube.com/watch?v=nQSLjiCKxWc&feature=share
    ➡ https://www.youtube.com/watch?v=5BgrFW-J7_s

  33. WICHTIG! Sofern ihr Euren Feststellungsantrag mit der BRvD-Geburtsurkunde beantragt habt, dann besorgt Euch die Abschrift aus dem Geburtenbuch. Denn nur dieses Dokument weisst Euch als Mensch aus. Leider gibt es diese Dokumente  ab 2009 nicht mehr. Das Personenbuch der Kirche gabs bis 1873.
    Das Geburtenbuch (des Kaisers) von 1874 bis 2008. Das  Geburtenregister der BRD ab 2009.
  34. KfZ-Zulassung? Wer freiwillig sein KfZ bei der Zulassungs[behörde] REGIStriert, der muss sich auch an deren AGBs halten. Wer die Lust und Zeit zur Umsetzung / Aufklärung hat, der schaue hier:
    https://www.youtube.com/watch?v=1RmJKeHNZXs&feature=share
  35. Die Menschen in den [Ämtern] werden mit internen Handlungsanweisungen (eine „Anweisung“ bricht jedoch kein geltendes Gesetz) davon abgehalten, geltende Gesetze einzuhalten. Viele sind auch nicht auf unsere Belange geschult worden und können mit unseren Aufträgen zuweilen wenig anfangen. Grundsätzlich gilt, wenn ein Bediensteter seiner Aufgabe nicht nach kommen möchte, die Beweislastumkehr. D.h. der Bedienstete muss uns justiziabelunter Angabe der geltenden Gesetze belegen, warum er dies oder jenes nicht tun kann oder will. Deren persönliche Meinung ist nicht relevant! Es ist und bleibt ein Kampf seine Rechte wahren zu können. Was nunmehr immer schwieriger sein wird. Daher gilt es an Alternativlösungen zu arbeiten (z.B. Landgemeinde).
  36. Das leidige Thema „Gelbe Briefe„. Zuerst einmal sollte man den Unterschied zwischen einem Postempfänger und einem Postadressat kennen!! Gelbe Briefe werden ungeöffnet an das System zurück gegeben, da wir an deren Angeboten kein Interesse haben. Es gilt § 189 ZPO. Wer diese Briefe öffnet und auch noch beantwortet, geht nach § 151 BGB konkludent einen Vertrag mit dem System ein. Seht hierzu u.a. diese Urteile:
    BGH XII ZR 94/10 und LG Chemnitz 6 S 317/09.
    Dies bedingt (möglichst!) die Abarbeitung einiger wichtiger Schritte wie das Abmelden aus der WohnHAFT und der Abgabe des Personalausweises. Die meisten im Umlauf befindlichen Rücksendeaufkleber sind nett aber nicht zu 100% stimmig.
    Weitere Infos und Aufkleber zum Thema findet ihr hier:
    zustellungsverbot-an-die-deutsche-post-ag-2/
    Zurückweisung der Zustellung
    Achtung: Bis vor kurzem war es Usus, Angebote der System-[Behörden] zurückzuweisen (Zurückweisung), um den Einlaß nicht als Widerspruch geltend zu machen. Diese Begrifflichkeit wurde behördenintern geändert. Daher sollte man alles grundsätzlich bestreiten!
  37. Ein nachgewiesener, gesetzlicher Deutscher öffnet keine Gelben Briefe und geht auch nicht freiwillig zu einem BRvD-Scheingericht…!
  38. Wir haben mit dem FeststellungsantragIM System nicht nur 2 in 1 an „Staatsangehörigkeiten“ erhalten (hier: die deutsche Verwaltungs-StAG und die indirekte Bestätigung der Bundesstaaten-Staatsangehörigkeit), sondern nutzen nun je nach Bedarf dieses System als Schnittstelle nach unseren Bedürfnissen.
    rustag1
    Daher unbedingt mehrmals anschauen und verstehen:
    http://www.agmiw.org/?page_id=829
  39. Lebt es vor, handelt als Menschen, klärt Eure Mitmenschen auf und reaktiviert Eure Gemeinde!!!! 😉

  40. Denkt positiv, denn Gedanken erschaffen Realität(en).
    Wir sind in der Wahrheit!

  41. Zusammenfassung für Deutsche, welche den Weg aus dem System angehen wollen:
    a) Vernichtung des Persos über den ausgelösten Verwaltungsakt;
    b) Kündigung des j.P.-Personalkontos;
    c) Auftrag zur Entlassung aus der dt. StAG nach §§ 20, 21 RuStAG ans OVG als aktivlegitimierter Deutscher… den Antrag nehmen die nach § 151 BGB konkludent an…
    d) Auftrag zur Berichtigung des Geburtenregisters beim Geburtsort-Standes[amt];
    e) Zustellung der Seitens eines BRiD-Notars beglaubigten PSE/WEK an den Stabschef (hier Bgm.) & AG/FA;
    f) Man ist Einwohner einer originären aktivierten und in der Reorga befindlichen Landgemeinde;
    g) Ausstellung eines Heimatscheins seitens der Landgemeinde;
    h) Eine ID erfolgt, sofern nötig,  nur über den Auszug aus dem Geburtenbuch, nebst Gelben Schein und Heimatschein;
    alternativ geht auch: Gelber Schein zzgl. einem anderen abgelaufenen Ausweisdokument (z.B. Grüner Reisepass)
    i) Abmeldung der j.P. aus der Wohnhaft;
    j) Keine Nutzung der BRiD-Annehmlichkeiten wie z.B. ALG II;
    k) Kein Angestelltenverhältnis, keine Gewerbeanmeldung ff.;
    l) zzgl. Rückrat und Nutzung des gesammelten Wissens (hier: z.B. die konsequente „Nutzung“ der N.P.) sofern nötig …

    m) Vernetzt Euch, steht zusammen und besucht so oft es geht die Bediensteten in ihren Büros/Revieren!
    http://www.agmiw.org/?p=2463
    https://m.bundesregierung.de/Content/DE/StatischeSeiten/Breg/IB/Einbuergerung/vs-folgen-verlust.html?nn=629838
    arrow: http://www.agmiw.org/?p=3949

Definition Apostille und Legalisation:

Unter Legalisation ist ein förmliches Verfahren zu verstehen, bei der durch die diplomatische oder konsularische Vertretung eines Staates, in dem eine ausländische öffentliche Urkunde zu Beweiszwecken verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und gegebenenfalls die Echtheit des beigedrückten Siegels bestätigt wird (vgl. die Definition in Artikel 2 des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1965 II S. 875).

Die Apostille ist die Beglaubigungs- oder Legalisationsform, die zwischen den Vertrags- oder Mitgliedstaaten des multilateralen Übereinkommens Nummer 12 der Haager Konferenz im Jahre 1961 eingeführt wurde.

Quelle : http://www.agmiw.org/?page_id=1265

Gruß an die rechtmäßigen Deutschen…Wir sind das (STAATS)Volk !
Kräutermume

Danke an Kräutermume

Autor: rsvarshan

Rechtssachverständiger , der gelernt hat seinen Kopf zu benutzen.