Was man zur Wahl in Bayern wissen muß !

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Die CSU-Fraktion hat den Sanktionen gegen Ungarn zugestimmt.

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Mehr muss man nicht wissen.

Alles, was im EU-Parlament sitzt und sich irgendwie „christlich“ nennt, ist über alle Maßen verkommen.

Da gibt es keinen einzigen mehr, der auch nur noch einen Funken Anstand besitzen würde, sondern da hat sich über Jahrzehnte der gesamte korrupte und kriminelle Abschaum Europas angesammelt.

Und der schlimmste kommt dabei leider aus Deutschland.

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Als wenn die Verkommenheit der „christlichen“ Deutschen nicht schon schlimm genug wäre, kommen dazu auch noch Lügen und Heuchelei.

In der Beziehung macht der CSU auf der ganzen Welt niemand etwas vor.

Die CSU hat es perfektioniert, ihre Wähler seit Jahrzehnten zu betrügen, aber pünktlich zu den Wahlen werden die Lederhosen ausgepackt und man macht wieder einen auf „volksnah“, indem man ein paar Sprüche auf Stammtischniveau ablässt, Bier aus einem großen Krug säuft und Schweinshaxen frisst.

So sollen die Wähler den Politikern „vergeben“ und ihnen erneut ihre Stimme schenken, denn eigentlich sind die Verräter ja „welche von uns“.

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Mit dem Internet ist es möglich, diesen simplen Trick zu durchschauen.

Jetzt ist es möglich, die Politiker nicht mehr nur aufgrund ihrer Aussagen, sondern wirklich aufgrund ihrer Taten zu messen.

Taten, das sind Abstimmungen.

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Ich frage darum ganz einfach:

Wie ist es möglich, daß die CSU sich angeblich für das Volk, seine Interessen, seine Sicherheit, etc. einsetzen will,

aber zugleich Sanktionen gegenüber Ungarn zustimmt, welches wirklich die Interessen seiner Bürger vertritt?

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Die CSU, das sind Lügner.

„Christliche“ Bayern, überwiegend katholisch.

Irgendetwas hat es mit dem katholischen Glauben auf sich, daß er das widerlichste Geschmeiß anzieht; warum sonst wäre der Regierungssprecher Steffen Seibert, der evangelisch aufwuchs, sonst im Jahr 2007 freiwillig zum Katholizismus konvertiert?

Warum ist die italienische Mafia katholisch?

Warum sind so viele Kinderschänder katholisch?

Es muss daran liegen, daß man im Katholizismus seine Sünden beichten kann und sie einem vergeben werden, was es sonst bei keiner anderen Religion gibt.

So jemand wie Seibert, der morgens aufsteht und dann bis zum Schlafengehen nichts anderes macht, als Leute anzulügen, würde normalerweise irgendwann durchdrehen und an seinen Lügen ersticken.

Indem er aber katholisch ist, geht er wohl jedes Wochenende zur Beichte, betet 3 Vaterunser und sein Gewissen ist wieder blütenweiß, weil ihm ja vergeben wurde.

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Doch zurück zur CSU.

Die ist schlicht unwählbar.

Wenn sie wirklich die Interessen der Deutschen vertreten wollte, hätte sie auch keine Probleme, mit der AfD zu koalieren.

Da sie dies kategorisch ausschließt, ist das der Beweis dafür, daß sie gar kein Interesse an einem Stopp der Siedlungspolitik hat.

Die CSU ist ganz verschlagen: da sie der „Juniorpartner“ der CDU ist, kann sie sich quasi als „Opposition innerhalb der Regierung“ aufspielen, die zwar gerne die Interessen des Volkes vertreten würde, aber dann leider, leider doch immer von der großen CDU überstimmt wurde.

Fakt ist:

Die CSU hat nie gegen die CDU gestimmt!

Sie tut immer nur so, als wäre sie dagegen, stimmt aber dann doch einstimmig dafür.

Es sind einfach Lügner und nur die Dümmsten haben das bisher noch nicht gemerkt.

Das Abstimmungsverhalten im Bezug auf Ungarn im EU-Parlament macht das mehr als deutlich.

Es wird Zeit, daß sich die Bayern aus ihrem korrupten und verfilzten Sumpf erheben und das geht am einfachsten über Wahlen.

Einfach zur Wahl gehen und dann sein Kreuz bei der AfD machen.

Und sich nicht von den Lügen der feisten Bonzen täuschen lassen.

Allein darum ist es sinnvoll, die AfD zu wählen; es geht um die personelle Schwächung von Netzwerken, darum, daß CSU-Leute ihren Posten verlieren und auf einmal mit anderen Parteien koalieren müssen.

Um Änderung zu erzeugen, braucht es Druck und Druck erzeugt man am leichtesten über Angst.

Solange die Politiker wissen, daß die Wähler zwar mosern, aber am Ende doch wieder ihr Kreuz bei den Etablierten machen oder sie durch Wahlenthaltung unterstützen, haben sie keine Angst und alles geht weiter wie bisher.

Darum:

Wir gehen wählen!

Nie wieder CDU, nie wieder CSU, nie wieder SPD!

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LG, killerbee

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PS

Es gibt auch noch andere, tiefer liegende Gründe, warum kein anständiger Mensch die CSU wählen darf.

Ich meine damit das Verhalten der Unionsfraktionen im Bezug auf z.B. den Krieg in Syrien, wo in den letzten Jahren zigtausende Unschuldige insbesondere durch das Wirken der CDU/CSU ermordet wurden.

Selbst jetzt, nachdem jeder wissen kann, daß es sich bei den Giftgasanschlägen immer um Inszenierungen westlicher Geheimdienste handelte, um danach Angriffe der verkommenen vier (USA, GB, F, D) zu legitimieren,

überlegen die „christlichen“ Fraktionen, nach einem „Giftgasanschlag“ in Idlib Syrien mit Maschinen der Bundeswehr zu bombardieren!

KARMA kann warten, aber irgendwann schlägt es zu.

Das, was das deutsche Volk bei anderen gutheißt und unterstützt (z.B. Palästina und Syrien), wird ihm irgendwann selber widerfahren.

Denn mit welchem Gericht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden, und mit welchem Maß ihr meßt, wird euch gemessen werden.

Darum finde ich es übrigens auch so verlogen, wie manche Konservativen einerseits die deutschen Söldner der Bundeswehr in Afghanistan, Mali, Syrien, Irak, etc. bei Besatzungsaufgaben unterstützen, aber sie andererseits darüber jammern, daß Deutschland nicht souverän sei.

Solange deutsche Soldaten dabei helfen, andere Länder/Völker zu unterdrücken, hat kein Deutscher das Recht, sein Drecksmaul aufzumachen und darüber zu schimpfen, daß Deutschland besetzt ist.

Erst wenn die Deutschen selber sich anständig verhalten, also die Souveränität anderer Völker respektieren (Syrien, Irak, Afghanistan, etc.), haben sie das moralische Recht dazu, für sich selber ebenfalls die Souveränität zu verlangen.

Vorher nicht.

Denn mit welchem Gericht ihr richtet, werdet ihr gerichtet werden,

und mit welchem Maß ihr messt, wird euch gemessen werden.

 

Dank an Killerbee

Quelle: https://killerbeesagt.wordpress.com

Behörde bietet „Sachkundelehrgang Entblutungsschnitt bei Schafen“ an

Schafe (Symbolbild: shutterstock.com/Durch Baronb)
Schafe (Symbolbild: shutterstock.com/Durch Baronb)

Bayern – Im Kurs „Sachkundelehrgang Entblutungsschnitt bei Schafen“, angeboten durch eine Münchner Behörde, kann der schächtungswillige Hobbymetzger das blutige Handwerk erlernen.

In einer Münchner Landesanstalt bietet die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) jedes Jahr einen „Sachkundelehrgang Entblutungsschnitt bei Schafen“ an. Dort lernt der zukünftige Halsdurchschneider in Theorie und Praxis, wie man einem Schaf den Hals durchtrennt, so dass es auch den muslimischen Ansprüchen genügt.

Unter behördlicher Anleitung die Kehle aufschlitzen

Wie die SZ in ihrem Artikel berichtet, nehmen die meisten Teilnehmer aus religiösen Gründen an dem blutigen Halsdurchneidelehrgang teil. Der Islam will es so, weiß die linksdrallige Alpenprawda zu berichten. Denn bei dem islamischen Gemetzel, auch Schächten genannt, muss ein Rechtgläubiger den tödlichen Schnitt setzen. Und das darf der Muslim in Deutschland nur, wenn er dem örtlichen Veterinäramt belegen kann, dass er einen solchen Lehrgang bestanden hat, also „sachkundig“ dem ausgelieferte Tier die Kehle aufschlitzen kann.

Um die eventuell an dieser Stelle schon etwas aufgebrachten Gemüter des einen oder anderen Lesers zu beruhigen, wird im SZ-Artikel darauf hingewiesen, dass es dem „Staat“ nicht nur um die religiöse Regeln gehe, sondern auch um den Tierschutz. Denn: Es gehe hier nicht um das rituelle Schlachten ohne Betäubung, denn diese sei ja in Deutschland grundsätzlich verboten und dürfe nur in Ausnahmen aus religiösen Gründen praktiziert werden.

Eine dreiste Lüge der SZ, da mit der massenhaften Einwanderung von muslimischen Menschen bei Leibe nicht mehr von Ausnahmen gesprochen werden kann, wenn wie am Fließband Anträgen zum Halal-Schlachten stattgegeben wird. Wie Jouwatch berichtete, machte das Bundesverfassungsgericht die Ausnahme zur Regel. Nach Schätzungen der deutschen Bundestierärztekammer, die zu diesem Thema ein Gutachten vorgelegt hatte, wurden 2014 – als noch vor der Massenimmigration von Hunderttausenden gläubigen Muslimen –  bis zu 500.000 Tiere pro Jahr aus religiösen Gründen in Deutschland betäubungslos geschächtet.

Der Muslim muss schnell schneiden …

Die SZ geht auf diese „Problematik“ nicht ein. Es wird vom Türken Hamza Öztürk, dem syrische „Flüchtling“ Baion, der jetzt in einer Schäferei arbeitet und wegen der unglaublichen Nachfrage nach islamischen Schlachtungen am Kurs teilnimmt oder aber über 71-jährige Tunesier Zid berichtet, die brav den Ausführungen des Kurs leitenden Amtstierarztes Peter Scheibl lauschen.

So erfahren die angehenden Halsdurchtrenner, dass man mit einem einzigen Schnitt auf jeder Seite des Halses sowohl die Vene als auch die Arterie des Tieres durchtrennen müsse. Dabei aber nicht bis zur Wirbelsäule schneiden – so der fachkundige Hinweis – sonst werde das Messer stumpf. Die Zusicherung des Tierarztes, dass die rund 25 Sekunden anhaltende Betäubung das Tier nicht tötet, dürfte für die anwesenden Muslime wohl die wichtigste Information des Kurses sein, da genau das ihre archaische Ideologie vorschreibt.

… ansonsten durchlebt das Tier die islamische Hölle

Seibl informiert noch darüber, dass auch das betäubte Tier behutsam zu behandeln sei, da es sonst aus der Betäubung aufwache und dann bei vollem Bewusstsein den Kehlschnitt und den darauf folgenden, minutenlangen Todeskampf – verbunden mit Schmerzen und Angst – durchlebt. Zudem müsse der Muslim acht Sekunden nach der Betäubung dem Tier die Kehle aufgeschlitzt haben, da später die Betäubung nicht mehr ausreichend lang anhalte und das Tier – wie bereits beschrieben- leide.

Ihren unkritischen Erlebnisbericht schließt die SZ damit, den breit lächelnden tunesischen Kursteilnehmer zu seiner bestandenen Prüfung zu befragen.  Der nächste, behördlich betreute „Entblutungskurs beim Schaf“ findet am 18. Juli statt, heißt es auf der LfL-Internetseite(SB)

Quelle: https://www.journalistenwatch.com/2018/06/04/behoerde-sachkundelehrgang-entblutungsschnitt/

Stellungnahme ver.di Bayern zum Polizeiaufgabengesetz (PAG)

Mit der bereits erfolgten Änderung 2017 und den jetzt zusätzlich geplanten Änderungen des Polizeiaufgabengesetzes wird die bayerische Polizei zunehmend mit geheimdienstlichen Aufgaben betraut und mit entsprechenden Befugnissen ausgestattet. Das alleine schon muss eine freiheitliche Zivilgesellschaft mit Argwohn betrachten. Bei allem Verständnis dafür, dass die Polizei mit guten Instrumenten zur Gefahrenabwehr ausgestattet werden muss: Mit diesem Gesetz werden Grundrechte ausgehebelt oder zumindest relativiert. Wir betrachten das Gesetz im vorliegenden Entwurf deshalb (zumindest in Teilen) als verfassungswidrig.

Spezifische Sorgen bereitet uns insbesondere der dreimonatige Freiheitsentzug ohne Strafverfahren, der immer wieder um drei Monate verlängert werden kann. Das träfe insbesondere abhängig Beschäftigte schwer, denn sie könnten so ihren Arbeitsplatz verlieren und in Folge auch ihre gemietete Wohnung. Für solche schweren Grundrechtseingriffe reicht nach dem geplanten Gesetz der diffuse Begriff der „drohenden Gefahr“. Wir erleben aber schon jetzt immer wieder, wie Politiker angesichts von Streiks im Bereich des öffentlichen Dienstes ein drohendes Gefahrenszenario ausmalen und eine Einschränkung des Streikrechts fordern (bezeichnenderweise gerade aus der Partei, die auch das PAG durchboxen will). Ein Streik im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge oder sogar schon die Vorbereitungen dazu könnten dann zu eben dieser „drohenden Gefahr“ erklärt werden. Einem solchen Gesetz, das auch gegen Streikende angewendet werden könnte, werden wir als Gewerkschaften deshalb entschieden entgegentreten.

Wir begrüßen es deshalb auch ausdrücklich, wenn viele Kolleginnen und Kollegen sich an Bündnissen gegen das Gesetz beteiligen und auch zur Demonstration am 10. Mai in München kommen.

Quelle: ver.di Bayern

Neues Gesetz in Bayern: Psychisch kranke Menschen werden wie Straftäter behandelt

Erst das umstrittene „Polizeiaufgabengesetz“ und nun das „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“: Bayern will Menschen mit einer psychischen Erkrankung in Zukunft einsperren, überwachen und persönliche Daten fünf Jahre speichern. Doch warum solche extremem Maßnahmen? Fachleute und Politiker sind außer sich.

Symbole der Gerichtsbarkeit.                                                                                                                   Foto: iStock

Das neue umstrittene „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ in Bayern will depressive Menschen künftig registrieren – und behandeln wie Straftäter. Die Patientendaten sollen polizeilich erfasst und für fünf Jahre gespeichert werden. Experten sind schockiert.

Melanie Huml, Bayerns Gesundheitsministerin, und Sozialministerin Kerstin Schreyer stellten einen Entwurf des „Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz“ vor. Damit wolle man die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und Krisen weiter ausbauen, heißt es bei „Focus Online“.

Das Ziel dabei sei, ‚Hilfebedürftige frühzeitig aufzufangen und sie – soweit erforderlich – freiwillig in weitere Versorgungsangebote zu vermitteln“, sagte Huml weiter.

„Öffentlich-rechtliche Unterbringung“

Das Hauptaugenmerk bei diesem Gesetzesentwurf liegt dabei auf der „öffentlich-rechtlichen Unterbringung“. Unter anderem heißt es im Gesetzesentwurf:

Wer aufgrund einer psychischen Störung, insbesondere Erkrankung, Rechtsgüter anderer, das Allgemeinwohl oder sich selbst erheblich gefährdet, kann gegen oder ohne seinen Willen untergebracht werden.“

Unter der Überschrift: Sofortige vorläufige Unterbringung durch die Polizei, heißt es weiter: „Kann im Fall des Art. 11 auch eine behördliche Entscheidung nicht rechtzeitig ergehen, kann die Polizei die sofortige vorläufige Unterbringung anordnen und die betroffene Person durch Überstellung an das Klinikpersonal einliefern.“

Das Ziel sei die Gefahrenabwehr und der Schutz des Allgemeinwohls. Ebenso ist das Besuchsrecht unter Artikel 23, die Überwachung und das Fixieren geregelt.

Krisendienste

Weiterhin sieht der Entwurf vor: Die Bezirke sollen selbst organisiert, durch Beauftragte psychosoziale Beratungs- und Hilfsangebote für Menschen in psychischen Krisen einrichten, „betreiben und bedarfsgerecht weiterentwickeln.“

Weiter heißt es: „Die Krisendienste umfassen jeweils eine Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Fachkräfte des Krisendienstes, die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden.“

„Im Hinblick auf die regionalen Besonderheiten soll jeder Bezirk über eine eigene Leitstelle verfügen.“ Diese seien dann unter einer bayernweit einheitlichen Rufnummer rund um die Uhr erreichbar.

Datenerfassung des Patienten

Mit der Unterbringungsdatei hat der Freistaat Bayern zu jeder Zeit die Möglichkeit, zu wissen, welche Person zu welchem Zeitpunkt in der Einrichtung untergebracht ist. Auch wenn Personen nur kurzfristig in die Psychiatrie eingewiesen wurden, werden sie erfasst und ihre Daten fünf Jahre lang gespeichert.

Weiter heißt es: „Die Fachaufsichtsbehörde ist verpflichtet, die Daten zu sammeln (Unterbringungsdatei) und stets auf dem Laufenden zu halten.“

„Eine solche Datei gibt es meines Wissens bisher nirgends“

Auch wenn es durch dieses Gesetz keine Einschränkungen, beispielsweise für eine Beamtenlaufbahn, gebe, so stelle dies doch eine nicht unerhebliche Diskriminierung der betroffenen Personen dar, kritisierten Fachverbände in einer gemeinsamen Stellungnahme, so berichtet „Zeit Online“.

Psychiater Thomas Pollmächer aus Ingolstadt ist Vorstandsmitglied der deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), welche die Erklärung unterschrieben hat.

„Eine solche Datei gibt es meines Wissens bisher nirgends“, sagte Pollmächer der Zeitung. Er kenne ebenfalls die Psychiatriegesetze anderer Bundesländer und ist der Ansicht, dass Länder die Patienten eher anonym erfassen sollten. Es solle mehr darauf geachtet werden wie häufig es zu Zwangsmaßnahmen und Zwangsbehandlungen komme, um daraus zu lernen und Schlüsse zu ziehen.

„Aus solchen Daten können wir lernen und Schlüsse ziehen“, so der Psychiater weiter. Auf diese Weise ist es in Baden-Württemberg geregelt.

Politiker und Ärzte äußerten Bedenken: Wenn Behörden uneingeschränkten Zugriff auf die persönlichen Daten von Patienten haben, werden sich diese kriminalisiert und überwacht fühlen. Dies treffe auch jene, die nicht „öffentlich-rechtlich untergebracht“ sind, sondern freiwillig in die psychiatrische Einrichtung gegangen seien, heißt es weiter.

„Die Staatsregierung macht „Law-and-Order“-Politik auf Kosten psychisch kranker Menschen!“

„Depressive Menschen sollen in Bayern künftig in Krankenhäusern festgesetzt werden können, ohne dass eine Straftat vorliegt. So steht es im Gesetzentwurf, der vom Kabinett Söder verabschiedet worden ist.“

Erst das umstrittene ‚Polizeiaufgabengesetz‘, jetzt das ‚Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz‘. Die Staatsregierung setzt ihren sicherheitspolitischen Amoklauf fort und will ihre ‚Law-and-Order‘-Politik nun auch auf Kosten psychisch kranker Menschen forcieren!“ So lautet die Kritik des AfD-Landesvorsitzenden Martin Sichert (MdB).

Der bayrische Ministerpräsident verkenne dabei vollkommen die Realität. Denn sie selbst seien es, die die Verantwortung für die „marode Sicherheitslage in unserem Land“ tragen und nicht die Menschen mit psychologischen Problemen.

Wir brauchen keinen Überwachungsstaat und keine Polizeibefugnisse, wie wir sie aus US-amerikanischen Actionfilmen kennen!“

Stattdessen müsse man die Ursachen bekämpfen – Stopp der illegalen Masseneinwanderung, Überwachung unserer Grenzen und konsequente Abschiebung krimineller arabischer Familienclans, fordert Sichert in einer Pressemitteilung von 16. April.

„Dann sind die Sicherheit und Ordnung für unsere Bürger in unserem Land wiederhergestellt!“, heißt es in der Pressemitteilung. (vm)

Mehr zum Thema:

Bayerns umstrittenes Polizeigesetz: Die Polizei wird zur „gigantischen Überwachungsbehörde“

Bayerischer Innenminister beklagt „Desinformationskampagne“ gegen geplantes Polizeigesetz

 

Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/neues-gesetz-in-bayern-psychisch-kranke-menschen-werden-wie-straftaeter-behandelt-a2403805.html

Gruß an die Erwachenden

Überwachung: CSU will Polizei in Bayern zum Geheimdienst aufrüsten

In der Heimat des designierten Bundesinnenministers Horst Seehofer wird die Polizei fast unbemerkt mit bislang ungekannter Machtfülle ausgestattet. Neben der Durchsuchung von Inhalten in der „Cloud“ soll die Polizei Gesichtserkennung auf Demonstrationen einsetzen dürfen. Und das sind nur zwei der vielen neuen Befugnisse.

Wird als zukünftiger Bundesinnenminister gehandelt: Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer CC-BY-NC-ND 2.0 lars20070

In Seehofers Bayern hat die CSU-Regierung ein neues Polizeiaufgabengesetz (PAG) auf den Weg gebracht, das gestern im Landtag in erster Lesung behandelt wurde. Sollte das Gesetz in seiner jetzigen Form beschlossen werden, stellte es das härteste Polizeigesetz Deutschlands dar. Es würde die Polizei mit bislang ungekannten präventiven Kompetenzen ausstatten und zahlreiche Einschreitschwellen absenken.

Die geplanten Befugnisse beziehen sich alle auf Prävention, also auf den Zustand, in dem es noch nicht zu einer Straftat gekommen ist. In einem Radio-Interview sagt der Strafverteidiger und Mitgründer des Republikanischen Anwaltsvereins Hartmut Wächtler, dass das Gesetz die bayerische Polizei zu einer „gigantischen Überwachungsbehörde“ mache.

Gesichts- und Verhaltenserkennung bei Demonstrationen

Nach dem neuen Gesetz darf die Polizei bei Demonstrationen filmen, auch wenn keine Straftaten erwartet werden. Sie darf „Übersichtsaufnahmen“ erstellen und diese, etwa wenn Ordnungswidrigkeiten im Raum stehen, mit anderen Bilddateien abgleichen. Dabei dürfen laut Gesetzentwurf „Systeme zur automatischen Erkennung und Auswertung von Mustern, bezogen auf Gegenstände und das Verhalten von Personen“ eingesetzt werden. Auch die Identifizierung von Personen, beispielsweise mit Gesichtserkennung, soll unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt sein.

Dies sei „nicht verfassungsgemäß“ sagt der Strafrechtler Wächtler. Staatliche Videoaufnahmen bei Demonstrationen greifen in das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ein, weil sie geeignet sind, Menschen einzuschüchtern und vom Demonstrieren abzuhalten. Die grüne Landtagsabgeordnete Katharina Schulze sagt, dass der Nutzen der Gesichtserkennung zweifelhaft sei: „Das rechtfertigt auf gar keinen Fall diesen zusätzlichen und ganz erheblichen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der bayerischen Bürgerinnen und Bürger.“

Cloud-Durchsuchung samt Datenveränderung

Bei einer drohenden Gefahr darf die Polizei in Bayern zukünftig präventiv und verdeckt „auf informationstechnische Systeme zugreifen, um Zugangsdaten und gespeicherte Daten zu erheben“. Das gilt auch, wenn die Speicher „räumlich von dem von dem Betroffenen genutzten informationstechnischen System getrennt sind“ – die Daten also in der „Cloud“ liegen. Dabei darf die Polizei bei dringender Gefahr für „Leben, Gesundheit oder die Freiheit der Person“ oder bei  Bedrohung oder Verletzung von „Sachen, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten erscheint“, auch Daten löschen oder verändern.

Unter ähnlichen Voraussetzungen darf die Polizei künftig präventiv in die Telekommunikation eingreifen und „Kommunikationsverbindungen durch den Einsatz technischer Mittel unterbrechen oder verhindern“. Darüber hinaus darf sie künftig präventiv Post beschlagnahmen, bei Gefahr im Verzug auch ohne richterliches Einverständnis. Das Polizeiaufgabengesetz erleichtert zudem die Übermittlung personenbezogener Daten durch die Polizei an „nichtöffentliche Stellen“, zum Beispiel an Geheimdienste, im Inland und Ausland.

Kontrolliert werden sollen die Maßnahmen vom parlamentarischen Kontrollgremium. Außerdem soll eine Statistik geführt werden.

Die ehemalige grüne Landtagsabgeordnete Claudia Stamm von der neuen Partei mut sagt:

Offensichtlich möchte das Innenministerium die bayerische Polizei möglichst schnell und umfassend mit geheimdienstlichen Befugnissen aufrüsten. Mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz schafft die CSU eine Polizeibehörde, deren Vollmachten einzigartig in Deutschland sind.

 

Verdeckte Ermittler und diskriminierende DNA-Analysen

Laut dem Gesetz darf die Polizei in Zukunft online und offline mit verdeckten Ermittlern unter Vorspiegelung einer falschen Identität arbeiten. Dies geht sogar ohne richterlichen Beschluss, wenn es sich nicht gegen bestimmte Personen richtet. Denkbar sind hier die Teilnahme an Diskussionen in sozialen Netzwerken genauso wie der Besuch von Treffen politischer Gruppen.

Mit dem Polizeiaufgabengesetz wird in Bayern die erweiterte DNA-Analyse eingeführt. Die grüne Innenpolitikerin Katharina Schulze kritisiert: „Die Vorhersagegenauigkeit ist nicht hoch, eine Fehlerquote vorprogrammiert. Stützen sich Öffentlichkeitsfahndungen auf Merkmalsbestimmungen, wie Haar- und Hautfarbe und die biogeographische Herkunft des Spurenverursachers, droht die Gefahr der Diskriminierung bestimmter Bevölkerungskreise.“

Hinzu kommen Aufenthaltsverbote und -gebote für so genannte Gefährder – und das ohne richterlichen Vorbehalt. Die Polizei kann also bestimmen, wo sich Gefährder aufhalten müssen und wo sie sich nicht aufhalten dürfen. Der Gefährder kann dies dann gerichtlich anfechten. Gefährder, also Personen, die keine Straftat begangen haben, aber von denen die Polizei ausgeht, dass sie welche begehen könnten, können nach Verabschiedung des Gesetzes in unendliche Haft genommen werden. Ein Richter kann anordnen, dass die Person zunächst für drei Monate und dann jeweils für drei weitere Monate in Haft kommt. Problematisch daran ist unter anderem, dass ein Gefährder in Haft schlecht beweisen kann, dass er nun ungefährlich sei. Schon im letzten Jahr hatte das Parlament dieser Regelung vorgegriffen, mit dem Polizeiaufgabengesetz wird sie nun abgeschlossen.

Zu guter Letzt soll die Polizei in Zukunft in bestimmten Lagen auch Explosivmittel wie Handgranaten einsetzen dürfen. Strafrechtler Wächtler warnt angesichts der zahlreichen Änderungen durch das Gesetz: „Der Charakter der Polizei wird sich vollständig verändern, wir werden eine Polizei sehen mit Machtbefugnissen, wie es sie seit 1945 nicht gegeben hat.“

Quelle: https://netzpolitik.org/2018/csu-will-polizei-in-bayern-zum-geheimdienst-aufruesten/

Diskussion um Wölfe: Waldführer schmeißt aus Protest hin

Von sechs entlaufenen Wölfen sind noch vier im Bayerischen Wald unterwegs. Eins der Tiere wurde am Wochenende abgeschossen. Das sorgt für heftige Diskussionen – ein empörter Waldführer hat nun Konsequenzen gezogen.

Wolf (Symbolbild) | Bild: Nationalpark Bayerischer Wald/Rainer Simonis

Der Waldführer kritisierte in einem öffentlichen Brief, dass die Wölfe erschossen werden. Der Nationalparkverwaltung gehe es nur darum, irrationale Ängste vor dem bösen Wolf zu beruhigen. Außerdem legte der Waldführer, der sich um Besuchergruppen kümmert und durch den Nationalpark führt, sein Ehrenamt nieder.

„Mit diesem Entschluss drückte ich mein Entsetzen, meine Enttäuschung und Trauer aus über den Umgang mit einer Krisensituation, wie sie seit dem 5. Oktober 2017 durch die Nationalparkverwaltung praktiziert wird.“

Auszug aus dem Brief des Waldführers

Konkret wirft der Waldführer der Nationalparkverwaltung vor, sich mit dem Abschuss für die „fatalste Lösung entschieden“ zu haben – „die Ermordung der fünf entlaufenen Wölfe“, schreibt er. Mit ihrem Vorgehen habe die Nationalparkverwaltung gezeigt, dass es ihr nicht um das Wohl der am 5. Oktober entlaufenen Tiere gehe und sie auch ihrem Motto „Natur, Natur sein lassen“ nicht gerecht werde. Daher wolle er „nicht mehr für eine Institution tätig sein, die ihren eigenen Auftrag nicht ernst nimmt“.

Kritik an Abschuss der Wölfe

Auch manche Menschen in der Region finden es übertrieben, dass die Suchtrupps des Nationalparks den Wölfen jetzt schon mit scharfer Munition nachjagen.

„Es ist nicht fair. Man hat eine Verantwortung für die Tiere, wenn man die hält. Man kann sie nicht erst aufziehen und wenn etwas nicht passt, erschieß ich sie. Ich würde sie betäuben und wieder in das Gehege tun.“

Anwohner

Genau das ist das Problem, sagt Nationalparkleiter Franz Leibl. Die Wölfe sind seit Jahren daran gewöhnt, dass Fotografen und Besucher traubenweise am Gehege-Zaun stehen. Deshalb halten sie zu wenig Abstand zu Häusern und Menschen. Im Weiler Pochermühle hat ein Wolf zwei Spaziergänger angeknurrt und bis zum Auto verfolgt.

Alternative Maßnahmen griffen nicht

Deswegen musste ein Wolfsweibchen, das sich um das Dorf Zwieslerwaldhaus herumgetrieben hatte, erschossen werden.

„Diese Entscheidung, den Wolf zu töten, haben wir uns nicht leicht gemacht. Wir haben auch intensiv versucht, die Tiere lebend einzufangen. Das heißt, wir haben Lebendfallen verwendet, haben es mit Narkosegewehren versucht, haben Treiberketten gebildet und so weiter.“

Franz Leibl, Nationalparkleiter

Ein Problem bei der Betäubing ist allerdings, dass man mit den Narkosegewehren relativ nah an das Tier herankommen muss. Das ist bei den Wölfen, die in den Wäldern am Falkenstein und am tschechischen Spitzberg unterwegs sind, aussichtslos. Zudem fliegen die Betäubungspfeile so langsam, dass die Wölfe ausweichen können. An den Ködern und Fallen ließen sie sich bislang nicht blicken.

Waren es Tierschützer oder Wolfshasser?

Nach wie vor unklar ist, warum überhaupt jemand das Gehegetor geöffnet und die Wölfe so freigelassen hat.

„Aus meiner Sicht wird dadurch die Wolfsdiskussion in Bayern angeheizt. Wenn es eine Fremdperson war, war dessen Absicht vermutlich, dem Wolf ein schlechtes Image zu verleihen.“

Franz Leibl, Nationalparkleiter

Denkbar wäre auch falschverstandene Tierliebe, also eine Art Wolfsbefreiungsaktion. Diese wäre bei Tieren, die lebenslang gefüttert wurden, aber unsinnig. Sicher ist nur: Es ist ausgeschlossen, dass die Tierpfleger vergessen haben, das Gehegetor zuzumachen. Das Tor ist zweifach gesichert, mit einem Schloss und zusätzlichen Sicherheitshaken.

Die Suchaktionen nach den Wölfen geht nun weiter. Und auch die Diskussionen werden wohl mit weiteren erschossenen Tieren nicht enden.

 

Quelle: http://www.br.de/nachrichten/niederbayern/inhalt/diskussion-um-ausgebrochene-woelfe-100.html

Erneuter Alleingang Bayerns: Seehofer sucht Kontakt zu Putin

Horst Seehofer sucht Kontakt zu Putin: Bayern wieder im Alleingang. Horst Seehofer mit Wladimir Putin im Jahr 2011. (Quelle: dpa) Horst Seehofer mit Wladimir Putin im Jahr 2011. (Quelle: dpa)

Mitten im Streit mit der Kanzlerin in Sachen Flüchtlingspolitik setzt Horst Seehofer zum nächsten Alleingang an und wildert im Revier der Bundesregierung: Der CSU-Chef sucht das Gespräch mit Wladimir Putin. Er will mit dem russischen Präsidenten über den Syrien-Krieg reden.

„Bayern wird den Kontakt mit Moskau bald wieder intensivieren“, sagte Seehofer der „Welt am Sonntag“. Bereits 2011 gab es ein Treffen zwischen den beiden Politikern, damals ging es um Wirtschaftsförderung. Diesmal will der bayrische Ministerpräsident mit Putin vor allem die Lage im Syrienkrieg erörtern. Die meisten Flüchtlinge, die bislang nach Deutschland gekommen sind, stammen aus dem Bürgerkriegsgebiet.

„Eine Lösung ohne Russland wird es nicht geben“, sagte Seehofer. „Wenn die Luftangriffe auf den IS nun vielleicht zwischen den Mächten abgestimmt werden, dann ist das für mich ein erstes Zeichen der Hoffnung.“ Einen Militäreinsatz der Bundeswehr in Syrien hält er hingegen für falsch: „Diese Option sehe ich nicht.“

Parallelen zur Orban-Einladung

Dass sich ein Landeschef in die Außenpolitik Deutschlands einmischt, ist unüblich. Das fällt gemeinhin in die Zuständigkeit der Bundesregierung. Doch es ist nicht das erste Mal, dass Seehofer im Namen Bayerns am großen internationalen Rad drehen will. Bereits Mitte September lud Seehofer den umstrittenen ungarischen Regierungschef Viktor Orban nach Bayern ein, um mit ihm die Flüchtlingsproblematik zu besprechen.

Auch aktuell liegt Seehofer im unionsinternen Clinch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel. Er drohte ihr sogar mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, sollte die Bundesregierung nicht bald den Zuzug von Flüchtlingen begrenzen. Dafür hagelte es massenhaft Kritik aus Reihen der Regierung.

Doch das hielt Seehofer nicht davon ab, seine Kritik im Interview mit der „Welt am Sonntag“ zu erneuern. „Der jetzige Zuzug überfordert uns. Es sind zu viele. Es fehlen Maß und Ziel.“ Die unterschiedlichen Ansätze in München und Berlin bezeichnete er nicht nur als Meinungsverschiedenheit, sondern als Ausdruck zweier „Denkschulen, die sich gegenüberstehen“.

„Die eine, ist, dass dies eine Völkerwanderung der modernen Zeit ist, die man hinnehmen und managen muss“, führte Seehofer aus. „Die andere, meine Denkschule ist, dass Zuwanderung geregelt erfolgen muss.“

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