Tennisskandal? Hymnen-Sänger singt erste Strophe des Deutschlandliedes

Lahaina – Eine skandalöse Panne hat die Fed-Cup-Partie zwischen den USA und Deutschland auf Hawaii überschattet.

Bei der Eröffnungszeremonie der Tennis-Begegnung am Samstag sang der Solist auf dem Center Court in Lahaina auf Maui bei der Nationalhymne die komplette erste Strophe des Deutschlandliedes, die mit den Worten „Deutschland, Deutschland über alles“ beginnt.

„Das war ein schockierender Moment. Das ist mit Abstand das Schlimmste, was mir jemals passiert ist in meinem Leben“, sagte Andrea Petkovic nach ihrer 6:7 (10:12), 2:6-Niederlage gegen Alison Riske. Dass sich Julia Görges in der anschließenden Partie gegen Coco Vandeweghe am Knie verletzte und das Match beim Stand von 3:6, 1:3 aus Sicht der Bad Oldesloerin wegen Regens abgebrochen und auf Sonntag vertagt werden musste, passte ins Bild eines „Scheiß-Tages“, wie es Bundestrainerin Barbara Rittner drastisch formulierte.

Tennis-Bundestrainerin Barbara Rittner (l) mit ihrem Fed-Cup Team nach der Auslosung der Fed-Cup Duelle gegen die USA auf der Insel Maui (Hawaii). Von links: Laura Siegemund, Andrea Petkovic, Julia Görges und Carina Witthöft.
Tennis-Bundestrainerin Barbara Rittner (l) mit ihrem Fed-Cup Team nach der Auslosung der Fed-Cup Duelle gegen die USA auf der Insel Maui (Hawaii). Von links: Laura Siegemund, Andrea Petkovic, Julia Görges und Carina Witthöft.

„Ich konnte das nicht glauben“, sagte die sichtlich mitgenommene Teamchefin. „Ich hätte heulen können. Das war einfach ein unfassbar trauriger und schockierender Moment. Ich war fassungslos, wie das passieren konnte. Das finde ich unentschuldbar. Das ist ein Skandal.“

Wie es zu dem verhängnisvollen Fehler kommen konnte, war den Verantwortlichen des ausrichtenden amerikanischen Tennisverbandes zunächst unerklärlich. Zwar entschuldigten sich die Gastgeber sofort bei der Mannschaft, den mitgereisten Delegierten des Deutschen Tennis Bundes und den wenigen deutschen Fans im Royal Lahaina Resort. Doch vor allen die politisch interessierte und hochemotionale Petkovic fand den Vorfall unverzeihlich.

„Das war der Inbegriff der Ignoranz. Wir sind in 2017, wir sind im 21. Jahrhundert. Und dann kann und darf so etwas nicht mehr passieren“, sagte die 29 Jahre alte Darmstädterin und fuhr unmissverständlich fort: „Ich habe mich noch nie in meinem Leben so respektlos behandelt gefühlt. Wenn wir irgendwo in Timbuktu spielen oder weiß der Geier wo, okay, aber in Amerika? Im 21. Jahrhundert?“

Andrea Petkovic zeigte sich schockiert von dem Hymnen-Eklat.
Andrea Petkovic zeigte sich schockiert von dem Hymnen-Eklat.

Um kurz nach elf Uhr Ortszeit hatte der Stadionsprecher gerade mit den üblichen Freundlichkeiten beide Teams begrüßt. Nur wenige Sekunden nachdem er die Zuschauer mit den Worten „Bitte erheben Sie sich für die Nationalhymnen“ zum Aufstehen aufgefordert hatte, begann der Solist direkt gegenüber der Ehrentribüne zu singen.

Nach den ersten vier Worten schauten sich die Spielerinnen und Teambetreuer ungläubig an. Julia Görges schossen die Tränen in die Augen, Co-Trainer Dirk Dier schlug fassungslos die Hände vors Gesicht. Mannschaft und Zuschauer stimmten „Einigkeit und Recht und Freiheit an, was aber gegen die Lautsprecher-verstärkte Stimme keine Chance hatte. Für einen kurzen Moment dachte Petkovic daran, das Stadion zu verlassen. Rittner überlegte, auf die andere Seite des Platzes zu gehen und dem Sänger das Mikrofon zu entreißen.

Der Text für die drei Strophen des „Lieds der Deutschen“ stammt von Heinrich Hoffmann von Fallersleben aus dem Jahr 1841. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die erste Strophe zusammen mit der heute verbotenen NS-Kampfhymne „Horst-Wessel-Lied“ gesungen.

Peinlich berührt, verbreitete der US-Verband USTA eine Mitteilung und schickte sogar die neue Geschäftsführerin für den Bereich Profitennis, die ehemalige WTA-Vorsitzende Stacey Allaster, persönlich in den nur spärlich gefüllten Presseraum.

Die Deutsche Tennisspielerin Andrea Petkovic (r) zeigt beim Absingen der Nationalhymne bei der Fed-Cup Begegnung gegen die USA in Lahaina (USA) auf die deutschen Fans.
Die Deutsche Tennisspielerin Andrea Petkovic (r) zeigt beim Absingen der Nationalhymne bei der Fed-Cup Begegnung gegen die USA in Lahaina (USA) auf die deutschen Fans.

„Die USTA bietet dem deutschen Fed-Cup-Team und den Fans eine aufrichtige Entschuldigung an. Dieser Fehler wird nicht wieder vorkommen“, schrieb der Verband im Kurznachrichtendienst Twitter.

Anmerkungen meinerseits:

übernommen aus Facebook
https://www.facebook.com/die.straftaten.der.brd/posts/1240896409326338

Mir war gar nicht bekannt dass das “ Singen “ der ersten Strophe verboten ist.

Immer wieder bin ich entsetzt über die Unkenntnis des Deutschlandliedes betreffend. Da wird verbreitet, daß dieses Lied verboten sei, weil ja die National-Sozialisten es mißbraucht hätten. Ja, gar an bayerischen Gymnasien wird dieser Unsinn den Schülern eingetrichtert.
Nun haben wir Deutschen durch die Umerziehung in unserer Gesellschaft ein erhebliches Problem mit unserem Lied der Deutschen.
Deutschland über alles?
Manch einer stößt sich am “Deutschland über alles” – aber welchen Hintergrund hat denn der Text? 1841 dichtete der demokratische Patriot Hoffmann von Fallersleben auf der geschichtsträchtigen Nordseeinsel Helgoland den Text für das „Deutschlandlied“. In dieser Zeit war Deutschland in 39 einzelne Staaten zersplittert, die sich locker im Deutschen Bund organisiert hatten. In der umstrittenen ersten Strophe forderte Fallersleben territoriale Interessen der zahllosen Dynastien einem einheitlichen Deutschland unterzuordnen. Im ursprünglichen, Hoffmannschen Sinne hat also die erste Strophe rein innenpolitischen Charakter.
Von der Maas bis an die Memel?
Diese Textzeilen geben nichts anderes als die Grenzen eines geeinten deutschen Vaterlandes zur Zeit der Entstehung des Liedes wieder. Hoffmann von Fallersleben konnte sicher nichts dafür, daß Deutschland Grenzen dank unserer europäischen Nachbarn heute anders verlaufen.
Polizei schreitet ein
Während wir im Fernsehen immer wieder sehen, wie in den USA bei jeder Gelegenheit die Nationalhymne gesungen wird, wie Schulkinder, die Hand aufs Herz gelegt, „Star spengled banner“ schmettern oder wie Dabbelju und Condy mit Ergriffenheit im Angesicht der von einem Musikkorps der US-Navy gespielten Nationalhymne lauschen, müssen wir in Deutschland erleben, daß immer wieder die Polizei eingreift, wenn bei Veranstaltungen die deutsche Nationalhymne gesungen wird.
Der jeweilige Polizei-Chef ist dann der Ansicht, die ersten beiden Strophen des Deutschlandliedes erfüllten den Strafbestand des Paragraphen 86 a StGB, der verfassungswidrige Kennzeichen wie Hakenkreuz, Hitler-Porträts oder das Horst-Wessel-Lied verbietet.
Im November des Jahres 2003 wurde am Ende einer Veranstaltung in Lüneburg eine Tonbandkassette abgespielt, auf der das Deutschlandlied mit allen drei Strophen zu hören war. Die Versammelten sangen das Lied mit. Der Einsatzleiter der Polizeikräfte vor Ort ließ daraufhin seine Truppe eingreifen, um die Tonbandkassette zu beschlagnahmen. Auch die versuchte Erläuterung der Veranstalter, es handele sich dabei keineswegs um ein verbotenes Lied, sondern bei der 3. Strophe sogar um die deutsche Nationalhymne, ließ der Polizei-Chef nicht gelten. So mußte erst das Amtsgericht Lüneburg angerufen werden, das sehr schnell die Beschlagnahme aufhob und veranlaßte, daß die Tonbandkassette dem Beschuldigten zurückgegeben wurde.
In der Urteilsbegründung (Aktenzeichen NZS Gs 419/03) heißt es: Die als Beschlagnahme angesehene Sicherstellung entbehrt jeder Grundlage. Das
Abspielen der deutschen Nationalhymne unterfällt nicht dem Strafbestand des Paragraphen 86 a StGB. Das ,Lied der Deutschen‘ stellt kein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar, sondern … (ist ein) nationales Symbol, welches explizit in Paragraph 90 a Abs. 1 Ziffer 2 StGB unter den Schutz vor Verunglimpfungen gestellt wird. Auch der Text der ersten Strophe unterfällt nicht der Vorschrift des Paragraphen 86 a StGB.“ Auch wenn bei staatlichen Akten der Bundesrepublik Deutschland lediglich die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Text gesungen werden soll, ist „damit jedoch in keinem Fall der übrige Teil des Textes oder der Hymne als verboten anzusehen oder gar als Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation einzuordnen … Das Gericht zeigt sich zugegebenermaßen überrascht, daß nach Einschätzung der Polizei in Deutschland das Absingen der eigenen Nationalhymne offenbar als Verwirklichung eines Straftatbestandes angesehen wird …“
Man sollte gegebenenfalls auf dieses Urteil unter Nennung des Aktenzeichens verweisen, wenn aus gegebenem Anlaß Polizisten beim Singen der Nationalhymne glauben einschreiten zu müssen. Läßt sich die Polizei davon nicht überzeugen, empfehlen Rechtskundige, gegen sie eine Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger gemäß Paragraph 344 StGB zu erstatten.
Dieser Vorgang ist ein weiterer Beleg für die völlige Desorientierung mancher Deutscher, wenn es um den eigenen nationalen Standort geht. ( dem Internet entnommen ) !

Dem habe ich nichts hinzu zu fügen.

Autor: rsvarshan

Rechtssachverständiger , der gelernt hat seinen Kopf zu benutzen.