
Herzlichen Dank an
Markus Krall

Herzlichen Dank an
Markus Krall
Ein Gespenst geht um in Europa, und dieses Gespenst trägt den Namen „Klimawandel“. In vielen europäischen Städten schwänzen Hunderttausende Jugendlicher die Schule, um auf „Friday for Future“-Demonstrationen politische Aktionen gegen die „globale Erwärmung“ zu fordern. Die Initiatorin der Märsche, die 16jährige Schwedin Greta Thunberg, die seit ihrer Kindheit unter dem Asperger-Syndrom, einer Form des Autismus, und Panikattacken leidet, überquerte im August in einer Segelyacht den Atlantik, um auch in New York die Klimarevolution auszurufen, wenn auch mit bescheidenem Erfolg. Trotzdem werden die Forderungen der „Klimaschützer“ immer radikaler – und immer politischer.
In Deutschland, das seinen Wohlstand zu einem großen Teil seiner florierenden Automobilindustrie verdankt, blockierten sie im September 2019 die Zufahrten zur weltgrößten Automobil-Messe, der IAA, die als wichtigste Leistungsschau der Branche gilt. Sie forderten autofreie Städte, massive Beschränkung des Luftverkehrs und Umstellung auf das Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel. Die Regierung Merkel arbeitet währenddessen an einer Gesetzgebung, die jeden Co2-Ausstoß teuer besteuern soll. Damit werden die Deutschen, die ohnehin schon mit die höchsten Steuern in Europa zahlen müssen, noch extremer zur Kasse gebeten: Innerhalb der nächsten zehn Jahre sollen sich die Kosten für Benzin, Heizung, Fleisch und Flugreisen verdoppeln. Dabei versäumt es Merkel, ihre Wähler darüber aufzuklären, wie Steuern und Abgaben den Planeten retten können. Ohnehin stammen nur 3 % der globalen Co2-Emissionen vom Menschen. Davon werden nur 2,26 % von Deutschland aus in die Atmosphäre gepumpt, also rund 0,07 % des Gesamtausstoßes. So werden Stimmen laut, die hinter der Klimahysterie eher eine ganz andere Agenda vermuten. Im Fall Deutschland ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Steuermilliarden dringend benötigt werden, um Merkels fatale Einwanderungspolitik zu finanzieren. Noch mehr Sorgen machen sich viele Bürger über die Welle von Verboten, die ihnen drohen und die individuelle Mobilität, aber auch die Wohn- und Lebensverhältnisse in Mitteleuropa gründlich verändern würden. „Klimaschutz“ bedeutet für die Politik zunächst einmal die Entmündigung der Bürger und ihre verstärkte Kontrolle. Auch die Wirtschaft muss sich staatlichen Klimazielen unterwerfen. Das alles klingt nach Sozialismus, nach Kollektivierung, nach Planwirtschaft. Diese Entwicklung wird keinesfalls vor den Grenzen eines Landes Halt machen. Immerhin hat die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Merkels Freundin und skandalumwitterte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, auch für die EU den „Klimaschutz“ angemahnt. Man wird argumentieren, dass sich ein globales Problem wie die angebliche Erderwärmung nicht auf nationaler Ebene lösen kann. Das bedeutet, dass immer mehr Macht und Kontrolle an multinationale Organisationen und Staatenbünde von der EU bis zu den Vereinten Nationen abgegeben werden müssen. Aufgabe nationaler Souveränität, wenn das „gemeinsame Haus brennt“: sinnvoller Akt der Solidarität oder der Weg in eine globale ökosozialistische Diktatur?
Dass dies keine haltlose Verschwörungstheorie ist, dass tatsächlich die mächtige Globalisierungslobby hinter der Klimapanik steht, zeigt sich, wenn man ihre Geschichte untersucht. Tatsächlich wurde die Hypothese von einer Auswirkung des von Menschen produzierten Co2s auf die Erdtemperatur zuerst 1896 durch den schwedischen Physiker und Freimaurer Svante Arrhenius – nach Angaben ihres Vaters ein Vorfahr von Greta Thunbergi – aufgestelltii. 1908 griff der britische Meteorologe und Mitglied der Royal Society, der Freimaurer Ernest Gold, diese Theorie auf. Doch erst 1988 präsentierte der amerikanische Klimaforscher, NASA-Wissenschaftler und Freimaurer James E. Hansen diese Theorie vor dem US-Senat und machte sie zu einer politischen Agenda. Auf seine Initiative hin wurde der „Weltklimarat“ (IPCC) der Vereinten Nationen gegründet, der die Erderwärmung und ihre politische Nutzbarmachung untersuchen sollte. Offenbar ergab sich kein überzeugendes Szenario, jedenfalls lag das Thema danach fast zwei Jahrzehnte auf Halde, ohne dass sich die Weltpolitik oder die Gesellschaft dafür interessierte.
Das änderte sich radikal im Jahre 2006 mit der Veröffentlichung des Dokumentarfilms „Eine Unbequeme Wahrheit“, als dessen Initiator Al Gore auftrat. Gore, bis dahin eher durch seine farblose Rhetorik und unbeholfene Steifheit bekannt, war von 1993 bis 2001 Vize des skandalumwitterten US-Präsidenten Bill Clinton. 1992 war er bereits mit seinem Buch „Earth in the Balance“, in dem er die Umverteilung der globalen Ressourcen forderte, als Ökosozialist und Globalist in Erscheinung getreten. Später wurde er belächelt, als er damit prahlte, das Internet erfunden zu haben. Nachdem er bei den Präsidentschaftswahlen 2000 gegen George W. Bush unterlag, wurde er in der Klimaschutzbewegung aktiv, hielt Vorträge und sammelte das Material für seinen Film, den er später, wie ein Wanderprediger, zu Aufführungen in der ganzen Welt begleitete. Überall verbreitete er das Szenario, die „Globale Erwärmung“ würde das Eis auf den Polen und die Gletscher schmelzen und innerhalb der nächsten 10-20 Jahre die meisten Küstenstädte der Erde in den Fluten versinken, andere Landstriche aber total austrocknen lassen. Das Engagement zahlte sich aus. Nicht nur, dass er durch die tatkräftige Unterstützung Leonardo di Caprios – dessen Begegnung mit einem Eisberg in „Titanic“ sein Erweckungserlebnis gewesen sein muss – 2007 in Hollywood den „Oscar“ für den besten Dokumentarfilm erhielt und im gleichen Jahr in Stockholm mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde, es verdiente mit der Klimapanik auch Millionen. Schon 2004 hatte er in London die Firma „Generation Investment Management“ (GIM) gegründet. Damit stieg er mit 10 % in die „Chicago Climate Exchange“, die amerikanische Terminbörse für den Emissionsrechtehandel, ein, die wiederum 50 % der Anteile an der „European Climate Exchange“ hält. Zudem ist er Partner im Investmentfond KPCB (Kleiner, Perkins, Caufield & Byers). 2009 erhielt das Unternehmen einen Staatsauftrag über 560 Millionen Dollar von der Obama-Regierung. iii
Doch erst 2016, durch die Veröffentlichung tausender gehackter Dokumente durch die Gruppe „DC Leaks“, kam die ganze, unbequeme Wahrheit ans Licht. Al Gore, so belegten sie, war keineswegs der Urheber der Klimapanik, sondern ein bezahlter Frontman. Hinter der Kampagne stand kein geringerer als der amerikanische Globalist und Finanzmogul George Soros mit seinem „Open Society Institute“ (OSI). iv Sein Ziel: Ein Umbau der Gesellschaft („social engineering“) und der Aufbau einer neuen, globalen Weltordnung.v
Ein Memorandum vom 10. Juli 2009, das „DC Leaks“ veröffentlichte, stammt von der OSI-Managerin Nancy Youman und trägt den Titel „Empfohlene nächste Schritte der OSI in der Klimafrage“. Darin hält Youman fest, dass George Soros schon Anfang 2005, also vor Gore, begonnen hatte, das Klima-Thema für sich zu entdecken. Zudem enthüllt es, dass die Soros-Stiftung jedes Jahr 10 Millionen Dollar an Al Gores „Allianz für den Klimaschutz“ (ACP) gezahlt hat, um „öffentliche Aufklärung über das Klimathema zu betreiben, im Streben nach der Schaffung von politischen Raum für eine aggressive US-Initiative, um die Forderung der Wissenschaftler nach einer Reduzierung der Co2-Emissionen durchzusetzen.“ Im Jahre 2008 hatte das ACO eine 300 Millionen Dollar teure Kampagne gestartet, um „die Amerikaner zu einer aggressiveren Reduktion des Ausstosses der Treibhausgase zu bewegen.“
Weitere Soros-Millionen sollten, so das Memorandum, fortan in die „Klima-Jugendbewegung“ fliessen, die aktive „Aufklärung der Jugend zum Thema Erderwärmung“ betriebe – offenbar die Geburtsstunde von „Fridays for Future“.vi
Schon Al Gores „Unbequeme Wahrheit“ wurde zwar von der linken Mainstream-Presse und in „Lala-Land“ Hollywood bejubelt, fiel aber in der Fachwelt gnadenlos durch. Experten bezeichneten den Film als „Panikmache“ und „alarmistisch“. Ein britisches Gericht wies ihm neun massive Fehler nach und verbot die Benutzung an Schulen ohne begleitenden Kommentar. Die für die „nahe Zukunft“ prophezeiten Veränderungen (Polschmelze, Flutwellen) werden von Wissenschaftlern selbst bei fortschreitender Erderwärmung erst in einigen tausend Jahren erwartet.vii Doch es dauerte bis 2019, dass der „Paradebeweis“ der Klima-Hysteriker als wissenschaftlicher Betrug entlarvt wurde. Ein kanadisches Gericht hat im September gegen Michael Mann entschieden, der 1998 die legendäre „Hockeyschläger“-Klimakurve erstellt hatte, nach der in den letzten Jahren die Durchschnittstemperatur auf der Erde unverhältnismäßíg rapide anstieg. Er unterlag in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen Tim Ball, Professor für Klimatologie an der Universität von Winnipeg und Autor zahlreicher Bücher über Klimawissenschaften. Ein Urteil mit Nachwirkungen – denn alle Katastrophenszenarios basieren auf Manns Grafik.viii
Bereits 2009 waren Zweifel laut geworden, als Hacker die E-mails führender „Klimaforscher“ veröffentlichten, aus denen hervorging, wie sich die Experten des IPCC darüber abstimmten, mit welchen „statistischen Anpassungen“, speziell getrimmten Computermodellen und anderen Tricks Daten manipuliert werden sollten, um zu den gewünschten Ergebnissen zu kommen. Ball hatte damals kommentiert: „Verschiedene Regierungen und akademische Behörden haben den ‚Climategate‘-Skandal bisher weißgewaschen. Glauben Sie, dass noch irgendjemand wegen Betrugs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird?“ Mann reagierte mit einer Unterlassungsklage. Doch als er nach acht Jahren noch immer nicht in der Lage war, die der Grafik zugrundeliegenden Daten vorzulegen, wurde seine Klage abgewiesen und er zur Zahlung der Prozeßkosten in Millionenhöhe verurteilt. „Dr. Manns Totalverweigerung ließ auch für das Gericht nur den Schluss zu, dass die Hockeyschläger-Daten manipuliert und gefälscht sind“, kommentierte ein Prozessbeobachter. Jetzt drohen dem „Klima-Wissenschaftler“ auch noch Schadensersatzforderungen von allen Opfern seines Schwindels und die Anklage wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder mit beträchtlicher krimineller Energie.ix
Trotzdem wird noch immer gerne behauptet, „97 %“ der Klimaforscher würden die These vom anthropogenen Klimawandel stützen. Diese Zahl hat ihren Ursprung in einem Tweet des von Soros unterstützten US-Präsidenten Barack Hussein Obama vom 16. Mai 2013: „Ninety-seven percent of scientists agree: #climate-change is real, man-made and dangerous”.xDoch sie ist wie so vieles, was Obama verlautbaren ließ, eine Lüge. Wahr ist, dass sich 97 Wissenschaftler im Vorfeld des Klimagipfels in New York 2014 für die Klima-Sache engagierten. Sie warnten vor schmelzenden Gletschern, steigendem Meeresspiegel, versauernden Ozeanen und „katastrophalen Umweltveränderungen in der nahen Zukunft“, die – bewusst im Konjunktiv – Folgen des Klimawandels sein könnten.xi Doch wie der gewiss nicht klimaskeptische „Spiegel“ am 23.9 .2014 meldete: „Die 97 Wissenschaftler suggerieren mit ihrer Kampagne, bei der sie sich auf die Konsens-Studie berufen, es herrsche Einigkeit zu all diesen Themen unter 97 Prozent der Klimaforscher. Doch damit täuschen sie die Öffentlichkeit.“xii Tatsächlich hatten Forscher der australischen University of Queensland für eine Studie fast 12.000 Aufsätze zu Klimathemen auf die Frage hin ausgewertet, ob sie einen menschlichen Einfluss auf das Klima bejahten. Worin dieser bestand, danach wurde nicht gefragt. Nun bestreitet niemand, dass Heizung und Abgase etwa die Luft erwärmen; die Frage ist nur, ob der von Menschen produzierte Co2-Anteil die propagierten fatalen Auswirkungen hat. Zwei Drittel der untersuchten Studien äußerten keine Meinung und wurden daher gar nicht erst gezählt. Ein Prozent der restlichen fast 4000 Aufsätze widersprach ausdrücklich jedem Einfluss des Menschen. Doch bedeutete das tatsächlich, dass 97 % des gewerteten Drittels (also 32 % der Gesamtzahl) an eine anthropogene Globale Erwärmung glaubten? Ganz und gar nicht! „Fünf Gründe, warum Forscher den Konsens über den Klimawandel nicht mögen“, listet der Meteorologe Victor Venema von der Universität Bonn. Über die meisten Fragen der Klimaforschung herrsche keine Einigkeit, schreibt er.xiii Der Klimaökonom Richard Tol vom Economic and Social Research Institute in Dublin übte darüber hinaus methodische Kritik an der Studie: Die ausgewerteten Fachartikel seien willkürlich ausgewählt. Und ob die Auswerter vertrauenswürdig gearbeitet hätten, sei nicht getestet worden.xiv
Einer der vehementesten Gegner der Klimahysterie ist ausgerechnet der kanadische Umweltaktivist und Greenpeace-Mitbegründer Patrick Moore. Er erklärte zum vermeintlichen Konsens der „Klimaforscher“: „Und dann gibt es da natürlich noch diejenigen Wissenschaftler, die willfährig sind, die nicht genug an Zuwendungen von der Regierung bekommen können. Die meisten dieser Wissenschaftler – bitte in Anführungszeichen setzen: ‚Wissenschaftler‘ – welche die Katastrophen-Theorie voran schieben, werden von Steuergeldern bezahlt. Meistens machen diese Wissenschaftler nichts Anderes als einfach noch mehr Angst zu erzeugen, so dass die Politiker diese Angst ausnutzen können, Kontrolle über die Denkweise ihrer Wähler zu erlangen und von ebendiesen gewählt zu werden – in der Überzeugung, ‚oh, dieser Politiker kann mein Kind vor dem sicheren Untergang bewahren‘“.xv
Tatsache ist: In der Geschichte der Menschheit haben sich immer wieder Wärme- und Kälteperioden abgewechselt. Um Christi Geburt war eine solche Wärmeperiode – die Fachleute sprechen vom „Römischen Klimaoptimum“ -, die zum Aufstieg des Römischen Reiches, zu einer Zeit der Prosperität führte. Damals konnte man, wie archäologische Funde belegen, sogar in Britannien auf über 500 Gütern Wein und Olivenbäume anbauen.xvi Die Gletscher der Alpen hatten sich weiter zurückgezogen als heute, was die Alpen passierbarer machte. Ebenso um 1000 n.Chr., als das „Mittelalterliche Optimum“ ins Haus stand. Die Chroniken berichteten zwar für das Jahr 1022, „dass viel Leut umb Nürnberg auff den Strassen vor großer Hitz verschmachtet und ersticket, auch sein viel Brunen vor großer Hitz versieget“xvii, doch ansonsten war es eine Zeit der Blüte und des Wohlstandes. Als die Wikinger um 1000 Grönland entdeckten, fanden sie keine Eisberge und Gletscher vor, sondern, wie der Name verrät, „grünes Land“. Neufundland erschien ihnen geeignet für den Weinanbau, sie nannten es jedenfalls „Vinland“ = Weinland. Dass dies kein Mythos war, belegte eine Studie, die 2011 die National Academy of Sciences der USA veröffentlichte. So ergab die Untersuchung der Sedimente zweier westgrönländischer Seen, dass die Durchschnittstemperatur in Grönland um 1000 um zwei Grad, zur Zeitenwende sogar um fünf Grad wärmer war als heute.xviii Um das Jahr 2000 kam es wieder weltweit zu einer Wärmeperiode, die sich bis in unsere Zeit auswirkt. Dazwischen gab es „kleine Eiszeiten“. Die Kälteperiode („Klimadepression“) um 500 löste die Völkerwanderung aus, die Kälteperiode um 1500 führte zu Missernten, Epidemien, Hexenwahn und der Reformation. Wahrscheinlich steht uns um 2500 wieder eine „kleine Eiszeit“ bevor.xix
Ein Abschmelzen der Pole ist jedenfalls nicht zu befürchten. Während Klimaforscher noch 2007 prophezeiten, der Nordpol würde „bereits 2013 eisfrei“xx sein, musste das norwegische 160 Millionen Dollar teure und 20.000 PS starke Forschungsschiff „Kronprins Haakon“ im Juli 2019 seine Mission noch vor Spitzbergen abbrechen, weil sich die drei Meter dicke Eisdecke als undurchdringlich erwies. Selbst die langen Spezialkettensägen der Forscher konnten nichts bewirken.xxi In Qaanaaq im Nordwesten Grönlands fand der dänische Klimaforscher Steffen Malskær Olsen im Sommer 2019 eine Eisdecke von 120 Zentimetern Stärke vor – 20 Zentimeter dicker als im Vorjahr.xxii Ähnliches am Südpol. Am 16. September 2019 meldete „WetterOnline“: „In der Antarktis ist im dortigen Winter mit minus 98,6 Grad ein neuer weltweiter Kälterekord gemessen worden. Wie Forscher von der University of Colorado im Fachmagazin ‚Geophysical Research Letters‘ berichten, war dies die niedrigste bislang auf der Erdoberfläche gemessene Temperatur. Der bisherige Rekord der Antarktis-Station Wostok vom 23. Juli 1983 mit minus 89,2 Grad wurde damit deutlich unterboten.“ Selbst in Deutschland, dem Epizentrum der Klimahysterie, ist die Durchschnittstemperatur im Sommer seit 2003 um 0,5 Grad gesunken – von 19,7 auf 19,2 Grad, wie das ZDF am 20. August 2019 auf seiner Facebook-Seite meldete.xxiii Im Mai 2019 hatten die Wetterstationen in den Alpen die größte Schneehöhe seit Beginn der Aufzeichnungen 1882 gemessen – stolze 7,14 Meter.xxiv Zeitgleich meldete Italien den kältesten Mai seit 1957.xxv Schweden wiederum, Greta Thunbergs Heimatland, erlebte 2019 einen verfrühten Wintereinbruch; es schneite bereits Mitte September, erstmals seit 20 Jahren, wieder in mittleren Höhenlagen.xxvi
Die Wärmeperiode um 2000, die offenbar ihrem Ende zugeht, fand nicht nur auf der Erde statt. Wie die amerikanische Raumfahrtbehörde NASA am 30. April 2007 vermeldete, „findet auf dem Mars derzeit ein Klimawandel statt“xxvii. Für den russischen Astrophysiker K. Abdussamatov ein klares Indiz dafür, dass die Aktivität der Sonne Auslöser für irdische wie marsianische Klimaschwankungen ist.xxviii Sogar auf dem Mond maßen Sonden zwischen 1971 und heute eine Erwärmung um bis zu 2°C, was nachträglich dem durch die Mondlandungen aufgewirbelten Staub zugeschrieben wurde.xxix Die globale Verdummung scheint schneller voranzuschreiten als die globale Erwärmung.
Doch obwohl die Theorie von der anthropogenen globalen Erwärmung auf tönernen Füßen steht, werden Fakten, die gegen sie sprechen, von der westlichen Presse gerne verschwiegen. Dahinter steckt mehr als ein cleveres Geschäftsmodell oder ein raffinierter Vorwand, um Steuern zu erhöhen und die Bevölkerung schleichend zu enteignen. Der Klimakult wird zur neuen Religion, einer Religion, die blinden Glauben fordert und allein weiß, wie man den Planeten rettet, die neue Propheten und Weltuntergangsprediger wie die kindlich-fragile Greta Thunberg hervorbringt und einen Ablasshandel mit „Co2-Zertifikaten“ zur Tilgung von „Klima-Sünden“xxx (wie sie tatsächlich schon genannt werden) anbietet. Es ist eine durch und durch anthropozentrische Religion: Der Mensch kann die Apokalypse auslösen, aber auch den Planeten retten, indem auf Fleisch verzichtet und seinen Wohlstand, seine Freiheit und Mobilität aufgibt. Die „globale Klimakrise“ ist das ideale Katastrophenszenario, um Notstandsmaßnahmen zu rechtfertigen, die Individuen, Unternehmen und Nationen zunehmend entmündigen. Sie legitimiert Massenzuwanderung, indem sie Wirtschaftsflüchtlinge zu Klimaflüchtlingen erklärt und damit an unsere Schuldgefühle appelliert.xxxi Sie erklärt die christliche Religion für überflüssig, denn nur die Wissenschaft allein kann den Weg aus der Krise weisen: auf sie gilt es zu hören. Und sie liefert den Vorwand für ein gezieltes Programm zur Bevölkerungsreduzierung, zu Geburtenkontrolle, Euthanasie und Abtreibung, da die Überbevölkerung als „Klimakiller Nr. 1“ gilt.
Wie weit zu gehen einzelne Vertreter des Ökosozialismus bereit sind, zeigte eine unlängst auf einer Fachkonferenz in Stockholm präsentierte Studie des schwedischen Verhaltensforschers Magnus Söderlund, der darin offen für den Verzehr von Menschenfleisch plädierte. „Im Kampf gegen den globalen Klimawandel“, so Söderlund, müssten religiöse und kulturelle Tabus fallen. Der Verzehr von Leichen würde zur Nachhaltigkeit beitragen. Als Alternative kämen Insekten und Heimtiere in Frage.xxxii Andere Klimaaktivisten forderten die massenhafte Tötung von Hunden und Katzen, die sich von Fleisch ernähren und damit dem Klima schaden würden.xxxiii
Es wird dringend Zeit, dieser gefährlichen Ideologie eine Absage zu erteilen.
***
* Michael Hesemann studierte Geschichte, Kulturanthropologie, Literaturwissenschaften und Journalistik an der Universität Göttingen. Er lebt heute in Düsseldorf und in Rom, wo er freiberuflich als Vatikanjournalist tätig ist. Seine 40 Bücher erschienen in 14 Sprachen. Er ist Referent für kirchengeschichtliche Themen für die Bildungswerke mehrerer katholischer Bistümer und Erzbistümer und Dozent an der katholischen Gustav-Siewerth-Akademie.Hesemann tritt regelmäßig in katholischen TV-Sendern wie K-TV und EWTN auf.
i correctiv.org/faktencheck/wirtschaft-und-umwelt/2019/08/12/ja-greta-thunberg-ist-laut-ihrem-vater-eine-nachfahrin-von-svante-arrhenius
vi www.fbcoverup.com/docs/library/2009-08-10-Memo-on-climate-Re-Recommended-next-steps-for-OSI-on-climate-Open-Society-Institute-George-Soros-DCLeaks-accessed-Aug-20-2016-Aug-10-2009.pdf
viii www.tichyseinblick.de/kolumnen/neue-wege/gericht-urteilt-gegen-den-schoepfer-des-klimawandel-hockeyschlaegers/
ix www.epochtimes.de/umwelt/klima/climategate-rueckschlag-fuer-anhaenger-des-von-menschen-gemachten-klimawandels-nach-gerichtsurteil-in-kanada-et-im-fokus-a2988976.html
xii www.spiegel.de/wissenschaft/natur/klimawandel-97-prozent-konsens-bei-klimaforschern-in-der-kritik-a-992213.html
xv www.eike-klima-energie.eu/2019/07/18/greenpeace-mitbegruender-globale-erwaermung-ist-angst-kampagne-von-wissenschaftlern-die-abhaengig-sind-von-zuwendungen-der-regierung/
xvi www.welt.de/geschichte/article149773123/Erderwaermung-bescherte-Roemischem-Reich-fette-Jahre.html
xvii Ebd.
xix www.welt.de/geschichte/article149773123/Erderwaermung-bescherte-Roemischem-Reich-fette-Jahre.html
xxi www.eike-klima-energie.eu/2019/07/24/wir-hatten-mehr-eisschmelze-erwartet-dickes-arktisches-eis-zwingt-norwegisches-forschungsschiff-nach-spitzbergen-zurueckzukehren/
xxii https://www.n-tv.de/wissen/Forscher-aeussert-sich-zu-Schmelzwasser-Foto-article21108146.html?fbclid=IwAR2SvuaPvsYdIEoIfdlKyJFtpf0NS3gs6CPlEu16rnaFRbNqbdePe61wwdA
xxiv www.zaronews.world/zaronews-presseberichte/die-zugspitze-hat-die-nase-voll-von-greta-rekord-schneehoehen-im-mai/
xxx www.zeit.de/die-antwort/2019-04/flugreisen-klimawandel-co2-emissionen-flugzeuge-konsumverhalten-verantwortung
xxxi https://www.unzensuriert.at/content/0029918-Klimawandel-Soll-uns-Greta-Thunberg-auf-eine-neue-Masseneinwanderungswelle?fbclid=IwAR0gjU8HAe_2tuGiiN63NeYKfNrPUgVOGkBQ9UEwn3HS6MgSqv9Q7BWbESM
Quelle: https://www.freiewelt.net/nachricht/das-gespenst-des-klimawandels-und-wem-es-nutzt-10079016/
Anmerkung meinerseits:
Liebe FFF- Anhänger und Freunde der Klima-Religion
legt eure Handy´s weg, schmeißt eure Computer zum Fenster raus, legt eure Auto´s still, klebt eure Nasen und Münder zu , dann tut ihr was für eure Religion …
Kritiker, die widersprochen haben, wurden ausgegrenzt, ihre Karrieren wurden zerstört oder es wurde versucht, ihre berufliche Reputation zu zerstören. Sie wurden beschimpft, mit Holocaust-Leugnern gleichgesetzt.
Seht ihr wie sie euch „verarschen“ ??
„Waldsterben, Eisbären sterben aus, NoX, CO2, Gletscher schmelzen,
Saurer Regen, Polkappen schmelzen, Meteorit-Einschlag, Weltmeere
steigen an, Klimawandel, Öl wird knapp usw.,usw. – alles gelogen !!“
Sie pissen auf euch und sagen es wäre Regen.
https://www.mmnews.de/vermischtes/130317-stanford-professor-widerlegt-co2-theorie-medien-schweigen
Neue US-Studie zerstört Klimamodelle vollständig.
Alle Aussagen, die über den Einfluss von CO2 auf das Klima gemacht werden, sind damit bedeutungslos.
Klimawandelmodelle können die Erdtemperatur nicht vorhersagen.
Medien verschweigen neue Erkenntnisse.
Patrick Frank, Professor an der berühmten University of Stanford (SLAC National Accelerator Laboratory), beweist in einer ausführlichen wissenschaftlichen Arbeit, dass alle Klimamodelle falsch sind.
Titel der Arbeit: „Propagation of Error and Reliability of Global Air Temperature Projection”
Die Arbeit erschien am 6. September in der Zeitschrift “Frontiers in Earth Science”. Doch Medien in Deutschland verschweigen sie. Auch international wurde alles unternommen, die Kritik an der „CO2-Theorie“ zu unterdrücken.
Die komplette Dokumentation des über sechs Jahre dauernden Versuchs, sein Paper veröffentlicht zu bekommen, hat Prof. Patrick Frank hier veröffentlicht. Wir empfehlen sie unseren Lesern. Es ist ein bemerkenswertes Dokument der Inkompetenz und des Sykophantentums*, zweier Qualitäten, die in der Mainstream-Wissenschaft, besonders nachgefragt zu sein scheinen.
*Jeder Hofnarr am Hofe von Philip dem Schönen wäre neidisch auf diese Form des Sykophantentums, die man in Deutschland im Jahre 2016 für 2.500 Euro kaufen und als wissenschaftliches Gutachten ausgeben kann, ohne dass die Profession aufheult. Der deutschen Wissenschaftler beste Rolle scheint das Schweigen und Wegsehen zu sein.
Zusammenfassung der Studie:
Prof. Frank:
„Die Klima-Modellierer sind nicht in wissenschaftlicher Methodik ausgebildet. Sie sind nicht ausgebildet, um wissenschaftlich zu arbeiten. Sie sind keine Wissenschaftler.“
Sie sind, so muss man nach Lektüre der Informationen, die Patrick Frank zur Verfügung stellt, feststellen, Scharlatane und Sykophanten.
Die Arbeit von Frank „Propagation of Error in the Reliability of Global Air Temperature Projections”, ist ein
vollständiges Zerstörungswerk, das von Klimamodellen, von Vorhersagen der Entwicklung der Temperatur und des Klimas und von der Lüge, CO2 habe einen Einfluss auf das Klima, nichts übrig lässt, überhaupt nichts.
Frank zeigt zunächst, dass man die angeblich so komplizierten Modelle der Klima-Alchemisten mit einer einfachen linearen Gleichung beschreiben kann. Auf Grundlage dieser linearen Gleichung berechnet Frank den Fehler in der Temperaturvorhersage, den Klimamodelle beinhalten und kommt zu dem Schluss, dass der Vorhersagegehalt der entsprechenden Modelle „null“ ist. Seine Ergebnisse fasst er wie folgt zusammen:
„In aller Kürze: Klima-Modelle können die Entwicklung der Erdtemperatur nicht vorhersagen, nicht für ein Jahr und nicht für 100 Jahre. Die Vorhersage der Temperaturentwicklung auf Grundlage von Klima-Modellen ist physikalisch bedeutungslos. Sie sagen nichts über den Effekt, der von CO2-Emissionen aufdas globale Klima ausgeht, aus.“
Damit nicht genug. Frank berechnet auch den Fehler, der sich aus der Modellierung von Wolken, wie sie in den Standard-Klimamodellen vorgenommen wird, vornehmlich um die Langwellenstrahlung, die die Erde emittiert und die von Wolken re-emittiert wird, was zu einer Erwärmung führen soll, zu berechnen.
Der Fehler, der sich mit dieser Berechnung verbindet, ist 114 Mal größer als der Effekt, der in der Troposphäre von CO2 verursacht werden soll.
CO2-Einfluss nicht bestimmbar
Mit anderen Worten: Ein Effekt von CO2 ist mit Klimamodellen und auch ansonsten nicht bestimmbar, er wird von dem statistischen Fehler, der allein bei der Bestimmung des Effekts der Langwellenstrahlung gemacht wird, um das 114fache übertroffen und geht darin komplett und 114Mal unter.
Es ist, als wollte man den Effekt von Liebstöckel als Zutat unter Hunderten in einem Mehrgänge-Menu auf die Magenschmerzen dessen, der sich wohl überfressen hat, vor dem Hintergrund der zwei Flaschen Chateau Würg und sechs Verdauungsschnäpse, die er dazu getrunken hat, bestimmen.
Prof. Frank:
„Die unvermeidbare Schlussfolgerung lautet: Was auch immer der Effekt ist, der von C02-Emissonen auf das Klima ausgeht, er kann nicht gemessen werden und wurde noch nie gemessen weil die Klimamodelle fehlerhaft sind.“
„Der Effekt, der von CO2 auf das Klima ausgeht, sofern es ihn überhaupt gibt, er ist so gering, dass er nicht festgestellt werden kann.“
„Jede einzelne Prognose der Temperaturentwicklung, die auf Basis von Klimamodellen seit 1988 getroffen wurde, ist physikalisch bedeutungslos.“
„Die Analyse wirft alles, was das IPCC in den letzten Jahren hat verlautbaren lassen, über den Haufen. …
Es gibt keinerlei Belege dafür, dass CO2-Emissionen die Erdtemperatur erhöht haben, aktuell erhöhen oder überhaupt erhöhen können.“
Kritiker werden zerstört
Damit ist die Erzählung, dass es einen menschengemachten Klimawandel gibt, als Lüge, als Betrug, als Hoax entlarvt. Aber die Geschichte ist damit nicht am Ende. Der Klimawandel-Schwindel (CO2-bedingt) hat das Schlechteste aus Menschen, die eine Gelegenheit zum Opportunismus sehen, herausgebracht.
Verrat an der Wissenschaft
(Wichtig: Wie funktioniert diese Lüge ?)
Kritiker, die widersprochen haben, wurden ausgegrenzt, ihre Karrieren wurden zerstört oder es wurde versucht, ihre berufliche Reputation zu zerstören. Sie wurden beschimpft, mit Holocaust-Leugnern gleichgesetzt.
Viele Individuen wurden von den Klima-Alarmisten geschädigt.
Die Wissenschaft wurde diskreditiert und von denen, die für sich in Anspruch nehmen, Wissenschaftler zu sein, verraten.
Prof. Frank:
„Der institutionelle Verrat könnte nicht schlimmer, schlimmer als der Lyssenkoismus * sein, weil es keinen Stalin gab, der ihnen eine Waffe an den Kopf hielt. Sie alle haben sich freiwillig gemeldet.“
* Der Lyssenkoismus war eine von dem sowjetischen Agrarwissenschaftler Trofim Lyssenko in den 1930er Jahren begründete pseudowissenschaftliche Theorie, die unter anderem an den Lamarckismus anknüpfte. Das zentrale Postulat des Lyssenkoismus lautete, dass die Eigenschaften von Kulturpflanzen und anderen Organismen nicht durch Gene, sondern nur durch Umweltbedingungen bestimmt würden. Das war schon damals mit dem Stand der Wissenschaft in keiner Weise zu vereinbaren.
„The institutional betrayal could not be worse, worse than Lysenkoism because there was no Stalin to hold a gun to their heads. They all volunteered.“
Mehr: https://sciencefiles.org
Deutschland dekarbonisiert – Die Folgen:
Direktlink Youtube
Die Hexenjagd auf die Naturheilkunde isst in eine neue Ära eingetreten:
Chemie statt Natur – Profit über Alles
sehen Sie hier :
Quelle : Youtube
Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.
Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.
Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.
Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.
Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.
Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.
Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.
Dass Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muss wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.
Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.
Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?
Die Polizei? Gerichte? Richter?
Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?
Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.
Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:
Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma Polizei, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.
Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.
Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.
Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).
Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!
Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültig – Abgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.
Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.
Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.
Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.
Nun stellen wir uns mal vor, dass alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.
Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:
Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.
Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.
Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!
Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.
Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.
Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.
Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!
Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:
Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.
Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.
Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?
Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.
Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!
Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, dass wir mal zum Spaß annehmen, dass alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.
Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.
Es ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!
Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!
Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!
Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!
Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)
Dass ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:
Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!
Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.
Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.
Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, dass sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie missbraucht werden.
Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig:
„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muss nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.
Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!
Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!
Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.
Dass Angestellte der Firma Polizei sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.
„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.
Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).
„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe lässt nicht erkennen, dass es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.
Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.
Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).
„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).
Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!
§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muss sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.
Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).
Dass Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.
„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!
Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:
“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.
Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)
Dass Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.
Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:
„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).
Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!
BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!
„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!
Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!
Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.
Daran hat sich bis Heute nichts geändert !!!
Der Ausbau des superschnellen Mobilfunkstandards 5G hat begonnen – die Diskussion über Sinn oder Wahnsinn auch. 5G soll bis zu 100 Mal schneller sein als das heutige Internet.
Unter anderem für das autonome Fahren wird eine stabile Netzverbindung benötigt, bei der Mensch, Satellit und intelligenter Fahrroboter in Echtzeit miteinander kommunizieren können. Doch die Experten befassen sich derzeit weniger mit den ästhetischen als mit den medizinischen Auswirkungen der erhöhten Strahlendosis.
Für den Morning Briefing Podcast habe ich mit Prof. Wilfried Kühling von der Luther-Universität Halle-Wittenberg gesprochen. Er leitet den wissenschaftlichen Beirat des BUND und hält die 5G-Technologie für gefährlicher als es Firmen und Staat glauben machen wollen. Er sagt:
Der Professor bezieht sich auf internationale und auch auf in Deutschland durchgeführte Studien, die Folgendes ergeben hätten:
Das sind schwere Vorwürfe, auch an das Bundesamt für Strahlenschutz, dessen 500 Mitarbeiter dafür bezahlt werden, Schaden von den Bürgern dieses Landes abzuwenden. Also habe ich für den Morning Briefing Podcast bei Nicole Meßmer durchgeklingelt, der Sprecherin der Aufsichtsbehörde.
Sie bestreitet die Aussagen des Professors nicht, hält sie aber für bislang nicht ausreichend wissenschaftlich belegt. Meßmer war um Relativierung bemüht, aber auch um Aufrichtigkeit: „Wie sich 5G genau auf die Exposition auswirken wird, also die Strahlung, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.“
Gabor Steingart (Jahrgang 1962) ist ein deutscher Journalist, Autor und Medienmanager. Sein kostenloses Morning Briefing finden Sie hier: www.gaborsteingart.com
Sie gibt praktische Ratschläge für den richtigen Gebrauch des Mobiltelefons:
Fazit dieser beiden sehr aufrichtigen Gespräche: Da ist etwas, aber wir sehen es nicht so genau. Oder um es mit Erich Kästner zu sagen: „Wenn einer keine Angst hat, hat er keine Phantasie.“
Die EU sieht den verpflichtenden Einbau eines Unfalldatenspeichers in allen KFZ vor. „Aus datenschutzrechtlicher Sicht unzureichend und nicht geeignet“, sagen Datenschützer. (Symbolbild)Foto: iStock
Ab Mai 2022 sollen alle neuen PKW-Modelle – ab 2024 jedes neu zugelassene Auto – mit einer Blackbox ausgestattet sein. So will es die EU. Diese „Unfalldatenspeicher“ funktionieren in der altbekannten Weise einer Flugzeug-Blackbox und sollen „detaillierte Daten über Unfälle sammeln“, so Alexander Fanta auf netzpolitik.org.
Bereits vor Ostern hat die Europäische Union einem entsprechenden Gesetz zugestimmt, dass den Einbau verpflichtend vorsieht. Die EU erhofft sich, durch die Auswertung der Daten Gefahrenpotenziale im Straßenverkehr besser zu erkennen und so die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern. Einzelne Unfälle sollen dabei jedoch keine Rolle spielen.
Der Gesetzestext besagt, dass Fahrzeugdaten anonymisierte gesammelt werden. „Anhand der gespeicherten Daten [ist] keine Identifizierung des Nutzers oder Halters eines bestimmten Fahrzeugs möglich.“
Ausgelöst würde die Speicherung zum Beispiel durch das Auslösen der Airbags. Technisch bedeutet das jedoch, dass die Daten ständig erfasst und überschrieben werden und im Falle eines Unfalls die Neuerfassung – und damit das Überschreiben der vorhandenen Daten – gestoppt wird.
Die Daten umfassen unter anderem Geschwindigkeit, Pedalstellung und andere Parameter des Fahrzeugs und taugen durchaus zur Auswertung einzelner Unfälle.
Bislang wurde jedoch weder gesagt, welche Daten genau erfasst werden, noch über welchen Zeitraum die Daten erfasst werden. Sind es nur die Sekunden des Unfalls oder auch alle Daten der Stunden zuvor?
„Das Gesetz schreibt für die Unfalldatenspeicher ein geschlossenes System vor. Wenn in einem solchen System nur die Daten eines einzigen Fahrzeuges in der Blackbox landen und nur eine Person das Fahrzeug nutzt, wie anonym ist der Lenker dann?“, fragt Alexander Fanta.
Selbst im Falle der Momentaufnahme zum Unfallzeitpunkt könnten die Daten damit vor Gericht verwendet werden und das eigene Auto gegen den Fahrer „aussagen“. Für den Fall eines nicht geschlossenen Systems und in Verbindung mit dem ständigen Datenaustausch autonomer Fahrzeuge könnten die Daten zudem in Echtzeit abgerufen und außerhalb des Fahrzeugs unbegrenzt gespeichert werden.
Derartige Daten könnten jedoch nicht nur zur Klärung von konkreten Unfallursachen, -hergang oder Schuldfragen beitragen, sondern auch zur internen Auswertung bei den Herstellern oder Versicherungen dienen.
So könnte zum Beispiel der Hersteller eines Sportwagens aufgrund des Fahrverhaltens und der auftretenden Kräfte in einem künftigen Modell Motorisierung oder Fahrwerk anpassen. Ebenso könnten Versicherungen die Beiträge der KFZ-Versicherung an das jeweilige Fahrverhalten des Versicherten anpassen.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt in diesem Zusammenhang davor, dass derart aufgerüstete Fahrzeug ein erhebliches Überwachungsrisiko darstellen. Weiter schrieb er: „Autos müssen neben dem Schutz der körperlichen auch den Schutz der digitalen Unversehrtheit gewährleisten.“
Zum endgültigen Gesetzestext der EU sagte Kelber im Interview:
Die nun vorliegende Fassung der Verordnung zur Erhöhung der Fahrzeugsicherheit enthält – vor allem im Vergleich zur E-Call-Verordnung – nur punktuelle Vorgaben zum Datenschutz. Diese beschränken sich zudem im Wesentlichen auf die Datenverarbeitung im Ereignisdatenspeicher. Insofern betrachte ich das Gesetz aus datenschutzrechtlicher Sicht nach wie vor für unzureichend und nicht geeignet, um [meine] geäußerten Bedenken zu entkräften.“
ADAC-Sprecher Johannes Boos schrieb gegenüber netzpolitik.org:
Die EU-Verordnung sieht grundsätzlich nur die anonymisierte Nutzung der Daten aus dem Event Data Recorder zu Zwecken der Unfallforschung vor, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Bei schweren Verkehrsunfällen mit Verletzten oder Todesopfern, die ohne die Daten aus dem Event Data Recorder nicht aufzuklären sind, kann die Staatsanwaltschaft eine Auswertung der Daten veranlassen. Aus Sicht des ADAC steht in solchen Fällen das Interesse einer Unfallaufklärung über dem Datenschutz.“
Am Pariser Platz in Berlin.Foto: iStock
Gut jeder achte Einwohner in Deutschland ist Ausländer. Deren Anteil ist im vergangenen Jahr auf rund 10,9 Millionen gewachsen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag berichtete.
Das war ein Anstieg per Saldo um 2,7 Prozent (292 000). Den 1,303 Millionen Neuankömmlingen standen im Ausländerzentralregister 1,012 Millionen Abwanderer gegenüber. Insgesamt lebten in Deutschland – zum 30. September 2018 – 82,979 Millionen Menschen.
2017 hatte der Zuwachs der Ausländer sogar 5,7 Prozent betragen. Die Statistiker verweisen jedoch darauf, dass es damals infolge der Flüchtlingskrise große Nachmeldungen bei Zugängen gegeben habe. Im vergangenen Jahr wiederum seien verstärkt Abgänge im Register nacherfasst worden. Daher seien die Zahlen schwer miteinander vergleichbar.
Dem Bundesamt liegen derzeit noch keine Angaben vor, wie hoch die Zahl der Flüchtlinge unter den erfassten Ausländern im vergangenen Jahr war.
Erneut stark zugenommen hat aber die Zuwanderung von Menschen mit einer Arbeitserlaubnis aus Staaten außerhalb der EU. Bis zum Jahresende 2018 kamen insgesamt 266 000 Menschen als sogenannte Erwerbsmigranten (Vorjahr: 217 000). Das war im dritten Jahr in Folge ein Anstieg von mehr als 20 Prozent.
Zu den wichtigsten Herkunftsländern zählten Indien (12 Prozent), China (9 Prozent), Bosnien-Herzegowina (8 Prozent) sowie die USA (7 Prozent). Diese Menschen – darunter sind auch viele Fachkräfte – waren im Durchschnitt 35 Jahre alt und zumeist männlich (68 Prozent).
Besonders stark gewachsen ist in der Gruppe der Zuwachs aus dem Westbalkan. Ende 2018 stellten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Kosovo sowie Mazedonien zusammen fast ein Viertel der Erwerbsmigranten. Dieser Anteil hatte 2015 noch bei rund neun Prozent gelegen.
Das Bundesamt führt diese Zahlen auch darauf zurück, dass diese Länder seit den Jahren 2014/2015 als sichere Herkunftsstaaten gelten. Zugleich wurde den Menschen aus diesen Ländern seit 2016 der Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland erleichtert. (dpa)
Verband: Grenze zwischen Kontrolle und Zensur verschwimmen bei Reform Die österreichischen Internet-Anbieter haben ihre Ablehnung gegenüber der geplanten EU-Urheberrechtsreform bekräftigt. Es gehe um „nicht weniger als das freie Internet, so wie wir es kennen“, teilte der Branchenverband Internet Service Provider Austria (ISPA) am Donnerstag in einer Aussendung mit. „Verstörend“ Durch die Reform, über die das EU-Parlament kommende Woche abstimmen soll, würde die „Grenze zwischen Kontrolle und Zensur verschwimmen“. Und dadurch verliere das Internet „eines seiner wichtigsten Grundprinzipien: grenzenlose Vielfalt an Meinungen und Kreativität“, hieß es auf der ISPA-Website. Es sei „verstörend, wie hier Zukunftschancen für Innovation und Investition am Digitalstandort Österreich verhindert werden“, kritisierte ISPA-Generalsekretär Maximilian Schubert. Mit einer Kampagne will der Branchenverband unter dem Slogan „Der Schutz Einzelner darf nicht zur Zensur aller werden“ deshalb die Gefahren der umstrittenen Artikel 11 und 13 der Richtlinie aufzeigen. (APA, 21.3. 2019)
Link ISPA-Kampagne:
Quelle: https://derstandard.at/2000099955026/EU-Urheberrecht-Internet-Anbieter-fuerchten-Zensur?ref=rec
Was bedeutet Frieden in den Augen der UN?
Das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen unterstützt eine sexuelle Revolution: Es geht darum die Legalisierung und die uneingeschränkte Unterstützung des Transgenderismus zu erreichen (…)
Der „Human Rights Council“ (Menschenrechtsrat) der Vereinten Nationen – dem übrigens einige der rücksichtslosesten Diktaturen der Welt als Mitglieder angehören – löste letzte Woche globale Empörung aus, als er einen UN-Offiziellen ernannte, dessen Aufgabe es sein soll, die Normalisierung der Homosexualität und des Transgenderismus in der ganzen Welt zu überwachen. (…)
Nur 23 Mitgliedsregierungen stimmten für die Schaffung dieser neuen Abteilung, während 18 dagegen stimmten und sechs sich enthielten. (…)
Aber auch mehrere europäische Regierungen und Mitglieder der globalen „LGBT-Kerngruppe“ (lesbisch-schwul-bisexuell-transgender), zu der auch Obama und die EU gehören, spielten eine Schlüsselrolle, um diese Agenda der UN-Menschenrechtsorganisation aufzudrängen, schreibt die Webseite „Humans are free“.
Diese Agenda und diejenigen, die sie durchdrücken wollen, sind zum großen Teil selbst Kinderschänder und scheinen die UN unterwandert zu haben. Schon 2017 meldete die Nachrichtenagentur AP, dass ein Kindersex-Ring innerhalb der UN Tausende Kinder auf Haiti systematisch missbraucht haben – gegen Plätzchen, Essen und ein paar Dollar. Aber auch, als das Verbrechen aufflog, geschah den Tätern nichts. Im Februar 2018 erhob Andrew MacLeod, einehemaliger, hochrangiger Mitarbeiter der Vereinten Nationen, schwere Vorwürfe gegen die Organisation. Er will ermittelt haben, dass UN-Mitarbeiter während der letzten 10 Jahre wahrscheinlich bis zu 60.000 Vergewaltigungen begangen haben. MyLeod erstellte ein Dossier, das seine Vorwürfe belegt und ließ es der damaligen Ministerin für internationale Entwicklung, Priti Patel zukommen. McLeod schätzt, dass weltweit 3.000 Pädophile unter der menschenfreundliche Flagge der UN arbeiten. (…)
Die Zahl von 60.000 Vergewaltigungen durch UN-Angestellte (während der letzten zehn Jahre) ist eine Hochrechnung und stützt sich auf einen UN-Bericht aus dem Februar 2017. (…)
Bei dieser Zahl handelt es sich aber nur um die bekannt gewordenen Fälle. Die Dunkelziffer dürfte weit, weit höher liegen. Selbst in Großbritannien, so stellte sich heraus, wurden nur 14% zur Anzeige gebracht. (…)
(Ein Sprecher der UN, der in der Öffentlichkeit erklären soll, was da geschehen ist, verliert die Fassung. Der Mann weint, da er selber vermutlich auch eine Akte von sich und einem Kleinsten in Intimposen hat, die ihn erpreßbar machen? Viele wollen entweichen, trotz Top-Job, und die Verbrechen nicht mehr mittragen.
In den Top-Jobs gibt es kaum jemanden, der der „Honig-Falle“ entging. Abgerichtete hochgestylte Kinder werden bei entsprechenden Parties auf die mit Kameras ausgestatteten Zimmer geschickt, um ihren Job zu machen, sonst werden sie bestraft.
Nach vollzogener Tat, gibt es dann belastendes Material, das die Kanditaten gefügig macht. Das Mindkontrollprogramm, das Kleinstkinder abrichtet, heißt Sexy Sadie, sie beherrschen jede Art von Verführung und Sex Dienstleistung.) (Symbolfoto)
Aber wie konnte es überhaupt so weit kommen? Wieso wird alles unter den Tisch gekehrt? Und warum werden diese Raubtiere nicht verhaftet, angeklagt und zur Rechenschaft gezogen? Dahinter muss jemand oder eine Organisation stehen, der oder die mit sehr viel Macht und Geld ausgestattet ist. Eine der Antworten heißt anscheinend „NAMBLA“ (North American Man-Boy Love Association – Nordamerikanische Mann-Junge Liebes-Vereinigung). Eine Organisation, sich vehement für die Legalisierung der Pädophilie einsetzte, mittlerweile aber von der Bildfläche so gut wie verschwunden ist. Ihre Parole lautete „Sex before eight – or it’s too late“ (Sex vor 8 oder es ist zu spät).
Wer, lieber Leser, soll der größte Beitragszahler sein? Der größte Beitrag von NAMBLA kommt (laut Humans Are Free) von … George Soros. Hier haben wir jemanden, der mit viel Geld und Macht ausgestattet ist.
Die Pläne, Sex mit Kindern als ganz normal zu verkaufen, dürften aber nicht aufgehen. In Washington sammelten sich schon 2017 Tausende vor dem Weißen Haus um gegen die Pädophilen-Kreise der Eliten zu protestieren.
Addendum – Quellen, bitte selber nachrecherchieren!
Wir haben eine Anfrage von einem Leser zu der Behauptung der Seite „Humans are free“ Soros finanziere die NAMBLA, bekommen. Woher wir denn wissen wollen, dass George Soros der größte Finanzierer von NAMBLA sei. Das behauptet die Seite Humans are free, nicht wir. (…)
Wenn man auf diesen hinterlegten Link bei „Soros“ klickt, öffnet sich diese Seite:
http://www.freerepublic.com/focus/f-news/2626827/posts
Dort werden die Verknüpfungen und Beziehungen zwischen den Soros-finanzierten Organisationen, Kevin Jennings, Soros und auch NAMBLA gut beschrieben. Sehr ausführlich werden diese Verstrickungen in der dreiteiligen Recherche „NAMBLA-gate: The Strange Case of Kevin Jennings“, (weiter unten bei den Links) beschrieben.
Bei Eingabe der Suchwörter kommen die entsprechenden Treffer.
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Weiter Lesen auf:
http://humansarefree.com/2017/10/the-un-is-normalizing-pedophilia-deep.html
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Anmerkung meinerseits:
Was zu viel ist , ist zu viel.
Die Vereinten Nationen ( UN ) , welche sich als die Herren über die Menschenrechte darstellen, verletzen hiermit ihre eigene Charta.
Jetzt ist es Zeit endlich weltweit gegen Kinderhandel, Kindesmißbrauch und Pädophilie vorzugehen. Die Indizien verdichten sich!
Das Leben von Kindern ist unantastbar, ihre Sicherheit muß allerhöchste Priorität haben. Jegliche Art von Gewalt gegen Kinder ist auf das schärfste zu verurteilen!
Arshan
In Berlin trafen sich heute mehrere hunderte Menschen aus dem offensichtlich politisch linken Spektrum, um gegen den Artikel 13zu protestieren.
Beweggrund ist die von der EU geplante Vollzensur im Internet, die jegliches Hochladen von privaten Beiträgen im Textform, Videos oder Audiodateien obsolet macht. Der Groll gegen den gemeinsamen Feind, hat nun auch das linke Lager getroffen.
Der globale Aufwachprozess ist nicht mehr zu stoppen, der Zusammenbruch des babylonischen Systems, das die Menschen unterdrückt und ausbeutet steht unmittelbar bevor, denn immer mehr Menschen finden aus unterschiedlichen Gründen den Weg auf die Straße. Sie alle vereint die Kritik an den derzeitigen Machtstrukturen. Dieses globale Begehren gegen die uns Regierenden ist einmalig und hat es auf dieser Erde noch nie in diesem Ausmaß
Quelle: https://schluesselkindblog.com/2019/03/02/linke-und-rechte-in-deutschland-bald-vereint/
Dresden – Nach dem offensichtlichen geglückten Versuch der Staatsanwaltschaft Oldenburg, einen dringend tatverdächtigen Syrer vom Vorwurf der Vergewaltigung eines 15-jährigen, zur Tatzeit unter Bewusstseinsstörungen leidenden Mädchens in Ilsede rein zu waschen (jouwatch berichtete) schreibt die WELT nun von einem ähnlichen Fall in Dresden. Dort hatte ein syrischer Migrant seine Sozialbetreuerin vergewaltigt. Während in Ilsede mit Hilfe der Rechtsmedizin und der Polizei der Fall abgeschmettert wurde, kam es in Dresden im April 2018 zu einem Prozess mit skandalösem Ende. Das Gericht bestätigte die Vergewaltigung, sprach aber den Syrer frei. Die Begründung: Objektiv sei eine Vergewaltigung festgestellt worden, subjektiv aber nicht. „Was soll das sein“ fragt die WELT entsetzt. „Eine Vergewaltigung, die objektiv geschah, aber vom mutmaßlichen Täter subjektiv nicht so gesehen wurde?“
Laut Welt hat der Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand und nur in regionalen Medien Echo fand, in Dresden für große Empörung gesorgt. Der zweite Skandal: Die CDU-Regierung von Sachsen nahm die Justiz nach dem Täterschutzurteil in Schutz und mahnte zur „Sachlichkeit“.
Laut den Dresdner Neueste Nachrichten sagte der Ausländerbeauftrage Geert Mackenroth (CDU) hinsichtlich der Empörung in den sozialen Netzwerken: „Auch wenn das Urteil für das Opfer schwer nachzuvollziehen ist, ist es ein rechtsstaatliches Urteil“. Im Klartext heißt das indirekt: Frauen sollen nach den Vergewaltigungen die Klappe halten. Der Schulterschluss mit Scharia-Import muss akzeptiert werden. Wer sich empört ist ein Nazi!
Viele fragten sich trotz Vertuschung und Propaganda: Gibt es inzwischen einen Justizbonus für vergewaltigende Migranten?
Ja, lautet die Antwort. Immer öfter urteilen Richter zu Gunsten importierter Gewalttäter und Vergewaltiger. Die Liste ist lang. Hier zwei weitere Fälle:
Frau ans Bett gefesselt und vergewaltigt – Freispruch!
Einen ähnlichen, vielleicht sogar noch schlimmeren Fall gab es im August 2016 in Brandenburg. Dort hatte laut Märkischer Allgemeiner Zeitung ein 23-jähriger Türke eine Frau über vier Stunden brutal vergewaltigt. Um sein Opfer völlig gefügig zu machen, hatte er den Kopf der Frau zwischen die Metallstreben des Bettes geklemmt. Zynische Urteilsbegründung der an Menschenverachtung nicht mehr zu toppenden Richterin: Wahrscheinlich habe ihr Peiniger nicht gewusst, was er tat. Ergebnis des Schöffengerichtes Brandenburg: Freispruch! Laut der Zeitung führen Vergewaltigungen vor deutschen Gerichten ohnehin relativ selten zu Verurteilungen. Laut einer Studie aus dem Jahr 2012 werden nur 8,4 Prozent der beschuldigten Vergewaltiger verurteilt. Da mutmaßlich eine bestimmte Männergruppe bei diesen Vergewaltigungen besonders häufig vertreten ist, ist die Chance auf eine von der Justiz schon im Vorfeld abgesegnete straffreie Vergewaltigung umso größer. Noch mehr, wenn das Opfer unter Drogen gesetzt wurde oder sich in einem hilflosen Zustand befindet.
Sogar im Fall von Vorwurf der Vergewaltigung einer Körperbehinderten: Freispruch
Erst vor wenigen Tagen wurde laut BR der 25-jährige Asylbewerber, der eine körperlich behinderte Flüchtlingshelferin vergewaltigt haben soll, vom Landgericht Nürnberg-Fürth freigesprochen worden. Das teilte der Pressesprecher des Gerichts, Friedrich Weitner, mit.
Das Gericht war standartgemäß nicht restlos überzeugt gewesen, dass der Geschlechtsverkehr gegen den Willen der Flüchtlingshelferin erfolgte. Deshalb hat man wie so oft im Falle importierter Vergewaltiger „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden. Das besondere perfide an dem Fall: Die Frau litt an linksseitiger Spastik und konnte sich nicht gegen den Mann wehren.
Fazit: Die Häufung solcher Fälle hat vor allem zu einem immer mehr spürbaren Misstrauen gegenüber Justiz und Polizei geführt und gleichzeitig zu einer hysterischen am Thema vorbeigehenden Diskussion um allgemeine Männergewalt. Ebenso wie zu hilflosen Gegenmaßnahmen für die gefährdeten Personen. So hat beispielsweise der Caritas-Verband Dresden nach dem Vorfall seine Mitarbeiterinnen auf Anraten der Polizei mit einem Alarmpieper ausgestattet (WELT) Der funktioniert dann wie ein Feuermelder und dürfte einen Vergewaltiger eher zur Heiterkeit anregen, denn nach einer Vergewaltigung heißt es auf Grund mangelnder Zeugen „im Zweifelsfall für den Angeklagten“. Auch die Polizei ist immer mehr zum fragwürdigen Helfer und Täterschützer geworden. Bei der Siegauenvergewaltigung verhöhnte sie die Opfer am Telefon und in Ilsede versäumte sie es dem Anschein nach, wichtige Untersuchungen vorzunehmen. Juristen sind heute wie ein eigener Staat im Staat, den niemand kontrolliert. Und diese Willkürherrscher haben die Frauen, wie die Gerichtsurteile zeigen, zum Vergewaltigen freigegeben. Trotz verlogener Me-too-debatte. Seit der Kölner Silvesternacht hat sich die Situation augenscheinlich sogar verschlechtert. Freisprüche sind nichts anderes als ein Freibrief für weitere Straftaten. (KL)
Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2019/02/02/ilsede-dresden-fuerth/