Deutschland unterwirft sich dem Scharia-Recht „In Deutschland hat sich eine Paralleljustiz etabliert“

  • Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass sieben Islamisten, die eine Bürgerwehrpatrouille gebildet hatten, um in Wuppertals Straßen das Schariarecht durchzusetzen, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, sondern bloß von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hätten. Die „politisch korrekte“ Entscheidung, gegen die Berufung eingelegt werden kann, autorisiert praktisch die Schariapolizei dazu, in Wuppertal weiterhin islamisches Recht durchzusetzen.
  • Die selbsternannte „Sharia Police“ verteilte Flugblätter, in denen die Gründung einer „schariakontrollierten Zone“ in Wuppertal verkündet wurde. Die Männer drängten sowohl muslimische als auch nichtmuslimische Passanten dazu, in die Moschee zu gehen und auf Alkohol, Zigaretten, Drogen, Glücksspiel, Musik, Pornografie und Prostitution zu verzichten.
  • Kritiker sehen ein gefährliches Eindringen des islamischen Rechts in das deutsche Rechtssystem – insbesondere in solchen Fällen, wo das deutsche Recht hinter dem Schariarecht zurückstecken muss.
  • Im Juni 2013 urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass jeder, der in einem muslimischen Land eine Ehe nach islamischem Recht eingeht und später in Deutschland die Scheidung beantragt, sich an die Bedingungen zu halten hat, die im Schariarecht festgelegt sind. Dieses Urteil mit Präzedenzcharakter legalisiert de facto die Schariapraxis des „dreifachen Talaq“, bei dem es zu einer rechtskräftigen Scheidung kommt, indem dreimal der Satz „Ich scheide mich von dir“ ausgesprochen wird.
  • Eine wachsende Zahl von Muslimen geht den deutschen Gerichten bewusst völlig aus dem Weg und bringt Streitigkeiten stattdessen vor informelle Schariagerichte, die sich überall im Land verbreiten.
  • „Wenn der Rechtsstaat es nicht schafft, hier klare Grenzen zu ziehen und sich Respekt zu verschaffen, dann kann er gleich seinen Bankrott anmelden“, schreibt Bild-Parlamentskorrespondent Franz Solms-Laubach.

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass sieben Islamisten, die eine Bürgerwehrpatrouille gebildet hatten, um in Wuppertals Straßen das Schariarecht durchzusetzen, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, sondern bloß von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hätten.

Das Urteil, dass de facto das Schariarecht in Deutschland legitimiert, ist einer von immer mehr Fällen, in denen deutsche Gerichte – sei es absichtlich oder unbewusst – die Einführung eines parallelen islamischen Rechtssystems im Land fördern.

Die selbsternannte „Sharia Police“ empörte im September 2014 die Öffentlichkeit, als sie gelbe Flugblätter verteilte, in denen die Gründung einer „schariakontrollierten Zone“ in Wuppertal-Elberfeld verkündet wurde. Die Männer drängten sowohl muslimische als auch nichtmuslimische Passanten dazu, in die Moschee zu gehen und auf Alkohol, Zigaretten, Drogen, Glücksspiel, Musik, Pornografie und Prostitution zu verzichten.

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass eine Gruppe von Islamisten, die eine Bürgerwehrpatrouille gebildet hatten, um in Wuppertals Straßen das Schariarecht durchzusetzen, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, sondern bloß von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht habe. Sie waren angeklagt worden, gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu haben, das das Tragen von Uniformen bei öffentlichen Demonstrationen verbietet – ein Gesetz, das ursprünglich erlassen worden, um Neonazigruppen daran zu hindern, in der Öffentlichkeit Paraden abzuhalten.

Die selbstermächtigten Ordnungshüter sind Anhänger des Salafismus, einer aggressiv antiwestlichen Ideologie, die offen darauf aus ist, die Demokratie in Deutschland (und anderswo) durch eine islamische Regierung zu ersetzen, die auf dem Schariarecht gründet.

Die salafistische Ideologie postuliert, dass das Schariarecht dem säkularen, bürgerlichen Recht überlegen sei, da es von Allah komme, dem einzigen legitimen Gesetzgeber; darum sei es für die ganze Menschheit auf ewig rechtlich bindend. Der salafistischen Weltanschauung nach ist Demokratie der Versuch, den Willen der Menschen über den Willen Allahs zu stellen, und daher als eine Form des Götzendienstes abzulehnen. Mit anderen Worten: Schariarecht und Demokratie sind nicht miteinander vereinbar.

Wuppertals Bürgermeister Peter Jung sagte damals, er hoffe, dass die Polizei den Islamisten mit Härte begegnen werde: „Diese Personen wollen bewusst provozieren und einschüchtern und uns ihre Ideologie aufzwingen. Das lassen wir nicht zu.“

Die Wuppertaler Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher sagte, die „Pseudopolizei“ stelle eine Gefahr für den Rechtsstaat dar; nur die vom Staat ernannte und angestellte Polizei habe das legitime Recht, in Deutschland als Polizei zu fungieren. Sie fügte hinzu:

„Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat. Ein Auftreten, das einschüchtert, verunsichert oder provoziert, wird nicht geduldet. Es gibt keine Legitimation für diese ‚Scharia-Polizei‘. Wählen Sie 110, wenn Sie diesen Leuten begegnen.“

Wuppertals Staatsanwalt Wolf-Tilman Baumert argumentierte, die Männer hätten, indem sie orangefarbene Westen mit der Aufschrift „SHARIAH POLICE“ getragen haben, gegen das Versammlungsrecht verstoßen, das das Tragen von Uniformen bei öffentlichen Demonstrationen verbietet. Das Gesetz, das vor allem Uniformen verbietet, mit denen politische Anschauungen ausgedrückt werden sollen, ist ursprünglich erlassen worden, um Neonazigruppen daran zu hindern, in der Öffentlichkeit Paraden abzuhalten. Die Westen seien illegal, so Baumert, weil von ihnen eine „suggestive, einschüchternde und militante Wirkung“ ausgegangen sei.

Das Wuppertaler Landgericht jedoch urteilte am 21. November 2016, die Westen seien keine Uniformen im technischen Sinne, von ihnen sei auch keinerlei einschüchternde Wirkung ausgegangen. Zeugen und Passanten, so das Gericht, hätten sich von den Männern nicht eingeschüchtert gefühlt; sie zu verurteilen, würde deren Meinungsfreiheit einschränken. Diese „politisch korrekte“ Entscheidung, gegen die Berufung eingelegt werden kann, autorisiert praktisch die Schariapolizei dazu, in Wuppertal weiterhin islamisches Recht durchzusetzen.

Deutsche Gericht und das Schariarecht

Immer häufiger beziehen sich deutsche Gerichte auf das islamische Recht, weil entweder die Kläger oder die Angeklagten Muslime sind. Kritiker sehen darin ein gefährliches Eindringen des islamischen Rechts in das deutsche Rechtssystem – insbesondere in solchen Fällen, wo das deutsche Recht gegenüber dem Schariarecht als nachrangig behandelt wird.

Im Mai 2016 etwa erkannte ein Berufungsgericht in Bamberg die Ehe eines 15-jährigen syrischen Mädchens mit dessen 21 Jahre altem Cousin an. Das Gericht urteilte, die Ehe sei gültig, da sie in Syrien geschlossen worden sei, wo solche Ehen nach dem Schariarecht, das kein Mindestalter für die Ehe vorsieht, erlaubt seien. Mit diesem Urteilsspruch wurden Scharia-Kinderehen in Deutschland de facto legalisiert.

Der Fall wurde aktenkundig, als das Paar im August 2015 in einer Flüchtlingsunterkunft in Aschaffenburg ankam. Das Jugendamt weigerte sich, die Ehe des Paares anzuerkennen und trennte das Mädchen von dessen Ehemann. Das Paar reichte Klage ein, doch zunächst gab ein Familiengericht dem Jugendamt Recht, welches die rechtlichte Vormundschaft für das Mädchen beanspruchte.

Das Oberlandesgericht Bamberg aber kassierte das Urteil. Es entschied, die Ehe sei laut dem Schariarecht gültig, da sie bereits vollzogen worden sei; darum habe das Jugendamt keine rechtliche Handhabe, das Paar zu trennen.

Der Richterspruch – einige nannten ihn einen „Crashkurs in syrisch-islamischem Eherecht“– führte zu einem Sturm der Kritik. Manche beschuldigten das Gericht, das Schariarecht über deutsches Recht zu stellen, um so eine Praxis zu legalisieren, die in Deutschland unzulässig ist.

Die Kritiker des Urteils verweisen etwa auf Artikel 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), in welchem es heißt:

„Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.“

Dieses Postulat wird jedoch regelmäßig ignoriert, offenbar aus Gründen der Political Correctness und des Multikulturalismus. Tatsächlich dringt das Schariarecht schon seit zwei Jahrzehnten unkontrolliert in das deutsche Rechtssystem vor. Einige Beispiele:

  • Im August 2000 verfügte das Bundessozialgericht in Kassel, dass eine Witwe die Pension ihres verstorbenen marokkanischen Ehemanns mit einer anderen Frau zu teilen habe, mit der der Mann gleichzeitig verheiratet war. Obgleich Polygamie in Deutschland illegal ist, urteilte der Richter, dass die beiden Ehefrauen die Pension im Einklang mit marokkanischem Recht teilen müssen.
  • Im März 2004 sprach das Oberverwaltungsgericht Koblenz der Zweitfrau eines in Deutschland lebenden Irakers das Recht zu, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Nach fünf Jahren in einer polygamen Ehe, so das Gericht, sei es unfair, von der Frau zu erwarten, dass sie in den Irak zurückkehrt.
  • Im März 2007 zitierte eine Frankfurter Richterin den Koran, in einem Scheidungsfall, der eine Deutsch-Marokkanerin betraf, die von ihrem marokkanischen Ehemann wiederholt geschlagen worden war. Obwohl die Polizei den Mann angewiesen hatte, sich von seiner von ihm getrennt lebenden Frau fernzuhalten, misshandelte er diese weiter und drohte schließlich, sie zu töten. Richterin Christa Datz-Winter weigerte sich, die Ehe aufzulösen und zitierte Sure 4, Vers 34 des Koran, wo „neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau“ festgeschrieben sei. Die Richterin wurde schließlich von dem Fall abgelöst.
  • Im Dezember 2008 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Einklang mit dem Schariarecht einen Türken zur Zahlung einer Mitgift an seine ehemalige Schwiegertochter.
  • Im Oktober 2010 entschied das Amtsgericht Brühl, dass ein Iraner eine Mitgift in Höhe von 162.000 Euro an seine Exfrau zu zahlen hat, dem damaligen Äquivalent von 600 Goldmünzen, im Einklang mit dem von beiden ursprünglich geschlossenen Ehevertrag nach der Scharia.
  • Im Dezember 2010 entschied das Amtsgericht München, dass eine deutsche Witwe nur Anspruch auf ein Viertel des von ihrem verstorbenen Ehemann hinterlassenen Vermögens habe. Die anderen drei Viertel des Erbes sprach das Gericht im Einklang mit dem Schariarecht den in Teheran lebenden Verwandten des Mannes zu.
  • Im November 2011 erlaubte das Amtsgericht Siegburg einem Ehepaar, im Gerichtssaal zweimal geschieden zu werden: erst durch den deutschen Richter nach deutschem Recht, dann durch einen iranischen Geistlichen nach dem Schariarecht. Birgit Niepmann, Direktorin des Siegburger Amtsgerichts, erklärte: „Das war eine Serviceleistung des Gerichts.“
  • Im Juli 2012 verurteilte das Oberlandesgericht Hamm einen Mann dazu, seiner in Trennung lebenden Frau im Rahmen einer Scheidungseinigung eine Mitgift zu zahlen. Der Fall betraf ein Ehepaar, das im Iran nach dem Schariarecht geheiratet, dann nach Deutschland eingewandert war und sich später getrennt hatte. Als Teil der ursprünglichen Heiratsvereinbarung hatte der Ehemann der Frau eine auf Verlangen auszuzahlende Mitgift in Höhe von 800 Goldmünzen zugesagt. Das Gericht verurteilte den Mann dazu, der Frau den Gegenwert in Geld, nämlich 213.000 Euro, zu zahlen.
  • Im Juni 2013 urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass jeder, der in einem muslimischen Land eine Ehe nach islamischem Recht eingeht und später in Deutschland die Scheidung beantragt, sich an die Bedingungen zu halten hat, die im Schariarecht festgelegt sind. Dieses Urteil mit Präzedenzcharakter legalisiert de facto die Schariapraxis des „dreifachen Talaq“, bei dem es zu einer rechtskräftigen Scheidung kommt, wenn dreimal der Satz „Ich scheide mich von dir“ ausgesprochen wird.
  • Im Juli 2016 verurteilte das Oberlandesgericht Hamm einen Libanesen als Teil einer Scheidungseinigung zur Zahlung einer „Abendgabe“ an seine in Trennung lebende Frau. Der Fall betraf ein Ehepaar, das nach dem Schariarecht im Libanon geheiratet, dann nach Deutschland eingewandert war und sich später getrennt hatte. In der ursprünglichen Heiratsvereinbarung hatte der Ehemann versprochen, seiner Frau eine Mitgift in Höhe von 15.000 US-Dollar zu zahlen. Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung des entsprechenden Gegenwerts in Euro.

Die Existenz von parallelen Justizstrukturen sei „ein Ausdruck der Globalisierung“, sagte der Islamexperte Mathias Rohe in einem Interview mit Spiegel Online. Er fügte hinzu: „Wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches.“

Schariagerichte in Deutschland

Eine wachsende Zahl von Muslimen geht den deutschen Gerichten bewusst völlig aus dem Weg und bringt Streitigkeiten stattdessen vor informelle Schariagerichte, die sich überall im Land verbreiten. Einer Schätzung zufolge gibt es in Deutschland mittlerweile über 500 Schariarichter, die zivile Streitigkeiten zwischen Muslimen regeln – eine Entwicklung, die zeigt, dass sich in Deutschland ein paralleles islamisches Justizsystem etabliert.

Ein wichtiger Grund für die wachsende Zahl von Schariagerichten ist, dass Deutschland keine Vielehen (Polygamie) oder Ehen von Minderjährigen anerkennt.

Auf eine parlamentarische Anfrage hin gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass es zum Stichtag 31. Juli 2016 von 1.475 verheirateten Kindern in Deutschland wusste, darunter 361 Kinder unter 14. Es wird angenommen, dass die wirkliche Zahl von Kinderehen in Deutschland viel höher ist, als aus der offiziellen Statistik hervorgeht, weil viele von ihnen verheimlicht werden.

Obwohl Polygamie nach deutschem Recht illegal ist, ist sie unter Muslimen in allen großen deutschen Städten weit verbreitet. Im Berliner Bezirk Neukölln etwa haben Schätzungen zufolge zwei Drittel der muslimischen Männer zwei oder mehr Ehefrauen.

Laut einer Dokumentation von RTL nutzen in Deutschland lebende muslimische Männer häufig die Sozialsysteme aus, indem sie zwei, drei oder vier Frauen aus der muslimischen Welt nach Deutschland bringen und sie dann in Anwesenheit eines Imams heiraten. Sobald sie in Deutschland sind, beantragen die Frauen Sozialleistungen, darunter die Übernahme der Kosten einer eigenen Wohnung für sich und ihre Kinder, wobei sie behaupten, „Alleinerziehende mit Kindern“ zu sein.

Obgleich der von muslimischen Einwanderern begangene Sozialbetrug ein „offenes Geheimnis“ sei und die deutschen Steuerzahler Jahr für Jahr Millionen koste, wagten die deutschen Behörden es aus Gründen der politischen Korrektheit nicht, Maßnahmen dagegen zu ergreifen, so der RTL-Bericht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte einmal, wenn Muslime in Deutschland leben wollten, dann müssten sie dem Grundgesetz und nicht dem Schariarecht gehorchen. Und Bundesjustizminister Heiko Maas sagte unlängst:

„Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen. Jeder muss sich an Recht und Gesetz halten, egal ob er hier aufgewachsen oder neu bei uns ist.“

In der Praxis jedoch dulden die Regierenden in Deutschland ein paralleles islamisches Justizsystem, eines, das es Muslimen erlaubt, das Recht in die eigene Hand zu nehmen, oft mit tragischen Folgen.

So etwa am 20. November 2016, als ein in Niedersachsen lebender 38-jähriger Deutsch-Kurde ein Seil an sein Auto band und das andere Ende des Seils um den Hals seiner Exfrau. Dann schleifte er die Frau durch die Straßen von Hameln. Die Frau überlebte, doch ihr Zustand ist noch immer kritisch.

Wie das Nachrichtenmagazin Focusberichtet, war der Mann ein „strenggläubiger Muslim“; er war mit der Frau „nach islamischem Recht verheiratet, auch die Scheidung erfolgte nach islamischem Recht“. Weiter heißt es: „Nach deutschem Recht waren die beiden nicht verheiratet.“ Bildberichtet: „Er hatte vier Ehefrauen. Drei davon nach Scharia-Recht.“

Das Verbrechen, das neuerliche Aufmerksamkeit auf das Problem der Schariajustiz in Deutschland lenkt, hat auch einige Mitglieder des Politik- und Medien-Establishments alarmiert. Wolfgang Bosbach (CDU), sagt: „Auch wenn es bestritten wird: In Deutschland hat sich eine Paralleljustiz etabliert. Das zeigt eine klare Ablehnung unserer Werte- und Rechtsordnung.“

Am 23. November warnte Deutschlands auflagenstärkste Zeitung Bild, das Land „kapituliere vor dem islamischen Recht“. In seinem Scharia-Report“ stellt das Blatt fest:

„Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD 2013: ‚Wir wollen das Rechtsprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden.‘ Doch geschehen ist kaum etwas.“

In einem Kommentar schreibt Franz Solms-Laubach, der Bild Parlamentskorrespondent:

„Auch wenn wir es noch immer nicht wahrhaben wollen: Mitten in Deutschland herrscht mancherorts islamisches Recht! Nicht deutsches. Vielehen, Kinderhochzeiten, Friedensrichter – viel zu lange hat sich der deutsche Rechtsstaat nicht klar genug durchgesetzt. Nicht wenige Politiker träumten von ‚Multikulti‘.“

„Es geht hier nicht um Folklore oder Landessitten, sondern um die Frage von Recht und Gesetz. …“

„Wenn der Rechtsstaat es nicht schafft, hier klare Grenzen zu ziehen und sich Respekt zu verschaffen, dann kann er gleich seinen Bankrott anmelden.“

 

 

Soeren Kern ist ein Senior Fellow des New Yorker Gatestone Institute und Senior Fellow für Europäische Politik der in Madrid ansässigen Grupo de Estudios Estratégicos / Gruppe Strategische Studien. Besuchen Sie ihn auf Facebook und folgen ihm auf Twitter.

 

gefunden bei:

https://de.gatestoneinstitute.org/9485/deutschland-scharia-recht

Die sexuellen „Rechte“ des muslimischen Mannes an nichtmuslimischen Frauen

Raymond Ibrahim, 11. Februar 2016

In Wort und Tat scheinen muslimische Männer in islamischen und nichtislamischen Staaten zu glauben, dass nichtmuslimische Frauen – unreine „Ungläubige“ – ausschließlich dazu existieren ihre sexuellen Triebe zu befriedigen.

Man bedenke als erstes, den Glauben und die Taten derer, die dem Jihad für die Sache Allahs verpflichtet sind, so wie der Islamische Staat:

In dem Augenblick, bevor der das 12-jährige [nicht muslimische] Mädchen vergewaltigte, nahm der Kämpfer des Islamischen Staats sich die Zeit zu erklären, dass das, was er gleich tun würde, keine Sünde sei. Weil das Mädchen im Vor-Teenageralter eine andere Religion als den Islam ausübte, gab der Oran ihm nicht nur das Recht sie zu vergewaltigen – er billige das und ermutige dazu, beharrte er. Er fesselte ihre Hände und knebelt sie. Dann kniete er neben dem Bett und fiel im Gebet nieder, bevor er sich über sie begab. Als es vorbei war, kniete er wieder zum Gebet nieder, beendete die Vergewaltigung buchgemäß mit Akten religiöser Hingabe. „Ich sagte ihm immer wieder, dass es weh tat, bitte hör auf“, sagte das Mädchen, dessen Körper so klein ist, dass ein Erwachsener ihre Taille mit zwei Händen umfassen könnte. „Er sagte mir, gemäß des Islam sei ihm erlaubt eine Ungläubige zu vergewaltigen. Er sagte, damit, dass er mich vergewaltigt, bringe ihn näher zu ‚Allah‘.

Aber solches Verhalten ist nicht auf fanatische Jihadisten beschränkt, die „überhaupt nichts mit dem Islam zu tun“ haben, wie die meisten Pappnasen und Lügner uns versichern werden; stattdessen durchdringt es die ganze islamische Kultur.

Bedenken Sie die jüngsten Ereignisse in Pakistan: Drei junge christliche Frauen gehen nach einem harten Tageswerk nach Hause und werden von vier „reichen und betrunkenen“ Muslimen in einem Auto angepöbelt – kaum Kandidaten für ISIS. Sie „verhielten sich falsch“, brüllten „Anzügliches und Anstößiges“ und drangsalierten die jungen Frauen, sie sollten „ für eine Fahrt und etwas Spaß“ in ihr Auto steigen. Als diese die „Einladung“ ablehnten und hinzufügten, dass sie „gottesfürchtige Christen sind und keinen Sex außerhalb der Ehe ausüben“, wurden die Männer wütend und verfolgten die Frauen; sie brüllten: „Wie könnt ihr es wagen vor uns wegzulaufen, christliche Frauen sind nur für eins da: das Vergnügen muslimischer Männer!“ Die führen mit dem Auto in die drei junge Frauen, töteten eine und verletzten die anderen beiden schwer.

Oder bedenken Sie die Worte von Menschenrechtsaktiviten, die über eine weitere Vergewaltigung eines neunjährigen christlichen Mädchens durch einen Muslim sprechen: „Solche Vorfälle gibt es regelmäßig. Christliche Mädchen werden als Waren betrachtet, die man nach Belieben beschädigen kann. Sie zu missbrauchen ist ein Recht. Gemäß der Mentalität der Gemeinschaft ist es nicht einmal ein Verbrechen. Muslime betrachten sie als Kriegsbeute.“

Ein auf Dritte-Welt-Länder wie Pakistan und die von ISIS kontrollierten Gebiete beschränkt, werden die untermenschliche Behandlung und der sexuelle Missbrauch von Frauen der „Ungläubigen“ zum alltäglichen Inventar des Westens.

Dementsprechend stellte vor kurzem in Deutschland eine Gruppe muslimischer „Flüchtlinge“ nachts einer 25-jährigen Frau nach, schleuderten ihr „versaute“ Beleidigungen entgegen und stichelten gegen sie für Sex. Einer sagte ihr: „Deutsche Frauen sind für Sex da“, bevor er ihr in die Bluse und die Hose griff und sie begrabschte.

Diese jüngsten Geschichten aus Deutschland und Pakistan sind identisch – muslimische Männer drangsalieren nichtmuslimische Frauen unter der Annahme, dass es ihr islamisches Recht und Privileg ist – mit einem einzigen Unterschied: Die deutsche „Ungläubige“ kam mit dem Leben davon, während die pakistanische „Ungläubige“ ermordet wurde, weil sie es ablehnte die sexuellen Begierden ihrer islamischen Belästiger zu befriedigen. Sowie die Präsenz des Islam in Europa zunimmt, wird dieser Unterschied rasch schwinden.

Es gibt bereits andere, subtilere Ähnlichkeiten zwischen dem „dritte Welt“-Pakistan und dem „erste-Welt“-Deutschland. In einem Bericht über den Totschlag an den drei christlichen Mädchen in Pakistan stellen wir fest, dass „andere Mädchen in den lokalen Medien inzwischen zu große Angst haben nachts zu reisen und von den Männern ihrer Familien begleitet werden“. In Deutschland „zeichnen jüngste Berichte aus Dortmund [wo sich die „deutsche Frauen sind für Sex da“-Anekdote abspielte] ein erschreckendes Bild einer Stadt, wo es heute für Frauen nicht sicher ist nachts aus dem Haus zu gehen, weil sie Angst haben von Flüchtlinge angegriffen und vergewaltigt zu werden.“

In der Tat gingen weniger als einen Monat zuvor, an Silvester, 1.000 muslimische Migranten, die ebenfalls glaubten, dass nicht muslimische Frauen nur für eins da sind, in Köln und anderen Orten auf Vergewaltigungstour; sie hinterließen Hunderte vergewaltigte, geprügelte und traumatisierte „Ungläubigen“-Frauen – genauso, wie sich oft „Ungläubigen“-Frauen in mehrheitlich muslimischen Staaten fühlen.

Natürlich hatte Europa lange vor der Migrantenkrise die Lektionen zu dem, was geschieht, wenn muslimische Bevölkerungsanteile wachsen; und diese wurden ignoriert. Alleine in Großbritannien, wo seit langem eine große muslimische Minderheit besteht, sind zahllose britische Mädchen in verschiedenen Regionen von Muslimen, die das offenbar als ihr islamisches Recht halten, sexuell missbraucht und gruppenvergewaltigt worden. Eines der Vergewaltigungsopfer sagte: „Die Männer, die mir das antaten, hatten keine Gewissensbisse. Sie sagten mir, dass das, was sie taten, in ihrer Kultur in Ordnung sei.“ Vor ein paar Tagen sagte ein Richter 12 muslimischen Männer, dass sie „auf absolut furchtbare und herzlose Weise sexuelle Schindluder“ mit einem “ 13-jährigen britischen Mädchen trieben, bevor er sie verurteilte.

Ein muslimischer Imam in Großbritannien gestand ein, dass muslimische Männer gelehrt werden, dass Frauen „Bürger zweiter Klasse sind, wenig mehr als Mobiliar oder Besitztümer, über die sie absolute Befugnis haben“ und dass die Imame eine Doktrin predigen, „die alle Frauen abwerten, aber weiße [damit sind Nichtmuslime gemeint] mit besonderer Verachtung behandeln.“

Ein weiterer, in einem anderen Fall wegen Vergewaltigung verurteilter Muslim, sagte einem britischen Gericht, nicht muslimische Mädchen für Sex untereinander zu teilen „sei Teil der somalischen Kultur“ und „eine religiöse Pflicht“.

Und da haben wir es: Ob es von „frommen“ Muslimen als „religiöse Pflicht“ – wie von einem Vergewaltiger des ISIS gegenüber seinem 12-jährigen Opfer zitiert – betrachtet oder ob als Teil der pakistanischen (asiatischen) und somalischen (afrikanischen) Kultur – mit einem Wort: islamischer Kultur – gesehen wird: der untermenschliche Umgang mit und die sexuelle Erniedrigung von nicht muslimischen Frauen und Kindern durch Muslime, die das als ihr „Recht“ erachten, ist offenbar ein weitere „exotische Eigenheit“, die der Westen akzeptieren muss, wenn er weiter am Alter des Multikulturalismus anbeten will.

 

Quelle : https://heplev.wordpress.com/2016/02/19/die-sexuellen-rechte-des-muslimischen-mannes-an-nichtmuslimischen-frauen/

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