Überwachung: CSU will Polizei in Bayern zum Geheimdienst aufrüsten

In der Heimat des designierten Bundesinnenministers Horst Seehofer wird die Polizei fast unbemerkt mit bislang ungekannter Machtfülle ausgestattet. Neben der Durchsuchung von Inhalten in der „Cloud“ soll die Polizei Gesichtserkennung auf Demonstrationen einsetzen dürfen. Und das sind nur zwei der vielen neuen Befugnisse.

Wird als zukünftiger Bundesinnenminister gehandelt: Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer CC-BY-NC-ND 2.0 lars20070

In Seehofers Bayern hat die CSU-Regierung ein neues Polizeiaufgabengesetz (PAG) auf den Weg gebracht, das gestern im Landtag in erster Lesung behandelt wurde. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form beschlossen werden, stellte es das härteste Polizeigesetz Deutschlands dar. Es würde die Polizei mit bislang ungekannten präventiven Kompetenzen ausstatten und zahlreiche Einschreitschwellen absenken.

Die geplanten Befugnisse beziehen sich alle auf Prävention, also auf den Zustand, in dem es noch nicht zu einer Straftat gekommen ist. In einem Radio-Interview sagt der Strafverteidiger und Mitgründer des Republikanischen Anwaltsvereins Hartmut Wächtler, dass das Gesetz die bayerische Polizei zu einer „gigantischen Überwachungsbehörde“ mache.

Gesichts- und Verhaltenserkennung bei Demonstrationen

Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden. Sie darf „Übersichtsaufnahmen“ erstellen und diese, etwa wenn Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen, mit anderen Bilddateien abgleichen. Dabei dürfen laut Gesetzentwurf „Systeme zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern, bezogen auf Gegenstände und das Verhalten von Personen“ eingesetzt werden. Auch die Identifizierung von Personen, beispielsweise mit Gesichtserkennung, soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

Dies sei „nicht verfassungsgemäß“ sagt der Strafrechtler Wächtler. Staatliche Videoaufnahmen bei Demonstrationen greifen in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein, weil sie geeignet sind, Menschen einzuschüchtern und vom Demonstrieren abzuhalten. Die grüne Landtagsabgeordnete Katharina Schulze sagt, dass der Nutzen der Gesichtserkennung zweifelhaft sei: „Das rechtfertigt auf gar keinen Fall diesen zusätzlichen und ganz erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der bayerischen Bürgerinnen und Bürger.“

Cloud-Durchsuchung samt Datenveränderung

Bei einer drohenden Gefahr darf die Polizei in Bayern zukünftig präventiv und verdeckt „auf informationstechnische Systeme zugreifen, um Zugangsdaten und gespeicherte Daten zu erheben“. Das gilt auch, wenn die Speicher „räumlich von dem von dem Betroffenen genutzten informationstechnischen System getrennt sind“ – die Daten also in der „Cloud“ liegen. Dabei darf die Polizei bei dringender Gefahr für „Leben, Gesundheit oder die Freiheit der Person“ oder bei  Bedrohung oder Verletzung von „Sachen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint“, auch Daten löschen oder verändern.

Unter ähnlichen Voraussetzungen darf die Polizei künftig präventiv in die Telekommunikation eingreifen und „Kommunikationsverbindungen durch den Einsatz technischer Mittel unterbrechen oder verhindern“. Darüber hinaus darf sie künftig präventiv Post beschlagnahmen, bei Gefahr im Verzug auch ohne richterliches Einverständnis. Das Polizeiaufgabengesetz erleichtert zudem die Übermittlung personenbezogener Daten durch die Polizei an „nichtöffentliche Stellen“, zum Beispiel an Geheimdienste, im Inland und Ausland.

Kontrolliert werden sollen die Maßnahmen vom parlamentarischen Kontrollgremium. Außerdem soll eine Statistik geführt werden.

Die ehemalige grüne Landtagsabgeordnete Claudia Stamm von der neuen Partei mut sagt:

Offensichtlich möchte das Innenministerium die bayerische Polizei möglichst schnell und umfassend mit geheimdienstlichen Befugnissen aufrüsten. Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz schafft die CSU eine Polizeibehörde, deren Vollmachten einzigartig in Deutschland sind.

 

Verdeckte Ermittler und diskriminierende DNA-Analysen

Laut dem Gesetz darf die Polizei in Zukunft online und offline mit verdeckten Ermittlern unter Vorspiegelung einer falschen Identität arbeiten. Dies geht sogar ohne richterlichen Beschluss, wenn es sich nicht gegen bestimmte Personen richtet. Denkbar sind hier die Teilnahme an Diskussionen in sozialen Netzwerken genauso wie der Besuch von Treffen politischer Gruppen.

Mit dem Polizeiaufgabengesetz wird in Bayern die erweiterte DNA-Analyse eingeführt. Die grüne Innenpolitikerin Katharina Schulze kritisiert: „Die Vorhersagegenauigkeit ist nicht hoch, eine Fehlerquote vorprogrammiert. Stützen sich Öffentlichkeitsfahndungen auf Merkmalsbestimmungen, wie Haar- und Hautfarbe und die biogeographische Herkunft des Spurenverursachers, droht die Gefahr der Diskriminierung bestimmter Bevölkerungskreise.“

Hinzu kommen Aufenthaltsverbote und -gebote für so genannte Gefährder – und das ohne richterlichen Vorbehalt. Die Polizei kann also bestimmen, wo sich Gefährder aufhalten müssen und wo sie sich nicht aufhalten dürfen. Der Gefährder kann dies dann gerichtlich anfechten. Gefährder, also Personen, die keine Straftat begangen haben, aber von denen die Polizei ausgeht, dass sie welche begehen könnten, können nach Verabschiedung des Gesetzes in unendliche Haft genommen werden. Ein Richter kann anordnen, dass die Person zunächst für drei Monate und dann jeweils für drei weitere Monate in Haft kommt. Problematisch daran ist unter anderem, dass ein Gefährder in Haft schlecht beweisen kann, dass er nun ungefährlich sei. Schon im letzten Jahr hatte das Parlament dieser Regelung vorgegriffen, mit dem Polizeiaufgabengesetz wird sie nun abgeschlossen.

Zu guter Letzt soll die Polizei in Zukunft in bestimmten Lagen auch Explosivmittel wie Handgranaten einsetzen dürfen. Strafrechtler Wächtler warnt angesichts der zahlreichen Änderungen durch das Gesetz: „Der Charakter der Polizei wird sich vollständig verändern, wir werden eine Polizei sehen mit Machtbefugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat.“

Quelle: https://netzpolitik.org/2018/csu-will-polizei-in-bayern-zum-geheimdienst-aufruesten/

Autor: rsvarshan

Rechtssachverständiger , der gelernt hat seinen Kopf zu benutzen.

2 Kommentare zu „Überwachung: CSU will Polizei in Bayern zum Geheimdienst aufrüsten“

  1. Hat der Horst etwa damals mal bei der Stasi vorbei geschaut ???
    Nun hat Bayern bald die totale Stasi/Nazi-Überwachung und es wird dann auf diese bunte Republik ausgeweitet, also DDR 2.0 !
    Und wenn die Polizei so blöde ist solche Machenschaften durchzuziehen, dann sind das auch nur gehorsame Speichellecker und übelste Minusmenschen ohne Gewissen, Verstand und Moral !!!
    Also Bioroboter die alles machen was gegen die Gesetze ist.
    Naja, mal abwarten ob die bayrischen Schlafschafe das GUT finden.
    Und wenn die Mehrheit der Bayernknödel da mitziehen, dann sind das auch nur VOLKSVERRÄTER !

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