Deutsche Behörden geben Rückkehrwilligen ihre Pässe nicht zurück – Ausreise unmöglich

Es gibt zahlreiche Menschen, die gerne wieder in ihre Heimat ausreisen würden. Aber die deutschen Behörden machen es ihnen unmöglich.

Es gibt zahlreiche Flüchtlinge und Migranten in Deutschland, die in ihre Heimat zurückkehren wollen. Aber die deutschen Behörden lassen sie nicht ausreisen.

Monika Schneid vom Raphaelswerk sagte dem ARD-Magazin FAKT, dass die Behörden in Deutschland einer größeren Zahl von Rückkehrwilligen ihre eingezogenen gültigen Pässe nicht zurückgeben würden. Somit könnten diese Menschen auch nicht in ihre Heimat zurückkehren.

Das Magazin beschreibt einen Fall eines ausreisewilligen Syrers: Jiwan Bozkurt war im Jahr 2015 aus Syrien geflohen. Auf der Flucht wurde er von seiner Familie getrennt. Bozkurt kam nach Deutschland, durfte seine Familie aber nicht nachholen – seine Frau und Kinder sind mittlerweile wieder in Syrien. Auch Bozkurt hat sich Anfang dieses Jahres zur Rückkehr in seine Heimat entschlossen. Aber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seinen syrischen Reisepass eingezogen.

Dem Magazin zufolge begründet das Amt das Vorgehen damit, dass der Pass des Syrers in einem von der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) besetzen Gebiet ausgestellt wurde. Deshalb könne es sich bei dem Dokument um eine Fälschung handeln.

Bozkurt versuchte einen neuen Pass zu bekommen. Die syrische Botschaft in Berlin will ihm aber keinen ausstellen, solange er den alten Reisepass nicht vorweisen kann. Das BAMF lehnt die Herausgabe des Passes aber vehement ab, heißt es in dem Bericht.

Jiwan Bozkurt ist nicht der einzige, dem sein Pass vom BAMF nicht zurückgegeben wird. Den Recherchen des ARD zufolge wartet – neben zahlreichen anderen Fällen – ein Iraker mit seiner Familie bereits knapp zwei Jahre lang darauf, die Bundesrepublik verlassen zu dürfen, um in seine Heimat auszureisen. (so)

 

Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/deutsche-behoerden-geben-rueckkehrwilligen-ihre-paesse-nicht-zurueck-ausreise-unmoeglich-a2496542.html?text=1

„Flüchtlinge vor den Flüchtlingen“ Deutsche Familie beantragt Leistungen beim BAMF

Peggy Schwarzer, eine streitbare deutsche Mutter, will für ihre Kinder nicht die Zukunft, die Angela Merkel für Deutschland vorgesehen hat. Frau Schwarzer hat eigene Wege für ihren Protest gefunden.

Von EUGEN PRINZ | Es ist nicht mehr zu leugnen, dass die Lage in unserem Land nur noch mit einer gehörigen Portion von Zynismus und/oder Galgenhumor zu ertragen ist. Auch ist es nicht von der Hand zu weisen, dass wir auf dem besten Weg sind, „Flüchtlinge vor den Flüchtlingen“ zu werden.

Zu dieser Einsicht gekommen stellte Frau Peggy Schwarzer, die Ehefrau von Dr. Norbert Schwarzer, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) folgerichtig einen Antrag auf Übernahme der Kosten zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens. Diesen wohlbegründeten Antrag wollen wir unseren Lesern nicht vorenthalten:

Absender:
Verfolgte deutsche Familie
mit 4 kleinen Kindern
Rügen

An das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstr. 210
90461 Nürnberg

Betreff: Zuwendungsantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

laut unsere hochgeschätzten Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ist „jeder, der in diesem Land lebt“ das Volk. Bezugnehmend auf diese Aussage, sowie den Artikel 3 im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, der sich mit den Grundrechten und der Gleichheit beschäftigt, übersende ich Ihnen heute eine Anfrage zur Übernahme der Kosten zur „Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens“ für meine 4 Kinder [1. Kind J. (10 Jahre), 2. Kind L. (8 Jahre), 3. Kind F. (7 Jahre) und 4. Kind F. (5 Jahre).

Die Aufstellung der monatlichen Kosten ergibt sich wie folgt:

  1. Musikunterricht für Kind 1 mtl. 50,-€
  2. Musikunterricht für Kind 2 mtl. 40,-€
  3. Musikunterricht für Kind 3 mtl. 37,50€
  4. Reitunterricht für Kind 2 mtl. 60,-€
  5. Kosten für Selbstverteidigungskurse Kind 1-4 mtl. 280,-€
  6. Kindergartenkosten für Kind 4 (Teilzeit) mtl. 95,03€
  7. Hortkosten für Kind 3 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  8. Hortkosten für Kind 2 (Teilzeit) mtl. 56,82€
  9. Verpflegungskosten für Schul-/KiTa-Essen mtl. 154,-€ (3,10€ pro Schul-/
  10. Kita-Essen pro Wochentag, plus KiTa-Zusatzverpflegung 0,50€ pro Tag)
  11. Krankenversicherungskosten für Kind 1-4 mtl. 410,36€

Das Kindergeld, welches ich in Höhe von etwa 200Euro pro Monat und Kind vom deutschen Staat erhalte, verwende ich zur „Deckung des notwendigen Bedarfs“ wie z.B. weitere Nahrung, Kleidung und Körperpflegekosten der Kinder. Ich verzichte daher darauf weitere Kosten geltend zu machen. Auch Miet- oder Wohngeld werde ich aus Kulanz ebenso wenig abfordern wie Sachleistungen, Handykosten, Taschengeld oder medizinische Leistungen für mich und meinen Mann.

Ich gehe davon aus, dass Ihnen meine Kinder ebenso viel wert sind wie die Kinder unserer ausländischen Mitbürger- und Bürgerinnen, und bitte Sie daher mir die oben aufgeschlüsselten Gesamtkosten in Höhe von 1.240,53€ monatlich in Zukunft bis zum 3. eines jeden Monats auf mein Konto zu übermitteln.

Außerdem wäre ich dazu bereit Deutschland freiwillig zu verlassen. Mit welchen Mittel kann ich in diesem Fall von Ihnen rechnen? In Anlehnung an die sogenannten REAG/GARP- Programme, die durch die IOM und die Bundesländer durchgeführt werden, gehe ich davon aus, dass Sie unter diesen Umständen die Flugkosten für meine 6-köpfige Familie übernehmen und rechne außerdem mit einer finanziellen Start- und Reisebeihilfe für einen leichteren Neustart.

Ich danke Ihnen für Ihre wohlwollende Bearbeitung meines Anliegens und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

XXX

PS: Sollten Sie erwägen meinen Antrag ohne Prüfung mit dem Hinweis, dass es sich bei meiner Familie nicht um Migranten oder Flüchtlinge, sondern um eine deutsche Familie handelt, abzulehnen, so erinnere ich Sie noch einmal an den 3. Artikel im deutschen Grundgesetz. Sollte Ihnen dies nicht genügen, so teile ich Ihnen mit dass ich mich inzwischen als Fremder im einst eigenen Land fühle, und gelte damit quasi als „Flüchtling vor den Flüchtlingen“.

Anderenfalls: bitte teilen Sie uns mit ob mein Antrag größere Aussicht auf Erfolg hat wenn ich unsere Pässe wegwerfe und uns als 6 minderjährige rüganer Kriegsflüchtlinge erneut bei Ihnen melde.

PPS: Kopien der entsprechenden Verträge (KiTa, Sport- und Musikunterricht, Essengeldabrechnungen aus Schule und Kindergarten, sowie Krankenversicherungsnachweise) übersende ich Ihnen gern nach Aufforderung an die entsprechende Stelle.

Es zeugt von den chaotischen Zuständen und der Arbeitsüberlastung beim BAMF, dass der im März 2017 gestellte, wohlbegründete Antrag bis heute nicht bearbeitet wurde. Nicht einmal eine Anhörung hat stattgefunden. Wir empfehlen der verfolgten deutschen Familie auf Rügen daher, dem BAMF mit einer Untätigkeitsklage DAMPF zu machen.

 

Quelle: http://www.pi-news.net/2018/06/deutsche-familie-beantragt-leistungen-beim-bamf/

Bremer Skandal-Chefin gesteht und droht Politikern: Es wird noch alles ans Licht kommen…

Ulrike B. erklärt sich erstmals in Bamf-Affäre

  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Bremen.
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Außenstelle Bremen.

Die Auslöserin des derzeit größten Skandals der Bundesrepublik erklärt sich erstmals. Dabei greift sie die Bamf-Chefs an – und droht auch führenden Politikern.

14:53Bremen – Sandalen, dunkle kurze Hose, rosa T-Shirt, eine Brille und kurze braune Haare. So sieht Ulrike B., die einstige Chefin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration (Bamf), in der Mittwochsausgabe der Bild aus. Sie ist der Auslöser des Asyl-Skandals über welchen derzeit die ganze Republik spricht.

B. soll über 3.000 Asylbescheide unrechtmäßig ausgestellt haben. Geholfen haben sollen dabei Anwälte. B. ist mittlerweile suspendiert, gegen sie ermittelt die Bremer Staatsanwaltschaft, was der Grund ist, dass die 57-Jährige der Zeitung nur erlaubt die Inhalte des Gesprächs zu veröffentlichen, nicht aber die Zitate.

Das ungewöhnliche: B. streitet nichts von den Vorwürfen ab, sagt, dass Korruption ein lächerlicher Vorwurf sei. Ihr wäre es immer um die Menschen gegangen. Doch sie hat einen Verdacht: Sie soll diejenige sein, die geopfert werden soll. Doch warum?

Schuld am Bamf-Chaos? B. macht Weise verantwortlich

Der Bild erläutert sie den Grund: Als ab 2014 immer mehr Flüchtlinge nach Deutschland kamen, sei das mit dem vorhandenen Personal nicht mehr zu stemmen gewesen. Das hätten alle gewusst. Doch zunehmend sei es nur noch um Fallzahlen gegangen und Bearbeitungszeiten – nicht aber um die menschlichen Schicksale. Es dürfte die Zeit gewesen sein, als Frank-Jürgen Weise Bamf-Präsident wurde. Auf ausdrücklichen Wunsch der Regierung forcierte er das Tempo bei den Bearbeitungen und auch die Effizienz.

Josefa Schmid brachte den Skandal als Nachfolgerin von Ulrike B. ins Rollen.

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Josefa Schmid brachte den Skandal als Nachfolgerin von Ulrike B. ins Rollen.

Nach Meinung B.’s ist Weise (wurde im September 2015 Bamf-Chef) letztlich schuld am jetzigen Skandal. Und: Auch seine Nachfolgerin Jutta Cordt (seit Anfang 2017 im Amt). Das ist besonders brisant, da Cordt ohnehin schon unter gewaltigem Druck steht. Aufgetauchte Emails deuten darauf hin, dass sie schon frühzeitig von den Vorgängen in Bremen Kenntnis besaß – sie verneint das jedoch.

Lesen Sie auch: Bamf-Vorgesetzter drohte Josefa Schmid: „Wenn noch ein Bericht über Sie erscheint, dann …“*

Auch Straftäter unter „durchgewunkenen“ Bescheiden: Ulrike B. findet, Irren sei menschlich

Und B.? Die klagt Weise und Cordt an: Beide seien über die Vorgänge und Probleme informiert gewesen. Damals habe es keinen interessiert. Die Hauptsache war, dass die Asylfälle irgendwie weggearbeitet worden seien. Auf Nachfrage von merkur.de wollte sich Weise dazu nicht äußern. Auch das Bamf möchte unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nichts kommentieren.

Statt Qualität bekam die Leitung des Bamf irgendwann nur noch Quantität geliefert. Und Ulrike B. machte sich mit ihrer Behörde selbstständig. Es müssten doch die Menschen in Not zählen, soll sie laut Bild gesagt haben, und nicht die Zahlen.

Angesprochen darauf, dass auch Straftäter unter den „durchgewunkenen“ Asylbewerbern waren, soll sie lapidar gesagt haben: Irren sei menschlich.

Wirklich heikel wird der Bericht gegen Ende. Da klagt Ulrike B. an: Es gebe viele, die vom Systemversagen gewusst hätten. Viele hätten tatsächlich zugeschaut, andere hätten das Amt verlassen, weil sie nicht mehr zuschauen wollten. So einer sei etwa Weises Vorgänger Manfred Schmidt.

Seehofer und Cordt nach der Anhörung im Innenausschuss.

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Seehofer und Cordt nach der Anhörung im Innenausschuss.

Ulrike B. droht Politikern – wer ist damit gemeint?

B. arbeitete seit 1990 im Amt, ab 1993 als Leiterin der Außenstelle. B. dürfte eine umfassende Kenntnis über die Vorgänge im Bamf besitzen. Sie sagt: Das alles werde nun ans Licht kommen. Überhaupt sei erst gerade einmal ein Drittel des Ausmaßes bekannt. Dann bekämen auch die Probleme, die jetzt mit dem Finger auf sie zeigen würden. Wer damit gemeint ist? Laut Bild geht es um den damals als Kanzleramtschef auch Beauftragten für die Flüchtlingspolitik, Peter Altmaier, sowie um Innenminister Thomas de Maizière – und auch um Horst Seehofer.

Lesen Sie auch: Protokoll des Bamf-Skandals: Diese Details belasten Horst Seehofer*

Letzterer hatte nach der Befragung im Innenausschuss noch mit dem Finger auf seine Vorgänger gezeigt. Doch auch Horst Seehofer war damals als CSU-Vorsitzender und damit als Chef von einer der drei Regierungsparteien, mitverantwortlich für die Flüchtlingspolitik – trotz aller Kritik an Angela Merkels Kurs, die er damals übte.

Nach Angaben des Innenministeriums prüft eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nun die Finanzen der Bremer Außenstelle über mehrere Jahre. Diese habe Zahlungen in Höhe von 8,5 Millionen Euro geleistet, etwa für Anwaltskosten oder Integrationskurse. Zunächst einmal sei damit „überhaupt kein Verdacht geäußert“, hob eine Sprecherin am Mittwoch in Berlin hervor. Es sollten aber Unregelmäßigkeiten ausgeschlossen werden.

*merkur.de gehört zum deutschlandweiten Ippen-Digital-Netzwerk

Quelle: https://www.rosenheim24.de/politik/bamf-skandal-bremer-ex-chefin-gesteht-und-droht-politikern-es-wird-noch-alles-ans-licht-kommen-zr-9911264.html

Asylpolitik: Ausdrückliche Anweisung von oben: „Papiere nicht anfordern”

Foto: pixabay

Es ist ein Brief, der es in sich hat. Auf gut drei Seiten erhebt der Personalrat des seit Tagen im Kreuzfeuer der Kritik stehenden Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schwere Vorwürfe gegenüber der Führungsetage.

So heißt es in Bezug auf die in die Kritik geratene Bearbeitung der Asylverfahren: „Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel, pressewirksam signalisieren zu können: ‚Wir haben es geschafft.’“ Da der Wille zu einer „lückenlosen Aufklärung“ jedoch auch jetzt noch fehle, halte man es für geboten, klarzustellen „dass für berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind.“

Besonders brisant: Aus dem Brief geht hervor, dass es auch nach Bekanntwerden des Bremer-Skandals und den „Ungereimtheiten“ in der Düsseldorfer Außenstelle keine ernsthaften Bemühungen zur Identitätsfeststellung und, wenn nötig, Einleitungen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren geben soll. Die Anweisung hierfür soll direkt aus Nürnberg stammen. Dabei ginge es ausdrücklich nicht nur um die Fälle in Bremen und die Anerkennungen mittels Fragebogen, die bis Anfang 2016 als sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“ durchgeführt wurden, sondern um „hunderttausende von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde.“

Personen mit Flüchtlingsschutz sollen im Rahmen der erneuten Überprüfung lediglich zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig ist. Das Unfassbare: Es gibt die ausdrückliche Anweisung bei diesen Gesprächen, „Papiere nicht anzufordern.“ Höchstens ein vorsichtiges Nachfragen nach der Herkunft sei erlaubt, so ein BAMF-Mitarbeiter ergänzend gegenüber Achgut. Es geht aber auch einfacher: Wer dem Gesprächsangebot zweimal nicht nachkommt, bekommt ohnehin einen positiven Vermerk – darf also bleiben. Eine weitere Überprüfung ist nicht vorgesehen. An der Praxis der Asylgewährung ohne wirkliche Feststellung der Identität wird damit de facto auch nach der Ankündigung einer „lückenlosen Aufklärung“ festgehalten.

Der letzte Abschnitt des Briefes richtet sich explizit an BAMF-Chefin Jutta Cordt. In ihm fordert der Personalrat eine ernsthafte Überprüfung aller Verfahren seit 2015. Darüber hinaus seien die Verantwortlichen für die bisherigen Versäumnisse zu ermitteln. Im Fokus müssten dabei jedoch ausdrücklich die Führungskräfte und nicht die weisungsbefugten Mitarbeiter stehen. „Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden.“, so der Brief weiter. Die Möglichkeit, „Fehler der Vergangenheit zu korrigieren“, dürfe nicht, wie bisher, per Dienstanweisung verhindert werden. Nur so könne das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit des Amtes wiederhergestellt werden.

Und hier das in diesem Beitrag zitierte Schreiben im Wortlaut:

Sonderveröffentlichung des GPR am 28.O5.2018

Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich

Sehr  geehrte Frau  Cordt,

Herr Weise  bot der Kollegin Josefa  Schmid Hilfe an, erklärte aber: „Ich  möchte nicht, dass Frau  Cordt beschädigt wird“  („spiegel online“ vom 22.05.2018).  Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. –  zu entnehmen.

Wir  fordern Sie auf,  zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von  Herrn Weise  Stellung zu nehmen. Für die jetzt  in der  Kritik stehende „Bearbeitung“ der Asylverfahren können nicht die  Beschäftigten auf  der Arbeitsebene des  Amtes verantwortlich  gemacht werden. Diese  Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das  vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können:  „Wir haben es  geschafft“. Wir verwahren uns  ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen  durch Herrn Weise  in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit  und ihrer Person „beschädigt“ werden!

Die  aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert  werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir  auch die FÜhrung des  Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen  haben allerdings kein Verständnis dafür,  dass nach Bekanntwerden der Praxis  in Bremen es  offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen  mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir  können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt  der Pressekonferenz  der Staatsanwaltschaft trotz  aller Erkenntnisse  eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen  ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter  Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.

Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind.

Die  Kolleginnen und Kollegen  werden pauschal  dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den „Erledigungen“ absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhörungen von Antragstellern aus  Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die  vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des  Amtes entschieden hat, dass  „sämtliche EASO-Schulungen  und Sonderbeauftragtenschulungen“ (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden.  Mit anderen Worten:  Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten „Qualitätsoffensive“.

Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer „lückenlosen Aufklärung“ die vön uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen,

  • die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
  •  die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und Bescheide fehlerhafte Bescheide „durchgewunken“ haben;
  • die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
  • die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
  • die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks „Qualitätskontrolle“ nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.

Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundeamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.

Dieses Veffahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht dieKolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.

Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- uund Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, „Papiere nicht anzufordern“.

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 füreine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit zu einer Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsvefahren würden „zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht“ werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass „in der Mehrheit der Prüffälle“ keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde – „selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren“. Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach „auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei“.

Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.

Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.

Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.

Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.

Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Scheinost

Vorsitzender

 

Paul Müller.

sW. Vorsitzender

 

Arshan sagt Danke Anabel

 

Quelle: http://www.achgut.com/artikel/ausdrueckliche_anweisung_papiere_nicht_anfordern

Flüchtlingskrise deckt Schwächen des deutschen Staates auf

Die Flüchtlingskrise überfordert den Staat. Behörden arbeiten aneinander vorbei – mit gravierenden Folgen für die innere Sicherheit. In Brandenburg wird gegen einen terrorverdächtigen Syrer ermittelt.
Flüchtlinge überqueren die deutsch-österreichische Grenze zwischen Salzburg und Freilassing

Was muss sich Thomas de Maizière in diesen Tagen nicht alles anhören: „Schlechte Vorbereitung“, „fehlende Ordnung“, „Tatenlosigkeit“. Der angeschlagene Bundesinnenminister kontert dann stets mit der Ausnahmesituation seit Anfang August. Seitdem sei „erstklassig improvisiert“ worden, verteidigte sich der CDU-Politiker bei „Anne Will“ in dieser Woche. Es gebe „veritable Sicherheitsgründe“ zu gucken, wer da eigentlich ins Land komme. Man brauche Fingerabdrücke, den Abgleich mit Polizeidateien und auch Befragungen von Flüchtlingen. Man müsse die Ordnung wieder herstellen: „Das ist alles nicht mit Beifall am Münchner Hauptbahnhof getan.“

Eines allerdings verschwieg der Ressortchef: Der Staat ist schon dann heillos überfordert, wenn man von den Flüchtlingen bloß die Fingerabdrücke nehmen und sie geordnet registrieren will. Es gibt Schwachstellen im System, die längst behoben sein müssten – angesichts der Flüchtlingsströme und der desolaten Situation, die sich bereits im vergangenem Jahr abzeichnete. Stattdessen wird improvisiert, und das vor allem von den Bürgern. Der Staat hingegen scheint dem Flüchtlingsandrang weitgehend hilflos ausgeliefert. Das sorgt nicht nur für humanitäre Probleme, sondern könnte schon bald auch die innere Sicherheit im Land gefährden.

Die Missstände nehmen teilweise obskure Züge an. Ein besonders anschauliches Beispiel ist die EDV-Ausstattung jener Behörden, die den Flüchtlingszustrom gemeinsam managen und überwachen müssten. Bundespolizei und die Länderpolizeien sowie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF, können bis heute keine Daten elektronisch austauschen.

Der Grund: Die Computersysteme wurden nie aufeinander abgestimmt. „Aktuell benutzen die verschiedenen Behörden für die Bearbeitung der Asylverfahren unterschiedliche IT-Systeme“, bestätigte das Bundesinnenministerium. Schlimmer noch: Man weiß nicht, ob sich der Missstand überhaupt beheben lässt. Derzeit wird eine „Machbarkeitsstudie“ erstellt. Darin gehe es um die „elektronische Kommunikation über universelle Schnittstellen mit anderen Behörden, darunter BAMF, Bundespolizei und Landesbehörden“, heißt es im verschwurbelten Amtsdeutsch.

„Unglaubliche Doppelarbeit“

Die Mitarbeiter des völlig überlasteten BAMF müssen deshalb bereits erhobene Daten der Polizei neu in die Computer eingeben. „Die Bundespolizei kann Aufgriffsmeldungen von Flüchtlingen und die Ergebnisse von erkennungsdienstlichen Behandlungen bisher nur per E-Mail an das BAMF übermitteln“, sagt ein hochrangiger Bundespolizist. Die BAMF-Angestellten müssten diese Daten dann in ihr eigenes IT-System übertragen. „Das ist eine unglaubliche Doppelarbeit“, empört sich der Polizist.

Das Präsidium der Bundespolizei in Potsdam gab auf Nachfrage zu, was im digitalen Zeitalter nicht sein dürfte: „Warum ein entsprechender Übergang zu den Systemen des BAMF, der eine Kompatibilität sicherstellen würde, bisher nicht geschaffen wurde, ist der Bundespolizei nicht bekannt.“ Entsprechend groß ist der Druck auf die Behördenleitung. Am vorigen Donnerstag trat BAMF-Präsident Manfred Schmidt zurück – wobei er nachvollziehbare private Gründe für seinen Abgang anführen konnte.

Nun entlädt sich der Zorn vor allem auf de Maizière. Warum stapelten sich die Asylanträge im BAMF schon, bevor sich die große Flüchtlingswelle anbahnte? Und wie kann der Staat es zulassen, dass nun viele Menschen unregistriert ins Land strömen, während beispielsweise die Vereinigten Staaten monatelang überprüfen wollen, welche Flüchtlinge sie ins Land lassen – ausdrücklich mit dem Verweis auf die Sicherheit?

Solches Missmanagement lässt angesichts des ungeordneten Flüchtlingsandrangs Schlimmes befürchten. Etwa, dass terroristische Vereinigungen ihre Leute nach Deutschland schleusen könnten. Gelegentliche Fahndungserfolge bestätigen eigentlich nur, dass die Gefahr real ist. Wie im Fall des Marokkaners Ayoub M., der einem islamistischen Netzwerk in Spanien angehört und Anfang August festgenommen wurde. Der 21-Jährige hatte Mitte Juli in einer Flüchtlingsunterkunft in Ludwigsburg nahe Stuttgart einen Asylantrag gestellt – unter falschem Namen und Geburtsdatum. Ayoub M. hatte nach Deutschland fliegen können, bevor die spanischen Ermittler in einer Großrazzia 50 Mitglieder der Gruppierung festsetzten.

IS-Anhängerschaft unterstellt

Konkrete Fälle von Extremisten, die der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) geschickt hat, sind in Deutschland bislang nicht bekannt. Es gebe nur „Anhaltspunkte“, sagt ein erfahrener Staatsschützer. „Meistens handelt es sich dabei um Anschwärzungen und Denunziationen unter den Flüchtlingen – wenn jemand missfällt, wird er zum IS-Terroristen erklärt.“ Auch in sozialen Netzwerken tauchten in den vergangenen Wochen mehrfach Fotos von angeblichen Dschihadisten auf, die sich nun in Europa als Asylbewerber aufhalten sollen. Das Bundeskriminalamt (BKA) und mehrere Landespolizeien sind diesen Hinweisen nachgegangen.

Das Ergebnis: Meist sind es plumpe Fälschungen oder Verwechslungen, die oft von Rechtsextremen im Internet verbreitet werden. Das BKA ermittelt immerhin gegen einen terrorverdächtigen Syrer in Brandenburg. Der Flüchtling hatte offen erzählt, für den IS gekämpft und auch getötet zu haben. Mitbewohner filmten die Gespräche heimlich mit ihren Handys.

Das BKA untersucht nun, ob der Mann tatsächlich für den IS aktiv war. Aber ein Staatsschützer wiegelt ab: „Es sieht bis jetzt nicht so aus, als würde der IS gezielt Terroristen nach Europa schleusen.“ Die Dschihadisten wollten vor Ort einen Staat aufbauen: „Und es gibt genug IS-Anhänger hierzulande, die Anschläge verüben könnten.“ Da müsse man niemanden einschleusen.

Ein Anlass zur Entwarnung ist das nicht. Weit ist man davon entfernt, sich an jenes Verfahren zu halten, das die Behörden vorschreiben. Demnach soll ein Flüchtling sofort erfasst werden. Vorgesehen ist zudem, dass die Identität dann vom Bundesamt für Verfassungsschutz, dem BKA und den Landeskriminalämtern überprüft wird. Doch auch diese Behörden sind überlastet.

Tausende nicht erfasste Personen

Eine Umfrage der „Welt am Sonntag“ ergab, dass vielerorts zum Teil mehrere Hundert Personen in Heimen ohne Registrierung aufgenommen wurden. Nur wenige Länder wie Sachsen-Anhalt oder Sachsen kommen noch nach. Allein Niedersachsen geht von etwa 7000 nicht erfassten Personen aus. Viele Länder reden von einem „Registrierungsstau“. Verschärft wird dies dadurch, dass viele Flüchtlinge ihre Identität verschleiern. Afghanen, Pakistani und selbst Schwarzafrikaner geben sich mittlerweile als Syrer aus. Bereits eine Prüfung Anfang 2015 hatte ergeben, dass 73 Prozent der Personen in laufenden Asylverfahren angegeben hatten, dass sie keine Ausweispapiere besäßen.

Erfolgreich scheint nur die Jagd nach Schleusern zu sein – zumindest auf den ersten Blick. Rund 3000 Ermittlungsverfahren haben die Staatsanwaltschaften bundesweit eingeleitet, davon die meisten in Bayern. Das ergab eine Umfrage dieser Zeitung bei den 16 Länderministerien für Justiz. Dabei nahm die Zahl der Festnahmen im August rasant zu. Die Bundespolizei bestätigte 440 neue Schleuserfälle. Aber ein wirklicher Erfolg ist das nicht. Denn fangen würde man vor allem die „kleinen Fische“, sagt ein Staatsanwalt. An die Hintermänner, die Schleuserbosse im Ausland, komme man so gut wie nie heran.

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