Damit die Internet – Trolle ganz ausflippen : Katasteramt, Eigentum unbedingt zu sichern!

Grundbuchsberichtigung:
Grundsteuermutterrolle! Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern.
Man benötigt einen beglaubigten Eigentumsnachweis incl. Flurkarte aus dem Katasteramt.
Antrag für Bayern download: http://www.ldbv.bayern.de/…/8293/antrag_katasterauszuege.pdf
Siehe auch: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/9444285343
Katasteramt – Übersicht: http://katasteramt.org/

Der Eigentumsnachweis darf im unteren Bereich keinen Hinweis „Die Daten wurden elektronische erstellt und sind auch ohne Unterschrift gültig“ oder so ähnlich, enthalten.
Auch eine Unterschrift mit i. A. muß vermieden werden !
Das kann dann nicht apostelliert werden.


Der Vermessungsbeamte muß dann vom Ausdruck eine Kopie anfertigten, den Satz abdecken und dann beide Seiten –Eigentumsnachweis und Flurkarte- links oben zusammenheften und auf jeder Seite mit Unterschrift mit Vor- Familienname, „Klarname“ und Datum, siegeln, sprich beglaubigen.
Die linke obere Ecke wird bei einer Beglaubigung umgeknickt und auf der Rückseite noch einmal mit dem Siegel des Vermessungsamtes gesiegelt.


WICHTIG: Es darf kein Siegelbruch vorkommen, d.h. der Beamte darf nicht durch das Siegel unterschreiben!!!


Die meisten wissen es, aber mach ihn bitte noch einmal darauf aufmerksam.

Hinweis:
Geht persönlich hin und nicht Online !
Gelegentlich kommt es vor daß man euch dort zum Reichsdeutschen deklariert;
dann antwortet mit:

• Ich/wir sind weder Alt-monarchistisch, Reichsbürger, Reichsideologisch, irgendwie rechts-beseelte und wollen auch nicht Heim in’s „Reich“.

• Persönliche Anmerkung: ( Griechische Juden prägten vor 2000 Jahren den Begriff „Nazi“, ¸Jesus der Nazarether’ [in der englischen Bibel ¸Nazirite’ genannt.

Nazis oder Nasis bzw. Nasiräer sind gemäß Bibel „Heilige, von Gott auserwählte Menschen“, genannt nach deren heiligem Herkunftsort „Nazareth“ („En-Nasira“, Brockhaus) und fand Eingang in die Bibel.

Jetzt ist die NAZI-Keule auch noch kaputt ? ! )

Versucht wenn möglich die Unterschrift beim Katasteramt in grün zu erhalten;
Grün = Land,
Blau = See;
Wird auch inzwischen meist verweigert:
Wird die Unterschrift mit grüner Tinte verweigert, dann akzeptiert blau – sonst machen die auf stur ( denn es gibt inzwischen eine Dienstanweisung, das nur in blau unterschrieben werden soll).

Nehmt am besten nur euren Paß (sofern vorhanden) mit und nicht den Personalausweis.
Für die Apostille muß man mit dem beglaubigten Eigentumsnachweis dann zur Beglaubigungsstelle der Regierung in München:

Hinweis:
Bei der [AuftragsreGierung] Regierung von Oberbayern wird die Apostille inzwischen meist verweigert

! Dann müßt Ihr es beim Landgericht versuchen ! ! !
Link: https://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/
oder: https://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m2/verwaltung/
http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/182101553206?
plz=86564&behoerde=95664247521&gemeinde=127635323676

• Klicken Sie auf die Schaltfläche Formular herunterladen unten.
https://formularserver.bayern.de/…/r…/b1/11/rmf_11-009/index?
caller=045970978626

http://www.gesetze-im-internet.de/urkbefr_bkg_haag/

Auf die Apostille könnt Ihr ggf. verzichten, das wichtigste ist;
• Flurkarte
• Flurstücks- und Eigentümernachweis
Regierung von Oberbayern
SG 11/ Beglaubigungswesen
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: +49 (0)89 2176-0
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag:
08.30 – 12.00 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr
Freitag
08.00 – 11.00 Uhr
Bei Fragen zur Beglaubigung von Urkunden aus Oberbayern und zur Erteilung der Apostille steht Ihnen bei der Regierung von Oberbayern
die Telefonnummern +49 (89) 2176-2295, +49 (89) 2176-2055 und +49 (89) 2176-2495 zur Verfügung.
Hinweis: Sie versuchen Euch möglicherweise abzuwimmeln, (*) bei Darlegung des berechtigten Interesses.
Bei Nachfrage des Beamten lautet die einfache Erklärung: „Ich habe einen ausländischen Käufer und sie wissen ja, daß diese nur dem Kataster vertrauen….“
Und nennt kein EU – Land !
Die Objektformel bezeichnet einen Versuch
Denn nur eine Natürliche Person ist nach GG Art. 2 (2) unverletzlich und kann staatlich und handelsrechtlich klagen!
Ein sogenannter „Staat“ ist nicht mehr eine territoriale Nation, sondern, wie der der US-Oberkommandierende es in seinem Befehl damals erklärte, die neue Bezeichnung für die gebildeten Wirtschaftszonen!

Daher gilt das Eigentum unbedingt zu sichern – dies möglichst bis spätestens Ende 28. Oktober 2017.

Quelle : Geikler Maik
Arshan sagt Danke!

+++WICHTIG FÜR ALLE DEUTSCHEN+++Holger Ditzel I.und 2. Ergebnisse Bodenrechte 2017+++WICHTIG FÜR ALLE DEUTSCHEN+++

Veröffentlicht am 14.01.2017

http://www.holger-ditzel.de

Report zur Aktion Thors Hammer bzw. zum Widerspruch deutscher Staatsangehöriger gegen die Privatisierung der Städte und Gemeinden auf deutschem Boden. An dieser Stelle danke ich Jo Conrad von Bewusst.tv sowie den Kanälen satsang – full, Werner Altnickel und weitere für die Veröffentlichung und weitreichende Verbreitung. Zudem danke an alle, die an Thors Hammer mit gearbeitet haben.

Nach nun mehr 98 Jahren Waffenstillstand wird es Zeit für einen Friedensvertrag mit den Alliierten, deshalb sind alle festgestellten Deutschen und die, die es werden wollen aufgerufen sich der Religionsgemeinschaft heilsamer Weg e.V.i.G. anzuschließen mit dem Ziel der Welt den Frieden zurück zu bringen.

http://www.rg-heilsamer-weg.de

Ich schließe mit Artikel 1 der UN A/RES/217 A (III) vom 10. Dezember 1948:
„Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft
und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.“

VG Holger

Veröffentlicht am 30.01.2017

http://www.holger-ditzel.de

Reaktionen auf die Widersprüche zur Privatisierung, Bürgermeister im Dialog, Tipps zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit im Hinblick auf die Bundestagswahlen 2017 mit dem Hinweis auf das Europäische Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit, dem die Bundesrepublik Deutschland am 01. September 2005 beigetreten ist.

http://www.rg-heilsamer-weg.de

Die Artikel zum Europäischen Übereinkommen über die Staatsangehörigkeit:

https://www.jurion.de/gesetze/eustaue…
https://www.jurion.de/gesetze/eustaue…
https://www.jurion.de/gesetze/eustaue…
Beschwerdestelle EU-Kommission: http://ec.europa.eu/atwork/applying-e…

Beschwerdestelle Menschenrechtsrat in Genf bei Verstoß gegen
Artikel 6 und 15 der UN RES 217 A (III) vom 10. Dezember 1948

http://www.un.org/Depts/german/mensch…

Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights
Human Rights Council Branch – Complaint Procedure Unit
OHCHR – Palais Wilson
United Nations Office at Geneva
CH-1211 Geneva 10, Switzerland
Fax: +41 22 917 90 11
E-Mail: CP@ohchr.org

http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/HRC/…

Besagtes Video mit Jo….

Veröffentlicht am 20.12.2016

20.12.2016 – Auflösung Deutschlands? – Holger Ditzel im Gespräch mit Jo Conrad über die Privatisierung hoheitlicher Bereiche und das Bodenrecht in Deutschland. Was bedeutet die Ansage, dass nach den Bundestagswahlen im Herbst 2017 die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft wird? Die Staatsgewalt wurde bereits 1950 durch die Streichung des § 15 GVG (Alle Gerichte sind Staatsgerichte) Wenn das Staatsgebiet beseitigt ist, wird deshalb auch eine Staatsangehörigkeit obsolet. Wenn also alle konstituierende Merkmale eines Staates aufgelöst sind, dann ist demzufolge auch der Staat aufgelöst.

Online Video: [ 47:54 ]
Quelle Bewusst.TV:http://bewusst.tv/bodenrecht-privat/

Weiterführendes:
Verlust der Bodenrechte aufgrund einer longa consuetudo (Übung)

Die Bundesrepublik Deutschland veranstaltet seit 2007 eine völkerrechtliche Übung, nämlich die Umwandlung der Gebietskörperschaften in Firmen und setzt damit konsequent Artikel 23 GG n. F. um. Nach 10 Jahren wird eine gewohnheitsrechtliche Übung zu positivem Recht und das ist bekanntlich 2017, wenn man davon ausgeht, daß die ersten Privatisierungen wie in Frankfurt am Main mit der Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz nach Doppik* am 01.01.2007 vollzogen wurden.

*Die Doppik ist ein Kunstwort, das allgemein ein auf der doppelten Buchführung basierendes Rechnungssystem beschreibt. Die Doppik bezeichnet hierbei per Definition sowohl die doppelte Buchführung im kaufmännischen Bereich als auch im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

Das Resultat ist die Auflösung Deutschlands, was Frau Claudia Roth von der Partei Bündnis 90 die Grünen bereits öffentlich bestätigte, indem sie bekannt gab, daß nach den Bundestagswahlen im Herbst 2017 die deutsche Staatsangehörigkeit abgeschafft wird. Wenn man nun 1 + 1 zusammenzählt, dann ist es logisch, daß spätestens 2018 die Gebietskörperschaften endgültig zu Firmen im positiven Recht geworden sind und ohne Staatsgebiet auch ein Staatsvolk obsolet wird. Mit der so geplanten Umsetzung der Privatisierung aller Gebietskörperschaften wird die Aussage von Frau Claudia Roth brisant, denn die Staatsgewalt wurde bereits 1950 durch die Streichung des § 15 GVG (a. F. Alle Gerichte sind Staatsgerichte) beseitigt und ohne Staatsgebiet wird deshalb auch eine Staatsangehörigkeit obsolet. Nach der Drei-Elemente-Lehre von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale Staatsgebiet Staatsvolk und eine Staatsgewalt erfordern. Wenn also alle konstituierende Merkmale eines Staates aufgelöst sind, dann ist demzufolge auch der Staat aufgelöst. Durch die Umsetzung des Artikel 23 GG n. F. würde zudem das Grundgesetz durch einen vergleichbaren Grundrechtsschutz ersetzt werden.
Es ist nun fünf vor zwölf, deshalb sind jetzt die behördlich festgestellten Deutschen aufgerufen nach Artikel 20 Abs. (4) GG zu handeln.

Mehr Info unter: http://rg-heilsamer-weg.de/ein-wort
namaste
satsang -full
Tipp: online – satsang mit samarpan: https://www.webstream.eu/samarpanonli…

zuletzt veröffentlichtes Video :

Veröffentlicht am 28.03.2017

Das zentrale Thema bei Jo Conrad im Gespräch mit Holger Ditzel ist der Weltfrieden. Die Ergebnisse zum Widerspruch gegen die Privatisierung der Städte und Gemeinden aus dem Jahr 2016 wirbelten neuen Staub auf, nämlich die Ursache und Wirkung der Genscher-Note vom 3. Oktober 1990, welche der Start zu einer völkerrechtlichen Übung war, die Deutschland auf den heutigen Gebietsstand schrumpfte, das heißt auf die Grenzen der Oder-Neiße-Linie, respektive auf die Grenzen des 2 plus 4 Vertrages. Mit der Anfechtung der Genscher-Note sowie mit der Initiative „Deutschland will den Friedensvertrag“ wird ein Lösungsweg aufgezeigt, welcher sowohl die Gebietsschrumpfung annulliert als auch die Basis für einen Friedensvertrag schafft.

http://www.holger-ditzel.de/weltfried…
http://rg-heilsamer-weg.de/genscher-note

Quelle: http://bewusst.tv/deutschland-will-de…

Betrifft jede und jeden: Wenn die Deutschen wüßten, was ihnen so alles zusteht…

Betrifft jede und jeden - Wenn die Deutschen wüssten was ihnen so alles zusteht...0

Im hiesigen Land gilt neben dem Besatzungsrecht die Haager Landkriegsordnung, doch wer kennt schon die Haager Landkriegsordnung. Muß man die kennen?

Müssen nicht. Es wäre aber besser, wenn man sie kennt.

Sie werden gleich sehen, wie wichtig es ist, die Haager Landkriegsordnung zu kennen, denn laut dieser kann nämlich ein jeder Geld (und zwar nicht wenig) nach Artikel 7 beantragen.

Betrifft jede und jeden - Wenn die Deutschen wüssten was ihnen so alles zusteht...2

Was die Person auf diesem Foto macht, sollte man besser lassen. Wir empfehlen dringend, diesen Artikel bis zum Schluß zu lesen, denn was wir hier mitteilen, hat sogar uns umgehauen.

Fangen wir vorne an:

Wer arbeitslos wird, bekommt hierzulande von der Firma JobCenter zunächst das sogenannte Arbeitslosengeld Eins (Alg. I).

Wie lange man Alg. I bekommt, hängt davon ab, wie lange man vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer beschäftigt war und wie alt man ist.

Haben Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet, können Sie sechs Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Waren Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 16 Monate versicherungspflichtig beschäftigt, können Sie acht Monate Arbeitslosengeld beziehen.

Bei mindestens 20 Monaten Beschäftigung erhalten Sie zehn Monate lang Geld und nach 24 Monaten Beschäftigung kriegen Sie 12 Monate Alg. I.

Sind Sie jünger als 50, bekommen Sie höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld.

Sind Sie 50 Jahre alt oder älter, können Sie bis zu 24 Monate lang Arbeitslosengeld bekommen.

Mit anderen Worten: Auch wenn Sie Ihr ganzes Leben lang geschuftet haben, fallen Sie spätestens nach 2 Jahren in das sogenannte “Hartz IV” (Arbeitslosengeld Zwei / Alg. II).

Betrifft jede und jeden - Wenn die Deutschen wüssten was ihnen so alles zusteht...3

Der aktuelle Alg. II-Regelsatz (2015) beträgt 399 Euro.

Tatsächlich steht jedem Alg. I und Alg. II-Leistungsberechtigten viel mehr zu, denn die Sache ist nämlich die:

Die Firma Bundestag (mit all ihren Unterfirmen) verwaltet im Auftrag der Alliierten bis zum Zustandekommen eines Friedensvertrags die staatenlosen Bewohner des hiesigen Landes.

Bis zum heutigen Tag gilt hierzulande das Besatzungsrecht: Der Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen bleibt unverändert in Kraft.

In diesem Vertrag heißt es in Artikel 2, Absatz 1:

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.

Somit greift, da bis heute kein Friedensvertrag geschlossen wurde, die Haager Landkriegsordnung.

Besonders interessant ist hier der Artikel 7 der Haager Landkriegsordnung, in Verbindung mit Artikel 3 der Genfer Konvention.

Die Haager Landkriegsordnung schreibt im Artikel 7 folgendes vor:

Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

In Ermangelung einer besonderen Verständigung zwischen den Kriegführenden sind die Kriegsgefangenen in Beziehung auf Nahrung, Unterkunft und Kleidung auf demselben Fuße zu behandeln wie die Truppen der Regierung, die sie gefangen genommen hat.

Da die Alliierten eine Verwaltung geschaffen haben, um den Boden und die Menschen des hiesigen Landes weiter verwalten zu lassen, hat der eingesetzte Verwaltungsusupator für den Unterhalt der Menschen zu sorgen.

Das heißt, daß die Firma Bundestag (mit all ihren Unterfirmen) die Menschen im Kriegsgefangenenlager Deutschland so zu unterhalten hat, wie die eigenen Truppen.

Nach der niedrigsten Besoldungsstufe der Bundeswehr sind das seit ersten März 2014 derzeit

1932,21 Euro

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Das ist aber noch nicht alles.

Neben dem Grundgehalt erhalten Soldaten einen Familienzuschlag in Abhängigkeit ihrer Familienverhältnisse.

Dieser beträgt in der Stufe 1 für verheiratete Soldaten, zum Unterhalt verpflichtete geschiedenen Soldaten oder Soldaten mit zu berücksichtigenden Kindern gemäß § 40 Absatz 1 Bundesbesoldungsgesetz in der Besoldungsgruppe A 2 bis A 8

123,96 Euro

Für jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind wird einheitlich für alle Besoldungsgruppen ein Betrag von 111,29 Euro, ab dem dritten Kind jeweils in Höhe von 346,75 Euro gewährt.

Sozialversicherungsbeiträge müssen Sie keine leisten. Soldatinnen und Soldaten auf Zeit sind während ihrer Dienstzeit bei der Bundeswehr nicht krankenversicherungspflichtig.

Sie erhalten durch den Dienstherrn unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Diese schließt alle Leistungen ein, die zur Erhaltung oder zur Wiederherstellung der Gesundheit erforderlich sind.

All das steht auch den Kriegsgefangenen zu, den nichts anderes sind die Menschen des hiesigen Landes nach wie vor, da bis zum heutigen Tage kein Friedensvertrag geschlossen wurde.

Wäre dem so, würde wohl kaum die Haager Landkriegsordnung noch in Kraft sein.

Das Beste zum Schluß:

Kriegsgefangene sind hierzulande nicht nur Arbeitslose, sondern auch all jene, die Arbeit haben.

Mit anderen Worten:

Was für Arbeitslose und sogenannte “Hartz IV-Empfänger gilt, gilt auch für alle anderen, ob nun arbeitslos oder nicht, denn wie heißt es noch gleich in der Haager Landkriegsordnung im Artikel 7:

Die Regierung, in deren Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden, hat für ihren Unterhalt zu sorgen.

Den Antrag für die Beantragung des Unterhalts können und sollten Sie bei der zuständigen Sozialbehörde der Kommune stellen.

Wir haben hier dann mal einen Musterantrag für Sie gebastelt, den Sie dafür nutzen können:

Musterantrag auf Unterhalt
nach Haager Landkriegsordnung Artikel 7

Komplette Haager Landkriegsordnung

Quelle: https://zeitzentrum.wordpress.com/eine-seite/besatzungs-und-kriegszustand-der-brd-erklart/betrifft-jede-und-jeden-wenn-die-deutschen-wussten-was-ihnen-so-alles-zusteht/

Quelle:https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/01/30/betrifft-jede-und-jeden-wenn-die-deutschen-wussten-was-ihnen-so-alles-zusteht/ => Bereits nicht mehr existent

EIGENER KOMMENTAR :

Na denn mal ran die Gelder, die uns gehören!
Kräutermume

 

 

gefunden bei: Kräutermume

Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

Polizisten aufgepasst

Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.

Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.

Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.

Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.

Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.

Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.

Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.

Das Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muß wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.

Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.

Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?

Die Polizei? Gerichte? Richter?

Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?

Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.

Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:

Firma Polizei

Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma POLIZEI, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.

Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.

Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.

Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).

Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!

Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültigAbgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.

Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.

Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.

Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.

Nun stellen wir uns mal vor, daß alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.

Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.

Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.

Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!

Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:

Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.

Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.

Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?

Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.

Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!

Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, daß wir mal zum Spaß annehmen, daß alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.

Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.

Polizei aufgepasst – BVwVfG 44 - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

Es ist zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!

Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!

Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!

Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!

Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)

Das ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:

Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!

Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.

Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.

Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, daß sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie mißbraucht werden.

Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig:

„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muß nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!

Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!

Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.

Das Angestellte der Firma POLIZEI sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.

Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).

„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.

Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.

Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.

Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).

Das Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.

„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:

“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)

Das Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!

BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!

Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Alles klar, Herr Kommissar?

Quelle : https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/09/04/polizei-aufgepasst-bvwvfg-%c2%a7-44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes/


EIGENER KOMMENTAR :

Unsere damaligen Polizei-BEAMTEN „SCHUTZMÄNNER/FRAUEN“ –  „Hüter des Gesetzes – der Bewahrer für RECHT und ORDNUNG“ in Deutschland gibt es so nicht mehr…Das ist sehr schade, denn damals sah man zu unserer Polizei auf, man konnte ihnen trauen, sie halfen wo Not an Mann war, sie waren MENSCHEN mit HERZ und hatten GEHIRN (welches sie uneingeschränkt selbständig nutzten!), EHRE, CHARAKTER und RÜCKGRAT! Es war DER Beruf – der Traum eines jeden Jungen (neben Feuerwehrmann), denn man sorgte für die SICHERHEIT der Menschen, dafür, daß GESETZE EINGEHALTEN wurden, dafür, daß die ORDNUNG im Land GESICHERT und BEWAHRT wurde…Was ist nur daraus geworden???

Einige der (FIRMA) POLIZEI-ANGESTELLTEN der heutigen Zeit sind noch so… einige kommen aus humanitärer Sicht wieder dahin – doch die meisten dieser heutigen ANGESTELLTEN der FIRMA POLIZEI sind extrem gewaltbereit, hochgradig aggressiv, ohne Ehre, ohne Charakter, ohne Rückgrat, ohne Herz doch dafür mit Schlagstock, Reizgas, Pfefferspray und anderen menschenunwürdigen Dingen zur UNTERGRABUNG dessen, wofür diese Menschen einmal gestanden haben!

ICH spreche hier nun von MENSCH zu MENSCH mit denen, die diesen Beruf gewählt haben:

ICH weiß, welchen ANFEINDUNGEN ihr in eurem Beruf ausgesetzt seid, iCH weiß, daß ihr untereinander GEMOBBT, GEZWUNGEN und TERRORISIERT werdet, wenn ihr für UNS – für das deutsche Volk und jedem anderen Menschen der hier lebt, GERECHTIGKEIT und ORDNUNG walten laßt…

Ich weiß, daß man euch die DAUMENSCHRAUBEN angelegt hat, iCH weiß, daß man euch einen MAULKORB umgetan hat, iCH weiß, daß ihr GEZWUNGEN werdet, die FÜßE RUHIG zu halten, wenn es um Deutsche geht… doch fragt EUCH einmal selber :

„was würde ICH tun, wenn es mein Kind, meine Frau, meine Familie ist? WAS denkt IHR, würdet IHR tun, wenn es IHNEN passiert? WIE würdet IHR reagieren, wenn man SIE MISSBRAUCHT, ANGRABSCHT, VERGEWALTIGT, ZUSAMMENSCHLÄGT, BELÄSTIGT oder ERMORDET????
Würdet IHR TATENLOS GLEICHGÜLTIG zusehen und VERSTÄNDNIS für die „ach so armen, gequälten und ach so schlimm traumatisierten (durchtrainierten, jungen, gesunden und kräftigen) Fluchtmännern“ haben??? Was, wenn man EUCH all dieses zerstört, nur weil IHR UND EURE KOLLEGEN alle WERTE, die einen MENSCHEN AUSZEICHNEN, abgelegt haben?! WÜRDET IHR DAS GUT FINDEN UND IHNEN NOCH RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG entgegenbringen?!“

Ihr steht jeden Tag, an dem IHR Euren Dienst beginnt, mit beiden Beinen im Knast, denn IHR HAFTET für all das, was IHR in dieser Zeit tut… nicht Euer Vorgesetzter, nicht der Dienststellen-Leiter, nicht der FIRMENCHEF, der POLIZEI-PRÄSIDENT – IHR UND NUR IHR ALLEINE MIT EUREM PRIVATVERMÖGEN!!! Noch nicht einmal Euer DIENSTAUTO ist versichert!

IHR SEID MENSCHEN – KEINE SKLAVEN!

Fangt endlich an, Euer Gehirn zu nutzen und zu benutzen, das hat man Euch nicht als Hohlraumfüllung des Schädels mit auf dem Lebensweg gegeben, sondern um selbständig Entscheidungen zu treffen, dafür, daß IHR BEWUßT unterscheiden könnt zwischen RICHTIG und FALSCH.
IHR habt JEDE SEKUNDE EUERES LEBENS DIE WAHL – WÄHLT GUT und wählt mit EUREM HERZEN und EUREM VERSTAND! Ihr solltet wissen, daß man EUCH an EUREN TATEN erkennt und NACH EUREN TATEN beurteilt sowie behandelt.

Wer achtsam, respektvoll und humanitär handelt, bekommt gleiches zurück – wie Ihr es in den Wald (ins Universum, ins morphogenetische Feld und den Herzen) reinruft, so schallt es wieder daraus – und dieses gleich Millionenfach zurück…

Die SKLAVENTREIBER gehen, werden ausgewechselt… zurück bleibt IHR – und IHR müßt all dieses verantworten, was IHR WILLENLOS AKZEPTIERT und AUSGEFÜHRT habt !

IST ES DAS WIRKLICH WERT???? IHR setzt jeden Tag Euer LEBEN ein! FANGT AN ZU DENKEN – UND DANN HANDELT ENDLICH WIE MENSCHEN, DENEN MAN RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG zollen kann und muß!
MENSCHEN, die EHRE, CHARAKTER, RÜCKGRAT, VERSTAND und HERZ haben…

WERDET ENDLICH WIEDER MENSCHEN statt WILLENLOSE, HERZLOSE SKLAVEN,  BEFEHLSEMPFÄNGER UND BEFEHLSAUSFÜHRER!!!

Ich will endlich wieder zu Euch aufschauen können ohne Angst vor Euch haben zu müssen!

 

Gruß Kräutermume

 

Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen ! Danke an Kräutermume

20 Millionen deutsche Vertriebene – Kein Recht auf Gedenken??

Von Peter Helmes

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Gejagt, erschossen, interniert, vergewaltigt oder vertrieben: Deutsche vor 70 Jahren

Was sind wir doch ein seltsames Volk! Da reißt sich halbe Nation die Absätze aus, um einer merkwürdigen „Willkommenskultur“ Raum zu geben, die weniger echten Flüchtlingen als vielmehr Wohlstand Suchenden hilft – begleitet vom vielstimmigen Gesang politisch korrekter Medienmenschen, Kirchen und Politikern. Aber sie schalten ab, wenn es um eine schlimme Schicksalsfrage der deutschen Nation geht. Diese Frage paßt offensichtlich in ihr politisch korrektes Weltbild.

Sie müßten alle verstummen, wenn sie bereit wären, sich der „Willkommens-Nichtkultur“ für die Vertriebenen und Flüchtlinge am Ende des Zweiten Weltkrieges erinnern zu lassen. Im Mai/Juni 1945 nahm das Verhängnis seinen Lauf: 20 Millionen Vertriebene, 2,8 Millionen Tote.

Gewiß, über diese Zahlen läßt sich streiten. Es ist letztlich eine Frage der Definition und Interpretation, wer Flüchtling, wer Vertriebener und wer Opfer im weitesten Sinne des Wortes ist. Aber ist dieser Zahlenstreit angesichts des durchlittenen Elends und der Grausamkeiten nicht unwürdig? Wollen wir uns damit aus der Erinnerung schleichen? An ein „nationales Gedenken“ an den Massenmord und die ethnische Säuberung an uns Deutschen, an dem Medien und Meinungsträger mitwirken, ist schon gar nicht zu denken.

„Flucht und Vertreibung“ – ungeliebte Wörter

Es scheint so! Die Deutschen tun sich schwer mit ihrer Vergangenheit. „Flucht und Vertreibung“ sind offenbar für viele Landsleute Termini, die sie an „Revisionismus“ und „Revanchismus“ erinnern – währenddessen sie altklug über die „Flucht“ von Moslems und Afrikanern schwadronieren (und dabei das grausame Schicksal z. B. der im Islam verfolgten Christen stillschweigend übergehen). Ein merkwürdiges Volk sind wir, mit einer merkwürdigen „Willkommenskultur“!

Die „Willkommenskultur“ sah allerdings für unsere eigenen Landsleute, für die deutschen Vertriebenen, ganz anders aus, nämlich schlimm. Viele von ihnen waren schon in den letzten Kriegsmonaten aus Schlesien, Ostpreußen, Pommern oder dem Sudetenland vor der Roten Armee geflohen. Im Potsdamer Abkommen vom Sommer 1945 einigten sich die Alliierten dann auf die Zwangsaussiedlung von Deutschen aus Polen, der Tschechoslowakei und Ungarn. Was sie erlebt hatten, sprengte jede menschlich erträgliche Dimension.

„Weltflüchtlingstag 20. Juni“

Im vorigen Jahr (2015) gab es erstmals am 20. Juni einen Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung. Lange war über das Datum gestritten worden; dann wurde das des UN-Weltflüchtlingstags gewählt. Von der heute politisch korrekten „Willkommenskultur“ waren die damaligen (deutschen!) Flüchtlinge jedoch noch lange Zeit weit entfernt. (Das war auch in meinem Elternhaus so. Als im Nachbarhaus Flüchtlinge zwangsuntergebracht wurden, mahnte uns meine Mutter, ab sofort stets alle Türen abzuschließen. „Man weiß ja nicht, was da für ein Volk kommt. Die sprechen so komisch deutsch…“)

UN-Völkerrechtsberater: „Es war Völkermord“

Immerhin: In einem Rechtsgutachten, das im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung 1991 erstellt wurde, urteilte der UN-Völkerrechtsberater Felix Ermacora: „Die Vertreibung der Sudetendeutschen aus der angestammten Heimat von 1945 bis 1947 und die fremdbestimmte Aussiedlung nach dem Zweiten Weltkrieg widersprach nicht nur der in der Atlantik-Charta und dann in der Charta der UN verheißenen Selbstbestimmung, sondern die Vertreibung der Sudetendeutschen ist Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die nicht verjährbar sind“ (Quelle: Felix Ermacora: Die sudetendeutschen Fragen. Rechtsgutachten. Langen-Müller Verlag, ISBN 3-7844-2412-0, S. 235).

Auch der frühere tschechoslowakische und tschechische Staatspräsident Václav Havel wurde 2009 in einem Interview zur ethischen Komponente der Vertreibung deutlich, wenn er auch den Terminus „Völkermord“ vermied:

 „Die Wahrheit ist, daß ich die Vertreibung kritisiert habe. Ich war damit nicht einverstanden, mein ganzes Leben lang nicht. Aber mit einer Entschuldigung ist das eine komplizierte Sache. […] So, als ob wir uns mit einem ‚Tut leid‘ plötzlich aus der historischen Verantwortung davon stehlen könnten. Letztendlich haben wir mit der Vertreibung draufgezahlt“ (Quelle: Der Standard, Wien, 7. Mai 2009, S. 3; Interview von Michael Kerbler und Alexandra Föderl-Schmid in Prag 20 Jahre nach 1989).

Es ist höchste Zeit, uns der historischen Wahrheit zu stellen. Das bedeutet natürlich auch, zu verzeihen – auf allen Seiten. Aber „Flucht und Vertreibung“ gehört zur deutschen Geschichte wie auch das „Dritte Reich“, über dessen Grausamkeiten wir täglich aufs Neue belehrt werden. Haben die Vertriebenen diese Aufmerksamkeit etwa nicht verdient?!

Original-Quelle: www.conservo.wordpress.com

Gefunden bei : http://journalistenwatch.com/cms/20-mio-deutsche-vertriebene-kein-recht-auf-gedenken/

Gruß an die deutschen Vertrieben – wir gedenken Euer – mit Recht!

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