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Volk zu sein ist in diesen Tagen nicht leicht. Beschimpfung durch Politik und Medien sind längst Alltag: Ganze Gruppierungen gelten als „Pack“, als „Dunkeldeutschland“ oder, laut Bundespräsident Gauck, gleich komplett als „Problem“ (im Gegensatz zu den Eliten). Jetzt kommt die Legitimierung einer weiteren Beschimpfung hinzu. Laut der Leipziger Staatsanwaltschaft dürfen Politiker Hartz-IV-Bezieher mit dem Begriff „Schmarotzer“ verbal bespeien.
Natürlich sind solche Beschimpfungen nicht neu. Schon in Zeiten der Hartz-Einführung durch Schröder wurden Betroffene von Establishment und Kriecherpresse um die Wette diskriminiert. Beispiele: „Hartz-IV-Empfänger sollen Ratten jagen“ (Henner Schmidt, FDP), „Es gibt kein Recht auf Faulheit“ (Gerhard Schröder), Hartz IV-Empfänger seien „Parasiten“ (Wolfgang Clement), „Hartz IV Empfänger könnten als Hundekotkontrolleure eingesetzt werden“ (Claudia Hämmerling, Die Grünen). Den Wirtschaftswissenschaftler Gunnar Heinsohn überfielen wahre Ausrottungsphantasien, als er 2010 in der FAZ die Begrenzung der Sozialhilfe bzw. Hartz-IV-Gelder auf fünf Jahre beschränkt wissen wollte. Nach US-Vorbild solle die Unterschicht finanziell ausgetrocknet werden. Denn, so Heinsohn, „nur ein ungeborenes Kind aus diesem Milieu ist auch ein gutes Kind, denn es schlägt einem schon keinen Baseballschläger [über] den Kopf.“ Welche braune Visagen sich doch hinter den linksliberalen Masken des Establishments verstecken. Was sie in schmutzigen Phantasien jenen wünschen, die den Marktgesetzen nicht mehr Folge leisten können, lässt sich zusammenfassen: Ein Vegetieren zwischen Hundescheiße und Tod.
Natürlich kam niemand dieser Volksverhetzer vor Gericht. Das sollte sich nach dem Willen des Arbeitslosen Helmut K. jetzt ändern. Ein Werbespot der CSU hatte im November vor der Erstarkung von Links-Grün gewarnt: Die könnten doch glatt „Sanktionen für Hartz-IV-Schmarotzer“ abschaffen (was – nebenbei gesagt – sehr unwahrscheinlich ist…). Laut RT-Deutsch sah Helmut K. darin die Hartz IV-Bedürftigen in „ehrverletzender Weise verunglimpft“. Die CSU entmenschliche mit diesem Spruch Millionen Hilfsbedürftige und erkläre sie für „lebensunwert“. Außerdem schüre der Werbespot „bei Arbeitsplatzbesitzern Hass und Verachtung“ für diese.
Natürlich wies die Leipziger Staatsanwaltschaft diese Anzeige zurück. Begründung: Herr K. sei in dem Spot ja nicht namentlich genannt! „Die Urheber des Spots haben lediglich einen aus ihrer Sicht bestehenden Unwert eines nicht individuell aufgeschlüsselten Kollektivs und seiner sozialen Funktion bekundet.“ Das Fazit haut selbst ein Pferd um: „Je größer das Kollektiv ist, desto schwächer kann die persönliche Betroffenheit des einzelnen Mitglieds werden.“ – Mit dem Argument könnte man auch jeden Rassisten freisprechen, weil er ja nur das Kollektiv einer Hautfarbe, nicht aber ein Individuum daraus abwerte. Über so eine Begründung würde man sich zu Recht empören. Aber bei Armutsdiskriminierung? Wo bleiben da unsere pseudo-linken Sprach- und Tugendwächter? Wer protestiert gegen diesen „Hate-Speech“ des Establishments? Oder ist derartige Diffamierung für die Amadeu Antonio-Stifttung und andere Elitenfreunde ein demokratisches Grundrecht?
Danke an Paula Varga
https://deutsch.rt.com/inland/44802-staatsanwaltschaft-leipzig-csu-darf-hetzen/
Bitte auch mal die Kommentare lesen – manche sind sehr interessant!
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