
Deutsche Richter total irre. Sie drohen im Falle des bereits abgeschobenen Ex- Leibwächter und Terroristen Sami A. der Stadt Bochum ein hohes Zwangsgeld an, sollte der Gefährder, der sich heute zum Glück in Händen tunesischer Sicherheitsbehörden befindet, nicht sofort zurückgeholt werden. Die Richter des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzen die Stadt Bochum und damit die Arbeitnehmer und Steuerzahler demzufolge mit einer hohen Geldstrafe unter Druck, wenn sie keine Schritte unternehme, um den Tunesier zurück nach Deutschland zu holen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist sauer, weil die Stadt „taugliche Schritte“ zur Rückführung von Sami A. unterlassen habe, berichtet die „WAZ“. Bislang hätte man lediglich bei den tunesischen Behörden nachgefragt, wo sich der Terrorist und Tunesier denn aufhielte.
Doch das reicht den politisch motivierten Richtern nicht. Merkels Justizschergen verlangen mit Nachdruck, dass der von Sicherheitsexperten als Gefährder eingestufte Terrorist sein Unwesen in Deutschland ausführen soll und mit Richters Segen, einen möglichen Anschlag aus der islanistischen Szene, mit deutschen Opfern bereichern soll, so muss man das Unterfangen der Gelsenkirchener Kammer interpretieren. Die Behörde habe in den zurückliegenden zehn Tagen „nichts Substanzielles unternommen hat, um eine Rückführung des abgeschobenen Tunesiers in die Bundesrepublik Deutschland zu bewirken“, schimpfen die Richter, so die WAZ.
Sami A. droht Anklage wegen Terrorismus
Bis zum 31. Juli will die Gelsenkirchener Kammer der Ausländerbehörde noch Zeit geben, die gerichtliche Anordnung zu befolgen. Andernfalls werde ein Bussgeld in Höhe von 10.000 Euro fällig. Die Gelsenkirchener Richter sind tatsächlich der Ansicht, dass sich die Ausländerbehörde nicht auf die Unmöglichkeit einer Rückführung berufen könne.
Die tunesische Justiz lacht unterdessen über die Dummheiten deutscher Richter und teilen mit, dass Sami A. eine Anklage wegen Terrorismus in seiner Heimat zu erwarten habe. Selbstverständlich werde A. nicht nach Deutschland abgeschoben.
„Grob rechtswidrig“
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden wurde sam 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte allerdings am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei, bemühte sich aber nicht, die Feststellung der angeblichen Unzulässigkeit der Abschiebung rechtzeitig zu übermitteln. Als der befremdliche Beschluss der Geksenkirchener Juristen doch noch eintraf, saß die Person Samir A. schon im Flugzeug auf dem Weg in gute Hände nach Tunesien.
Die von dem Abschiebetermin angeblich nicht unterrichteten Gelsenkirchener Richter hatten die Aktion als „grob rechtswidrig“ gerügt und verlangen allen Ernstes, dass Terrorist Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird.
Wer in Deutschland dazu in der Lage ist, Richter abzulösen, die mit ihren Beschlüssen die öffentliche Sicherheit Deutschlands bewusst bedrohen, ist nicht bekannt. Übrigens, von Samir A., dem Ex-Leibwächter von Ober-Terroristen bin Laden, gibt es unzählig viele Fotos im Internet zu finden. Von nicht minder gefährlichen Personen wie die Gelsenkirchener Richter aus dem Verwaltungsgericht, leider kein einziges.
Herzlichen Dank an das Schlüsselkind