Volksverhetzung gilt für Justiz nicht bei Beleidigung Deutscher

Türke darf Deutsche als »Köterrasse« bezeichnen, deren Lebensraum zu zerstören ist

Deutsche zu beschimpfen, gilt als juristisch unerheblich, entschied die Hamburger Staatsanwaltschaft – und wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Malik Karabulut zurück. Dieser sprach von einer »Köterrasse«, deren Lebensraum zu zerstören sei.

Foto: Hans/ pixabay.com

Keine Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft erlaubt die Bezeichnung von Deutschen als „Köterrasse“

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, beschimpfte die Deutschen unter anderem als „Köterrasse“. Der Fall wurde zur Anzeige gebracht. Doch die Staatsanwaltschaft Hamburg kann hinter Karabuluts Aussagen keine Volksverhetzung erkennen.

Der türkische Elternrat Malik Karabulut wurde wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen angezeigt. Wie die „Junge Freiheit“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die Anzeige nun zurückgewiesen.

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg hat Deutsche im Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als „Köterrasse“ beschimpft.

Nach der Armenien-Resolution im Bundestag – die den Völkermord an den Armeniern als Genozid einstuft – kam es zu dem Wutausbruch des Betriebswirtes, wie der NDR berichtete.

Karabulut schrieb auf Facebook: „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt und wir schweigen immer noch.“ Und: „Erhofft sich die Türkei etwas von dieser Köterrasse? Ihr nennt uns Verbrecher und wir sollen dazu schweigen. Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.“

Später entschuldigte sich der türkische Funktionär für seine Wortwahl.

Staatsanwaltschaft kann keine Volksverhetzung erkennen

Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann in Karabuluts Anti-Deutschen-Äußerungen aber keine Volksverhetzung erkennen.

Die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben, heißt es laut JF in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung „Deutsche“, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ abgrenzen ließen.

Demnach erkenne die Staatsanwaltschaft die Deutschen nicht als besondere Gruppe an. Denn bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handele es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen „Teil der Bevölkerung“.

Zudem seien Deutsche als Kollektiv „nicht beleidigungsfähig“, zitiert JF die Staatsanwaltschaft. Denn, bei Deutschen handele es sich nicht um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen. (so)

 

 

Quelle : http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/keine-volksverhetzung-staatsanwaltschaft-erlaubt-die-bezeichnung-von-deutschen-als-koeterrasse-a2059264.html

Zweitquelle : http://www.freiewelt.net/nachricht/volksverhetzung-gilt-fuer-justiz-nicht-bei-beleidigung-deutscher-10070259/

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Danke an Kräutermume!

Autor: rsvarshan

Rechtssachverständiger , der gelernt hat seinen Kopf zu benutzen.