Elf IS-Anhänger in Südrussland neutralisiert – FSB

CC BY-SA 3.0 / SpetsnazAlpha

Elf Anhänger der Terrormiliz „Islamischer Staat“* sind bei einem Einsatz in der Stadt Derbent in der nordkaukasischen Teilrepublik Dagestan neutralisiert worden. Dies teilte der Pressedienst des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB am Donnerstag mit.

Laut dem FSB-Pressedienst wurden am 21. und 24. April in Derbent Anti-Terror-Einsätze durchgeführt, bei denen kriminelle Aktivitäten von elf IS-Anhängern unterbunden wurden. Die Extremisten sollen dem IS-Anführer Abu Bakr al-Baghdadi die Treue geschworen und aufsehenerregende Attentate auf ranghohe Beamte der Sicherheits- und Staatsbehörden auf dem Territorium der Teilrepublik Dagestan geplant haben.

Am Ort der bewaffneten Zusammenstöße seien vier Kalaschnikow-Sturmgewehre, zwei Pistolen sowie Munition für diese Waffen, eine Selbstladeflinte, ein Granatwerfer, Granaten, zwei einsatzbereite selbstgebastelte Sprengsätze, vier Kampfmesser, Speisevorräte, Medikamente, Militärbekleidung und eine IS-Flagge entdeckt und sichergestellt worden.

Islamischer Staat, auch IS, eine in Russland verbotene Terrorvereinigung.

Quelle: https://de.sputniknews.com/panorama/20180426320487891-russland-fsb-dagestan-derbent-islamischer-staat-anhanger-vernichtet/?utm_source=https://t.co/PZHtLXHhPx&utm_medium=short_url&utm_content=hvAu&utm_campaign=URL_shortening

Ägypten: Explosion in Moschee auf Sinai-Halbinsel – 235 Tote und 130 Verletzte

Ägypten: Explosion in Moschee auf Sinai-Halbinsel - 235 Tote und 130 Verletzte

In dieser Moschee kam es zur der verheerenden Explosion.
Bei einem Anschlag auf eine Moschee auf der ägyptischen Sinai-Halbinsel wurden nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur 235 Menschen getötet. Zudem sollen 130 Menschen verletzt worden sein..

Bei einem Anschlag auf eine Moschee auf der ägyptischen Sinai-Halbinsel sind nach Angaben der staatlichen Nachrichtenagentur 235 Menschen getötet worden. Zunächst war die Rede von 85 getöteten Menschen.

Angreifer legten nach Angaben aus Sicherheitskreisen mehrere Sprengsätze um eine Moschee in der Nähe der Provinzhauptstadt Al-Arisch und zündeten sie, als die Gläubigen nach dem Freitagsgebet herauskamen. Anschließend hätten sie auf Flüchtende geschossen, hieß es weiter.

„Sie schossen auf Menschen, als sie die Moschee verließen“, sagte ein Ortsansässiger gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dessen Verwandte am Tatort waren. „Sie haben Moscheeauch auf die Krankenwagen geschossen“.

Die Moschee in der Nähe der Provinzhauptstadt Al-Arisch im Norden des Sinai war zum Zeitpunkt des Angriffs mit Gläubigen gefüllt, die sich zum Freitagsgebet versammelt hatten.

Das Büro des ägyptischen Präsidenten Abdelfattah el-Sisi hat laut der Nachrichtenseite Shorouk News dreitägige Trauer für die Opfer des Attentats ausgerufen. Das ägyptische Staatsfernsehen berichtet, dass fünf Terroristen in den Angriff verwickelt waren.

Der russische Präsident Wladimir Putin hat dem ägyptischen Präsidenten sein Beileid ausgesprochen sowie den Angriff als grausam und zynisch bezeichnet. „Die Ermordung von Zivilisten im Rahmen eines Gottesdienstes fällt durch seine Grausamkeit und Zynismus auf. Wir sind wieder einmal davon überzeugt, dass der Begriff der menschlichen Moral den Terroristen absolut fremd ist“, sagte Putin in einem Beileidstelegramm.

Mehr lesen – Ägyptische Armee tötet sieben Extremisten auf Sinai

Auf der Sinai-Halbinsel kommt es immer wieder zu terroristischen Angriffen eines Ablegers der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Vor allem Sicherheitskräfte sind im Visier der Islamisten. Militär und Polizei gehen in der Region massiv gegen mutmaßliche Terroristen vor. Bei Razzien kam es zuletzt häufiger zu tödlichen Schußswechseln. Die Region im Norden der Halbinsel ist zu großen Teilen militärisches Sperrgebiet.

Zuletzt im Oktober wurden 24 Kämpfer des „Islamischen Staates“ und sechs ägyptische Soldaten bei einer Reihe koordinierter Angriffe auf Checkpoints getötet.

 

Quelle : https://deutsch.rt.com/newsticker/61145-explosion-in-moschee-auf-sinai-halbinsel/

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Arshan sagt Danke!

Deutschland unterwirft sich dem Scharia-Recht „In Deutschland hat sich eine Paralleljustiz etabliert“

  • Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass sieben Islamisten, die eine Bürgerwehrpatrouille gebildet hatten, um in Wuppertals Straßen das Schariarecht durchzusetzen, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, sondern bloß von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hätten. Die „politisch korrekte“ Entscheidung, gegen die Berufung eingelegt werden kann, autorisiert praktisch die Schariapolizei dazu, in Wuppertal weiterhin islamisches Recht durchzusetzen.
  • Die selbsternannte „Sharia Police“ verteilte Flugblätter, in denen die Gründung einer „schariakontrollierten Zone“ in Wuppertal verkündet wurde. Die Männer drängten sowohl muslimische als auch nichtmuslimische Passanten dazu, in die Moschee zu gehen und auf Alkohol, Zigaretten, Drogen, Glücksspiel, Musik, Pornografie und Prostitution zu verzichten.
  • Kritiker sehen ein gefährliches Eindringen des islamischen Rechts in das deutsche Rechtssystem – insbesondere in solchen Fällen, wo das deutsche Recht hinter dem Schariarecht zurückstecken muss.
  • Im Juni 2013 urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass jeder, der in einem muslimischen Land eine Ehe nach islamischem Recht eingeht und später in Deutschland die Scheidung beantragt, sich an die Bedingungen zu halten hat, die im Schariarecht festgelegt sind. Dieses Urteil mit Präzedenzcharakter legalisiert de facto die Schariapraxis des „dreifachen Talaq“, bei dem es zu einer rechtskräftigen Scheidung kommt, indem dreimal der Satz „Ich scheide mich von dir“ ausgesprochen wird.
  • Eine wachsende Zahl von Muslimen geht den deutschen Gerichten bewusst völlig aus dem Weg und bringt Streitigkeiten stattdessen vor informelle Schariagerichte, die sich überall im Land verbreiten.
  • „Wenn der Rechtsstaat es nicht schafft, hier klare Grenzen zu ziehen und sich Respekt zu verschaffen, dann kann er gleich seinen Bankrott anmelden“, schreibt Bild-Parlamentskorrespondent Franz Solms-Laubach.

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass sieben Islamisten, die eine Bürgerwehrpatrouille gebildet hatten, um in Wuppertals Straßen das Schariarecht durchzusetzen, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, sondern bloß von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht hätten.

Das Urteil, dass de facto das Schariarecht in Deutschland legitimiert, ist einer von immer mehr Fällen, in denen deutsche Gerichte – sei es absichtlich oder unbewusst – die Einführung eines parallelen islamischen Rechtssystems im Land fördern.

Die selbsternannte „Sharia Police“ empörte im September 2014 die Öffentlichkeit, als sie gelbe Flugblätter verteilte, in denen die Gründung einer „schariakontrollierten Zone“ in Wuppertal-Elberfeld verkündet wurde. Die Männer drängten sowohl muslimische als auch nichtmuslimische Passanten dazu, in die Moschee zu gehen und auf Alkohol, Zigaretten, Drogen, Glücksspiel, Musik, Pornografie und Prostitution zu verzichten.

Ein deutsches Gericht hat entschieden, dass eine Gruppe von Islamisten, die eine Bürgerwehrpatrouille gebildet hatten, um in Wuppertals Straßen das Schariarecht durchzusetzen, nicht gegen deutsches Recht verstoßen, sondern bloß von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht habe. Sie waren angeklagt worden, gegen das Versammlungsrecht verstoßen zu haben, das das Tragen von Uniformen bei öffentlichen Demonstrationen verbietet – ein Gesetz, das ursprünglich erlassen worden, um Neonazigruppen daran zu hindern, in der Öffentlichkeit Paraden abzuhalten.

Die selbstermächtigten Ordnungshüter sind Anhänger des Salafismus, einer aggressiv antiwestlichen Ideologie, die offen darauf aus ist, die Demokratie in Deutschland (und anderswo) durch eine islamische Regierung zu ersetzen, die auf dem Schariarecht gründet.

Die salafistische Ideologie postuliert, dass das Schariarecht dem säkularen, bürgerlichen Recht überlegen sei, da es von Allah komme, dem einzigen legitimen Gesetzgeber; darum sei es für die ganze Menschheit auf ewig rechtlich bindend. Der salafistischen Weltanschauung nach ist Demokratie der Versuch, den Willen der Menschen über den Willen Allahs zu stellen, und daher als eine Form des Götzendienstes abzulehnen. Mit anderen Worten: Schariarecht und Demokratie sind nicht miteinander vereinbar.

Wuppertals Bürgermeister Peter Jung sagte damals, er hoffe, dass die Polizei den Islamisten mit Härte begegnen werde: „Diese Personen wollen bewusst provozieren und einschüchtern und uns ihre Ideologie aufzwingen. Das lassen wir nicht zu.“

Die Wuppertaler Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher sagte, die „Pseudopolizei“ stelle eine Gefahr für den Rechtsstaat dar; nur die vom Staat ernannte und angestellte Polizei habe das legitime Recht, in Deutschland als Polizei zu fungieren. Sie fügte hinzu:

„Das Gewaltmonopol liegt ausschließlich beim Staat. Ein Auftreten, das einschüchtert, verunsichert oder provoziert, wird nicht geduldet. Es gibt keine Legitimation für diese ‚Scharia-Polizei‘. Wählen Sie 110, wenn Sie diesen Leuten begegnen.“

Wuppertals Staatsanwalt Wolf-Tilman Baumert argumentierte, die Männer hätten, indem sie orangefarbene Westen mit der Aufschrift „SHARIAH POLICE“ getragen haben, gegen das Versammlungsrecht verstoßen, das das Tragen von Uniformen bei öffentlichen Demonstrationen verbietet. Das Gesetz, das vor allem Uniformen verbietet, mit denen politische Anschauungen ausgedrückt werden sollen, ist ursprünglich erlassen worden, um Neonazigruppen daran zu hindern, in der Öffentlichkeit Paraden abzuhalten. Die Westen seien illegal, so Baumert, weil von ihnen eine „suggestive, einschüchternde und militante Wirkung“ ausgegangen sei.

Das Wuppertaler Landgericht jedoch urteilte am 21. November 2016, die Westen seien keine Uniformen im technischen Sinne, von ihnen sei auch keinerlei einschüchternde Wirkung ausgegangen. Zeugen und Passanten, so das Gericht, hätten sich von den Männern nicht eingeschüchtert gefühlt; sie zu verurteilen, würde deren Meinungsfreiheit einschränken. Diese „politisch korrekte“ Entscheidung, gegen die Berufung eingelegt werden kann, autorisiert praktisch die Schariapolizei dazu, in Wuppertal weiterhin islamisches Recht durchzusetzen.

Deutsche Gericht und das Schariarecht

Immer häufiger beziehen sich deutsche Gerichte auf das islamische Recht, weil entweder die Kläger oder die Angeklagten Muslime sind. Kritiker sehen darin ein gefährliches Eindringen des islamischen Rechts in das deutsche Rechtssystem – insbesondere in solchen Fällen, wo das deutsche Recht gegenüber dem Schariarecht als nachrangig behandelt wird.

Im Mai 2016 etwa erkannte ein Berufungsgericht in Bamberg die Ehe eines 15-jährigen syrischen Mädchens mit dessen 21 Jahre altem Cousin an. Das Gericht urteilte, die Ehe sei gültig, da sie in Syrien geschlossen worden sei, wo solche Ehen nach dem Schariarecht, das kein Mindestalter für die Ehe vorsieht, erlaubt seien. Mit diesem Urteilsspruch wurden Scharia-Kinderehen in Deutschland de facto legalisiert.

Der Fall wurde aktenkundig, als das Paar im August 2015 in einer Flüchtlingsunterkunft in Aschaffenburg ankam. Das Jugendamt weigerte sich, die Ehe des Paares anzuerkennen und trennte das Mädchen von dessen Ehemann. Das Paar reichte Klage ein, doch zunächst gab ein Familiengericht dem Jugendamt Recht, welches die rechtlichte Vormundschaft für das Mädchen beanspruchte.

Das Oberlandesgericht Bamberg aber kassierte das Urteil. Es entschied, die Ehe sei laut dem Schariarecht gültig, da sie bereits vollzogen worden sei; darum habe das Jugendamt keine rechtliche Handhabe, das Paar zu trennen.

Der Richterspruch – einige nannten ihn einen „Crashkurs in syrisch-islamischem Eherecht“– führte zu einem Sturm der Kritik. Manche beschuldigten das Gericht, das Schariarecht über deutsches Recht zu stellen, um so eine Praxis zu legalisieren, die in Deutschland unzulässig ist.

Die Kritiker des Urteils verweisen etwa auf Artikel 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB), in welchem es heißt:

„Eine Rechtsnorm eines anderen Staates ist nicht anzuwenden, wenn ihre Anwendung zu einem Ergebnis führt, das mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts offensichtlich unvereinbar ist. Sie ist insbesondere nicht anzuwenden, wenn die Anwendung mit den Grundrechten unvereinbar ist.“

Dieses Postulat wird jedoch regelmäßig ignoriert, offenbar aus Gründen der Political Correctness und des Multikulturalismus. Tatsächlich dringt das Schariarecht schon seit zwei Jahrzehnten unkontrolliert in das deutsche Rechtssystem vor. Einige Beispiele:

  • Im August 2000 verfügte das Bundessozialgericht in Kassel, dass eine Witwe die Pension ihres verstorbenen marokkanischen Ehemanns mit einer anderen Frau zu teilen habe, mit der der Mann gleichzeitig verheiratet war. Obgleich Polygamie in Deutschland illegal ist, urteilte der Richter, dass die beiden Ehefrauen die Pension im Einklang mit marokkanischem Recht teilen müssen.
  • Im März 2004 sprach das Oberverwaltungsgericht Koblenz der Zweitfrau eines in Deutschland lebenden Irakers das Recht zu, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Nach fünf Jahren in einer polygamen Ehe, so das Gericht, sei es unfair, von der Frau zu erwarten, dass sie in den Irak zurückkehrt.
  • Im März 2007 zitierte eine Frankfurter Richterin den Koran, in einem Scheidungsfall, der eine Deutsch-Marokkanerin betraf, die von ihrem marokkanischen Ehemann wiederholt geschlagen worden war. Obwohl die Polizei den Mann angewiesen hatte, sich von seiner von ihm getrennt lebenden Frau fernzuhalten, misshandelte er diese weiter und drohte schließlich, sie zu töten. Richterin Christa Datz-Winter weigerte sich, die Ehe aufzulösen und zitierte Sure 4, Vers 34 des Koran, wo „neben dem Züchtigungsrecht des Mannes gegenüber der ungehorsamen Ehefrau auch die Feststellung zur Überlegenheit des Mannes gegenüber der Frau“ festgeschrieben sei. Die Richterin wurde schließlich von dem Fall abgelöst.
  • Im Dezember 2008 verurteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf im Einklang mit dem Schariarecht einen Türken zur Zahlung einer Mitgift an seine ehemalige Schwiegertochter.
  • Im Oktober 2010 entschied das Amtsgericht Brühl, dass ein Iraner eine Mitgift in Höhe von 162.000 Euro an seine Exfrau zu zahlen hat, dem damaligen Äquivalent von 600 Goldmünzen, im Einklang mit dem von beiden ursprünglich geschlossenen Ehevertrag nach der Scharia.
  • Im Dezember 2010 entschied das Amtsgericht München, dass eine deutsche Witwe nur Anspruch auf ein Viertel des von ihrem verstorbenen Ehemann hinterlassenen Vermögens habe. Die anderen drei Viertel des Erbes sprach das Gericht im Einklang mit dem Schariarecht den in Teheran lebenden Verwandten des Mannes zu.
  • Im November 2011 erlaubte das Amtsgericht Siegburg einem Ehepaar, im Gerichtssaal zweimal geschieden zu werden: erst durch den deutschen Richter nach deutschem Recht, dann durch einen iranischen Geistlichen nach dem Schariarecht. Birgit Niepmann, Direktorin des Siegburger Amtsgerichts, erklärte: „Das war eine Serviceleistung des Gerichts.“
  • Im Juli 2012 verurteilte das Oberlandesgericht Hamm einen Mann dazu, seiner in Trennung lebenden Frau im Rahmen einer Scheidungseinigung eine Mitgift zu zahlen. Der Fall betraf ein Ehepaar, das im Iran nach dem Schariarecht geheiratet, dann nach Deutschland eingewandert war und sich später getrennt hatte. Als Teil der ursprünglichen Heiratsvereinbarung hatte der Ehemann der Frau eine auf Verlangen auszuzahlende Mitgift in Höhe von 800 Goldmünzen zugesagt. Das Gericht verurteilte den Mann dazu, der Frau den Gegenwert in Geld, nämlich 213.000 Euro, zu zahlen.
  • Im Juni 2013 urteilte das Oberlandesgericht Hamm, dass jeder, der in einem muslimischen Land eine Ehe nach islamischem Recht eingeht und später in Deutschland die Scheidung beantragt, sich an die Bedingungen zu halten hat, die im Schariarecht festgelegt sind. Dieses Urteil mit Präzedenzcharakter legalisiert de facto die Schariapraxis des „dreifachen Talaq“, bei dem es zu einer rechtskräftigen Scheidung kommt, wenn dreimal der Satz „Ich scheide mich von dir“ ausgesprochen wird.
  • Im Juli 2016 verurteilte das Oberlandesgericht Hamm einen Libanesen als Teil einer Scheidungseinigung zur Zahlung einer „Abendgabe“ an seine in Trennung lebende Frau. Der Fall betraf ein Ehepaar, das nach dem Schariarecht im Libanon geheiratet, dann nach Deutschland eingewandert war und sich später getrennt hatte. In der ursprünglichen Heiratsvereinbarung hatte der Ehemann versprochen, seiner Frau eine Mitgift in Höhe von 15.000 US-Dollar zu zahlen. Das Gericht verurteilte ihn zur Zahlung des entsprechenden Gegenwerts in Euro.

Die Existenz von parallelen Justizstrukturen sei „ein Ausdruck der Globalisierung“, sagte der Islamexperte Mathias Rohe in einem Interview mit Spiegel Online. Er fügte hinzu: „Wir wenden islamisches Recht genauso an wie französisches.“

Schariagerichte in Deutschland

Eine wachsende Zahl von Muslimen geht den deutschen Gerichten bewusst völlig aus dem Weg und bringt Streitigkeiten stattdessen vor informelle Schariagerichte, die sich überall im Land verbreiten. Einer Schätzung zufolge gibt es in Deutschland mittlerweile über 500 Schariarichter, die zivile Streitigkeiten zwischen Muslimen regeln – eine Entwicklung, die zeigt, dass sich in Deutschland ein paralleles islamisches Justizsystem etabliert.

Ein wichtiger Grund für die wachsende Zahl von Schariagerichten ist, dass Deutschland keine Vielehen (Polygamie) oder Ehen von Minderjährigen anerkennt.

Auf eine parlamentarische Anfrage hin gab das Bundesinnenministerium bekannt, dass es zum Stichtag 31. Juli 2016 von 1.475 verheirateten Kindern in Deutschland wusste, darunter 361 Kinder unter 14. Es wird angenommen, dass die wirkliche Zahl von Kinderehen in Deutschland viel höher ist, als aus der offiziellen Statistik hervorgeht, weil viele von ihnen verheimlicht werden.

Obwohl Polygamie nach deutschem Recht illegal ist, ist sie unter Muslimen in allen großen deutschen Städten weit verbreitet. Im Berliner Bezirk Neukölln etwa haben Schätzungen zufolge zwei Drittel der muslimischen Männer zwei oder mehr Ehefrauen.

Laut einer Dokumentation von RTL nutzen in Deutschland lebende muslimische Männer häufig die Sozialsysteme aus, indem sie zwei, drei oder vier Frauen aus der muslimischen Welt nach Deutschland bringen und sie dann in Anwesenheit eines Imams heiraten. Sobald sie in Deutschland sind, beantragen die Frauen Sozialleistungen, darunter die Übernahme der Kosten einer eigenen Wohnung für sich und ihre Kinder, wobei sie behaupten, „Alleinerziehende mit Kindern“ zu sein.

Obgleich der von muslimischen Einwanderern begangene Sozialbetrug ein „offenes Geheimnis“ sei und die deutschen Steuerzahler Jahr für Jahr Millionen koste, wagten die deutschen Behörden es aus Gründen der politischen Korrektheit nicht, Maßnahmen dagegen zu ergreifen, so der RTL-Bericht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte einmal, wenn Muslime in Deutschland leben wollten, dann müssten sie dem Grundgesetz und nicht dem Schariarecht gehorchen. Und Bundesjustizminister Heiko Maas sagte unlängst:

„Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen. Jeder muss sich an Recht und Gesetz halten, egal ob er hier aufgewachsen oder neu bei uns ist.“

In der Praxis jedoch dulden die Regierenden in Deutschland ein paralleles islamisches Justizsystem, eines, das es Muslimen erlaubt, das Recht in die eigene Hand zu nehmen, oft mit tragischen Folgen.

So etwa am 20. November 2016, als ein in Niedersachsen lebender 38-jähriger Deutsch-Kurde ein Seil an sein Auto band und das andere Ende des Seils um den Hals seiner Exfrau. Dann schleifte er die Frau durch die Straßen von Hameln. Die Frau überlebte, doch ihr Zustand ist noch immer kritisch.

Wie das Nachrichtenmagazin Focusberichtet, war der Mann ein „strenggläubiger Muslim“; er war mit der Frau „nach islamischem Recht verheiratet, auch die Scheidung erfolgte nach islamischem Recht“. Weiter heißt es: „Nach deutschem Recht waren die beiden nicht verheiratet.“ Bildberichtet: „Er hatte vier Ehefrauen. Drei davon nach Scharia-Recht.“

Das Verbrechen, das neuerliche Aufmerksamkeit auf das Problem der Schariajustiz in Deutschland lenkt, hat auch einige Mitglieder des Politik- und Medien-Establishments alarmiert. Wolfgang Bosbach (CDU), sagt: „Auch wenn es bestritten wird: In Deutschland hat sich eine Paralleljustiz etabliert. Das zeigt eine klare Ablehnung unserer Werte- und Rechtsordnung.“

Am 23. November warnte Deutschlands auflagenstärkste Zeitung Bild, das Land „kapituliere vor dem islamischen Recht“. In seinem Scharia-Report“ stellt das Blatt fest:

„Im Koalitionsvertrag vereinbarten Union und SPD 2013: ‚Wir wollen das Rechtsprechungsmonopol des Staates stärken. Illegale Paralleljustiz werden wir nicht dulden.‘ Doch geschehen ist kaum etwas.“

In einem Kommentar schreibt Franz Solms-Laubach, der Bild Parlamentskorrespondent:

„Auch wenn wir es noch immer nicht wahrhaben wollen: Mitten in Deutschland herrscht mancherorts islamisches Recht! Nicht deutsches. Vielehen, Kinderhochzeiten, Friedensrichter – viel zu lange hat sich der deutsche Rechtsstaat nicht klar genug durchgesetzt. Nicht wenige Politiker träumten von ‚Multikulti‘.“

„Es geht hier nicht um Folklore oder Landessitten, sondern um die Frage von Recht und Gesetz. …“

„Wenn der Rechtsstaat es nicht schafft, hier klare Grenzen zu ziehen und sich Respekt zu verschaffen, dann kann er gleich seinen Bankrott anmelden.“

 

 

Soeren Kern ist ein Senior Fellow des New Yorker Gatestone Institute und Senior Fellow für Europäische Politik der in Madrid ansässigen Grupo de Estudios Estratégicos / Gruppe Strategische Studien. Besuchen Sie ihn auf Facebook und folgen ihm auf Twitter.

 

gefunden bei:

https://de.gatestoneinstitute.org/9485/deutschland-scharia-recht

Gefahr aus den eigenen Reihen – Islamisten bei der Bundeswehr

[Bundeswehr]
Rekruten in Berlin: Die Bundeswehr soll einem Medienbericht zufolge um 7000 Soldaten und 3000 Zivilisten vergrößert werden.

Fast drei Jahre gilt Sascha B. als unauffälliger, aber erfolgreicher Soldat. Bei den Panzergrenadieren im lippischen Augustdorf schafft er es schnell vom Gefreiten zum Stabsunteroffizier. Er übernimmt Führungsverantwortung, zeigt Wehrdienstleistenden, wie man mit Waffen umgeht.

Seine Kameraden beschreiben ihn als ruhig, aber sozial aktiv. Dass er schon vor Eintritt in die Bundeswehr zum Islam konvertierte, spielt für seine militärische Karriere keine Rolle.

Seine Wandlung beginnt nach einem Lehrgang im westfälischen Münster. Der damals 26-Jährige lässt sich einen 14 Zentimeter langen Bart wachsen, trägt in seiner Freizeit nur noch traditionelle arabische Kleidung. Mehrfach verlässt er unerlaubt seinen Arbeitsplatz.

Verweigerte Ausbildung an der Feuerwaffe

Seine Vorgesetzten fangen an, sich zu wundern. Echte Probleme bekommt B. aber erst, als er einem Reservisten die Ausbildung an einer Feuerwaffe verweigert. Zur Begründung sagt er, die Waffe könne gegen muslimische Glaubensbrüder gerichtet werden. Panzergrenadiere aus Augustdorf waren kurz zuvor als schnelle Eingreiftruppe in den Kampfeinsatz gegen die radikalislamischen Taliban in Afghanistan geschickt worden.

Es folgen erste Befragungen durch den Kompaniechef. B. weigert sich, seinen Bart auf etwa zwei Zentimeter zu stutzen und beruft sich auf die Religionsfreiheit. Er droht mit einer Demonstration von Glaubensbrüdern vor der Kaserne.

Scharia als beste Rechtsform

Jetzt schaltet sich der Militärische Abschirmdienst (MAD) ein. Schutz der Bundeswehr vor Extremismus gehört zu den Kernaufgaben des bundeswehreigenen Geheimdienstes.

Zwei Mal wird der junge Soldat vernommen. Der MAD notiert anschließend, der Unteroffizier habe die Scharia als beste Rechtsform bezeichnet und das Grundgesetz nur als zweite Wahl. Er gebe an, Allah mit möglichst jeder Handlung dienen zu wollen und verstehe jedes Gespräch – auch das mit dem MAD – als Dawa, also als missionarischen Ruf zum Islam.

Sascha B. ist ein Extremist

Es stellt sich heraus, dass der 26-Jährige in salafistischen Moscheen unterwegs war und auch Flugblätter verteilt hat. Die MAD-Leute zitieren ihn mit den Worten: „Wenn ich zwischen zwei Übeln wählen kann, die Bundeswehr oder kein Auskommen zu haben, entscheide ich mich für das kleinere und bleibe bei der Bundeswehr.“

Für die Geheimdienstler ist der Fall klar. Sascha B. ist ein Extremist, der nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht und damit nicht in die Bundeswehr gehört. Sieben Monate nach den ersten Befragungen wird er entlassen. Er selbst fühlt sich nach späteren Aussagen falsch beurteilt und stuft sich nicht als Extremist ein.

Kein Einzelfall

Das war 2010. Der Fall von Sascha B. war das erste Mal, dass öffentlich größer über einen Islamisten bei der Bundeswehr berichtet wurde. Den syrischen Bürgerkrieg gab es damals noch nicht. Die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) kannte auch kaum jemand. Und dass junge Muslime in Europa für den Dschihad, den Heiligen Krieg der Muslime, rekrutiert werden könnten, war noch kein Thema.

Das alles folgte erst in den Jahren danach – und Sascha B. blieb kein Einzelfall. Nach einer aktuellen Aufstellung des MAD, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, wurden in den vergangenen zehn Jahren 22 Soldaten der Bundeswehr als Islamisten eingestuft. 17 davon wurden anschließend entlassen, bei den anderen 5 Fällen lief die Dienstzeit ohnehin aus.

„Wir sehen das Risiko“

Im Vergleich zu den entlassenen Rechtsextremisten – alleine in 2015 waren es 16 – ist die Zahl zwar immer noch verhältnismäßig gering. Trotzdem schlug MAD-Präsident Christof Gramm schon vor einem Jahr Alarm. „Wir sehen das Risiko, dass die Bundeswehr als Ausbildungscamp für gewaltbereite Islamisten missbraucht werden kann“, sagte er damals der „Welt“.

Wenige Tage nachdem Gramm im Januar 2015 seinen Posten antrat, griffen Islamisten in Paris die Redaktion der Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“ an. Im Fernsehen waren Videoaufnahmen von den Attentätern zu sehen, die auf eine militärische Grundausbildung hindeuteten. Für Gramm war das ein Weckruf. „Es wäre fahrlässig, wenn ein MAD-Präsident sich nicht fragen würde: Was ist, wenn ein in der Bundeswehr ausgebildeter Islamist so etwas macht – und wir haben nichts gemerkt?“

Böses Erwachen bei US-Streitkräften

In den US-Streitkräften gab es dieses böse Erwachen schon vor längerer Zeit. Ein muslimischer Offizier tötete 2009 auf dem Stützpunkt Fort Hood in Texas kurz vor seinem geplanten Einsatz in Afghanistan 13 Menschen. Das Motiv des Militärpsychiaters: Er wollte die radikalislamischen Taliban vor US-Soldaten schützen. Von einer Terrororganisation wurde er aber offensichtlich nicht gesteuert.

Die Extremisten-Miliz Islamischer Staat bemüht sich nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden aber inzwischen gezielt um Kämpfer mit militärischen Kenntnissen. „In der islamistischen Propaganda wurde mehrfach dazu aufgerufen, schießen zu lernen und sich mit Waffen vertraut zu machen. In einer Internetpublikation des IS wurden im Juli 2014 Personen mit militärischen Kenntnissen aufgefordert, sich dem IS anzuschließen“, heißt es beim MAD. Die Bundeswehr sei allerdings hierbei nicht explizit genannt worden.

29 Ex-Soldaten reisten aus

Wo ist das einfacher als bei der Bundeswehr, die seit Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 händeringend nach Freiwilligen sucht? Der Schnupperkurs beim Bund dauert 6 bis 23 Monate. Schon zur dreimonatigen Grundausbildung gehört Schieß- und Gefechtstraining. Das kann auch nach hinten losgehen.

Nach Erkenntnissen des MAD reisten inzwischen 29 ehemalige Soldaten mit den Zielen Irak oder Syrien aus. „Zu einem Teil dieser Personen liegen bei den deutschen Sicherheitsbehörden unbestätigte Hinweise vor, dass diese sich islamistischen Gruppierungen wie dem ‚Islamischen Staat‘ angeschlossen und an Kampfhandlungen beteiligt haben sollen“, teilte der MAD auf Anfrage mit.

Verteidigungsministerium will reagieren

Ehemalige Kameraden werden so zu Feinden: Die Bundeswehr ist in Syrien und im Irak gegen den IS im Einsatz – zwar nicht direkt mit Kampfflugzeugen, aber mit Aufklärungs-„Tornados“, die Zieldaten für Bombardements liefern. Und sie bildet kurdische Peschmerga-Kämpfer für den Kampf gegen den IS aus.

Das Verteidigungsministerium in Berlin will jetzt auf die Entwicklung reagieren, und die Truppe mit einer Gesetzesänderungen gegen Dschihadisten und andere Extremisten in den eigenen Reihen wappnen. Jeder Soldat soll sich künftig vor seiner Einstellung einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen.

Soll Basischeck geben

Bisher ist das nur bei einer Versetzung in einen sogenannten sicherheitsempfindlichen Bereich vorgesehen. Das bedeutet: Wer als vertraulich oder geheim eingestufte Akten einsehen kann, wird überprüft. Auch wer in einem Waffen- und Munitionslager arbeitet, wird gecheckt – zum Schutz vor Sabotageakten. Wer aber an Artilleriegeschützen, Panzern oder Maschinengewehren ausgebildet wird, bleibt von einer Sicherheitsüberprüfung verschont.

Jetzt soll es einen Basischeck für alle künftigen Soldaten geben. Pro Jahr werden etwa 25 000 Männer und Frauen eingestellt. Was das für den vergleichsweise kleinen Geheimdienst MAD bedeuten würde, ist noch nicht ganz abzusehen. Die Bundeswehrreform sah eine Kürzung der Stellenzahl von 1200 auf 1100 Mitarbeiter vor. Jetzt dürfte der Dienst eher mehr Leute benötigen.

„Reale Gefahr“

Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels glaubt aber nicht, dass eine größere Einstellungswelle nötig sein wird, weil auch Überprüfungen während der Dienstzeit wegfallen würden. Den Ansatz des Ministeriums unterstützt Bartels voll und ganz. „Zur Gefahrenabwehr sollte man schon ganz zu Anfang hinschauen, und nicht erst während der Dienstzeit“, sagt er. Islamismus bei der Bundeswehr sei eine „reale Gefahr“.

Auch von den Muslimen in der Bundeswehr kommt Zustimmung. Wie viele der 178 000 Soldaten islamischen Glaubens sind, weiß niemand so genau. Sie müssen ihre Religionszugehörigkeit nicht angeben. Schätzungen schwanken zwischen 1200 und 1600.

Höchste Sicherheitsstufe 3

Darunter ist Nariman Reinke, Hauptfeldwebel für elektronische Aufklärung in Daun in der Eifel. „Es muss um jeden Preis vermieden werden, dass Terroristen von der Bundeswehr ausgebildet werden“, sagt die 36-Jährige marokkanischer Abstammung – und das, obwohl sie mit den bisherigen Sicherheitsüberprüfungen schlechte Erfahrungen gemacht hat.

Sie arbeitet seit Jahren in einem sicherheitsempfindlichen Bereich. Im Bataillon Elektronische Kampfführung wertet sie Fernmeldedaten aus. Für die Überprüfungen durch den MAD bedeutet das höchste Sicherheitsstufe 3. Das komplette soziale Umfeld wird ausgeleuchtet. So etwas braucht in der Regel 15 Monate. Bei Reinke dauerte es drei Jahre. Die Beförderung zum Feldwebel war lange blockiert.

„Man war auf der Suche nach radikalen Moslems“

Drei Mal wurde Reinke vom MAD befragt. Bei der ersten Vernehmung spielte ihre Religionszugehörigkeit keine Rolle. Schon bei der zweiten war das anders. „Man war auf der Suche nach radikalen Moslems“, sagt sie. „Da hätte man sich bei mir die Arbeit ersparen können, wenn man vorher ein bisschen sorgfältiger recherchiert hätte. Das war schon unangenehm.“

Die dritte Befragung durch zwei Geheimdienstler dauert fünf Stunden. Die junge Soldatin ist anschließend völlig aufgelöst. Sie fühlt sich in die islamistische Ecke gestellt, in Mithaftung genommen für etwas, mit dem sie nun wirklich gar nichts zu tun hat. „Das war für mich ein Vertrauensbruch“, sagt sie. „Das war unnötig und persönlich verletzend.“

Sascha B. zog vor Gericht

Eine Grundüberprüfung vor der Einstellung hält Reinke aber für eine gute Idee. „Wenn gewisse Grenzen nicht überschritten werden und das für alle Soldaten so gemacht wird – warum nicht.“

Und was wird aus den wegen islamistischer Bestrebungen entlassenen Soldaten? Sascha B. zog gegen seine Entlassung vor Gericht – ohne Erfolg. 2014 klagte ein weiterer Soldat vom Luftwaffenstützpunkt Nörvenich bei Aachen, der wegen islamistischer Tendenzen seinen Job verlor. Auch er scheiterte.

Die aus der Truppe ausgeschiedenen Soldaten sind anschließend in der Regel ein Fall für den Verfassungsschutz. Wie stark sie beobachtet werden, könne man aber nicht pauschal sagen, erläutert eine Sprecherin des Inlands-Geheimdienstes. „Das kommt immer auf den Einzelfall an. Sicherlich haben wir die irgendwie im Blick.“

Quelle : http://m.focus.de/politik/deutschland/gefahr-aus-den-eigenen-reihen-islamisten-bei-der-bundeswehr_id_5428899.html?fbc=fb-shares

Teil 2

320 Verdachtsfälle seit 2007 Islamisten in der Bundeswehr: 29 Ex-Soldaten reisten nach Syrien und in den Irak

Die Bundeswehr hat in den vergangenen zehn Jahren 22 aktive Soldaten als Islamisten eingestuft und 17 davon entlassen. Die restlichen fünf hatten das Ende ihrer Dienstzeit ohnehin erreicht. 29 ehemalige Soldaten sind nach Syrien und in den Irak ausgereist.

Zumindest einige davon sollen sich nach unbestätigten Hinweisen der Sicherheitsbehörden der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) angeschlossen haben.

MAD ging insgesamt 320 Verdachtsfällen seit 2007 nach

Das geht aus einer aktuellen Aufstellung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) hervor, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Derzeit befasst sich der MAD noch mit 65 Fällen aktiver Soldaten, bei denen der Verdacht islamistischer Bestrebungen besteht.

Der Geheimdienst MAD ist seit 2007 insgesamt 320 Islamismus-Verdachtsfällen nachgegangen. Sieben Prozent wurden schließlich als Extremisten eingestuft. Von den 17 gefeuerten Soldaten klagten 2 gegen ihre Entlassung. Beide scheiterten vor Gericht.

Wehrbeauftragter Bartels warnt vor Missbrauch der Bundeswehr für Dschihad-Training

Vor einem Jahr veröffentlichte die Bundeswehr erstmals Zahlen zu den enttarnten Islamisten. Seitdem sind vier neue Fälle hinzugekommen. Auch die Zahl der nach Syrien und in den Irak ausgereisten Ex-Soldaten ist um vier gestiegen.

Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels warnt davor, dass Islamisten die Bundeswehr zur Ausbildung für den Dschihad missbrauchen könnten. „Sicher ist, dass die Bundeswehr wie andere Streitkräfte auch attraktiv sein kann für Islamisten, die eine Waffenausbildung haben wollen“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Islamismus ist nicht das Hauptproblem der Bundeswehr – Stand heute. Trotzdem: Er stellt eine reale Gefahr dar, die man ernst nehmen muss.“

Verteidiungsministerium bereitet Gesetz zur Sicherheitsüberprüfung bei der Einstellung vor

„Bisher gibt es meines Wissens keine systematischen Bestrebungen islamistischer Organisationen, die Bundeswehr zu infiltrieren“, sagte Bartels dazu. „Aber es gibt eben diese Einzelfälle, und die sind ein Hinweis darauf, dass man sehr vorsichtig sein sollte.“

Als Konsequenz aus der Bedrohung durch Extremismus bereitet das Verteidigungsministerium derzeit ein Gesetz vor, nach dem sich alle Soldaten vor der Einstellung einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen. Bartels unterstützt das. „Zur Gefahrenabwehr sollte man schon ganz zu Anfang hinschauen und nicht erst während der Dienstzeit“, sagte der SPD-Politiker.

Strengere Überprüfung wichtig

Bisher werden nur Soldaten überprüft, die in sogenannten sicherheitsempfindlichen Bereichen tätig sind. Der Wehrbeauftragte hält das für unzureichend. „Es ist nicht wirklich einzusehen, dass für Soldaten, die mit geheimen Dokumenten zu tun haben, andere Regeln gelten als für ihre Kameraden, die mit Kriegswaffen hantieren.“

Quelle : http://m.focus.de/politik/deutschland/320-verdachtsfaelle-seit-2007-islamisten-in-der-bundeswehr-29-ex-soldaten-nach-syrien-und-irak-ausgereist_id_5428544.html

Gruß an die wahrhaftigen deutschen Soldaten
Danke an Kräutermume

70.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge: Ein bisher unterschätztes Problem für Deutschland

Sie befinden sich in Obhut der Jugendhilfe und stellen teilweise die Vorhut noch folgender Familien dar. Warum schicken Familien ihre Kinder alleine auf eine lebensgefährliche Reise nach Deutschland? Zum Teil handelt es sich wohl um ein ausgeklügeltes und das deutsche Gesetz ausnutzende Geschäftsmodell. Andererseits verschwinden viele der Jugendlichen auch spurlos aus Asyleinrichtungen.

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Genau sind es 67.194 minderjährige Asylbewerber, die ohne Familienangehörige nach Deutschland kamen. Dabei hat sich die Zahl dieser Jugendlichen innerhalb eines Jahres verdoppelt. Allein schon zwischen dem 1. November vergangenen Jahres und dem 18. Januar kamen 21.301 jugendliche Migranten unter Obhut des Jugendamtes, schreibt der „Focus“ mit Bezug auf einen Bericht des Bundesverwaltungsamtes.

Im Jahr 2008 wurden lediglich 1.099 unbegleitete Minderjährige gezählt, 2014 waren es schon 11.642 Personen.

Geschäftsmodell alleinreisende Minderjährige

Ein Teil der Jugendlichen wird von ihren Familien alleine auf die gefährliche Reise nach Deutschland geschickt, als Vorhut für einen gezielten Familiennachzug. Diese Leute haben Kenntnis vom derzeitigen Asylrecht, welches es oft erlaubt, die engsten Familienangehörigen nachzuholen.

Für den stellvertretenden Vorsitzenden der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer, steckt da ein regelrechtes „Geschäftsmodell“ dahinter.

„Viele Jugendliche werden vorgeschickt, um die Familie nachzuholen. Deswegen hoffe ich, dass im noch nicht beschlossenen zweiten Asylpaket der Familiennachzug für subsidiär Schutzbedürftige ausgesetzt wird. Um das Geschäftsmodell mit den minderjährigen unbegleiteten Ausländern zu unterbinden, muss der Familiennachzug auch für diese Personengruppe in der Zukunft unmöglich gemacht werden“, sagte der Politiker der „Welt„. Inzwischen ist das Paket als Kompromisslösung durch, näheres [HIER].

Enorme Kosten für minderjährige Ausländer

Neben den Kosten und Folgen für einen eventuellen Familiennachzug müssen die hohen Kosten für minderjährige Migranten an sich in Betracht gezogen werden.

Je nach Bundesland kostet eine Person dieser Migrantengruppe den Bund 40.000 bis 60.000 Euro pro Jahr.

„Wir können es nicht zulassen, bald 100.000 Jugendliche aus dem Ausland auf diese Weise finanziell zu betreuen“, so Kretschmer in der „Welt“.

Problemfall Schuleingliederung

Auch müssten diese Jugendlichen ins deutsche Schulsystem eingegliedert werden, in dem die Lage ohnehin schon angespannt sei, so das Blatt. Anfang des Jahres gab es in Deutschland schon 8.300 sogenannte Übergangsklassen, in denen hauptsächlich die deutsche Sprache erlernt werden soll, bevor die jungen Migranten in die Regelklassen kommen.

Oftmals, vor allem auf dem Land, fehlt es an Personal und Räumlichkeiten, diese Trennung vorzunehmen. Deshalb kommen die Kinder sofort in die Regelklassen, ein Problem nicht nur für die jungen Ausländer, sondern auch für lernschwache einheimische Kinder.

Um denen die nun fehlende Zuwendung der Lehrkräfte auszugleichen, würden vermehrt Lehrer aus dem Ruhestand zurückkehren. Baden-Würtembergs Finanzminister, Nils Schmidt, sagte im „Focus„-Interview: „Die Integration darf nicht zu Lasten der einheimischen Kinder gehen.“

Minderjährige, egal woher, werden nicht abgeschoben

Diese alleinreisenden Jugendlichen können vorerst nicht abgeschoben werden, woher sie auch kommen. Ein Teil kann Asyl nach geltendem Recht erhalten, ein anderer Teil bekommt den Flüchtlingsstatus nach der Genfer Konvention und ein Teil erhält subsidiären Schutz für europäische Ausländer, denen bei ihrer Rückkehr Tod, Folter oder Gewalt im Zuge innerstaatlicher bewaffneter Konflikte droht. Diese gelten jedoch nicht als Flüchtlinge.

Die übrigen Jugendlichen leben dann mit Duldung in Deutschland, ihre Abschiebung wurde also ausgesetzt, zumindest bis zur Volljährigkeit.

„Dann kommt es darauf an, ob sie die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel erfüllen, zum Beispiel der Aufenthaltsgewährung von integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden nach § 25a Aufenthaltsgesetz. Dazu müssen sie zum Beispiel sechs Jahre die Schule besucht haben oder einen Schulabschluss vorweisen“, schreibt die Diakonie zu diesem Thema.

Das Problem der verschwundenen Jugendlichen

Sie kommen aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak, seltener aus Afrika. Viele alleinreisende Jugendliche verschwinden einfach aus den Asyleinrichtungen.  

Oft ist die Identifikation schwierig, weil die Jugendlichen nicht immer Pässe bei sich haben. Wohin sie unterwegs sind weiß niemand wirklich. Experten sehen einen Teil von ihnen in der Gefahr, an Islamisten und Kriminelle zu geraten.

Auch werden vermehrt Problem krimineller Art mit alleinreisenden minderjährigen Migranten gemeldet. (sm)

Der ganze angebliche Terror ist ein Krieg der Eliten gegen die Völker

Ein Video, das in der englischsprachigen Originalfassung binnen weniger Tage schon fast 700.000 Zuschauer hatte, gibt es jetzt auch in der deutschen Fassung.

Fazit: Der ganze angebliche Terror ist ein Krieg der Eliten gegen die Völker. Die Terrorbanden sind lediglich ihre Waffe. Vollkommene Destabilisierung, Angst, Verzweiflung und Chaos ist das Ziel, um eine totalitäre Regierung der globalen Eliten zu installieren.

Der Haß, der gegen Muslime im Allgemeinen geschürt werden soll ist ebenfalls ein Mittel. Opfer dieses Krieges sind die einfachen Menschen, die Bürger und auch die Flüchtlinge und Migranten, die ebenfalls als Waffe eingesetzt und verheizt werden, sagt Gearoid O’Colmain in diesem Video.

 

Original-Quelle : http://brd-schwindel.org/der-ganze-angebliche-terror-ist-ein-krieg-der-eliten-gegen-die-voelker/

 

Gruß an alle Völker der Erde ! UMREICHT EINANDER ALS MENSCHEN ! ALS BRÜDER UND SCHWESTERN !
RSVDR Arshan

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