+++ Rechtsanwalt stellt Strafanzeige gegen Merkel, von der Leyen und Bundesregierung +++

Der Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat Strafanzeige gegen Bundeskanzlerin Merkel sowie ihre Regierungsmitglieder bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe erhoben. Die Anzeige richtet sich gegen die Entscheidung der Bundesregierung, 2015 für einen Einsatz der Bundeswehr in Syrien gestimmt zu haben. Der Rechtsanwalt sieht zudem die Pflichtverletzung der Bundesregierung, nichts getan zu haben, um den völkerrechtswidrigen Krieg in Syrien zu verhindern und sich im Gegenteil aktiv am Krieg beteiligt zu haben.

In dem Strafantrag heißt es, er richte sich gegen „alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der deutschen Bundeswehr und aller sonstigen deutschen Behörden, die sich an der Umsetzung des Beschlusses zum Kriegseinsatz vom 4.12.2015 mitgewirkt haben. Insbesondere besteht der Tatverdacht der verfassungsfeindlichen Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane“. Weiter wirft Schmitz der Bundesregierung die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat, die Aufnahme von Beziehungen schwerer staatsgefährdenden Gewalttaten sowie Beteiligung an Kapitalverbrechen vor.

Die Strafanzeige richtet Schmitz ebenfalls gegen alle Staatsanwälte der Generalbundesanwaltschaft, die bislang keine Ermittlungen gegen Tatverdächtige aufgenommen haben, trotz zahlreicher Anzeigen aus der Bevölkerung. Nach Ansicht des Rechtsanwaltes haben sich die Generalstaatsanwälte ebenso wegen Unterlassung und Rechtsbeugung strafbar gemacht.

Schmitz bezieht sich in seiner Anzeige auf §80 StGB, Art. 80GG, der den Tatbestand eines Angriffskrieges beschreibt, den die Bundesregierung nach seiner Auffassung 2015 klar begangen hat. Pikanterweise hatte Bundeskanzlerin Merkel sowie ihre Regierung genau diesen Artikel im Dezember 2016 einfach abgeschafft. Da §80 aber bis Ende 2016 in Kraft war, dürfte die Anzeige, die sich auf 2015 bezieht, noch Rechtsgültigkeit besitzen. So schreibt Schmitz, die mit den Strafanzeigen angezeigten 10Straftaten sind somit nicht verjährt. Die Generalbundesanwaltschaft muss die Ermittlungen also noch aufnehmen.

https://ipfs.io/ipfs/QmbJQCmbMRFKibYfq5Kfp8wG3TVAJStJHnxye5VC5miv27/26.2.18%20Fax.an.Generalbundesanwalt.pdf

Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung den Paragrafen schlicht aus dem Grundgesetz gestrichen hat, ist es wenig verwunderlich, dass Verteidigungsministerin von der Leyen jetzt massivere und große Bundeswehreinsätze im Irak und in Afghanistan plant. Mit der Abschaffung des Artikels hat die Bundesregierung aber den rechtlichen Raum für militärische Interventionen und etwaige Angriffskriege geschaffen.

Der gestrichene Paragraf 80 StGB lautete:

Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Watergate Redaktion 7.3.2018

Quelle: http://www.watergate.tv/2018/03/07/rechtsanwalt-stellt-strafanzeige-gegen-merkel-von-der-leyen-und-bundesregierung/