Die Mordmerkmale werden in deutschen Gerichtssälen seit Angela Merkels krimineller Migrationspolitik, der Massenflutung mit Kriminellen und Terroristen, ganz willkürlich bewertet. Es reicht heute vollends aus, wenn der Täter muslimischen Glaubens ist:
Wie jetzt ein weiteres unglaubliches Urteil aus deutschen Gerichtssälen beweist, hier das des Landgerichts Cottbus, dass den ehemaligen Rechtsstaat weiter zerfallen lässt, sprach der Vorsitzende Richter Frank Schollbach in seinem Urteil einen 32-Jährigen Muslimen aus Tschetschenien, der seine Frau in einem klassischen Ehrenmord getötet hatte, nicht wegen Mordes schuldig, sondern „nur“ wegen Totschlags. Der Mann wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.
Das Urteil fiel letzter Woche in Cottbus und lässt die Menschen („die, die hier schon länger leben“) im Land mit einer ehemals rechtsstaatlichen Ordnung,verzweifeln. Grund hierfür ist die abenteuerliche Begründung des Vorsitzenden Richters Schollbach, warum die Tat angeblich kein Mord sei. Damit ein Gericht einen Menschen wegen Mordes verurteilen kann, müssen vorab eindeutig definierte Mordmerkmale erfüllt sein – zum Beispiel niedere Beweggründe. Das ist hier im Cottbusser Prozess neben weiteren eindeutigen Mordmerkmalen, ausdrücklich der Fall.
Die Kammer zweifelt allerdings an, dass der Angeklagte verstehen konnte, dass seine Bluttat aus Eifersucht in Deutschland als moralisch besonders niedrig stehend, beurteilt wird. Wie ein Gerichtssprecher den Medien erklärte, waren für den Richter mehrere Punkte ausschlaggebend:
- der niedrige Bildungsgrad des Angeklagten: er habe nie eine Schule besucht
- sein religiöser Hintergrund (er ist Muslim)
- seine Herkunft aus einer extrem traditionellen Gesellschaft
- die Tatsache, dass das Paar erst wenige Monate in Deutschland war und keine
- deutschen Sozialkontakte hatte – bis auf Kontakte zu Behörden
Juristen ist diese Begründung nicht einleuchtend, ganz zu schweigen von einem Durchschnittsbürger ohne juristische Vorkenntnisse, der bei solchen Urteilen ganz eindeutig falsche Signale empfängt, insbesondere bei den von der Politik und Asylindustrie sogenannten “ Neubürgern“ aus den muslimisch, kulturinkompatiblen Gesellschaften, wo Ehrenmorde, Steinigung, Auspeitschen, Köpfen in der Öffentlichkeit, usw. etwas ganz normales sind. Viele Menschen mutmaßen schon sehr lange, dass Migranten Boni auf Straftaten in deutschen Gerichtsälen erhalten. Gibt es also Strafrabatte, wenn jemand aus einer inkompatiblen kulturellen Gesellschaft, wie z.B. hier der tschetschenischenkommt, in der es immer noch archaische Formen von Selbstjustiz wie Blutrache gibt?
Schwammige Grundsatzurteile für die Orientierung in deutschen Gerichtssälen
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2007 stellte jedenfalls der Bundesgerichtshof fest, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis „in dem der Stellenwert der Ehre in einem besonderen Maße betont wird“ allein normalerweise nicht ausreicht, damit die Mordmerkmale wegfallen.
Dennoch: Der BGH schaffte in seinem Urteil auch gleichzeitig eine Hintertür für Straftaten von Migranten, um diese zu verharmlosen: Der Angeklagte soll in der Lage sein, niedere Beweggründe in seiner Tat zu erkennen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob derjenige seine Tat selbst als besonders verachtenswert einstuft. Sondern es geht darum, ob er generell dazu fähig ist, zu begreifen, dass in Deutschland zum Beispiel ein sogenannter „Ehrenmord“ als besonders verachtenswerte Tat gilt. Besonders einem ausländischen Täter, der „noch intensiv den Wertvorstellungen seiner Heimat“ verhaftet sei, könne diese Fähigkeit fehlen, so der BGH.
Im Namen des Volkes: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, gilt ausnahmslos für die deutsche „Köterrasse“
Fazit: Die von der politisch bunten Gesellschaft eingeforderte „Toleranz“, Migranten gegenüber, macht auch vor Deutschlands höchsten Gerichten nicht halt. Fehlen dem kulturinkompatiblen Neubürger die „Wertevorstellung“ für eine menschliche Gesellschaft, erwägt der Staat keine adäquate Bestrafung, oder eine sofortige Ausweisung des Täters um hier die Gesellschaft, bzw. die Bürger zu schützen, sondern warnt stattdessen die Gesellschaft davor, den „nicht-kompatiblen“, für seine Unmenschlicheit zu verurteilen.
Um hier noch die Kurve des Anstands zu bekommen, betont der BGH dabei extra, dass ein kultureller Hintergrund des Täters nur ein Aspekt für die Beurteilung der Tat sei: Es kommt bei einer Entscheidung, ob eine Tat als Mord gewertet wird, auf die „Gesamtwürdigung“ an. Das schließe die „Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit“ mit ein. Summa summarum: Jeder Richter darf seine persönliche, meist politisch linksbunte Meinung, der Karriere wegen, mit in das Urteil einfliessen lassen. Die „Köterrasse“ staunt, aber geht auch morgen weiterhin brav zur Arbeit, um für seine baldige Abschaffung, kräftig Steuergelder zu verdienen.
Redaktion
Dank an das Schlüsselkind
Quelle: https://schluesselkindblog.com/2017/06/13/deutsche-richter-kein-mord-wenn-muslime-toeten/
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.
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