Deutscher Ethik-Rat will Inzucht zulassen

Wenn der Bruder mit der eigenen Schwester schläft, ist das illegal. Noch. Denn in Deutschland fordert der Ethik-Rat jetzt, Sex unter Geschwistern gesetzlich zu erlauben. Paragraf 173 im Strafgesetzbuch, der den Beischlaf zwischen Verwandten regelt, soll vom Gesetzgeber überarbeitet werden. Der Ethik-Rat ist nicht irgendwer. Er ist das offizielle Beratungsgremium von Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat.

Inzucht zwischen volljährigen Geschwistern soll laut Ansicht
des Ethik-Rats in Deutschland zugelassen werden.
Symbolfoto: Paulwip /pixelio.de

Bislang war Inzucht nicht nur aus moralischen, sondern auch aus ethischen Gründen verwerflich, weil Kinder von Geschwisterpaaren besonders häufig an genetisch bedingten Erkrankungen leiden. Doch der deutsche Ethik-Rat vertritt eine andere Auffassung. Die Möglichkeit, dass behinderte Kinder entstehen, reiche nicht aus, um einvernehmliche Inzesthandlungen zwischen Geschwistern zu verbieten. „Das strafrechtliche Verbot bedeutet einen tiefen Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung“, heißt es in einer Stellungnahme. Sie ist durch eine Mehrheitsentscheidung von 14 zu 9 Stimmen sowie zwei Enthaltungen zustande gekommen.

Konkret will das Gremium einvernehmlichen Sex unter Geschwistern über 18 Jahren nicht mehr unter Strafe stellen. Strafbar bleiben soll Sex unter Geschwistern für einen Volljährigen, wenn er mit dem minderjährigen Partner in einem Familienverbund lebt. Auch der Beischlaf zwischen einem Elternteil und einem Kind soll weiterhin gesetzlich geahndet werden.

Sexuelle Selbstbestimmung wichtiger

Weder der Schutz der Familie noch der Schutz der Kinder erscheinen dem Beratergremium geeignete Argumente zu sein, um das derzeit geltende Inzuchtverbot aufrechtzuerhalten. „Das Grundrecht der erwachsenen Geschwister auf sexuelle Selbstbestimmung ist in diesen Fällen stärker zu gewichten als das abstrakte Schutzgut der Familie.“ Außerdem sei das Beischlaf-Verbot zum Schutz von möglicherweise gezeugten Kindern „nicht logisch“, weil Inzestpaare sich auch bei Verhütung strafbar machten. Aber auch wenn Kinder gezeugt würden, „lässt sich aus diesem Umstand kein triftiges Argument gegen einvernehmliche Inzesthandlungen ableiten“. Dann müssten auch anderen Risikogruppen, etwa Rauchern, Alkoholikern oder Frauen fortgeschrittenen Alters das Kinderkriegen untersagt werden.

Im Zuge seiner Arbeit hat der Ethik-Rat auch Betroffene befragt. Sie würden vor allem unter dem Druck leiden, ihre Beziehung geheim halten zu müssen. Die Rede ist von der Angst vor gesellschaftlicher Ächtung, Jobverlust und nicht zuletzt Strafverfolgung. „Das Problem war nie unsere Liebe. Sie tat uns allen nur gut. Das Problem waren ausschließlich die unverrückbaren moralischen Erwartungen anderer“, wurde beispielsweise dem Rat geschildert.

Inzucht-Paar als Anlassfall

Warum sich der Ethik-Rat überhaupt mit dem heiklen Thema befasst, ist der Fall einer Inzucht-Familie aus Leipzig. Patrick S., geboren 1976, wurde mit sieben Jahren adoptiert, hatte keinen Kontakt zu seiner Ursprungsfamilie. 2000 nahm er Kontakt zu seiner leiblichen Mutter und seiner 1984 geborenen leiblichen Schwester Susan K. auf. Daraus entwickelte sich bald eine enge Beziehung. Zwischen 2001 und 2005 kamen insgesamt fünf Kinder zur Welt. Zwei davon sind behindert. S. saß deswegen bereits mehr als drei Jahre lang im Gefängnis. Klagen des Paares vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wurden mit Blick auf die Gefährdung der Kinder in einer solchen Beziehung abgewiesen.

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