In einer letzten Abstimmung stimmten die EU-Staaten der heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts am Montag mehrheitlich zu.


Die heftig umstrittene Reform des EU-Urheberrechts ist von den EU-Staaten am Montag endgültig beschlossen worden. Ziel ist es, die Rechtssprechung digitalen Geschäftsmodellen anzupassen und dafür zu sorgen, dass Verlage, Rundfunkanstalten und Künstler angemessen entgolten werden.
Vor allem zwei Punkte hatten zuletzt die Gemüter erhitzt. Die entsprechenden Regelungen sind in den Kapiteln 11 und 13 – nunmehr als 17 bezeichnet – festgehalten und sorgten bis zuletzt für Diskussionsstoff. Kapitel 11 dreht sich um die Einführung eines EU-weiten Leistungsschutzrechts, das dafür sorgen soll, dass Online-Plattformen wie Google für die Verwendung von bereits veröffentlichten Online-Artikeln zahlen müssen.
Umstrittene Upload-Filter
Kapitel 17 beschäftigt sich damit, dass Online-Plattformen wie die Google-Tochter YouTube, Instagram von Facebook und GitHub Gebühren an Künstler und andere Rechteinhaber zahlen sollen, wenn sie deren Songs oder Videos verbreiten. Um dies zu überblicken, müssen den Anbietern zufolge umstrittene Upload-Filter eingesetzt werden – also Software, die beim Hochladen direkt prüft, ob es dabei zu Verstössen kommt.

Der Widerstand gegen die EU-Urheberrechtsreform und besonders gegen Artikel 11 und 13 ist gross bei Internetnutzern und Kreativen. Auch bei uns. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, sind am 23. März in der Zürcher Innenstadt mehr als 1000 Menschen auf die Strasse gegangen. Bild: Leser-Reporter

Sie protestierten gegen die geplante Reform des EU-Urheberrechts. Bild: Leser-Reporter/Thomas Hofmann

Die Kundgebung wurde von der Piratenpartei Schweiz, der Digitalen Gesellschaft und der Allianz für ein faires Urheberrecht organisiert. Bild: Digitale Gesellschaft
(sda)
Quelle: https://www.20min.ch/ausland/news/story/Neues-EU-Urheberrecht-endgueltig-beschlossen-26694904
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Autor: rsvarshan
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