Deutschland: Staat beschlagnahmt Wohnungen zur Unterbringung von Migranten „Ein massiver Angriff auf die Eigentumsrechte“

  • In einem beispiellosen Schritt haben die Hamburger Behörden kürzlich sechs Wohnungen im zentralen Stadtteil Hamm enteignet, die einem privaten Grundeigentümer gehören und wegen Sanierungsbedarfs seit 2012 leer standen. Ein von der Stadt ernannter Treuhänder wird sie nun renovieren und – gegen den Willen des Eigentümers – an von der Stadt ausgewählte Mieter vermieten. Sämtliche Renovierungskosten würden dem Eigentümer der Wohnungen in Rechnung gestellt, sagt Bezirkssprecherin Sorina Weiland.
  • Solche Enteignungen wurden auch in Berlin vorgeschlagen, doch der Plan wurde fallengelassen, weil er für verfassungswidrig gehalten wird.
  • Manche Deutsche fragen sich, was als nächstes kommt: Werden die Behörden ein Wohnraummaximum pro Person festlegen und diejenigen, die große Wohnungen bewohnen, dazu zwingen, sie mit Fremden zu teilen?

In Hamburg haben die Behörden angefangen, private Unterkünfte zu beschlagnahmen, um einer Knappheit an Wohnungen entgegenzuwirken – eine Knappheit, die akut verschärft wurde durch die Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel, in den letzten Jahren mehr als zwei Millionen Migranten ins Land zu lassen.

Schon seit Ende 2015, als Merkel die deutschen Grenzen für Hunderttausende Migranten aus Afrika, Asien und dem Nahen Osten geöffnet hat, beschlagnahmen die Hamburger Behörden Gewerbeimmobilien und wandeln sie in Migrantenunterkünfte um. Jetzt aber beschlagnahmen die Stadt auch privates Wohneigentum.

In einem beispiellosen Schritt haben die Hamburger Behörden kürzlich sechs Wohnungen im zentralen Stadtteil Hamm enteignet, die einem privaten Grundeigentümer gehören und wegen Sanierungsbedarfs seit 2012 leer stehen. Ein von der Stadt ernannter Treuhänder wird sie nun renovieren und – gegen den Willen des Eigentümers – an von der Stadt ausgewählte Mieter vermieten. Sämtliche Renovierungskosten würden dem Eigentümer der Wohnungen in Rechnung gestellt, sagt Bezirkssprecherin Sorina Weiland.

Rechtliche Grundlage der Enteignung ist das Hamburger Wohnraumschutzgesetz, ein Gesetz aus dem Jahr 1982, das Hamburgs sozialistische Regierung im Mai 2013 novelliert hat, um es der Stadt zu ermöglichen, jegliche Wohnung zu beschlagnahmen, die mehr als vier Monate leer steht.

Mit der Zwangsvermietung, der ersten dieser Art in Deutschland, soll, wie es heißt, Druck auf die Eigentümer anderer leerstehender Wohnungen in der Stadt ausgeübt werden, diese zur Vermietung verfügbar zu machen. Von den 700.000 Mietwohnungen, die es in der Stadt gibt, stehen laut einer Schätzung des Hamburger Senats mutmaßlich zwischen 1.000 und 5.000 (weniger als ein Prozent) leer.

Blick auf Hamburg. (Foto: Morris MacMatzen/Getty Images)

SPD und Grüne in Hamburg haben kürzlich eine „Hotline“ eingerichtet, bei der Bürger leerstehende Objekte melden können. Aktivisten haben zudem eine Website namens Leerstandsmelder geschaffen, um unbewohnte Immobilien in Hamburg und anderen deutschen Städten zu identifizieren.

Warum der Eigentümer der Wohnungen in Hamm diese seit mehr als fünf Jahren leer stehen lässt, ist unbekannt. Manche vermuten, die Sanierungskosten könnten zu hoch sein, um sich in dieser Lage durch die Mieten zu amortisieren.

Andere beschuldigen die Behörden, nicht genug Baugenehmigungen für den Bau neuer Wohnungen zu erteilen. Eine Studie, die 2012 durchgeführt wurde – lange bevor die Migrantenkrise ein episches Ausmaß annahm –, prognostizierte, dass bis zum Jahr 2017 in Hamburg mindestens 50.000 Wohnungen fehlen würden.

Doch 2016 kamen lediglich 2.433 Wohnungen auf den Markt und nur 2.290 Baugenehmigungen wurden erteilt, so die Statistik der Stadt Hamburg. Diese Zahlen waren geringfügig höher als die 2.192 fertiggestellten Wohnungen und 2.041 neuen Baugenehmigungen im Jahr 2015.

2012 hatte Hamburgs sozialistische Regierung einen Plan präsentiert, demzufolge jedes Jahr 6.000 neue Wohnungen gebaut werden sollten. Dazu kam es jedoch nie, weil die potenziellen Bauherren durch die von der Regierung aufgezwungene Mietobergrenze eingeengt waren, die es ihnen unmöglich gemacht hätte, auch nur die Baukosten wiederreinzuholen.

Seither versucht die Stadt, die von ihr selbst verursachte Wohnraumkrise zu lösen, indem sie Privateigentum beschlagnahmt.

Am 1. Oktober billigte die Hamburger Bürgerschaft ein Gesetz, das es der Stadt erlaubt, leerstehende Gewerbeimmobilien und Grundstücke (Bürogebäude, Verkaufsräume und Land) zu beschlagnahmen und zur Unterbringung von Migranten zu nutzen.

Dies sei nötig, sagten Vertreter der Stadt damals, da jeden Tag mehr als 400 neue Migranten in Hamburg ankämen und alle bestehenden Flüchtlingseinrichtungen belegt seien; Eigentümer leerstehender Immobilien hätten sich geweigert, der Stadt ihr Eigentum freiwillig zur Verfügung zu stellen, darum müsse der Stadt das Recht gegeben werden, es sich mit Gewalt zu nehmen.

Auf der linken Seite des politischen Spektrums wurde diese Maßnahme begrüßt. „Wir richten alle Anstrengungen darauf, die Obdachlosigkeit von Flüchtlingen im Winter zu vermeiden“, sagte Senator Till Steffen von den Grünen. „Dazu müssen wir auch leerstehende gewerbliche Liegenschaften nutzen.“

Andere argumentierten, die Bestrebungen des Staates, private Immobilien zu konfiszieren, seien autokratisch und hätten den Geruch des Kommunismus. „Die geplante Beschlagnahmung privater Grundstücke und Gebäude ist ein massiver Angriff auf die Eigentumsrechte der Hamburger“, sagt André Trepoll von der CDU; dies bedeute „einen enteignungsähnlichen Eingriff des Staates“. Die vorgeschlagene Maßnahme sei ein „Einschüchterungsgesetz“, „ein politischer Dammbruch mit großer Tragweite“. Er fügte hinzu: „Der Zweck heiligt nicht alle Mittel.“

Die Vorsitzende der Hamburger Freien Demokraten (FDP), Katja Suding, sagte, das geplante Gesetz würde ein „unvertretbares Überschreiten von roten Linien“ bedeuten. „Solche Zwangsmaßnahmen beflügeln Ressentiments gegen Flüchtlinge.“

Solche Enteignungen wurden auch in Berlin vorgeschlagen, doch wurde der Plan dort fallengelassen, da er für verfassungswidrig befunden wurde.

Im November 2015 hatten die Abgeordneten in Berlin über eine Notstandsgesetzgebung beraten, die es den Behörden erlaubt hätte, private Wohnungen zur Unterbringung von Asylbewerbern zu beschlagnahmen. Die Gesetzesvorlage sah vor, dass die Polizei mit Gewalt und ohne Durchsuchungsbefehl in private Wohnungen hätte eindringen können, um deren Eignung für die Unterbringung von Flüchtlingen und Migranten zu prüfen.

Das von Berlins Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) vorgeschlagene Gesetz hätte Absatz 36 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG), das es der Polizei derzeit erlaubt, in Ausnahmesituationen zur „Abwehr dringender Gefahren“ – also schwerer Verbrechen – in Privatwohnungen einzudringen, ergänzt. Müller wollte die Möglichkeit von Durchsuchungen ohne richterliche Anordnung so erweitern, dass sie auch zur „Verhinderung von Wohnungslosigkeit“ hätten durchgeführt werden können.

Der Vorschlag wurde vor der Öffentlichkeit geheim gehalten. Diese erfuhr davon erst durch die Warnung von Berlins FDP-Vorsitzendem Sebastian Czaja, der sagt, die Maßnahme verstoße gegen das Grundgesetz:

„Die Pläne des Berliner Senats, Wohn- und Gewerbeeigentum notfalls ohne Einwilligung der Eigentümer für eine Flüchtlingsunterbringung zu requirieren, sind eine offene Vorbereitung zum Verfassungsbruch. Dem Versuch des Senats, das grundgesetzliche Recht auf Eigentum und Unverletzlichkeit der Wohnung auszuhöhlen, muss man sich entschlossen entgegenstellen.“

Seither haben offenbar sowohl das Büro des Regierenden Bürgermeisters als auch der Senat die Pläne ad acta gelegt.

Auf der Grundlage eigener Recherchen schrieb Gunnar Schupelius, ein Kolumnist der Berliner Tageszeitung BZ:

„Eine seltsame Meldung machte am Wochenende die Runde: Der Senat wolle die Polizei ermächtigen, in Privatwohnungen einzudringen, um dort Flüchtlinge unterzubringen, auch gegen den Willen der Eigentümer. Ich dachte erst an Satire, dann an ein Missverständnis, denn im Grundgesetz, Artikel 13, heißt es ja: ‚Die Wohnung ist unverletzlich‘.“

„Also machte ich mich auf die Suche nach der Quelle dieser seltsamen Meldung und wurde fündig. Es handelt sich um einen ‚Vorschlag‘, der offenbar von der Senatskanzlei in die Runde der Senatoren gestreut wurde. Als Senatskanzlei bezeichnet man das erweiterte Büro des Regierenden Bürgermeisters. Leiter ist Björn Böhning (SPD) …“

„Ganz klar steht hier [in dem Vorschlag der Senatskanzlei]: Die Polizei darf ohne richterlichen Beschluss in Privateigentum eindringen, um nach Wohnraum für Flüchtlinge zu suchen, wenn diesen die Obdachlosigkeit droht. Sie kann das ‚ohne Einwilligung des Inhabers‘ tun. Und nicht nur die Polizei soll das dürfen, sondern auch Ordnungsämter.“

„Dieser delikate ‚Vorschlag‘ erregte wenig öffentliches Aufsehen. Nur der Berliner FDP-Generalsekretär Sebastian Czaja meldete sich zu Wort und sprach von einer ‚offenen Vorbereitung zum Verfassungsbruch‘. Intern soll es Proteste gegeben haben. Der ‚Vorschlag‘ verschwand plötzlich von den Tischen. Ist er ganz weg oder kommt er wieder?“

Unklar ist, warum bislang niemand die Verfassungskonformität von Hamburgs Enteignungsgesetz in Frage gestellt hat.

Unterdessen fragen sich manche Deutsche, was als nächstes kommt: Werden die Behörden ein Wohnraummaximum pro Person festlegen und diejenigen, die große Wohnungen bewohnen, dazu zwingen, sie mit Fremden zu teilen?

Soeren Kern ist ein Senior Fellow des New YorkerGatestone Institute. Besuchen Sie ihn aufFacebook und folgen ihm aufTwitter.

 

Eigener Kommentar:

Jetzt ist es an der Zeit, das sich die Eigentümer endlich zur Wehr setzen
und der Hamburger „Bürgerschaft“ endlich zeigen, wer sie bezahlt.

 

Quelle: https://de.gatestoneinstitute.org/10364/deutschland-beschlagnahmt-wohnungen

Volksverhetzung gilt für Justiz nicht bei Beleidigung Deutscher

Türke darf Deutsche als »Köterrasse« bezeichnen, deren Lebensraum zu zerstören ist

Deutsche zu beschimpfen, gilt als juristisch unerheblich, entschied die Hamburger Staatsanwaltschaft – und wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Malik Karabulut zurück. Dieser sprach von einer »Köterrasse«, deren Lebensraum zu zerstören sei.

Foto: Hans/ pixabay.com

Keine Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft erlaubt die Bezeichnung von Deutschen als „Köterrasse“

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, beschimpfte die Deutschen unter anderem als „Köterrasse“. Der Fall wurde zur Anzeige gebracht. Doch die Staatsanwaltschaft Hamburg kann hinter Karabuluts Aussagen keine Volksverhetzung erkennen.

Der türkische Elternrat Malik Karabulut wurde wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen angezeigt. Wie die „Junge Freiheit“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die Anzeige nun zurückgewiesen.

Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg hat Deutsche im Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als „Köterrasse“ beschimpft.

Nach der Armenien-Resolution im Bundestag – die den Völkermord an den Armeniern als Genozid einstuft – kam es zu dem Wutausbruch des Betriebswirtes, wie der NDR berichtete.

Karabulut schrieb auf Facebook: „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt und wir schweigen immer noch.“ Und: „Erhofft sich die Türkei etwas von dieser Köterrasse? Ihr nennt uns Verbrecher und wir sollen dazu schweigen. Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.“

Später entschuldigte sich der türkische Funktionär für seine Wortwahl.

Staatsanwaltschaft kann keine Volksverhetzung erkennen

Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann in Karabuluts Anti-Deutschen-Äußerungen aber keine Volksverhetzung erkennen.

Die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben, heißt es laut JF in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung „Deutsche“, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ abgrenzen ließen.

Demnach erkenne die Staatsanwaltschaft die Deutschen nicht als besondere Gruppe an. Denn bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handele es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen „Teil der Bevölkerung“.

Zudem seien Deutsche als Kollektiv „nicht beleidigungsfähig“, zitiert JF die Staatsanwaltschaft. Denn, bei Deutschen handele es sich nicht um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen. (so)

 

 

Quelle : http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/keine-volksverhetzung-staatsanwaltschaft-erlaubt-die-bezeichnung-von-deutschen-als-koeterrasse-a2059264.html

Zweitquelle : http://www.freiewelt.net/nachricht/volksverhetzung-gilt-fuer-justiz-nicht-bei-beleidigung-deutscher-10070259/

Gefunden bei Kräutermume
Danke an Kräutermume!

Krude Sexualität: Pädophile fordern freie Kinderliebe

Von news.de-Redakteur Jan Grundmann

«Als ich klein war, durfte man im Freibad bis sieben Jahre nackig rumlaufen, für Ältere war Badehose Plicht. Heutzutage läuft das etwas anders, selbst kleinste Mädchen laufen schon beim Baden mit Oberteil rum.» Diese Erkenntnis teilt ein Pädophiler mit, der sich in seinem Blog nur «Mackay» nennt. «Wenn sowas kein Wink mit dem Zaunpfahl ist, was die Leute heute sexuell anregend finden, was dann», fragt er weiter. Der Pädophile hat klare Ansichten über seine gesellschaftlich geächtete Liebe zu Kindern: Beziehungen zwischen Männern und kleinen Jungs seien doch positiv, es existiere nur ein öffentliches Missbrauchsdogma.

«Mackay» ist mit seiner Einstellung nicht allein. Schätzungen von Sexualforschern zufolge leben zwischen 50.000 und 500.000 pädophile Menschen in Deutschland. Sie haben lange geschwiegen, nun erheben sie ihre Stimme. Speziell die «Boylover», also Männer, die kleine Jungs lieben. Sie begehen regelmäßig den International Boy Love Day – das nächste Mal am kommenden Samstag, dem 23. Juni. Ihre Forderungen: Die kindliche Sexualität, die Freud beschrieben hat, möge von der Gesellschaft anerkannt werden. Eine neue Sexualethik möge die Pädophilie von ihrer Strafbarkeit befreien. Wenn die Beziehung zwischen Pädophilem und Kind gut laufe, sei das kein Missbrauch, sondern gegenseitige Anziehung und Respekt.

Michael Jackson und Thomas Mann als Vorbilder

Die Pädophilen verweisen auf die Historie – und auf prominente Beispiele. Das antike Griechenland schätzte die Knabenliebe. Thomas Mann schrieb im Tod in Venedig über die Liebe eines gealterten Schriftstellers zu einem makellosen Jungen; Michael Jackson übernachtete mit Kindern auf seiner Neverland-Ranch.

Seit Jahren wächst die Vernetzung der Pädophilen und damit ihr Versuch, sich in den öffentlichen Diskurs einzuschalten. In Deutschland haben sich Selbsthilfegruppen gegründet. Im Internet bestätigen sich die Pädophilen im Kampf gegen die gesellschaftliche Mehrheitsmeinung, sexuelle Handlungen an Minderjährigen seien stets Missbrauch. Sie echauffieren sich über eine gefühlte Doppelmoral: Wenn Männer auf kleine Jungs oder Mädchen stehen, sei dies unzulässig. Wenn aber eine Frau sich einen Jugendlichen suche, dann gebe es keinen Aufschrei. Wie bei Kerstin und Philip: Er war 14, sie bereits 26 und hatte einen Sohn, als sich die beiden kennenlernten. Der Zeitungsartikel, behaupten die Pädophilen, feiere die ungleiche Liebe, während im nächsten Atemzug gegen Kinderschänder gehetzt werde.

Holocaust gegen Pädophile?

Doch neben den Wehklagen finden sich in den einschlägigen Internetforen viele mehr als grenzwertige Kommentare. «Kleine Mädchen (6-11) find ich so sexy. Diese perfekten Körper sind so unglaublich schön! Am besten noch im Sommer, wenn sie so schön braungebrannt sind und soviel Haut zeigen», schreibt etwa der «Loverman» im Portal «Girllover», einem Forum für Männer, die auf junge Mädchen stehen. «Gibt nichts geileres als einen weichen zarten Mädchen-Po», schreibt «Paedo». Die Mitglieder dieser Pädophilen-Foren haben kleine Mädchen oder Jungen als Profilfoto. Sie berichten neben ihren sexuellen Wunschvorstellungen über ihre Angst eines Outings und diskutieren über ihre Neigungen und den gesellschaftlichen Umgang.

Hier können Sie Auszüge der Pädophilen-Debatten im Netz lesen:

So reden Pädophile im Netz
Kinderliebe online

1 von 10

  • Ich bin geouteter Pädophiler. Meine Eltern, Freundin und guten Freunde wissen über meine Neigung bescheid. Ich tue mein Bestes, um nicht aufzufallen. Die Sexualwissenschaft hat Gruppen gespalten, statt vereinigt. Homos, Heten, andere Gruppen. Das hat zu Verachtung und Ausstoßung geführt.
     
Experten sehen Pädophilen-Emanzipation kritisch

Der Versuch der Pädophilen, in die gesellschaftliche Mitte vorzurücken, wird von Experten kritisch gesehen. «Pädophilie ist eine lebenslang bestehende Neigung. Geht man der Neigung nach, nimmt sie zu», sagt Psychoanalytiker Micha Hilgers im news.de-Interview. Das Internet vereinfache die umstrittene Kinderliebe. «Das Internet hat die Befriedigung pädophiler Neigungen sehr viel leichter gemacht. Heute wird nahezu jede auch sehr sadistische Neigung im Internet bedient.» Für Hilgers ist deshalb die Behandlung pädophiler Menschen wichtig – so wie im Präventionsprojekt Dunkelfeld. Zweigstellen des Therapieangebotes gibt es inzwischen in Regensburg, Leipzig, Berlin, Hannover, Hamburg und Kiel.

«Dem Patienten muß klargemacht werden, daß er die Internetseite mit pädophilem Material bewußt aufruft», so Hilgers über den Therapieansatz. Die Seite öffne sich nicht einfach von selbst, doch sei diese Erkenntnis für viele Betroffene schmerzhaft und mit Scham- und Schuldgefühlen verbunden. «Je mehr Scham- und Schuldgefühle entstehen, desto besser, denn diese moralischen Affekte haben eine regulierende Funktion», sagt der Psychoanalytiker.

iwi/news.de

Quelle : http://m.news.de/panorama/855322684/sexualitaet-paedophile-fordern-freie-liebe-zu-kindern/1/


EIGENER KOMMENTAR :
Pädophilie ist krankhaft – diese Menschen sind nicht nur in der Seele krank, sondern auch im Kopf! Ihr Selbstwertgefühl ist dermaßen niedrig, daß sie sich nur an kleine Kinder ranmachen, da diese sehr schnell willig und somit gefügig gemacht werden können – an erwachsenen Frauen trauen sie sich nicht ran aus Angst vor einer Abfuhr…
Kinder haben durch ihren Wissensdrang, ihren Körper und ihre Umwelt bewußt wahrzunehmen mit allen Sinnen – wie eigentlich alles, was sie in gewissen Altersperioden zu sehen oder fassen bekommen – Spielzeug wird „mit den Händen ertastet, dran gerochen, in den Mund zur Geschmacksprüfung gesteckt“… Essen wie Obst oder Gemüse genauso, auch Sand aus dem Sandkasten…Es geht auf Entdeckungstour um zu erfahren, wahrzunehmen, Gefühle zu entwickeln und alle Sinne dafür zu öffnen…

Das gibt einem anderen erwachsenen Menschen – egal ob Mann oder Frau – nicht das Recht, darin „befriedigende Sexualität und Spaß am beiderseitigen Befummeln“ zu sehen und reinzuinterpretieren!
Sie sollten besser an ihrem Selbstwertgefühl und ihrer Eigenliebe/Selbstliebe OHNE Narzissmus arbeiten, damit solche kruden Vorstellungen vom und im Gehirn sowie in und von der Seele neu bearbeitet werden können und somit gelöscht werden, denn das ist ein „Fehlprogramm“, welches die natürliche Seele, Sexualität des später erwachsenen Kindes und deren Selbstwertgefühl inclusive der natürlichen eigenen Liebe zu sich selbst zerstört oder schwer schädigt!

NEIN, ES IST NEGATIV, SEINE GRIFFEL NACH KINDERN AUSZUSTRECKEN!
Wir sind doch keine Islamisten und Koranbeter, bei denen sowas Sitte und straffrei ist! Wenn wir so tief in unserer Moral sinken, daß wir Kinder vor solchen kranken Hirnen nicht mehr schützen oder schützen wollen, läuft etwas völlig aus falsch in unserer Gesellschaft!
Kräutermume

 

Danke an Kräutermume

Hamburg: Staatsvertrag mit Muslimen beschlossen

Hamburg hat als zweites Land nach Bremen einen Staatsvertrag mit Muslimen und Aleviten beschlossen. Er gibt ihnen unter anderem das Recht, an ihren höchsten Feiertagen freizunehmen. Von Andreas Dey

Bürgerschaft

Foto: Klaus Bodig Vertreter der islamischen Gemeinden verfolgten die Debatte in der Bürgerschaft von der Tribüne aus 

Die Stimmung war feierlich und doch ein wenig angespannt: Die Bürgerschaft hat am Donnerstag dem Staatsvertrag mit drei islamischen sowie der alevitischen Gemeinde zugestimmt. Während die große Mehrheit des Parlaments aus SPD, Grünen, Linkspartei und Teilen der CDU das als historischen Akt würdigte – schließlich ist Hamburg nach Bremen erst das zweite Bundesland, das einen solchen Schritt geht -, lehnten die FDP und sieben konservative Abgeordnete der CDU-Fraktion den größten Teil der Verträge ab.

Er habe „großen Respekt“ vor denen, die zum Beispiel aus Sorge vor radikalen Kräften im Islam anders abstimmen, sagte CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich – womit er etwas bemäntelnd einräumen musste , dass es ihm und CDU-Landeschef Marcus Weinberg nicht gelungen war, die ganze Partei für die von ihrem Ex-Bürgermeister Ole von Beust initiierten Verträge zu begeistern.

Redner loben „hohen symbolischen Wert“

 

Während die FDP als einzige Fraktion derartige Vereinbarungen aus Prinzip und unter Verweis auf die gebotene Trennung von Staat und Religion ablehnte, lobten die meisten Redner den „hohen symbolischen Wert“, so Barbara Duden (SPD). „Es geht um nicht mehr und nicht weniger als um die Gleichbehandlungen vieler Hamburger mit muslimischen Wurzeln.“

Mit den christlichen Kirchen und der jüdischen Gemeinde hatte die Stadt vor einigen Jahren bereits ähnliche Vereinbarungen getroffen. „Sie drücken einen großen gegenseitigen Respekt füreinander aus“, sagte auch Wersich. Dabei versuchte er mehrfach, eine Brücke zu den innerparteilichen Kritikern zu schlagen. So wies er darauf hin, dass sich bezüglich des Kopftuchverbots nichts an der Rechtslage ändere: „Das Tragen einer Ganzkörperverschleierung, einer Burka, bleibt für uns mit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst unvereinbar.“ Zudem räumte er ein, dass es „schwer hinzunehmen“ sei, dass sich unter dem Dach eines Vertragspartners, der Schura, auch extremistische, vom Verfassungsschutz beobachtete Kräfte tummeln.

Rund 130.000 Muslime leben in Hamburg

 

„Die Verträge stärken gerade nicht die Extremisten“, sondern die liberalen Kräfte, entgegnete SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. Er lobte den „Geist der Toleranz“, in dem sich auch die jüdische Gemeinde sowie die christlichen Kirchen in die Beratung eingebracht hätten. Grünen-Fraktionschef Jens Kerstan betonte die Chancen der religiösen Vielfalt und wandte sich pathetisch an die Vertreter der islamischen Gemeinden in der Senatsloge: „Dank Ihnen wird Hamburg heute ein Stück hamburgischer.“

In Hamburg leben rund 130.000 Muslime. Wie viel von ihnen von den Vertragspartnern – den islamischen Verbänden DITIB, Schura und VIKZ sowie der alevitischen Gemeinde – repräsentiert werden, ist umstritten. Die Schätzungen schwanken zwischen gut 20.000 und 90.000. Darum geht es in den Verträgen:

Grundsatz: Die Religionsgemeinschaften bekennen sich zu den Wertegrundlagen der Bundesrepublik. Besonders hervorgehoben wird die Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

Moscheen: Die Gemeinden dürfen Moscheen mit Kuppeln und Minaretten bauen. Dies müsse aber von „akzeptanzfördernden Maßnahmen begleitet“ werden und die Gebäude müssen sich „in ihre jeweilige Umgebung einfügen“.

Feiertage: Die drei islamischen Feiertage Opferfest, Ramadan und Aschura werden offizielle „kirchliche Feiertage“ – Muslime dürfen an diesen Tagen der Arbeit oder der Schule fern bleiben.

Bildung: Die islamischen Gemeinden dürfen eigene Bildungseinrichtungen betreiben. Im Gegenzug bekennen sie sich aber zur Schulpflicht und zur Teilnahme am Unterricht staatlicher Schulen.

Kopftuchverbot: Im Vertrag heißt es lediglich, muslimische Frauen dürften nicht „wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Bekleidung in ihrer Berufsausübung ungerechtfertigt beschränkt werden“.

Friedhöfe: Auf staatlichen Friedhöfen dürfen Bestattungen nach islamischen Bräuchen stattfinden, also auch ohne Sarg. Eigene Friedhöfe dürfen die Muslime aber nicht unterhalten.

Anmerkung meinerseits: Gebt noch den Rest unserer Werte auf und dann ist Deutschland wirklich aus den Geschichtsbüchern getilgt, so wie es Roosevelt und Churchill vorhatten. ES REICHT steht endlich auf und kämpft für Eure Rechte !

gefunden bei: http://www.welt.de/regionales/hamburg/article117121822/Staatsvertrag-mit-Muslimen-beschlossen.html

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