Wichtiges Urteil für Hauseigentümer und Mieter: Grundsteuer verstößt gegen das Grundgesetz

Die derzeit geltende Grundsteuer verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die Berechnungsgrundlagen verstoßen gegen den Gleichheitssatz. Die Bundesregierung muss bis Ende 2019 eine Neuregelung auf den Weg bringen.
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Karlsruhe (dpa) – Die Berechnungsgrundlage der Grundsteuer in Westdeutschland ist verfassungswidrig. Die Regelungen zur Einheitsbewertung von Grundvermögen verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (10.04.) in Karlsruhe. Für eine Neuregelung gab das Gericht eine Frist bis Ende 2019 vor (1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12).

Berechnung der Grundsteuer ist veraltet

Das Bundesverfassungsgericht entschied über drei Vorlagen des Bundesfinanzhofs und zwei Verfassungsbeschwerden, die sich alle gegen die Besteuerung von Grundstücken auf Basis der Einheitswerte im Westen von 1964 richteten. In den neuen Bundesländern gehen die Werte sogar auf das Jahr 1935 zurück. Da dem Gericht nur Fälle aus den westlichen Bundesländern vorlagen, bezieht sich das Urteil formaljuristisch auch nur auf sie. In den neuen Bundesländern ist die Situation aber vergleichbar.

Das Bewertungsgesetz sieht vor, dass alle Grundstücke im Abstand von sechs Jahren neu bewertet werden sollen. Das sei seit der letzten Hauptfeststellung von 1964 aber nie geschehen, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof. Damit bleibe die gesamte Entwicklung des Immobilienmarktes in dieser Zeit außer Acht.

Steuer auf etwa 35 Millionen deutsche Grundstücke muss geändert werden

Insgesamt wird in Deutschland für mehr als 35 Millionen Grundstücke Grundsteuer erhoben. Sie steht den Kommunen zu und bringt aktuell etwa 14 Milliarden Euro im Jahr ein. Eine Neuregelung der Grundsteuer ist seit Langem geplant, wurde vor der letzten Bundestagswahl jedoch nicht mehr beschlossen. Die große Koalition hat eine Reform vereinbart. Es gibt mehrere Modelle mit unterschiedlich großem Aufwand bei der Neufestsetzung. Eine Neuregelung könnte je nach Art von Grundstück und Immobile zu deutlichen Veränderungen der Steuerlast führen. Insgesamt soll das Aufkommen den Plänen zufolge aber etwa gleich bleiben.

Wer sind mögliche Gewinner und Verlierer des Urteils?

Am Ende wird entscheidend sein, wie der Gesetzgeber die Berechnung der Grundsteuer anpasst. Profitieren könnten die Eigentümer von Altbauten, wenn sich der von den meisten Bundesländern getragene Vorschlag durchsetzt. Er sieht vor, dass unbebaute Grundstücke künftig auf Basis des sogenannten Bodenrichtwerts besteuert werden. Dieser Wert setzt sich aus Verkäufen in der Umgebung zusammen. Für Gebäude würde es einen neuen sogenannten Kostenwert geben: Er berechnet sich aus der Grundfläche der Immobilie und den Herstellungskosten. Je älter das Gebäude ist, desto geringer wird der Wert aufgrund von Altersminderung. Folglich werden weniger Steuern fällig. Im Umkehrschluss müssten Neubaubesitzer deutlich mehr an den Fiskus abtreten.

 

 

Quelle : https://www.antenne.de/nachrichten/deutschland/wichtiges-urteil-fuer-hauseigentuemer-und-mieter-grundsteuer-verstoesst-gegen-das-grundgesetz

Arshan sagt danke Kräutermume !

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