Die Zwangsmaßnahmen der Bundes- und Landesregierungen werden mit Befugnissen gemäß dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) begründet. Doch ein genauer Blick in den Gesetzestext und ein Abgleich mit den Lagebildern und Definitionen des Robert Koch-Instituts sowie den daraus resultierenden staatlichen Zwangsmaßnahmen enthüllen eine fundamentale Diskrepanz. Die gesamte Corona-Politik einer Angela Merkel, eines Jens Spahn, eines Markus Söder und eines Armin Laschet gründet sich danach auf einen vorsätzlichen Statistikbetrug.
Von Stefan Schubert
Die Bevölkerung ist seit Beginn der Corona-Krise durch Lügen, Irreführung, Täuschung und politischen Betrug gefügig gemacht und anschließend mit völlig unverhältnismäßigen Zwangsmaßnahmen überzogen worden. Zu diesem Schluss gelangt man auch nach der Lektüre eines Gastbeitrages von Rechtsanwalt und Steuerberater Ansgar Neuhof auf der Seite Achgut.com. »Die tägliche Täuschung: Das RKI zählt am Gesetz vorbei« heißt der akribisch recherchierte Artikel des Juristen.
Dieser Artikel stellt ein Resümee dar, das in dieser Form nur von einem Jurist verfasst werden kann. Wie bei einer Tatortbegehung muss man sich nämlich auch in der Causa Corona an den Beginn des Verbrechens begeben und sich ganz sachlich mit Gesetzestexten und Definitionen beschäftigen, die seit nunmehr über 9 Monaten für die Selbstermächtigung der Politik angeführt werden. Mit einer beispiellosen Angstkampagne haben die Herrschenden und ihre medialen Komplizen dies bisher verhindert, doch nun ist die größte staatliche Lüge der vergangenen Jahrzehnte enttarnt worden.
In der Tat besitzt der Staat durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Möglichkeiten weitreichender Maßnahmen. Doch zum Schutz der Bevölkerung vor einem übergriffigen – ja totalitären – Staat befinden sich im IfSG zahlreiche und exakt definierte Hürden, die erfüllt sein müssen, bevor der Staat massiv in die Grundrechte des Souveräns eingreift. Und genau diese gesetzlichen Vorgaben des IfSG liegen in der Corona-Krise schlicht nicht vor. Seit Monaten wird jeder Bürger dieses Landes zum einen mit den angeblichen Fallzahlen zu Covid-19 und zum anderen mit den Zahlen zu den sogenannten Corona-Toten bombardiert. Doch jetzt, wo die Todesfälle im niedrigen einstelligen Bereich liegen (am 10.09. beispielsweise bei 3), verliert die Lückenpresse kein Wort mehr darüber und streicht diese Zahlen meist aus den Grafiken.
Die weiterhin befeuerte Hysterie würde sich ansonsten sofort selbst entlarven. Und auch die sogenannten Corona-Fallzahlen, die gezielt zur Angstkampagne eingesetzt werden, erfüllen eindeutig nicht die gesetzlichen Vorgaben und Hürden des Infektionsschutzgesetzes.
Werfen wir einen Blick auf die gesetzlichen Vorgaben. Eine Infektion gem. § 2 IfSG ist »die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus«. Der entscheidende Begriff hier ist der des Krankheitserregers. Und ebenso gemäß § 2 IfSG ist der »Krankheitserreger ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) …, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.«
Also, eine Infektion nach dem Infektionsschutzgesetz liegt nur dann vor, wenn ein »vermehrungsfähiges Virus« aufgenommen worden ist. Punkt. Dieser Gesetzespassus ist eindeutig und gibt weder dem Robert Koch-Institut noch der Merkel-Regierung Raum für eine davon abweichende Interpretation. Somit agieren die Bundesregierung und deren Bundesbehörde das Robert Koch-Instituts seit Monaten wissentlich und vorsätzlich gegen die gesetzlichen Vorgaben und manipulieren stattdessen die Corona-Statistiken.
PCR-Tests können »vermehrungsfähiges Virus« schlicht nicht feststellen
Die massenweise durchgeführten PCR-Tests weisen keine Infektion nach, sondern nur das Vorhandensein auch kleinster Mengen vom SARS-CoV-2-Erbgut. Der nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebene Nachweis von vermehrungsfähigem Virenmaterial ist damit nicht gegeben, ein positiver Labornachweis durch den PCR-Test belegt noch keine Covid-19-Infektion. Dieser Sachverhalt ist im Übrigen unstrittig, dazu gibt es zahlreiche Aussagen …
»Ein positives PCR-Ergebnis ist nicht beweisend für das Vorliegen einer floriden Infektion bzw. einer andauernden Besiedlung, da die PCR-Untersuchung nicht zwischen vermehrungsfähigen und nicht mehr vermehrungsfähigen Organismen unterscheidet.«
»Der PCR-Test detektiert das Erbgut des Virus in Proben; er reagiert damit nicht nur auf das vermehrungsfähige Virus, sondern auch auf verbleibende Reste.«
Die Gesetzeslage ist damit eindeutig, die seit Monaten propagierten Fallzahlen erfüllen nicht die Gesetzesvorgaben des Infektionsschutzgesetzes. Die Gleichsetzung von positiven Testergebnissen mit einer Covid-19- Infektion/Erkrankung ist nicht nur wissenschaftlich falsch und (bewusst) irreführend, sondern widerspricht auch den Vorgaben des IfSG.
Besondere Brisanz erlangt das Vorgehen der Bundesregierung, da mit den Corona-Fallzahlen die massivsten staatlichen Zwangsmaßnahmen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges begründet werden, wofür als Ermächtigung das Infektionsschutzgesetz angeführt wird: Quarantänepflicht, Maskenpflicht, Maskenpflicht für Kinder, die im Freien auf dem Schulhof spielen, Reiseverbote, Demonstrationsverbote, zwangsweise Schließung von Geschäften, Hunderttausende drohende Insolvenzen und Arbeitslose durch den angeordneten Lockdown, Installierung eines allumfassenden Überwachungsstaates (Corona-App, Restaurant-Listen, Flugdaten etc.), Zensur von regierungsabweichenden Meinungen, Diffamierung von Corona-kritischen Ärzten und Bürgern, Entlassung andersdenkender Menschen, Bußgelder bis hin zur angedrohten Wegnahme von Kindern durch staatliche Organe.
Diese Maßnahmen haben Bundes- wie Landesregierung gegen den Souverän verhängt und exekutiert – und tun dies noch immer.
Von alleine denken weder Angela Merkel noch weitere Berliner Protagonisten daran, die Zwangsmaßnahmen gegen die Bürger zu beenden. Im Gegenteil, ganz unverhohlen soll die installierte Corona-Diktatur die neue Normalität werden. Trotz der entlarvten Lüge der sogenannten Corona-Infizierten und der knapp 10 000 freien deutschen Intensivbetten, bestätigt das Gesundheitsministerium von Jens Spahn auf parlamentarische Anfrage, dass nach Überzeugung der Bundesregierung weiterhin eine »epidemische Lage von nationaler Tragweite« herrschen würde.
Der Bürger dieses Landes ist nun aufgefordert, sich seine Rechte und Freiheiten zurückzuholen.
Von alleine ist die Merkel-Regierung offenbar nicht dazu bereit, ihre sich unrechtmäßig annektierten Befugnisse nach dem Infektionsschutzgesetz wieder abzugeben. Sämtliche staatliche Zwangsmaßnahmen, die sich auf das IfSG berufen, kann man nach dieser Faktenlage nur als rechtswidrig ansehen.
» Hans-Jürgen Papier: Die Warnung, 256 Seiten, 22,00 Euro – hier bestellen!
» Hans-Jürgen Papier: Die Warnung, Audio-CD, 19,95 Euro – hier bestellen!
» Karina Reiss/Sucharit Bhakdi: Corona Fehlalarm?, 160 Seiten, 15,00 Euro – hier bestellen!
Die deutsche Justiz: Eine Lachnummer (Foto: Collage)
Zweierlei Maß: Während Syrer für Tötungsdelikte oft glimpflich davon kommen, muss ein Deutscher, der während einer Auseinandersetzung im sächsischen Torgau mit einer manipulierten Schreckschusspistole einen Syrer anschoss, wegen „versuchten Mordes“ nun lebenslang hinter Gitter. Damit folgte der Richter der Vorgabe des Staatsanwaltes. Der hatte bereits in seinem Plädoyer am 21. September wegen einer „besonderen Schwere der Schuld“ die Höchststrafe für den Torgauer Keneth E. gefordert. Sogar mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Wie die FR in ihrer heutigen Ausgabe schreibt, konnte das Gericht eine fremdenfeindliche Tat nicht erkennen, „auch wenn Indizien auf eine rechtsextreme Überzeugung des Täters wiesen“.
Ebenfalls unberücksichtigt blieben die vom Gericht erkannten „Zwei Welten“, die hier während des Streites am 7. Juli zusammengeprallt seien. Auch für das „Alkoholiker-Milieu“ gab es keinen „Bonus“, ebenso wenig wie das nicht gerade „passive und friedliche“ Auftreten der syrischen Migrantengruppe. Die hatte zuvor an der Tankstelle einen Deutschen mit einem Gegenstand am Kopf verletzt. All diese, den Täter entlastenden Indizien, wurden nicht berücksichtigt…
Dieser besagte Bonus wird augenscheinlich nur noch an Menschen mit einer anderen Rechtsauffassung vergeben, zum Beispiel an den syrischen Friseur, der seine ehemalige Geliebte und Chefin ein Rasiermesser an den Hals setzte und die Frau schwer verletzte. Er bekam laut rbb24 vom Landgericht Cottbus nur acht Jahre aufgebrummt.
Eine ähnliche doppelte Moral mit Verdacht auf Stockholmsyndrom ist im Urteil gegen den Syrer zu erkennen, der eine Frau von der Brust bis zum Schambein regelrecht aufschlitzte und für diese Metzelei, die er mit der Scharia begründete („Als Moslem darf man das“), lächerliche fünf Jahre ins Gefängnis muss. (Jouwatch berichtete)
Ebenfalls skandalträchtig ist die Ermittlung wegen „Totschlages“ des Landerichts Frankental im Fall der ermordeten 19-jährigen Polin Nicola, die wie die WELTschrieb, von ihrem türkischen Ex-Freund gezielt im Treppenhaus abgeschlachtet wurde. Der Fall erinnerte an den Mordfall von Kandel und wurde vom Frauenbündnis Kandel und anderen freien Bündnissen mehrmals thematisiert. Auch Mahnwachen und Kundgebungen wurden bereits abgehalten. (KL)
Nun wird es höchste Zeit Richter und Staatsanwälte für solche Urteile zur Verantwortung zu ziehen.
Freisler hätte seine helle Freude an der heutigen bundesdeutschen Justiz.
Allenthalben wird nach Chemnitz und Ähnlichem die Forderung gestellt, der demokratische Rechtsstaat müsse verteidigt werden, gegen die Gefahr von Rechts. Das kommt nicht nur aus dem links-grün-faschistischen Milieu, sondern auch aus SPD und CDU. Wäre es nicht so erbärmlich, müsste man lauthals lachen. Da führt sich der Bock als Gärtner auf.
Das Gerede von “westlichen Werten” ist leiser geworden, denn immer mehr Menschen haben erkannt, um welche Chimäre es sich handelt, nach Afghanistan, Irak, Libyen und Syrien. Auch den Jemen sollte man hier nicht vergessen. Angesichts zunehmender Massendemonstrationen besorgter Bürger, die ihre Sorge ob der mörderischen Kriminalität von Zuwanderern unbekannter Identität auf die Straße tragen, gibt es jetzt ein neues Schlagwort: Der demokratische Rechtsstaat muss verteidigt werden. Laut Herrn Maas mit deutlichen Aktionen. Da sollte doch die Frage aufkommen, was diese Herrschaften unter einem demokratischen Rechtsstaat verstehen.
Es war Horst Seehofer, der von der Herrschaft des Unrechts gesprochen hat. Diverse Gutachten renommierter Rechtswissenschaftler geben ihm Recht, indem sie aufzeigen, dass die Öffnung, ja die Abschaffung deutscher Grenzen einem Rechtsstaat Hohn sprechen. Dass sich Hunderttausende Personen in Deutschland aufhalten, deren Identität zweifelhaft ist und die kein Recht haben, hier zu leben. Die trotzdem vom deutschen Steuerzahler alimentiert werden, trotz mehrfacher Straftaten nicht in Haft genommen werden und in Einzelfällen so Morde begehen können. Wer gegen diese Missstände aufsteht, wird als rechtsradikaler Rassist denunziert und der Rechtsstaat muss gegen ebendiese verteidigt werden. Also nochmals die Frage: Welche Art von Rechtsstaat meinen diese verirrten Schreihälse?
Rückgriff auf urkommunistische Parolen
Es war die linksradikal mörderische RAF, die unseren Staat und unser Leben radikal verändert hat. Als Folge ihrer Aktionen sind Flughäfen zu Hochsicherheitszonen geworden und manches Gesetz in der Folge hat demokratische Freiheiten drastisch eingeschränkt. Man hat sich – unverständlicherweise – daran gewöhnt und lässt sich willig wie Schwerverbrecher behandeln, bevor man ein Flugzeug betreten darf. Bereits hier wurde eine Grundlage des demokratischen Rechtsstaats abgeschafft, die Unschuldsvermutung. Es waren also Linksradikale, die die Grundfesten unserer Gesellschaftsordnung erfolgreich angegriffen haben. Da muss man sich nicht wundern, wenn heute aus derselben Ecke in Chemnitz auf urkommunistische Methoden und Parolen zurückgegriffen wird. Das “anti-rechts-Musikspektakel” lief unter der Überschrift: “Wir sind mehr”.
Die russischen Kommunisten unter Lenin nannten sich “Bolschewiki”, die Zar-treuen wurden als “Menschewiki” bezeichnet. Ins Deutsche übersetzt heißt Bolschewiki Mehrheit und Menschewiki Minderheit. Wo ist da der Unterschied zu “wir sind mehr”? Wo im Russland der ausgehenden Zarenzeit klar war, dass die selbsternannten Bolschewiki keinesfalls die Mehrheit waren, ist heute in Chemnitz und anderswo keineswegs bewiesen, ob “wir sind mehr” wirklich auch nur annähernd mehr sind. Naja, vor 100 Jahren hat es schon einmal funktioniert und zu Leichen in zweistelliger Millionenhöhe geführt.
In manchen Diskussionen habe ich erlebt, dass links-grün angehauchte Antifa-Befürworter ins Schleudern kommen, wenn man sie fragt, wie sie für sich “rechtsradikal” definieren oder was sie unter einem “Rechtsstaat” verstehen. Manch einer, der noch offenem Denken aufgeschlossen ist, muss nach dieser Frage zugeben, dass er da noch mal gründlich nachdenken muss. Bei den ideologisch verbohrten allerdings sieht es anders aus. Für diese ist es nur dann ein demokratischer Rechtsstaat, wenn er ihrer linksradikalen Richtung Genüge leistet und vor allem bedingungslose Zuwanderung fördert. Mit “Rechten” diskutieren? Diskutieren, wie es in einer Demokratie üblich sein sollte? Kommt gar nicht infrage, man könnte sich ja “beschmutzen”. Mit diesen verbohrten Links-Grünen diskutieren zu wollen ist in etwa so sinnvoll wie das “Gespräch” mit einem Plattenspieler. Sie sind nicht in der Lage, auf Argumente einzugehen, denn sie selbst haben keine, außer ihrer zerstörerischen Ideologie, die hundertjährige Erfahrung und die Realität einfach ignoriert.
Das Messen mit zweierlei Maß hat System in unserem “Rechtsstaat”
Unser demokratischer Rechtsstaat ist in einem jämmerlichen Zustand. Bezüglich Migranten wird Recht gebeugt oder gar nicht angewandt. Die Identität ist unklar? Macht nichts, wir geben trotzdem Kost, Logie und Taschengeld. Ausweisen? Das wäre rechtsradikal und rassistisch. Mehrfachtäter einsperren, bis sie abgeschoben werden? Auch das wäre rechtsradikal. Mit mehreren Identitäten mehrfach Sozialhilfe abkassieren? Das kann kein Grund sein, den Täter sofort und noch vor Ort in Haft zu nehmen. Wer dagegen demonstriert und so sein demokratisches Grundrecht in Anspruch nimmt, muss beschimpft und bekämpft werden. Ist das also der demokratische Rechtsstaat, der verteidigt werden muss? Offensichtlich schon, wenn es nach den links-grünen Deutschlandhassern geht.
Es ist die übliche Methode derjenigen, die von westlichen Werten und Demokratie schwafeln. Man wirft dem (politischen) Gegner genau das vor, was man selbst schon lange treibt. Ja, es war Kanzlerin Merkel, die mit ihrer Grenzöffnung gegen Recht und Grundgesetz verstoßen hat. Die in der Folge Anweisungen erteilt hat, die einem Rechtsstaat unwürdig sind. Die den demokratischen Rechtsstaat als solchen abgeschafft hat, indem sie sagte, man könne die deutschen Grenzen nicht schützen. Aber genau das ist es, was die Grundlage eines jeden Rechtsstaats ist, besonders eines demokratischen. Es muss sichergestellt sein, dass Recht angewendet werden kann. Wie aber soll das gehen, wenn nicht einmal mehr festzustellen ist, wer sich überhaupt und wo in einem Staat aufhält? Wenn es einfach hingenommen wird, dass zur Abschiebung vorgesehene Personen einfach abtauchen und verschwinden? Und wenn man sie dann doch findet, diese nicht sofort in Abschiebehaft genommen werden?
Ist es der “Rechtsstaat”, der verteidigt werden soll, der in seinem Handeln unterscheidet zwischen denen, die schon länger hier sind und Migranten, die einfach die Grenze gestürmt haben? Der Deutsche, älter als 80 Jahre, ins Gefängnis steckt, weil sie dem offiziellen Narrativ zur Geschichtsschreibung widersprechen und gleichzeitig Migranten, die schwere Körperverletzungen begangen haben, auf Bewährung laufen lässt? Zehn Mal und mehr? Der einfache Verkehrsdelikte gnadenlos verfolgt und auf mehrfachen Sozialbetrug von Migranten mit einem Achselzucken reagiert? Der Rechtsstaat, der seit Jahrzehnten Großkonzerne bevorzugt und nicht in der Lage ist, milliardenschwerem Steuerbetrug derselben Einhalt zu gebieten? Der dem Finanzamt gestattet, die Unschuldsvermutung in ihr Gegenteil zu verkehren? (Man muss nachweisen, dass man nicht betrogen hat, wenn man ein einfacher Bürger ist.)
Bundespräsident, Kanzlerin und die “Vierte Gewalt” machen mit
All diese Missstände werden von den Blockparteien und ihrer links-grünen Klientel billigend hingenommen. Ja, sie wollen diese Zustände verteidigen und schreien laut auf, wenn besorgte Bürger gegen diese unhaltbaren Zustände auf die Straße gehen. Sie ignorieren, wenn linke Chaoten vermummt gewaltsam gegen friedliche Demonstrationen aufmarschieren. Sie ignorieren, dass es eben das ist, warum bei solchen Demonstrationen soviel Polizei vor Ort sein muss, eben um zu verhindern, dass die Linkschaoten eine Straßenschlacht veranstalten. Nein, im Gegenteil heißen sie alles gut, was “dem Rechtsextremismus Einhalt gebieten kann”, auch wenn es gewalttätig ist oder abscheuliche Texte bei “wir sind mehr” rausgebrüllt werden. Und ja, sowohl der Bundespräsident als auch die Kanzlerin machen da mit. Nicht zu vergessen die “Vierte Gewalt”, die Medien, die wie in kommunistischer Tradition allem applaudieren, was der Regierung und links-grüner Ideologie förderlich sein könnte.
Wäre es nicht so brandgefährlich für unser Staatswesen, müsste man lachen, wenn ausgerechnet diese links-grüne Mischpoke die Verteidigung des Rechtsstaats anmahnt. Vergessen wir nicht, wer die deutsche Bundeswehr grundgesetzwidrig in den Jugoslawienkrieg geführt hat und folgend nach Afghanistan, Mali und und und. Richtig lachen musste ich, als die grüne Spitzenkandidatin für Bayern ihre Partei im bayrischen Fernsehen als eine Partei des Friedens bezeichnet hat. Wie selbst- und geschichtsvergessen muss man da sein? Da fühlt sich dann kein “Faktenchecker” bemüßigt, eine Korrektur anzubringen. Aber wehe, ein “Rechter” zitiert aus einer Kriminalstatistik richtig. Da wird ganz schnell betont, dass man diese Statistik so nicht interpretieren darf.
Welchen Rechtsstaat meinen sie also, die so laut nach dessen Erhaltung rufen? Die Fortführung linksfaschistischer Tendenzen? Die fortschreitende Zensur gegenüber allem, was die Rückkehr zum echten Rechtsstaat fordert? Sie sind es, die einen demokratischen Rechtsstaat nicht verstanden haben. Die nicht ertragen können, dass es eine demokratische Partei gibt, die die Rückkehr zum Rechtsstaat und Demokratie fordert. Die alles als undemokratisch bezeichnen, was nicht ihrer Ideologie entspricht. Sie sind es, vor denen der demokratische Rechtsstaat geschützt werden muss! Sie sind der Bock, der sich jetzt zum Gärtner erheben will.
Fünf Tage nach dem Chemnitz-Massaker gibt es immer noch keine offiziellen Informationen zum Tathergang. War das Verbrechen möglicherweise noch brutaler als bisher bekannt? Werden die Fakten deshalb verschwiegen? Stattdessen verfolgt der politisch-mediale Komplex Aufklärungsversuche.
von Christian Hiß
Am frühen Sonntagmorgen soll es in der Chemnitzer Brückenstraße zu einem Streit zwischen mehreren Beteiligten verschiedener Nationalitäten gekommen sein. Im Laufe des Streits wurde ein Messer gezogen; drei Männer im Alter von 33, 35 und 38 Jahren kamen schwerverletzt ins Krankenhaus. Der 35jährige, der der Öffentlichkeit mittlerweile als Daniel H. bekannt gemacht wurde, erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.
Die Ermittlungsbehörden hielten sich anfangs und halten sich immer noch bedeckt. Zuerst hieß es, nach dem Streit seien mehrere Personen geflüchtet, dann seien „zwei Personen“ festgenommen wurden. Gegen diese „zwei Personen“ wurde Haftbefehl wegen des dringenden Verdachts eines gemeinschaftlich begangenen Totschlages und des Haftgrundes der Fluchtgefahr erlassen.
Erst nach dem Haftbefehl gaben die Ermittlungsbehörden bekannt, dass es sich bei den zwei Tatverdächtigen um einen 22jährigen Iraker und einen 23jährigen Syrer handelt. Weitere Informationen zum Stand der Ermittlungen, zu polizeilichen Maßnahmen, wurden danach nicht mehr von offizieller Seite bekannt gemacht.
5 Tage nach dem Tötungsdelikt: Keine Informationen zu Hergang oder Hintergrund der Tat. Warum schweigen die Ermittlungsbehörden.
Doch das Tötungsdelikt, auf das die schweren Ausschreitungen in Chemnitz am Sonntag bzw. Montag folgten, liegt nunmehr 5 Tage zurück – die Behörden haben in dieser Zeit mit großer Sicherheit die Tatverdächtigen und Zeugen vernommen, ansprechbare Opfer vernommen und das getan, was ihr Auftrag ist: ermitteln. Warum gibt es keine neuen Informationen? Wird bewusst ge- oder gar etwas verschwiegen?
Oder wird vielleicht nicht ausreichend ermittelt? Das wäre kaum vorstellbar, aber „bild.de“ berichtete, dass die Polizei bislang (4 Tage nach dem Tötungsdelikt) noch nicht die WG eines der Tatverdächtigen durchsucht noch die übrigen WG-Bewohner vernommen haben soll. Im Gegenteil, Journalisten sprachen noch vor der Polizei mit den WG-Bewohnern:
Neue Informationen gelangen erst durch die Veröffentlichung des Haftbefehls im Internet an die Öffentlichkeit. Noch Unbekannte sind an den Haftbefehl gelangt und haben diesen mutmaßlich vollständig und ungeschwärzt ins Internet gestellt, dort verbreitete sich der Haftbefehl in Teilen und ganz, geschwärzt und ungeschwärzt weiter.
Leak des Haftbefehls: Namen, Wohnorte, weitere Details zur Tat
In dem geleakten Dokument, dessen Echtheit laut „Bild“-Zeitung von einem Polizeisprecher bestätigt wurde, werden die Namen des Opfers, der dringend Tatverdächtigen sowie von Zeugen und der Richterin genannt. Zudem wird darin beschrieben, wie oft auf den 35jährigen Daniel H. eingestochen worden war.
Statt Information: weiteres Schweigen und Ermittlungen gegen die Haftbefehl-Leaker
Doch statt nun aktiv selbst (weitere) Informationen zugänglich zu machen, Stellung zu beziehen und wo nötig auch richtig zu stellen, hat die Staatsanwaltschaft Dresden nunmehr die Ermittlungen im Leak übernommen (nachdem die Staatsanwaltschaft Chemnitz, als vielleicht leakende Behörde den sächsischen Generalstaatsanwalt um Bestimmung der zuständigen Behörde ersucht hat). Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt nun gegen die oder den Täter im „Haftbefehl-Leak“. Die Straftaten, die in Betracht kommen, sind zunächst der Verrat von Dienstgeheimnissen sowie die Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen (§§ 353b, 353d StGB).
Mainstream-Medien: Leak ist strafbar, die Ausschreitungen „von Rechts“ berichtenswerter
Linke-Politiker: Leak ist „Fortsetzung der Selbstjustiz“
Besonders auf den letzten Tatbestand, die Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen, berichten nunmehr die Mainstream-Medien, um einer weiteren Verbreitung des geleakten Dokuments entgegenzuwirken. Die Tagesschau etwa postete den Wortlaut des § 353d StGB sogar auf facebook:
Der sächsische Linke-Politiker Klaus Bartl, selbst Rechtsanwalt, nannte Haftbefehl-Leak eine „Fortsetzung der Selbstjustiz“; die Linke-Fraktion im sächsischen Landtag beantragte eine Sondersitzung des Rechtsausschusses.
Gleichwohl stellt sich die Frage, warum die Ermittlungsbehörden weiter schweigen. Die Rechte eines Beschuldigten, darunter auch dessen Allgemeines Persönlichkeitsrecht, sind zu wahren, egal wie dringend tatverdächtig er ist und egal, ob er bereits in Untersuchungshaft sitzt.
Gleichzeitig gilt aber auch, die Öffentlichkeit bei einem derartigen öffentlichen Informationsinteresse nicht durch Schweigen zu verunsichern und so (weitere) Leaks zu provozieren. Dies könnte sich als Bärendienst gegenüber dem Beschuldigten erweisen, der so schnell einer Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit ausgesetzt zu werden droht oder schlimmer, dem echte „Selbstjustiz“ widerfahren könnte.
Haftbefehl-Leak und behördliches Schweigen: ein Bärendienst? Strafmilderung im Falle einer Verurteilung
Es gilt an dieser Stelle aber auch festzuhalten, dass diejenigen, die den Haftbefehl geleakt haben, ihrer oder zumindest der Sache derer, die das Dokument für „Stimmungsmache“ heranzogen, einen Bärendienst erwiesen haben könnten. Ein solcher Leak, der die Rechte des Beschuldigten mehr als nur streift, kann eine Strafmilderung nach sich ziehen, sollte es zu einer Verurteilung kommen.
Der anerkannte Strafverteidiger Dr. Gerhard Strate sagte in einem Gespräch mit dem juristischen Online-Magazin „LTO“, dass die unerlaubte Veröffentlichung eines solchen Dokuments zu einem Vorverurteilungseffekt führen könnte, mit der Folge, dass der 22jährige Iraker, gegen den sich der Haftbefehl richtet, im Falle einer Verurteilung in einem Strafverfahren wegen dieser Veröffentlichung eventuell mit einer Strafmilderung rechnen darf.
Es ist nun Sache der Ermittlungsbehörden ihre Kommunikationsstrategie zu überarbeiten, um so den Rechten des Beschuldigten und dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerecht zu werden. Das Provozieren weiterer Leaks durch Schweigen, dürfte weder im Interesse des Beschuldigten, der Ermittlungsbehörden oder des staatlichen Strafanspruches sein.
Der Prozess gegen Marc Dutroux begann am 1. März 2004 mit der Auswahl der Geschworenen. Es sammelten sich knapp 400.000 Seiten in den Akten des Falles an. Neben Dutroux selbst waren auch seine Frau Michelle Martin sowie seine Komplizen Michel Lelièvre und Michel Nihoul angeklagt. Besonders Martin verwickelte sich während des Prozesses wiederholt in Widersprüche. Von 2001 verstarben während der Ermittlungszeit nach Dutrouxs Verhaftung 27 Zeugen, die im Prozess aussagen wollten. Der Staatsanwalt Hubert Massa beging im Juli 1999 Suizid. Doch konnte kein eindeutiges Motiv geklärt werden. Der erste Untersuchungsrichter war Jean-Marc Connerotte, der kurz nach der Festnahme von Dutroux alle Belgier aufforderte, alles, was sie über einschlägige Verbrechen an Kindern wüssten, mitzuteilen. Als er die beiden befreiten Mädchen Laetitia und Sabine zum Essen einlud, wurde er wegen Befangenheit abgesetzt (was in der Folge als „Spaghetti-Arrest“ bezeichnet wurde).
Was damals nicht aufgedeckt wurde, findet bis heute noch statt und an den Vertuschungsmethoden hat sich auch nichts geändert. Letzte Woche wurde die Investigativjournalistin Jen Moore in einem Hotelzimmer des Country Inn & Suites by Radisson in Washington (DC) tot aufgefunden. Sie arbeitete gerade mit einem 26-jährigen #Pizzagate-Opfer, der von Bill Clinton im Kindesalter vergewaltigt worden sein soll. Moore hatte auch schon das FBI und das DHS (Ministerium für Innere Sicherheit) eingeschaltet.
Obwohl die korrupte Mainstreampresse nicht darüber berichten will, gelangen immer wieder einzelne Puzzlestücke ans Licht. Eines davon ist Anneke Lucas, ein mutiges Missbrauchsopfer, das wie durch ein Wunder überlebte und rund 13 Jahre nach dem Dutroux-Prozess das Schweigen brach. Ihre Peiniger/innen sind Promis aus Politik, Adel und Wirtschaft, die sie damals in Fernsehsendungen wiedererkannte und zum Teil bis heute noch in ihren Ämter sind!
Bereits als junges Mädchen wurde ich in meinem Heimatland Belgien in die Sex-Sklaverei gezwungen:
Meine Mutter verkaufte meinen Körper. Wann immer sie einen Anruf bekam, fuhr sie mich zum Kunden. Der Anführer des Pädophilen-Rings war ein belgischer Kabinettsminister. Die Kunden gehörten zur gehobenen Gesellschaft, zur Elite Belgiens. Ich erkannte sie regelmässig im Fernsehen. Ihre Gesichter waren der Öffentlichkeit bekannt, während ich die dunkle Seite ihres Machthungers kennenlernte – die Seite, von der niemand glauben würde, dass sie existiert. Ich sah VIP’s, Europäische Staatschefs und sogar Mitglieder der königlichen Familie.
Es war um meinen sechsten Geburtstag rum, im Jahr 1969, als ich zum ersten Mal zu einer Orgie mitgenommen wurde. Es war auf einem Schloss. Ich war Teil einer SM Show, angekettet mit einem eisernen Hundehalsband auf einer kleinen Bühne und wurde gezwungen, menschlichen Kot zu essen. Danach liess man mich einfach liegen, wie einen zerbrochenen Gegenstand. Ich fühlte mich so furchtbar erniedrig. Ich wusste, ich musste etwas tun, um meine Seele zu retten, ansonsten – und das war mir damals glasklar bewusst – ansonsten wäre ich dort an Ort und Stelle verwelkt und gestorben.
Also zwang ich mich, aufzustehen und mir die bizarre Menge an Aristokraten, verkleidet als kuriose Hippies, zur Musik taumelnd und in verschiedenen sexuellen Aktionen involviert, anzusehen. Alle waren damit beschäftigt, sich kleine Pillen und fertig gerollte Joints, serviert von nüchternen Kellnern auf Silbertabletts, reinzuziehen. Es war eine absonderliche Szene und ich zitterte am ganzen Leib, doch ich spannte meinen Körper an, wie einen Bogen kurz bevor ein Pfeil abgeschossen wird. Und ich konnte meine Stimme hören, auch wenn sie sich nicht wie meine eigene anhörte, ich konnte hören, wie meine Stimme die Erwachsenen anschrie, dass das alles falsch war und dass ich alle verraten würde und sie alle ins Gefängnis gehen würden.
Groteske, fast ausserirdische Musik durchzog die Atmosphäre und die meisten Erwachsenen waren zu high, um von mir Notiz zu nehmen. Nur ein Mann, in einem dunklen Business Anzug, sah mich an. Er sah erschrocken aus, sah mir für einen kurzen Augenblick in die Augen und schien mit mir zu fühlen. Dann war er verschwunden. Ich habe ihn nie wieder im Pädophilen Netzwerk gesehen, erst viele Jahre später im Fernsehen. Er wurde ein bekannter belgischer Politiker.
Jemand packte mich wortlos und brachte mich in den Keller. Ich war sicher, dass ich sterben würde. Stattdessen zeigte man mir den Körper einer noch sehr jungen Leiche. Von da an schwieg ich.
Unter der Woche ging ich zur Schule. Ich war ein schüchternes Mädchen, mit nur wenig Freunden. Ich erinnere mich noch gut an eine Szene aus der zweiten Klasse. Ich bemerkte, wie sich im Klassenzimmer plötzlich alle zu mir umdrehten und mich anstarrten. Meine Lehrerin hatte mir vorher eine Frage gestellt, doch ich war einfach gedanklich zu abwesend, um irgendetwas mitzukriegen. Ich erinnere mich noch, wie sie sich laut wunderte, ob ich wohl die Antwort wüsste, während ich zusammengekauert und verlegen auf meinem Stuhl sass und das Lachen der Klasse ertrug.
Ich war ein Niemand in der Schule und zu Hause war niemand da, der für mich sorgte. Lediglich im Pädophilen-Ring bekam ich Aufmerksamkeit. Ich war das kleine, perfekte, hübsche Objekt der Lust, das von mächtigen Männern mit hohem Anspruch begehrt wurde. Es war damals das einzige Element in meinem Leben, das ich als positiv bewerten konnte. Und ich hing daran, an diesem einzigen Faden der mich davor bewahrte, in einem Ozean von Scham und Selbsthass zu ertrinken.
Nach vier Jahren im Netzwerk, ich war inzwischen 10, brachte ein neuer Kunde seinen 20-jährigen Sohn mit. Gross gewachsen, blond und mit blauen Augen. Er kam unverfroren auf mich zu. Ich lächelte und er nannte mich eine kleine Schlampe.
Seit der Orgie vor vier Jahren hatte ich nie wieder meine wahren Gefühle ausgedrückt, hatte ich nie wieder etwas gesagt. Doch jetzt war ich rasend vor Wut.
„Und du glaubst wirklich ich bin gerne hier?“ spottete ich.
Was dann folgte, war das intensivste Jahr meines Lebens, in dem ich mehr denn je geliebt, gesehen, verstanden und missbraucht wurde, alles von diesem jungen Mann. Ein Jahr später, als er mit mir fertig war, war ich für das Netzwerk nutzlos geworden und sollte umgebracht werden. Als meine Folter begann, war er dabei, sah zu und lachte.
Zum dritten Mal in meinem Leben füllte mein ganzer Körper sich mit einer fast übernatürlichen Kraft, mit kämpferischem Stolz. Auf meinem Unterarm wurden glühende Zigaretten ausgedrückt. Doch mein Körper schottete sich mit purem Trotz ab. Ich wurde zu dem Gedanke ‚Ich brauche dich nicht‘ und alles was ich sah war die Energie hinter seinen blauen, betrübten Augen und die Liebe, trotz all dem Schmerz den er mir zugefügt hatte.
Ich wurde in einen kleinen Raum gebracht und auf einen Schlachtblock geschnürt. Der Mann, der mich zuvor gequält hatte, war einer der Beschuldigten im berüchtigten Dutroux Fall , von dem man damals in 1996, als alles aufflog, glaubte, es würde den belgischen Pädophilen-Ring sprengen. Doch stattdessen wurde 8 Jahre später nur Marc Dutroux zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
In dieser Nacht, 1974, hätte ich auf dem Schlachtblock sterben sollen. Mein Leben wurde nur in allerletzter Sekunde gerettet.
Während ich weiter gequält wurde, diskutierte der junge Mann mit dem Politiker, der den Pädophilen-Ring leitete. Sie einigten sich auf einen Deal: der junge Mann würde für den Politiker arbeiten und das schändliche Business erweitern, dafür sollte ich leben dürfen. Diese eine Tat kostete den jungen Mann einige Jahre später das Leben. In diesem Milieu ist jede Nuance Menschlichkeit ein Todesurteil.
Doch damals wurde mein Leben erst mal verschont und man schärfte mir ein, für immer zu schweigen. Es hat mich 40 Jahre gekostet, bis ich zum ersten mal darüber sprechen konnte.
1988. Ich war 25 Jahre alt. Ich lief durch Downtown Los Angeles, in der Nähe der Skid Row, als mir ein ein dünner und doch unverkennbarer Geruch von menschlichem Kot in die Nase stieg – und mir schlagartig die grausame Erniedrigung in Erinnerung rief, die ich als Kind durchlebt hatte. Mein allererster Gedanke war: „Wenn das alles wahr ist, bringe ich mich um.“
Die Erfahrung hatte mich zu sehr geprägt und meine Scham war zu gross. Ich war einfach noch nicht so weit und drängte die Erinnerung weit weg in mein Unterbewusstsein. Es würde noch viele weitere Jahre brauchen, viele weitere Stunden Therapie, bis ich endlich so weit war, meine Erinnerungen mit einer Person zu teilen.
Heute teile ich meine Erfahrungen zum ersten Mal mit der Öffentlichkeit, denn ich habe endlich einen Punkt in meinem Heilungsprozess erreicht, an dem ich endlich wieder Kraft habe, ähnlich wie damals in den wenigen Momenten als ich für das Netzwerk arbeitete und mich auflehnte.
Ich bin davon überzeugt, dass die Welt mehr als bereit ist, sich ihrer dunklen Seite zu stellen. Wir müssen, wenn wir als Spezies überleben wollen.
Alle Überlebenden von Inzest, sexuellem Missbrauch und Sexsklaverei besitzen die gleiche Kraft wie ich. Auch wenn ich heute noch unter PTSD (Posttraumatisches Belastungstrauma) leide, und mir auch heute noch schlagartig schlecht wird, wenn ich eine bestimmte groteske, ausserirdische Musik höre, so bin ich mir doch dieser Trigger inzwischen bewusst und sie bestimmen nicht mehr meinen Alltag. Es kostet so viel Kraft, zu überleben, nicht nur die physische Gewalt, sondern auch die psychische Leere nach der Misshandlung – und die Scham, die man tragen muss.
Allein so etwas wie das alltägliche Leben zu meistern, während man versucht, von dem Missbrauch in seiner Kindheit zu heilen, erfordert tausend mal mehr Kraft als die von jemandem, der ohne diese Last versucht, eine Karriere aufzubauen. Und unsere Gesellschaft schätzt die Karriereperson mehr als den Überlebenden.
Staats- und Regierungschefs, machthungrige und korrupte Politiker die Kinder missbrauchen sind selbst Kinder, die niemals erwachsen wurden, getrieben zu Machthunger, um jedwedes Gefühl von Scham und Demütigung der Misshandlung zu entkommen, unbewusst auf der Suche nach Rache, indem der Missbrauch wiederaufbereitet wird. Ihnen fehlt der Mut, zu heilen.
Diejenigen von uns, die sexuellen Missbrauch, Inzest und Sexsklaverei erfahren haben, müssen lernen, unsere Überlebenskraft für unsere eigenen Zwecke zu ernten, so dass unser verletztes Ich heilen kann, und diese Kraft in Wege zu lenken, die uns in eine Zukunft führen, in der ehemalige Opfer dank Liebe, Verständnis und Mitgefühl für alle vergeben können.
Fazit: Wir lassen uns von geisteskranken Psychopathen regieren und wundern uns dann darüber, dass die Welt auf den Abgrund zusteuert. Es ist an der Zeit, dass wir damit anfangen Verantwortung zu übernehmen. Wenn wir uns weiter auf die „Leitmedien“ und die „Volksvertreter“ verlassen, werden wir sang- und klanglos auf einem vergifteten Planeten untergehen …
Michael Douglas dreht durch (US-Thriller Falling Down“)
Der in den letzten Tagen psychisch auffällige Ex-Rad-Star Jan Ullrich (44), flog nach seinem Ausraster auf Mallorca vor wenigen Tagen, nach eigenen Angaben für einen Entzug von Drogen nach Deutschland. Auf seiner Zwischenstation vergnügte sich Ullrich gestern mit einer Prostituierten in einem Frankfurter Hotel. Vollgepumpt mit Drogen und Alkohol eskalierte schließlich die Situation für die Escort-Dame. Der Radfahrer-Star würgte die Frau bis ihr schwarz vor Augen wurde und nahm dabei möglicherweise sogar ihren Tod in Kauf. Die Festnahme erfolgte am Freitagmorgen. Nur durch Glück überlebte die Frau. Er soll die Prostituierte massiv gewürgt haben, so Polizeiangaben. Sie konnte sich nur mit Mühen befreien und flüchtete schreiend aus dem Hotelzimmer um Hilfe zu holen.
Ausreichend Rechte für Täter – Rechte für Opfer sind in einem gewaltaffinen „Rechtsstaat“, dagegen Mangelware
Eine erste Vernehmung von Ullrich war nicht möglich. Ullrich stand unter Drogen -und Alkoholeinfluß. Eine Polizeisprecherin erklärte, dass Ullrich „rechtliches Gehör“ gegeben worden sei und er „von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht“ habe. Für seine Rechte hat es noch ohne Ausnüchterung gelangt. Eine Vernehmung von Ullrich wollte man erst abwarten, bis der „Würger der Villa Kennedy“ (die Hotelsuite in der Ullrich abgestiegen ist) wieder nüchtern ist. Das war nach Polizeiangaben erst Stunden später der Fall.
Der Staatsanwalt wird nach Aussage von Nadja Niesen, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, keine Anklage wegen versuchten Totschlags, oder schwerer Körperverletzung erheben. Vielmehr gibt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft öffentlich Tipps, auf welchem Wege schwere Straftaten wie z.B. Totschlag, ohne Strafvervolgung möglich sind.
Nadja Niesen äußerst sich zur Festnahme von Ex-Radprofi Jan Ullrich in Frankfurt:
Deutsche Richter total irre. Sie drohen im Falle des bereits abgeschobenen Ex- Leibwächter und Terroristen Sami A. der Stadt Bochum ein hohes Zwangsgeld an, sollte der Gefährder, der sich heute zum Glück in Händen tunesischer Sicherheitsbehörden befindet, nicht sofort zurückgeholt werden. Die Richter des Verwaltungsgericht Gelsenkirchen setzen die Stadt Bochum und damit die Arbeitnehmer und Steuerzahler demzufolge mit einer hohen Geldstrafe unter Druck, wenn sie keine Schritte unternehme, um den Tunesier zurück nach Deutschland zu holen.
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist sauer, weil die Stadt „taugliche Schritte“ zur Rückführung von Sami A. unterlassen habe, berichtet die „WAZ“. Bislang hätte man lediglich bei den tunesischen Behörden nachgefragt, wo sich der Terrorist und Tunesier denn aufhielte.
Doch das reicht den politisch motivierten Richtern nicht. Merkels Justizschergen verlangen mit Nachdruck, dass der von Sicherheitsexperten als Gefährder eingestufte Terrorist sein Unwesen in Deutschland ausführen soll und mit Richters Segen, einen möglichen Anschlag aus der islanistischen Szene, mit deutschen Opfern bereichern soll, so muss man das Unterfangen der Gelsenkirchener Kammer interpretieren. Die Behörde habe in den zurückliegenden zehn Tagen „nichts Substanzielles unternommen hat, um eine Rückführung des abgeschobenen Tunesiers in die Bundesrepublik Deutschland zu bewirken“, schimpfen die Richter, so die WAZ.
Sami A. droht Anklage wegen Terrorismus
Bis zum 31. Juli will die Gelsenkirchener Kammer der Ausländerbehörde noch Zeit geben, die gerichtliche Anordnung zu befolgen. Andernfalls werde ein Bussgeld in Höhe von 10.000 Euro fällig. Die Gelsenkirchener Richter sind tatsächlich der Ansicht, dass sich die Ausländerbehörde nicht auf die Unmöglichkeit einer Rückführung berufen könne.
Die tunesische Justiz lacht unterdessen über die Dummheiten deutscher Richter und teilen mit, dass Sami A. eine Anklage wegen Terrorismus in seiner Heimat zu erwarten habe. Selbstverständlich werde A. nicht nach Deutschland abgeschoben.
„Grob rechtswidrig“
Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden wurde sam 13. Juli aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte allerdings am Abend zuvor entschieden, dass dies nicht zulässig sei, bemühte sich aber nicht, die Feststellung der angeblichen Unzulässigkeit der Abschiebung rechtzeitig zu übermitteln. Als der befremdliche Beschluss der Geksenkirchener Juristen doch noch eintraf, saß die Person Samir A. schon im Flugzeug auf dem Weg in gute Hände nach Tunesien.
Die von dem Abschiebetermin angeblich nicht unterrichteten Gelsenkirchener Richter hatten die Aktion als „grob rechtswidrig“ gerügt und verlangen allen Ernstes, dass Terrorist Sami A. nach Deutschland zurückgeholt wird.
Wer in Deutschland dazu in der Lage ist, Richter abzulösen, die mit ihren Beschlüssen die öffentliche Sicherheit Deutschlands bewusst bedrohen, ist nicht bekannt. Übrigens, von Samir A., dem Ex-Leibwächter von Ober-Terroristen bin Laden, gibt es unzählig viele Fotos im Internet zu finden. Von nicht minder gefährlichen Personen wie die Gelsenkirchener Richter aus dem Verwaltungsgericht, leider kein einziges.
Hamburg: Eineinhalb Jahre nach Anzeige der Polizei hat die Staatsanwaltschaft immer noch keine Anklage erhoben.
Foto: fsHH / pixabay.com / (CC0) Symbolfoto
Wie die Bild unter dem Kurztitel „Justiz-Versagen“ berichtet, sind seit der Anzeige gegen den Linke-Politiker Martin Dolzer 551 Tage vergangen, ohne dass das Verfahren aufgenommen worden wäre.
Vor eineinhalb Jahren hatte Polizeipräsident Ralf Meyer den Hamburger Politiker wegen übler Nachrede angezeigt. Eine Entschuldigung wollte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) von Dolzer nicht, sondern eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen falscher Anschuldigung, Verleumdung und Beleidigung.
Polizist hatte in Notwehr Waffe eingesetzt
Ein Polizist war am 1. Februar 2017 von einem 33-jährigen aus Ghana stammenden Mann mit einem Messer angegriffen worden und hatte zur Abwehr des Angriffes zunächst von seinem Pfefferspray, später von seiner Schusswaffe Gebrauch gemacht. Der Angreifer wurde dabei verletzt und in ein Krankenhaus gebracht.
Der Bürgerschaftsabgeordnete Martin Dolzer von der Linksfraktion äußerte gegenüber der taz Zweifel an der Darstellung der Polizei und sprach von „lebensgefährlichem Fehlverhalten der Polizei“ und von „einem rassistisch motivierten Hinrichtungsversuch“.
Linksfraktion ortet „Rassismus“ und „Polizeiwillkür“
Die Rassismus- und Polizeiwillkür-Vorwürfe der Linksfraktion an die Hamburger Polizei haben Tradition. Aber mit diesen Unterstellungen ging der Linke zu weit: Die Polizeigewerkschaft wehrte sich. Joachim Lenders, Landesvorsitzender der DPolG Hamburg, sagte damals:
Die Anschuldigungen und Vorwürfe des Bürgerschaftsabgeordneten Martin Dolzer sind nicht einfach nur Fake News. Einem meiner Kollegen wird von Herrn Dolzer ein rassistisch motivierter Mordversuch unterstellt und die Polizei Hamburg wird in die Nähe einer Ku-Klux-Klan ähnlichen Organisation gerückt – das ist widerwärtig und Linkspopulismus auf dem Rücken meiner Kolleginnen und Kollegen. Was muss in unserem Kollegen und seinen Angehörigen vorgehen, wenn sie diese abscheulichen Beschuldigungen lesen müssen. Ich fordere die Staatsanwaltschaft Hamburg auf, Herrn Dolzer vorzuladen.
551 Tage später: Justiz narrt Polizei
Doch dazu ist es bis heute nicht gekommen. Erst verzögerte die Dienststelle „Interne Ermittlungen“ in der Innenbehörde die Aktenweitergabe. Dann ließ sich die Staatsanwaltschaft Zeit. Bis heute hat sie nicht entschieden, ob sie Dolzer anklagt. Und: Der zuständige Staatsanwalt hat sich vorerst verabschiedet – in Elternzeit.
„Etwas unglücklich gelaufen“, heißt es nun von Seiten der Justiz. Doch nach eineinhalb Jahren drängt sich vielmehr der Verdacht auf, dass die links ideologisierten Richter hier absichtlich untätig blieben und Verfahrensverschleppung betrieben. Dass selbst die Exekutive nun in die ideologische Mühle gerät, ist allerdings neu.
Mit dem Begriff „Scheinland“ möchte ich ausdrucken, daß in Deutschland zwar immer der Schein gewahrt wird, aber unter diesem hauchdünnen Lack stets die totale Korruption zum Vorschein kommt.
Zum Beispiel ist Deutschland eine „Republik“.
Republik leitet sich vom lateinischen „res publica“, also „öffentliche Sache“, ab.
Und wie passt es zum Begriff Republik, wenn Verhandlungen immer nur hinter verschlossenen Türen stattfinden?
Wenn im Bundestag geheim abgestimmt wird?
Wenn sich Trump und Merkel unterhalten, aber wir nicht erfahren, worüber die beiden geredet haben?
Wenn manche NSU-Akten 120 Jahre lang (bis zum Jahr 2137) gesperrt sind?
Wie kann ein Volk die Arbeit der Regierenden beurteilen, wenn diese alles im Geheimen machen?
.
Ein anderes Beispiel ist die Gewaltenteilung; also Legislative, Exekutive und Justiz als jeweils eigenständige Säule im Staat, die unabhängig agieren kann.
Ist in Deutschland natürlich komplett ausgehebelt:
Natürlich ist die Kanzlerin als Vorgesetzte des Innenministers auch die Vorgesetzte der Polizei und der Geheimdienste.
Natürlich ist die Kanzlerin als Vorgesetzte des Justizministers auch die Vorgesetzte der Staatsanwaltschaft, und die Staatsanwaltschaft ist „weisungsgebunden“.
„Weisungsgebunden“ bedeutet in Deutschland, daß die Vorgesetzten der Staatsanwaltschaft mündliche Anordnungen geben können, wo ermittelt werden darf und wo nicht.
Aus dieser Konstellation lässt sich zwanglos ableiten, daß die Staatsanwaltschaft in Deutschland NIEMALS gegen die Regierung ermitteln wird, denn dazu müsste die Regierung die Staatsanwaltschaft ja beauftragen.
Andererseits folgt daraus, daß ein extrem kriminelles Regime, wie das der christlich-faschistischen CDU/CSU, mit aller Gewalt an der Macht kleben wird.
Denn nur die Macht gibt den Verbrechern die Sicherheit, nicht von der Justiz belangt werden zu können.
Sollte die CDU/CSU mal in die Opposition geraten und andere Parteien den Justizminister stellen, dann bedeutet das für die Christen höchste Alarmstufe!
Aus diesem Grund versuchen sie auch, politische Neulinge möglichst schnell zu korrumpieren, denn nur ein erpressbarer Politiker gibt den faschistischen Parteien die Sicherheit, daß sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden können.
.
Ihr seht also am Beispiel dieser beiden Begriffe „Republik“ und „Gewaltenteilung“, daß beides nur auf dem Papier, also zum Schein, existiert und de fakto ganz andere Verhältnisse herrschen.
Dasselbe könnte man auch für die Begriffe „Demokratie“ und „Rechtsstaat“ durchexerzieren, die ebenfalls in der Realität ad absurdum geführt sind.
Heute stieß ich auf einen anderen Begriff, den vielleicht der eine oder andere schon einmal gehört hat, nämlich die „Remonstrationspflicht“.
Ich Dummkopf bin davon ausgegangen, daß es sich dabei um die Pflicht eines Beamten handelt, einen gesetzeswidrigen Befehl nicht ausführen zu dürfen.
Sprich:
Wenn der Vorgesetzte eines Polizisten ihm befiehlt, auf unbewaffnete, friedliche Frauen und Kinder zu schießen, dann habe der Polizist die Pflicht, diesen Befehl nicht zu befolgen.
.
Tja, schön wärs…
Ich zitiere euch hier den konkreten Abschnitt aus dem Rechtslexikon:
Die Remonstrationspflicht (§§ 56 BBG, 38 BRRG) ist die Pflicht des Beamten, bei Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung unverzüglich seinen Vorgesetzten und evtl. dessen Vorgesetzten hierauf aufmerksam zu machen.
Sie ist eine Dienstpflicht (Beratungspflicht).
Ihre Erfüllung befreit ihn trotz Ausführung der Anordnung, zu der er auf Grund der Gehorsamspflicht grundsätzlich verpflichtet ist, von disziplinarrechtlicher und haftungsrechtlicher Verantwortung.
.
Man muss diese drei Sätze mehrmals lesen, sich anhand konkreter Beispiele klarmachen/durchdenken und erst dann hat man es wirklich verstanden.
Was steht also da?
Da steht, daß ein Beamter bei Bedenken, ob eine dienstliche Anordnung rechtmäßig ist, unverzüglich seinen Vorgesetzten und evtl. dessen Vorgesetzten darauf aufmerksam zu machen hat.
OK, bis hierhin kann man noch folgen.
Aber nun geht es weiter:
Ihre Erfüllung befreit ihn trotz Ausführung der Anordnung, zu der er auf Grund der Gehorsamspflicht grundsätzlich verpflichtet ist, von disziplinarrechtlicher und haftungsrechtlicher Verantwortung.
.
Ich hoffe, ihr habt den Knackpunkt verstanden; ich habe ihn ja fett genug markiert.
Er hat eine grundsätzliche Gehorsamspflicht, und die wird auch dann eingefordert, wenn die Anordnung an sich rechtswidrig ist!
Daß er von seiner Remonstrationspflicht Gebrauch gemacht hat, befreit ihn also nur von disziplinarrechtlicher und hafungsrechtlicher Verantwortung,
aber es entbindet ihn nicht davon, den Befehl trotz Rechtswidrigkeit auszuführen!
.
Starkes Stück, oder?
Und jetzt versteht ihr auch, warum in Deutschland (fast) alle Polizisten und sonstige Beamte solche Arschgeigen sind!
Weil ihnen nichts passieren kann.
Sie haben eine grundsätzliche Gehorsamspflicht, die auch bei rechtswidrigen Anordnungen besteht.
Sie müssen lediglich ihrem Vorgesetzten sagen: „Du, Chef, ich glaube, das ist nicht in Ordnung…“
und schon sind sie aus dem Schneider.
Wenn der Chef sagt: „Egal, mach einfach!“, dann müssen sie diesen Befehl durchführen, rechtswidrig hin oder her.
.
Bezogen auf das obige Beispiel:
Wenn der Chef einem Polizisten sagt, er solle auf unbewaffnete Frauen und Kinder schießen, dann muss Polizist im Rahmen seiner Remonstrationspflicht lediglich sagen: „Ich habe Bedenken, ob das rechtmäßig ist.“
Anschließend kann der Polizist wegen der übergeordneten Gehorsamspflicht so viele unschuldige und unbewaffnete Zivilisten abknallen, wie er lustig ist; er ist von jeglicher Haftung und Strafe ausgeschlossen.
Tolles System, oder?
Wie geschaffen für gewissenlose Untermenschen, die gerne ihre Gewaltphantasien ausleben wollen und lediglich einen Vorgesetzten brauchen, der ihnen die entsprechenden Anordnungen gibt.
.
Mit diesem Wissen im Hinterkopf zitiere ich noch einmal einen Spiegel-Artikel betreffend die „Flüchtlingskrise“:
Als über Monate die Grenzen offen standen, ohne dass jemand im Kanzleramt Anstalten machte, einmal nachzufragen, wer da eigentlich ins Land komme, begannen sich die Männer Sorgen zu machen, die für die Sicherheit unseres Landes zuständig sind. Nacheinander wurden sie in Berlin vorstellig, um auf eine Kontrolle der Grenzen zu dringen: der Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen, der Chef der Bundespolizei, Dieter Romann, und auch der Chef des BND, Gerhard Schindler.
Im Kanzleramt hörte man sich ihre Sorgen an, aber man hatte immer neue Gründe, warum eine Abriegelung nicht möglich sei. Die Lage in Griechenland. Technisch nicht machbar.
Zum Schluss hieß es, wenn Deutschland seine Grenze dichtmache, hätte das einen Krieg auf dem Balkan zur Folge.
Wer einen der drei obersten Sicherheitsexperten in diesen Wintertagen traf, konnte ihre Verzweiflung mit Händen greifen.
Über Romann heißt es, dass er sich die Weisung, untätig zu bleiben, schriftlich geben ließ, damit ihn niemand später wegen Pflichtverletzung würde belangen können. […]
.
Erst jetzt, mit dem Wissen über den genauen Inhalt der „Remonstrationspflicht“, wird das Verhalten von z.B. Dieter Romann verständlich.
Romann sagte: „Ich will das schriftlich, daß ich untätig bleiben soll!“
Merkel hat ihm den Gefallen getan.
Und damit waren alle glücklich:
Merkel, weil ihre drei Affen trotz offensichtlicher Illegalität still hielten.
Und die drei Affen, weil sie nach geltendem Recht aus dem Schneider waren: sie hatten ihrer Remonstrationspflicht genüge getan und können darum weder disziplinarrechtlich noch haftungsrechtlich verantwortlich gemacht werden.
.
Was für eine Bananenrepublik….
Wir dürfen also nicht glauben, daß Beamte in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden seien.
Nein, sind sie nicht; sie haben stattdessen eine Gehorsamspflicht und müssen ihre Vorgesetzten bei illegalen Anordnungen lediglich auf die Gesetzeslage hinweisen.
Hält der Vorgesetzte an der Weisung fest, müssen deutsche Beamte diese trotz Unrechtmäßigkeit ausführen!
Und warum sollten sie es nicht tun, sie sind ja durch den Hinweis formal aus dem Schneider und „tragen von nun an keine Verantwortung mehr“….
.
(Pfeift auf Recht und Gesetz, wenn ein Vorgesetzter ihm das sagt. Grundsätzliche Gehorsamspflicht. Und so jemandem sollen wir vertrauen?)
.
LG, killerbee
.
PS
Vor diesem Hintergrund versteht man auch, wieso beim NSU so viele Polizisten, Gerichtsmediziner, Juristen, etc. problemlos gegen geltendes Recht verstoßen haben; z.B. indem sie Beweise platzierten oder vor Gericht gelogen haben.
Sie brauchten ja lediglich eine Weisung des Vorgesetzten, z.B. vor Gericht dieses oder jenes auszusagen und schon sind sie juristisch aus dem Schneider, weil sie ihrer „Gehorsamspflicht“ genüge tun mussten.
Der größte Trick des Teufels, der ein ganzes Volk ins Verderben stürzen kann, besteht darin, den Menschen einzureden, er würde ihnen „die Verantwortung“ abnehmen können.
Aber andererseits ist es ja gerade das Kennzeichen eines Menschen, auf sein Gewissen zu hören und dem Teufel zu sagen: „Nein, das mache ich nicht und du kannst mir meine Verantwortung gar nicht abnehmen“.
Die größte Überraschung erleben Deutsche, wenn ihre Seelen für alle Zeiten in der Hölle brennen müssen.
Je tiefer man in die Hölle kommt, desto öfter hört man einen Satz:
„Ich habe doch nur Befehle befolgt!“
Und die Dämonen, die sie foltern, lachen die Deutschen aus und sagen ihnen:
Bundesweite Razzien gegen „Hass-Posting“: Spinnt Ihr eigentlich komplett?
Symbolfoto: Durch boyphare/Shutterstock
Merkels Willkommenspolitik fliegt uns jeden Tag mehr um die Ohren. Keine deutsche Stadt mehr, in der sich Frauen nachts noch allein auf die Straße trauen. Ganze Viertel sind fest in arabischer Clanhand und verkommen zu großräumigen Drogenumschlagsplätzen, während islamische Gift-„Bereicherer“ biologische Kampfstoffe mitten uns zusammenmischen. Mia, Maria, Susanna oder Iulia sind Merkels „prominenteste“ Opfer. Jeden Tag fluten Illegale nach wie vor über unsere Grenzen. Und trotz dieses für jeden immer sichtbar werdenden Zerfalls von Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit gibt es ganz offensichtlich nichts wichtigeres zu tun, als bundesweit Razzien zu veranstalten um „Hassposting-Täter“ dingfest zu machen. Spinnt Ihr eigentlich komplett?
Seit den frühen Morgenstunden sind sie bundesweit unterwegs. In zehn Bundesländer haben sie Wohnungen von Verdächtigen gestürmt, Beschuldigte vernommen und Computer und sonstiges Beweismaterial mitgenommen. Der Grund für dieses Großaufgebot an staatlicher Macht: Internet-Hetzer dingfestmachen!
Der „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings” stand unter dem Motto „Verfolgen statt nur Löschen“ und wurde zum dritten Mal vom Bundeskriminalamt (BKA) koordiniert und durchgeführt. Es beteiligten sich 20 Polizeidienststellen in Berlin, Bayern, Brandenburg, Hessen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen, wie das BKA mitteilte.
„Verfolgen statt Löschen“ (Bild: Screenshot)
Insgesamt 29 Beschuldigten wird vorgeworfen, im Internet strafbare Hasskommentare – und hierbei nennen „Qualitätsmedien“ wie B.Z. als Beispiel antisemitische oder fremdenfeindlichen Volksverhetzungen, damit auch für den Letzten klar ist, in welche Richtung das staatliche Schwert geführt wird. Mit dem mittlerweile dritten „Aktionstag gegen Hasspostings“ wollen die Ermittler laut der B.Z zudem unterstreichen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Das Bundeskriminalamt ruft zudem dazu auf, den Denunzianten zu geben und „Hetze und Hass im Internet“ bei der Polizei anzuzeigen.
Breite Zustimmung aus der Bevölkerung klingt jedoch – bei Betrachtung der Kommentare auf dem BKA-Twitteraccount – anders aus.
„2.270 sogenannte „Hasspostings“? Diese absurd lächerlich niedrige Zahl soll die massiven Eingriffe von @HeikoMaas in seiner Rolle als Justizminister in die Bürgerrechte auf dem Weg in einen Überwachungsstaat nach chinesischem Modell rechtfertigen? #NetzDG#Zensurgesetz 1/2″
„Können sie mir bitte den Paragraphen nennen nachdem ein Hassposting strafbar ist? Beleidigung, Volksverhetzung usw. finde ich. Aber wo ist das Hassposting als Straftatbestand definiert?“
„Gerade im Strafrecht sollte man schon konkret bleiben. „Hassposting“ an sich ist kein Straftatbestand. Dafür gibt es Straftatbestände wie Beleidigung und Volksverhetzung.“
„Ich hätte gerne mal ein konkretes Beispiel für ein sogenanntes ‚Hassposting‘. Ich kann mir darunter nix vorstellen.“
„Muss jetzt noch Werbung gemacht werden, damit die an die Privatwirtschaft #Bertelsmann–#Arvato ausgelagerte, tendenziöse Zensurstelle und die faktisch aufgehobene Gewaltenteilung eine Rechtfertigung durch steigende Fallzahlen erhalten?“
„74 Prozent rechts, alles klar. Lüge und nochmals Lüge.“
„Naja, wenn asylkritische Kommentare schon als #Hass gelten, klingt das einleuchtend.“
„Dieser Aufruf zum Denunzieren, man merkt Merkel, Maas & Co, ein gut aufgebautes loyales Netzwerk in den Führungsetagen der Ämter.“
„Und auch hier wieder das verfälschen von Statistiken durch den guten toitschen Beamten….alles beim Alten, nicht Wahrheit zählt sondern die politische Vorgabe, und schwupp passt die Statistik, welch ein Glück….bah“
wie Sie vielleicht bemerkt haben, wird in den kommenden Monaten einiges los sein. Immer mehr Menschen engagieren sich für die Gerechtigkeit und vor allem für die „Freilassung“ der politisch Gefangenen in der BRD. An dieser Stelle möchte ich Ihnen eine Übersicht an Orten und Veranstaltungen schicken, an denen Sie sich aktiv beteiligen können.
Gerichtstermine zum Prozess gegen Alfred Schaefer, Ursula Haverbeck, Gerhard Ittner und Monika Schaefer:
Zu diesen Terminen dürfen Sie gerne kommen und beim Verfahren zusehen. Dabei können Sie sich einmal anhören, was den Angeklagten, die alle keine „Mörder, Vergewaltiger und Diebe“, sondern „Gesinnungsverbrecher“ sind genau vorgeworfen wird und was diese, zu ihrer Verteidigung, zu sagen haben. Sollten Sie keinen Platz im Gerichtssaal bekommen, ist Ihr Erscheinen trotzdem von großer Bedeutung. Ich bin sicher, Sie werden die Möglichkeit haben nach dem Verfahren persönlich mit, zumindest Alfred, zu sprechen, der derzeit als einziger „nicht“ inhaftiert ist. Ebenso mit den größten Aktivisten unserer Zeit! Und obendrein ist dies eine gute Gelegenheit öffentlich zu demonstrieren, was Sie persönlich von dieser „Gesinnungsdiktatur“ halten!
Bundesweite dezentrale Aktionswoche für Ursula Haverbeck vom 16. – 24.06.18:
Jede einzelne Aktion, welche das Schicksal von Ursula Haverbeck in den Mittelpunkt rückt, hat seine Berechtigung und ist zu begrüßen. Um jedoch eine größere, mediale Reichweite zu erzielen und die Botschaften auch in die eigenen Reihen weiterhin transportieren zu können, wird vom 16. bis 24. Juni 2018 eine bundesweite, dezentrale Aktionswoche stattfinden. Organisiert in eurer Region Infotische und Mahnwachen, verteilt Aufkleber, Flugblätter oder Plakate, versammelt euch zu Kundgebungen oder seid in irgendeiner anderen Form kreativ. Tragt dazu bei, dass jeder erfährt, welches Unrecht die 89-jährige Dissidentin erleidet.
Weitere Informationen zu der Aktionswoche werden zeitnah erfolgen, ebenfalls wird Kampagnenmaterial bereitgestellt, ihr könnt aber selbstverständlich auch in eurer Region eigenes Material mit individuellen Kontaktadressen usw. erstellen. Nutzt den Monat Vorlaufszeit aber schon jetzt, um eure Beteiligung zu planen!
Großdemonstration für die Freilassung „aller in Deutschland und dem deutschsprachigen Raum“ wegen Meinungsäußerungen inhaftierten Gefangenen, in Nürnberg:
„Nomen est Omen“!
Die Aktion (Termin: 30.06.18) wird zwar in Nürnberg veranstaltet, da dies die Heimatstadt und derzeit „Haftstadt“ des „Gesinnungsverbrechers“ Gerd Ittners ist, doch Sie alle wissen, dass Nürnberg darüber hinaus kein unbedeutendes geschichtliches Potential in sich trägt. Dort wurde einst Politik gemacht und der größte und „beispielloseste“ Kriegsprozess aller Zeiten veranstaltet.
„Die Nürnberger Prozesse“
Großadmiral Karl Dönitz und die NSDAP-Führer werden verhaftet und wegen angeblicher Kriegsverbrechen vor Gericht gestellt. Es ist ein Ereignis, beispiellos in der Geschichte. Zum ersten Mal überhaupt werden Mitglieder einer besiegten Regierung vor Gericht um ihr Leben stehen. Im Gerichtssaal wird es vier Richter geben, einen aus Amerika, einen aus England, einen aus Frankreich und einen aus der Sowjetunion! Die Kriegsverbrechen Stalins werden vertuscht und werden erst ein halbes Jahrhundert später ans Licht kommen, als die Sowjetunion zusammen bricht!
Roosevelts und Churchills vorsätzliche Bombardierung von Zivilisten in Dresden, Hamburg und Berlin werden nie als Kriegsverbrechen anerkannt!
Die Alliierten werden „das Hängen“ als Hinrichtungsmethode wählen. Eine Praxis, die normalerweise für gewöhnliche Verbrecher und Mörder vorgesehen ist, nicht aber für ein Militärtribunal! Wann immer die Gefangenen in ihren Zellen sind, befinden sie sich unter ständiger Beobachtung – jede einzelne Minute! Wie erwartet werden die meisten Urteile Schuldsprüche sein und die führenden Nationalsozialisten erhalten entweder die Todesstrafe oder lange Haftstrafen!
Die ethnische Säuberung von Nationalsozialisten wird nun mit einer Hexenjagd auf deutsche Militärführer, politische Beamte, Industrielle und Finanziere beginnen. Viele der Erhängungen gehen schrecklich schief, manchmal mit Todeskämpfen zwischen 20 und 30 Minuten, so dass die britische Armee die Dienste Großbritanniens „Tophenker“ , Albert Pierrepoint, anfordern wird!“
An diesem Ort und in diesem Gerichtssaal, der nicht weit vom Veranstaltungsort entfernt sein wird, wurde die komplette deutsche Reichsregierung sozusagen „eliminiert“ und zum größten Teil zu Todesstrafen verurteilt. Anschließend wurde Deutschland in „vier Besatzungszonen“ geteilt und was seither passierte, das wissen Sie selbst!
Den genauen Treff- und Zeitpunkt werde ich Ihnen, auf dieser Seite verlinken. Geplant sind einige bekannte Redner, Musiker und Aktivisten. Wenn Sie möchten, können Sie sich jedoch auch gerne selbst anmelden, um eine Rede zu halten oder Musik zu machen. Ansonsten kommen Sie einfach als Besucher und unterstützen Sie die Gefangenen (so wie uns alle) auf diese Art und Weise!
Anfragen hierzu an angela-schaller@gmx.de
Bezeichnenderweise wird diese Veranstaltung hauptsächlich durch „Frauen“ ins Leben gerufen, was mich persönlich besonders freut. Deshalb auch eine Bitte an meine „Landsfrauen“: Kommt zahlreich. Ich denke nicht, dass die „germanischen Frauen“ ihre Männer im Krieg oder im Kerker alleine gelassen und „nichts“ getan hätten. Die Germanin war eine stolze, tapfere und liebevolle Frau! Wie ich in einem anderen Text bereits schrieb, war sie Kräuterfrau, Heilerin und Seherin und aufgrund dieser Stärken wurde in ihr, von den Männern, auch eine Art „Göttin“ gesehen. Es wird Zeit, dass wir uns diesen Respekt wieder zurück verdienen und beweisen, dass wir „immer noch“ Germaninnen sind! Selbstverständlich sind auch „die Männer“ dazu ausgerufen, sich das übergestülpte und indoktrinierte „Mitläufer-Kostüm“ auszuziehen und wieder Ihrem germanischen Blut zu folgen. Erinnern Sie sich wieder daran, was für mutige und ehrbare Kämpfer Sie einst waren!
Jahrhunderte der Inquisition, Hexenverbrennung, Unterwanderung, Gehirnwäsche, Folter, Mord und Demütigung konnten dem germanischen Volk nicht „die Seele“ austreiben! Sie wurde immer nur für einen verhältnismäßig „kurzen“ Zeitraum verschüttet. Denn die germanische Seele ist unsterblich! Lassen Sie uns diese wieder aufleben und endgültig „eine bessere Geschichte“ schreiben!
Deutsche Bürger sind offiziell Menschen zweiter Klasse im eigenen Land und vor dem Gesetz sind eben nicht alle gleich, da einige gleicher sind. Peter Boehringer spricht Klartext zum (mal wieder) abgelehnten Antrag. Dabei spricht §130 StGB noch nicht mal von einer Minderheit. Und selbst wenn: In teilen Hamburgs, Bremens, Berlins, Frankfurts, etc. ist das doch bereits der Fall…
Der Maulkorbparagraph 130 StGB Volksverhetzung
Linksfaschisten in Dresden (Brühlsche Terrasse) am 13. Februar 2005. Volksverhetzung gegen Deutsche wird bislang nicht strafrechtlich verfolgt.
Der Begriff Volksverhetzung bezeichnet in der Bundesrepublik Deutschland eine Straftat. Richtiger hieße es jedoch Bevölkerungs-Verhetzung, da Hetze gegen das Deutsche Volk durchaus erlaubt und sogar erwünscht ist. Das Gegenstück in der sogenannten „DDR“ hieß Staatsfeindliche Hetze. Repressive Regime benötigen derlei Willkürparagraphen, um Gegner und Kritiker kriminalisieren zu können und gegebenenfalls mundtot zu machen.
Eine Gegenbewegung zu dieser Zensurverschärfung stellt der Beschluß der 102. Tagung des UN-Menschenrechts-Komitees dar, welche vom 11. bis 29. Juli 2011 in Genf stattfand. Das Komitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention – also auch die BRD, Frankreich, Österreich und die Schweiz – folgenden verbindlichen Beschluß[1]:
„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Absatz 49, CCPR/C/GC/34)
Völkerrechtswidrig ! Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechtskommitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu zu schützendes Rechtsgut der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe! Das Kommitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluß:
„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
Das Kommitee bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten des Holocaust, denn es verweist eindeutig mit der Fußnote 166 extra auf das französische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): „Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.“
BRD
In der BRD wird Volksverhetzung gebilligt, geleugnet oder verharmlost, solange sich diese ausschließlich gegen Deutsche richtet. (Dachaufschrift in Berlin-Friedrichshain)
Das Reichsstrafgesetzbuch des Deutschen Reiches stellte im § 130 ursprünglich die „Anreizung zum Klassenkampf“ unter Strafe. Diese Vorschrift wurde durch die BRD im Jahre 1960 unter dem Namen „Volksverhetzung“ neu aufgelegt und dann 1994 so sehr erweitert, daß sein Verhältnis zum Ultima Ratio-Prinzip und zum Bestimmtheitsgrundsatz nach Artikel 103 Absatz 2 des Grundgesetzes problematisch wurde.
In der BRD werden Billigung von Völkermord und somit Volksverhetzung, sofern sich diese gegen Deutsche wendet, jedoch im Sinne der gegenwärtigen politischen Korrektheit toleriert, bisweilen sogar bewußt gefördert. Besonders umstritten ist in diesem Zusammenhang der Ende 1994 eingeführte Absatz 3, nach dem mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer eine begangene Handlung (Zeitraum 1933 bis 1945) der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) bezeichneten Art (Völkermord) öffentlich oder in einer Versammlung und in einer Art, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, billigt, bestreitet oder verharmlost. Konkret bezieht sich dieser Absatz auf die „Holocaust-Leugnung“ (auch fälschlich Auschwitzlüge genannt).
Beweisanträge von Verteidigern, wie z.B. Sylvia Stolz im Holocaust-Prozeß gegen Ernst Zündel, werden massiv unter Androhung von Strafen oder durch sofortige Verurteilung zu Geld- oder Gefängnisstrafe verhindert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Leugnung als inhaltlich falsche Tatsachenbehauptung nicht als vom Recht auf Meinungsfreiheit geschützt angesehen. Das Gesetz wurde erlassen, um einer – ebenfalls möglichen – anderen Verfassungsinterpretation vorzubeugen.
Kritiker des Absatzes 3 werfen ein, daß hiermit die Äußerung einer bestimmten Meinung unter Strafe gestellt werde, die sich nur schwer als „direkter Aufruf zur Gewalt“ interpretieren lasse. Zum anderen sei der erwähnte Absatz auch rechtsdogmatisch kein „allgemeines Gesetz“ im Sinne von Art. 5 Abs. 2 GG, sondern ein speziell auf einen Einzelfall bezogenes und somit unwirksam bei der Einschränkung eines Grundrechtes.
Die Wandlungen des § 130
„Aufreizung zum Klassenkampf“
Ursprünglich untersagte der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches die „Aufreizung zum Klassenkampf“ und lief damit weitgehend leer – bis zum sogenannten Nieland-Fall. Der Hamburger Holzhändler Friedrich Nieland hatte eine antijüdische Broschüre verfaßt und sie an Minister und Parlamentarier des Bundes und der Länder verschickt. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen ihn und den Drucker ein Verfahren wegen Verbreitung staatsgefährdender Schriften und öffentlicher Beleidigung der Juden in der BRD ein, doch die Große Strafkammer des Hamburger Landgerichts lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Das geriet zum Skandal. Daraufhin widmete der Gesetzgeber 1960 mit dem 6. Strafrechtsänderungsgesetz die Vorschrift um zur Verfolgung von „Volksverhetzung“. „Wer zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen sie aufstachelt oder sie beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“, wurde fortan mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. Diese Rechtslage hielt 34 Jahre – bis zum Prozeß gegen den damaligen NPD-Vorsitzenden Günter Deckert. In einem Anklagepunkt war der Angeklagte für eine „einfache“ Holocaust-Bezweiflung nur wegen Beleidigung in Tateinheit mit der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, nicht aber wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Daraufhin ordnete der Gesetzgeber 1994 im Zuge des Verbrechensbekämpfungsgesetzes auch die einfache Holocaust-Bezweiflung dem Volksverhetzungs-Paragraphen mit einer deutlich erhöhten Strafandrohung zu.[2]
2005 erneut auf der Tagesordnung
Im Jahre 2005 stand der Volksverhetzungs-Paragraph erneut auf der Tagesordnung. Diesmal ging es weniger darum, ein strafwürdiges und bislang straffreies Verhalten unter Strafe zu stellen, als darum, für die Anordnung von Versammlungsverboten den Behörden gegenüber den lästigen Haarspaltereien der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte eine robustere Rechtsgrundlage zu geben. Anlaß waren der 60. Jahrestag des Kriegsendes und die Furcht vor Demonstrationen rechtsradikaler Kräfte, insbesondere vor einer für den 8. Mai angemeldeten Demonstration vor dem Brandenburger Tor und den Demonstrationen am Grab des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß in Wunsiedel. Mit dem Gesetz zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches vom 24. März 2005 wurde so ein weiterer Absatz in den Volksverhetzungsparagraphen eingeführt, der auch die öffentliche Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der nationalsozialistischen Herrschaft unter Strafe stellte. Nach Ansicht des Richters am Bundesgerichtshof Thomas Fischer, verantwortlicher Autor eines Standard-Kommentars zum Strafgesetzbuch (Tröndle/Fischer), greift der Tatbestand auf allgemeine politische Wertungen und Evidenzgesichtspunkte zurück und entfernt sich weit von der gebotenen tatbestandsmäßigen Bestimmtheit. Wenn man ihn auf den dem Bestimmtheitsgebot genügenden Kern reduziere, blieben gerade die ad-hoc- Anlässe, auf welche die Gesetzesänderung abzielte, außen vor. In der Praxis würden die vielfach verschraubten, auch bei gutem Willen kaum noch verständlichen Varianten des Paragraphen 130 kaum ernst genommen und nach Maßgabe normativer Evidenz- Betrachtungen „vereinfacht“.[2]
Die Grenze ist kaum auszumachen
Klar ist soviel, daß eine Äußerung nicht nur dann strafbar ist, wenn sie sich auf die nationalsozialistische Herrschaft insgesamt bezieht und sie irgendwie positiv bewertet, sondern unter Umständen auch dann, wenn sie einen einzelner Verantwortungsträger oder eine Symbolfigur in besonderer Weise würdigt. Es steht keineswegs fest, welche Repräsentanten Deutschlands aus der Zeit von 1933 bis 1945 man wie straffrei öffentlich loben darf und welche nicht. Bewundernde Aussagen etwa über Wehrmacht, Waffen-SS, Reichsarbeitsdienst, den Autobahnbau oder über Verantwortliche aus Wirtschaft, Kultur, Rechts- und Gesundheitswesen sollen nach Auffassung Fischers hinzunehmen und auch dann straffrei sein, wenn sie für die Bundesrepublik peinlich sind. Wo aber genau die Grenze liegt und Billigung der gesamten Herrschaft beginnt, ist jedenfalls für Nichtjuristen kaum auszumachen. Immerhin 2.957 Personen haben sich nach dem Verfassungsschutzbericht des Bundes im Jahr 2005 in dieser Grauzone verfangen und wurden wegen Volksverhetzung verurteilt. Nach der Statistik des Bundeskriminalamtes gab es im Jahr 2005 2.812 Verdachtsfälle. Für den Adressaten des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuches ist es zweifellos am sichersten, den Themenkreis überhaupt zu meiden und andere als pauschal verdammende Meinungen für sich zu behalten.[2]
Volksverhetzungs-Paragraph soll ausgeweitet werden
Die Bundesregierung plant den Geltungsbereich des Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs (Volksverhetzung) auszuweiten. Bisher machte sich nur derjenige strafbar, der „zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert“. Künftig sollen aber nicht nur Gruppen unter dem besonderen Schutz des Gesetzes stehen, sondern bereits einzelne Angehörige.
Was zuvor als Beleidigung oder Bedrohung gewertet wurde, könnte dann als „Volksverhetzung“ mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden, wenn der Angriff sich nicht nur auf die Person des betroffenen erstreckt, sondern auch seine rassische, nationale, ethnische Herkunft oder seine Zugehörigkeit zu einem anderen abgrenzbaren Teil der Bevölkerung einbezieht.
Kritik
Nach dem Grundgesetz Artikel 19 Ziffer 1 muß in jedem Gesetz, welches ein durch das Grundgesetz gewährtes Grundrecht verletzt, ein Hinweis auf den verletzten Artikel im Grundgesetz enthalten sein (Zitiergebot). In §130 ist kein Hinweis enthalten, der auf das verletzte Grundgesetz Artikel 5 (Meinungsfreiheit) hinweist. Daher handelt es sich bei dem §130 um ein ungesetzliches Gesetz und jede Anwendung entspricht Rechtsbeugung.
Art. 19 Grundgesetz:
(1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten. Außerdem muß das Gesetz das Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen.
Bezweifeln des sogenannten „Holocaust“ ist zu schützendes Rechtsgut
Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechtskommitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu zu schützendes Rechtsgut der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe! Das Kommitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluß:
„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)
Das Kommitee bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten der Holocaust-Lügen, denn es verweist eindeutig mit der Fußnote 166 extra auf das französische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): „Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.“
Republik Österreich
In Österreich verbietet das „Verbotsgesetz“ (ähnlich dem „Volksverhetzung“-Paragraphen) jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus – auch die „Leugnung des Holocaust“. Mit dem Verbotsgesetz wurde sofort nach dem Zweiten Weltkrieg die NSDAP verboten und die „Entnazifizierung“ in Österreich gesetzlich geregelt. Bei einer besonderen Gefährlichkeit der betreffenden Person ist sogar eine lebenslange Haftstrafe vorgesehen. Lothar Höbelt hält das „Verbotsgesetz“ für „ein Ärgernis“, das nur auf Wunsch der Alliierten eingeführt worden sei.
Auch in der Republik Österreich wird ein solcher Paragraph zur einseitigen politischen Verfolgung mißbraucht. Dort werden beispielsweise islamismuskritische Aussagen über die Person des Propheten Mohammed, auch wenn sie absolut der Wahrheit entsprechen, zum Anlaß genommen einen Prozeß selbst gegen hochrangige Politiker anzustrengen. Wobei im Fall von Dr. Susanne Winter (Freiheitliche Partei Österreichs) sogar die Aufhebung der Immunität, welche jeder Abgeordnete des „Nationalrates“ genießt, verfügt wurde.
Republik Ungarn
In der Republik Ungarn steht das „Leugnen des Holocausts“ unter Strafe. Ein entsprechendes Gesetz ist im Februar 2010 vom Parlament in Budapest beschlossen worden und wurde von Staatspräsident Sólyom unterzeichnet. Wer „den“ „Holocaust“ während des Nationalsozialismus in Frage stellt oder ihn relativiert, wird mit Gefängnis von bis zu drei Jahren bestraft.[3]
Zitate
„§ 130 StGB enthält irreguläres Ausnahmestrafrecht und steht damit und insoweit zu Verfassungsrecht und Meinungsfreiheit in Widerspruch. Der Gesetzgeber muß sich hier zu einer Richtungsänderung durchringen und – über 70 Jahre nach dem Ende des Dritten Reichs – einen weit vorangetriebenen deutschen Sonderweg verlassen, um zu den normalen Maßstäben eines liberalen Rechtsstaates zurückzufinden.“ – Günter Bertram, Richter am Landgericht Hamburg
Literatur
Günter Deckert: Hinter Gittern in deutschen Kerkern. Wie man als Geschichtsrevisionist abgestraft und kriminalisiert wird. 2014 [832 S.] Nicht im offiziellen Buchhandel; erhältlich beim Buchdienst Hohenrain
Die Entstehungsgeschichte des Maulkorbparagraphen §130 StGB „Volksverhetzung“
Von Dr. Oliver Beckstein
Eine entsprechende Grundgesetzänderung ist überfällig, um endlich die im vordemokratischen Absurdistan deutscher Nation tatsächlich herrschende Gesinnungsdiktatur verfassungsrechtlich nachzuvollziehen.
Verfassungslage und Verfassungswirklichkeit weichen in Deutschland mehr denn je absurd voneinander ab. Wie unter den Nazis oder Stasis werden geistige Abweichler verfolgt und finden sich vor Strafgerichten wieder. Ihre Bücher und Schriften werden beschlagnahmt und verbrannt, verlegerische Existenzen vernichtet und Leser systemkritischer Werke durch Hausdurchsuchungen eingeschüchtert.
Nur mehr oder minder systemkonforme Meinungen finden noch Verbreitung in der Bananenrepublik Deutschland. Das uns aufgezwungene Affentheater der politisch korrekten Sprache hat seinen absurden Höhepunkt erreicht.
Nichts fürchten die Profiteure des fortdauernden Besatzungsunrechts und der „verewigten“ Volksentrechtung mehr als die Einführung wahrer Demokratie durch absolute Informationsfreiheit und plebiszitärer Mitwirkung des Volkes an zentralen Schicksalsentscheidungen (z. B. EU-Einschmelzung der deutschen Nation, Entsolidarisierung des Volkes durch Tolerierung und Bagatellisierung der Massenkriminalität nicht assimilierbarer Artfremder, globale Vermarktung des Menschen und seiner Volksgemeinschaften, Zerstörung identitätsstiftender Kultur-, Gemeinschafts- und Erziehungswerte, etc.).
„Deutsche“ Richter und Staatsanwälte führen fortdauerndes Besatzungsunrecht aus, wenn sie Deutsche, die ihr grundgesetzlich garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben, vor Gericht zerren, ihre Existenzen vernichten und den gleichgeschalteten philosemitischen Medien zum Fraß vorwerfen.
Anders als der EU-Club volksfeindlicher europäischer Oligarchien haben „die US-Sieger“ den antidemokratischen, freiheitsfeindlichen Angriff der Juden Loewenstein und Riesman erfolgreich abgewehrt.
Das Konzept der »militant democracy« oder »wehrhaften Demokratie« wurde in den U.S.A. frühzeitig als das erkannt, was es wirklich ist: Ein hinterlistiges Instrument der Entmündigung, Entdemokratisierung und Wahrheitsunterdrückung.
Demokratie existiert nur durch absolute Informationsfreiheit. Deshalb ist nach dem US-Verfassungsverständnis jede Meinungsäußerung zu schützen, so unangenehm und entlarvend sie für bestimmte Teile der Bevölkerung auch sein mag.
Volksfeindliche Kompromisse, selbst wenn sie in ihrer Hinterlist nicht so durchsichtig angelegt sind wie die der Juden Loewenstein und Riesman, läßt der erste Zusatz zur US-Verfassung nicht zu. Dies wurde immer wieder durch den Obersten Gerichtshof der USA bestätigt, das in dieser Hinsicht stets eine wesentlich unabhängigere Stellung einnahm als das durch Parteigänger des herrschenden Viererkartells besetzte Bundesverfassungsgericht.
Unterdrückung und Pönalisierung bestimmter Meinungsäußerungen bei gleichzeitiger Zulassung anderer systemkonformer Äußerungen widersprechen in den U.S.A. nicht nur dem Freiheitsprinzip, sondern vor allem auch der in der 14. Ergänzung verbürgten Garantie des gleichen Rechtsschutzes aller Bürger.
Es sei, so die ständige Rechtsprechung des höchsten Gerichts der U.S.A., absolut unzulässig und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, bestimmte (systemfeindliche) Meinungsäußerungen zu unterdrücken oder gar zu bestrafen, während andere systemkonforme Meinungsäußerungen zugelassen würden (vgl. zuletzt R.A.V. v. City of St. Paul, 505 U.S., L.Ed. 2nd 305,112 S.Ct., 22. Juni 1992). Die Wahrheitssuche, so das Gericht, sei im Wege der Güterabwägung ein wesentlich höheres Gut als eine mögliche Persönlichkeitsverletzung von Bevölkerungsteilen. Es könne, so das höchste Gericht, auch nicht hingenommen werden, den Informationsfluß durch eine Beschlagnahme bestimmter Schriften zu unterbrechen oder gar völlig zu unterbinden, nur um später festzustellen, daß eine solche in jedem Fall nachrangige Verletzung überhaupt nicht gegeben sei; denn zwischenzeitlich könnten Gesinnungsverfolger vom Schlage Friedman allein durch ihre Strafanzeigen die Beschlagnahme der ihnen kritisch gesinnten Schriften erwirken, um sich einer gegen sie gerichteten Kritik nicht stellen zu müssen.
Wie aber steht es in Deutschland, wo allein durch die bloße Existenz des § 130 StGB das Freiheits- und Gleichheitsprinzip mit Füßen getreten wird, wenn Juden den deutschen Bevölkerungsteil der in Deutschland lebenden Menschen „verhetzen“?
Gilt im deutschen Absurdistan das ursprünglich von jüdischen Hirnen erdachte Maulkorbkonzept auch für Juden? Sind „verhetzte“ Deutsche nach fortbestehendem Besatzungsunrecht genauso schutzwürdig wie verhetzte Juden? Gilt wenigstens insoweit der Gleichheitsgrundsatz?
Politische Staatsanwälte und Richter betreiben wieder einmal das schmutzige Handwerk der Gesinnungsschnüffelei und -verfolgung in Perfektion. Die nicht auszurottende Mentalität der Gesinnungsbestrafung feiert schreckliche Urständ.
Der ideologische Hebel für diese zutiefst faschistische Zensur heißt in der Neusprache der Volksfeinde „Volksverhetzung“, ein antidemokratisches, freiheitsfeindliches Machwerk, um das informatorisch gleichgeschaltete Volk daran zu hindern, bestimmte Informationen zu erfahren, Informationen, deren ungehinderte Verbreitung in den U.S.A., denen wir ursprünglich unseren Maulkorb zu verdanken hatten, durch das alles überragende Prinzip der Wahrheitssuche geschützt ist.
Wer nun sind die ideologischen Urheber des Maulkorbparagraphen, den sie „Volksverhetzung“ nennen? Nach wessen Pfeife müssen inzwischen die meisten Völker Europas tanzen? Welcher sinistre Geist wirkt hinter jenen, denen die Völker ihre geistige Verkrüpplung und Entmündigung, ihre Demütigung und Erniedrigung zu verdanken haben?
Der Hebel zur intellektuellen Unterdrückung, Manipulation und Kontrolle fremder Völker heißt »militant democracy«, ein Ausdruck, der erstmals durch den Juden Karl Loewenstein, einem früheren Politikwissenschaftler am Amherst College (U.S.A.), eingeführt wurde und dessen inhaltliches Konzept später von dem Juden David Riesman übernommen und variiert wurde.
Das hinterlistige Konzept der »militant democracy« ist es, undemokratische, freiheitsfeindliche Akte als Maßnahmen zum Schutz einer (tatsächlich nicht existierenden) Demokratie zu legitimieren, um auf diese Weise Kräfte der nationalen Emanzipation und des nationalen Widerstands abzuwehren.
Der „deutschen“ Vollstrecker dieser Hinterlist, deren heutige Erben sich in kaum zu überbietender Chuzpe mit dem Attribut „anständig“ schmücken, gaben Loewensteins Produkt den Schwindelbegriff »wehrhafte Demokratie«, ein Konzept, das nach Loewenstein insbesondere dazu führen sollte, die Rede-, Presse-, Versammlungs- und Parteigründungsfreiheit für bestimmte Aussagen und Ziele auszuschalten, bestimmte politische Symbole zu verbieten, das aktive und passive Wahlrecht für bestimmte Bevölkerungsteile einzuschränken und Berufsverbote zu verhängen.
So geschah es dann im besiegten Nachkriegsdeutschland. Zwar setzten sich weder die Juden Theodore Kaufman noch Henry Morgenthau mit ihren Planen auf physische Totalauslöschung bzw. Agrarisierung Deutschlands durch, aber deren Maximalforderungen führten strategisch dazu, daß das Konzept der Juden Loewenstein und Riesman auf Einführung einer »militant democracy« in Deutschland übernommen wurde.
Es war eines der vielen Elemente im Schacher um eine besiegte Nation: Sie forderten von uns einen höheren Preis, als sie realistischerweise erwarten konnten, um den Preis zu erhalten, den sie von vornherein wollten.
Die „deutschen“ Satrapen dieses Schachers um das Ausmaß der Demütigung und Erniedrigung des deutschen Volkes gingen jedoch weiter: In Orwellscher Neusprachentartung erklärten sie ihr oligarchisches System der Parteienwirtschaftzur Demokratie sowie ihre volksfeindliche „Lobbykratie“ zur »freiheitlich-demokratischen Grundordnung« und hatten auf diese Weise ein Instrument in der Hand, gerade jene abzuwehren, deren vornehmstes Anliegen es ist, endlich wahre Demokratie und Volksmacht herzustellen.
Mitnichten! Quod licet Jovi, non licet bovi!
In einem Lügenmachwerk übelster Sorte, das fast lückenlos an die infame Nachkriegshetze eines Theodore Kaufman und Hetzkampagnen in den jüdischen Gazetten New York Times und Washington Post anschließt, behauptete der von Rudolf Augstein (Der Spiegel) gebauchpinselte Jude Daniel Goldhagen, daß eine riesige (»vast«) Mehrheit der Deutschen von den Judenmorden der Nazis nicht nur gewußt habe, sondern daß sie Hitlers willfährige Vollstrecker gewesen seien, eine infame Lüge, die außer dem Lügner Goldhagen kein seriöser Historiker teilt (vgl. z. B. Der Spiegel 21/1996 S. 48-77) und die primär dazu dienen soll, den vor allem von den Juden während und nach dem Zweiten Weltkrieg in der US-amerikanischen Bevölkerung geschürten und im Schwinden begriffenen Haß auf Deutsche und Deutsches neu zu entfachen.
Ohne jeden Zweifel erfüllen die grotesken Lügen des Daniel Goldhagen den Straftatbestand des § 130 StGB und sind zugleich einer der vielen (späten) Beweise dafür, daß Martin Luthers Schrift über »Die Juden und ihre Lügen« (1534) aktueller denn je zu sein scheint.
Und dennoch hat es nach hiesigen Erkenntnissen keine einzige Staatsanwaltschaft in Deutschland gewagt, ein Ermittlungsverfahren gegen den Goldhagen einzuleiten, geschweige denn, gegen ihn Anklage zu erheben.
Dieses Unterlassen seinerseits erfüllt „normalerweise“ den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt (§§ 258, 258 a StGB), aber was ist schon normal im Absurdistan Deutschland. Was dem Ochsen nicht erlaubt ist, muß Jupiter noch lange nicht verboten sein.
Daniel Goldhagen selbst schien sich indessen bewußt zu sein, daß sein Pamphlet plumpester Geschichtsverfälschung eigentlich in dem noch immer von fortdauerndem Besatzungsunrecht beherrschten Deutschland der Strafbarkeit unterläge. Auch weiß er als US-Bürger und Jude nur allzu gut, daß das deutsche Volk den Maulkorbparagraphen „Volksverhetzung“ letztlich jüdischem „Erfindergeist“ zu verdanken hat.
Wohl deshalb, weil er den späten Zorn des gedemütigten und entmündigten deutschen Volkes voraussieht und fürchtet, forderte er daher die Abschaffung dieses antidemokratischen, freiheitsfeindlichen Schandparagraphen (vgl. Der Spiegel 33/1996 S. 55).
Sind wir Deutschen, ein halbes Jahrhundert nach Kriegsende, wirklich noch so unmündig, daß wir auch dafür erst die jüdische Absegnung brauchen?
Im deutschen Volksmund wird der § 130 StGB „Judenschutzparagraph“ genannt. Wohl kaum jemand im Volke wird bisher geahnt haben, wie nahe dieser Ausdruck der Entstehungsgeschichte dieses Paragraphen kommt.
Auf den untrüglichen Instinkt des Volkes, von der herrschenden Clique ständig als Vorurteil diffamiert, ist allemal Verlaß.
Literaturhinweise:
Karl Loewenstein, »Militant Democracy and Fundamental Rights, I«, American Political Science Review 31 (Juni 1937), S. 417-432
Karl Loewenstein, »Militant Democracy and Fundamental Rights, II«, American Political Science Review 31 (August 1937), S. 638-658
David Riesman, »Democracy and Defamation«, Columbia Law Review 42 (1942), S. 729-780, 1085-1123, 1282-1318
Zechariah Chafee, Jr., Free Speech in the United States, Harvard University Press, Cambridge 1941
Martin Luther, The Jews and Their Lies, 1982, ISBN 0-87700-378-5
Theodore N. Kaufman, Germany Must Perish, 1979, ISBN 0-87968-294-9
Daniel J. Goldhagen, Hitler’s Willing Executioners, 1996, ISBN 0-679-44695-8; deutsch: Hitlers willige Vollstrecker, 1996
Carl-Friedrich Berg, Wolfsgesellschaft – Die demokratische Gemeinschaft und ihre Feinde, 1995, ISBN 3-89180-043-6. Eingezogen und verbrannt! Anzeigenerstatter: Michel Friedman, Vorstandsmitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland; online im Volltext kostenlos erhältlich: www.vho.org/D/w/
Carl-Friedrich Berg, In Sachen Deutschland, 1994, ISBN 3-89180-039. Eingezogen und verbrannt! Anzeigenerstatter: Michel Friedman, Vorstandsmitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland; online im Volltext kostenlos erhältlich: www.vho.org/D/isd/
ANMERKUNG DER REDAKTION
Die Redaktion stimmt mit dem Autor überein, daß die unterschiedliche Behandlung angeblich anti-jüdischer und anti-deutscher „Volksverhetzer“, hier aufgezeigt am Beispiel Daniel Jonah Goldhagens, ungerecht und verfassungswidrig ist. Die Redaktion distanziert sich jedoch von dem möglichen Eindruck, sie würde eine strafrechtliche Verfolgung Goldhagens wegen dessen Bücher befürworten. Auch Goldhagen hat ein Recht, seine Meinungen ungestraft zu äußern. Quelle: Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung 5(3) (2001), S. 326-329.
Die Meinungs-Diktatur, I
Am tyrannischsten ist jene Herrschaft, welche aus Meinungen Verbrechen macht, denn jedermann hat das unverbrüchliche Recht auf Gedankenfreiheit. (Spinoza, 1670)
Niemand schafft größeres Unrecht als der, der es in Formen des Rechts begeht (Plato (427-347 v.C.)
Nie war das Anderssein ein schwereres Vergehen als in unserer Zeit der Toleranz (Pier Paolo Pasolini (1922-1975)
Ein Zensor ist ein Beamter, der Dinge empfiehlt, indem er sie verbietet (Frank Wedekind (1864-1918)
Wer von den fünf öffentlichen Meinungen abweicht und beiseite tritt, hat immer die Herde gegen sich (Friedrich Nietzsche (1844-1900)
Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern. Die ältere heißt Inquisition. Die Zensur ist das lebendige Eingeständnis der Herrschenden, daß sie nur verdummte Sklaven treten, aber keine freien Völker regieren können (Johann Nestroy (1801-1862)
Falls Freiheit überhaupt irgend etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen (George Orwell (1903-1950)
Die Meinungsdiktatur, II
Wer die Begriffe vorgibt, steuert das Denken. Wichtiges wird politisch tabuisiert und die Unwahrheit zum Dogma erhoben (Jörg Haider, 1994)
Zur Zeit ist es der Tugendterror der political correctness, der freie Rede zum halsbrecherischen Risiko macht (Martin Walser)
Ich gewinne immer mehr und mehr den Eindruck, daß man in der Bundesrepublik mittlerweile lebt wie im Orwellschen Staat (Hiltrud Schröder)
Bundesdeutscher Pluralismus – das ist die Vielfalt der Verbote (Nation & Europa 1997)
Kunde, die vorgeschrieben ist und deren Bezweiflung mit Strafen bedroht wird, kann offenkundig keine Offenkundigkeit sein, sondern nur ein gesetzlich geschütztes Dogma (Reinhold Oberlechner (Soziologe)
Natürlich darf jeder seine Meinung sagen – vorausgesetzt er vertritt keine deutschen Interessen (Jürgen Schwab)
Der Volksverhetzungsparagraph: Ein hilfloser Versuch, den Historikerstreit mit juristischen Mitteln autoritativ zu entscheiden (Horst Meier (taz, 5.2.1996)
Die neuen Tugendwächter sind die traurigen Reste und Abkömmlinge der 68er Bewegung, die den langen Marsch durch die Institutionen geschafft haben und jetzt in Zeitungsredaktionen, Parteisekretariaten, Kirchenversammlungen, Seminaren und Institutionen sitzen (Zeitgeistmagazin „WIENER“ 1996)
Man verbrennt heute keine Ketzer mehr, das ist immerhin ein wesentlicher Fortschritt gegenüber der Zeit Martin Luthers (Ortwin Lowack (MdB) 1991)
Wie in den vorherigen Ausgaben von Kopp Exklusiv beschrieben, wird die Justiz in Deutschland von der Politik kontrolliert. Entweder direkt durch die Besetzung einzelner Posten oder indirekt durch die Aufsicht über die zugesprochenen Etats. In Deutschland ist dadurch eine politisch gewollte Zwei Klassen-Justiz entstanden. Diese zeigt absolute Härte gegen Straftaten, die sich gegen die Politik der Eliten richten, kriminelle Migranten und Flüchtlinge hingegen dürfen oftmals mit einem erheblichen Strafrabatt rechnen. Hier zwei Beispiele.
Im November kam es im Döner-Grill von Altena zu einem Disput zwischen zwei Männern. Ein 56-jähriger (deutscher) Mann erkannte den Bürgermeister der Stadt im Sauerland und sprach ihn an. Der CDU-Bürgermeister, Dr. Andreas Holstein, wurde dadurch bekannt, dass er den Bürgern seiner Stadt freiwillig mehr Flüchtlinge und damit auch mehr Kosten zugemutet hatte, als er nach dem Verteilungsschlüssel eigentlich hätte aufnehmen müssen. Dafür wurde ihm selbstredend eine Verdienstmedaille für sein »humanitäres Engagement« verliehen, direkt aus den Händen der Kanzlerin.
Disput im Döner-Grill
Holstein ist zudem ein weiteres Beispiel für die bedenkliche Verfilzung von Parteipolitikern und kommunalen Konzernen, da er gleichzeitig der Geschäftsführer der Stadtwerke Altena GmbH ist. Und als Chef des dortigen Wasserversorgers findet sein »humanitäres Engagement« sehr schnell ein jähes Ende. Bei dem 56-Jährigen im Döner-Grill handelte es sich um einen verarmten Sozialhilfeempfänger, dem der CDU-Bürgermeister und Stadtwerke-Geschäftsführer das Wasser in der Wohnung hatte abstellen lassen. Kein Duschen, kein Toilettengang, kein Kochen, nicht einmal Trinkwasser hat ihm der »barmherzige« CDU-Bürgermeister mehr gelassen.
Der verbale Disput im Döner-Grill eskalierte. Mit den Worten: »Du drehst mir das Wasser ab. Du bist schuld, dass ich nichts mehr zu saufen (Trinkwasser) bekomme. Ich steche dich ab«, drohte der Mann, holte ein Messer aus seinem Rucksack und verletzte den Bürgermeister am Hals. Danach überschlugen sich die Medien dieses Landes, wobei natürlich die Stadtwerke-Hintergründe von fast allen Mainstreammedien geflissentlich verschwiegen wurden. In kürzester Zeit stempelten die Journalisten den verzweifelten Mann zu einem rechtsextremen Mörder und Flüchtlingsfeind ab, weil er während des Streitgesprächs dem Bürgermeister auch vorgeworfen hatte, dass er »200 Asylanten in die Stadt« geholt habe. Große Titelgeschichten sprachen anschließend von einem »Niedergestochenen« und von einem »15 cm lebensbedrohlichen Schnitt am Hals« des verletzten Bürgermeisters.
Die angebliche Schwere der Verwundung überraschte doch sehr, denn nur kurze Zeit nach seiner Ankunft im Krankenhaus schien der CDU-Mann schon Presseanfragen aus der gesamten Republik beantworten und sich selbst in die nächste Maischberger-Sendung einladen zu können. Genau, über diesen Vorfall wurde natürlich eine eigene Maischberger-Sendung produziert, und die geballte politische Führung äußerte öffentlich ihre Bestürzung. Daran änderte sich auch nichts nach den peinlichen Enthüllungen der nächsten Stunden.
Pikiert mussten die Massenmedien ihre Titelgeschichten von einer lebensbedrohlichen 15 cm Wunde zurücknehmen, weil sich die Wunde als so gering herausstellte, dass sie mit einem kleinen Pflästerchen verdeckt werden konnte. Auch ob die Wunde überhaupt genäht werden musste, konnte man nirgendwo nachlesen. Da gab es schon Rasierunfälle, die einen blutigeren Verlauf genommen haben. Auch die herbeigeschriebenen Verbindungen in die »organisierte rechte Szene« erwiesen sich als Fake News der sogenannten Qualitätsmedien. Trotzdem wurde dieser Fall bis über jede Schamgrenze politisch instrumentalisiert und ausgeschlachtet.
Lichterketten gegen Rechts und für Flüchtlinge, Sondersendungen und Schlagzeilen hämmerten auf die Bevölkerung ein. Schließlich wurde hier das richtige Opfer (ein CDU-Flüchtlingsbürgermeister) von einem richtigen Täter (Deutscher) angegriffen. Wahrheitsgemäß hätte die Geschichte jedoch auch folgendermaßen erzählt werden können:
Einem finanziell ruinierten und angetrunkenen Sozialhilfeempfänger (zum Tatzeitpunkt über 1 Promille) wurde das Trinkwasser abgestellt. In seiner Verzweiflung griff er den Geschäftsführer des verantwortlichen Wasserversorgers an und verletzte diesen leicht am Hals. Bei dieser Schilderung wäre wahrscheinlich mit einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und einer Bewährungsstrafe oder einer geringen Freiheitsstrafe zu rechnen gewesen.
Doch die Staatsanwaltschaft Hagen und das zuständige Gericht schlossen sich rückhaltlos der vorgegebenen politischen Deutung des Vorfalls an und stellten einen Haftbefehl wegen »versuchten Mordes« aus.
Juristischer Etikettenschwindel
Den genau entgegengesetzten Verlauf nahm ein brutales Verbrechen in Hannover. Am 24. März geht Vivian (24) mit ihrem Freund Dominik (25) in der Edeka-Filiale in Burgwedel einkaufen. Vor der Kasse stoßen und treten sich zwei syrische Teenager gegenseitig. Als Vivian beinahe einen Tritt abbekommt, spricht sie die Teenager an und bittet sie, besser aufzupassen. Darauf drohen diese mit ihrem älteren Bruder. Und in der Tat wartet auf das Pärchen vor dem Supermarkt nun eine Gruppe, zu der auch der 17-jährige Bruder gehört. Bei allen drei handelt es sich um syrische Flüchtlinge. Ohne weitere Vorwarnung greifen die drei Dominik an und würgen ihn am Hals. Als Vivian ihrem drangsalierten Freund zur Hilfe eilen will, sticht der 17-Jährige mit einem Messer zu.
Der Syrer sticht gezielt in den Oberkörper der jungen Frau. Das Messer durchdringt den Rippenbogen und verursacht schwerste innere Verletzungen. Ärzte müssen Vivian die Milz und Teile der Bauchspeicheldrüse entfernen, mehrere Rippen sind durch die Wucht der Attacke gebrochen. Die junge Frau ringt auf der Intensivstation mit dem Tode und erwacht erst nach vier Tagen aus dem Koma. Die Mutter veröffentlicht ein Foto von Vivian im Krankenbett. Zu diesem Zeitpunkt wird sie von Maschinen und Schläuchen am Leben gehalten.
Die zuständige Staatsanwaltschaft geht trotz dieser Hintergründe und der tagelangen Lebensgefahr nicht von einem versuchten Mord oder Totschlag aus, sondern nur von einer gefährlichen Körperverletzung. Der Versuch einer Rechtfertigung für diesen Strafrabatt liest sich geradezu abenteuerlich. Laut der Staatsanwaltschaft hätte der Syrer »nur« einmal zugestochen und dann angeblich »freiwillig« nicht weiter auf Vivian eingestochen. Dieses Verhalten würde die Staatsanwaltschaft als einen »Rücktritt der versuchten Tötung« werten und deswegen nur die Körperverletzungsanklage vertreten. Dieser Argumentation widersprechen jedoch Zeugenaussagen und die Ausführungen des Opferanwalts Björn Nordmann fundamental.
Juristen mit Rückgrat – seltene Gattung
Die beiden Fälle zeigen die extreme Einflussnahme der Politik auf die Justiz auf. Und ich meine dabei nicht, daß das Kanzleramt oder ein Minister direkt involviert wäre. Dies ist bei diesem politischen System gar nicht vonnöten. Jeder Staatsanwalt und Richter weiß, welches Vorgehen politisch erwünscht ist. Jetzt heißt es entweder Rückgrat zeigen und entsprechend der juristischen Faktenlage urteilen oder den nächsten Schritt auf der Karriereleiter vorzubereiten und regierungskonforme Anklagen und Urteile sprechen.
Dazu kommt, dass unbequeme Staatsanwälte und Richter regelmäßig von Vorgesetzten aussortiert und kleingehalten werden.Juristen mit Rückgrat sind in diesem Justizsystem zu einer seltenen und aussterbenden Gattung geworden. Dass dadurch das Vertrauen in die Rechtsgleichheit bei vielen Menschen bereits erodiert ist und das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung immer weiter zerstört wird, dies scheint die Berliner Politik nicht im Geringsten zu stören.
Das politische Ideal einer demokratischen Verfassung, der das Grundgesetz zugrunde liegt, hat mit der Realität, in der wir in Deutschland leben, nicht mehr viel zu tun. Denn nach dem Grundgesetz ist die Bevölkerung des Landes der Souverän, von dem alle Macht ausgeht. Jeder Mensch ist von Natur aus frei und niemandes Untertan. Weder einer Kapitalgesellschaft, noch Konzernen oder dem Staat.
Die Realität in Deutschland sieht jedoch so aus, dass Gesetze von Unternehmen geschrieben werden und Politiker auf Lobbyverbände hören. Das Parlament hat seinen ursprünglichen Zweck, den der Kontrolle der Regierung, nahezu verloren und ist oft nur noch zum Abnicken von Entscheidungen da, die außerhalb der Regierung getroffen wurden.
Verstöße von Konzernen bleiben ungeahndet
Die wahre Macht im deutschen Staat haben zunehmend Unternehmen, vor allem Kapitalgesellschaften. Da sie juristische Personen sind, unterliegen sie keinem Strafrecht. Denn nur natürliche Personen sind nach deutschem Strafrecht strafbar. Begehen Unternehmen gravierende Verstöße, muss das Vergehen einer natürlichen Person nachgewiesen werden. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nicht möglich, weshalb die meisten Verstöße ungestraft bleiben.
Die Macht der Pharmakonzerne auf Politik und Gesellschaft ist die größte in Deutschland. Seit den 1990er Jahren ist die Macht der Pharmakonzerne so groß geworden, dass die Politik machtlos gegen sie geworden ist. In den 1990er Jahren sollte eine Liste der wirksamen Medikamente erstellt werden. Diese hätte jedoch auch offenbart, welche Medikamente der Pharmaindustrie wirkungslos und daher reine Abzocke sind. Verständlicherweise lief die Pharma-Lobby damals Sturm gegen diese Liste, weshalb sie nie veröffentlicht wurde.
Eine Dokumentation des ZDF 2008 zeigte, wie der damalige Gesundheitsminister Seehofer vergeblich versuchte, diese Liste zu veröffentlichen. Damals sagte er, es sei noch niemandem gelungen, diese Liste zu veröffentlichen, auch ihm nicht. Die Dokumentation verdeutlichte ebenfalls, dass Pharmakonzerne in Deutschland schalten und walten können, wie sie wollen.
Pharmaindustrie muss nicht haften
Das ZDF berichtete zudem über einen Fall, als eine Frau wenige Tage nach Einnahme eines Antidepressivums Suizid beging. Die Pharmaindustrie hatte das erhöhte Suizidrisiko dieses Medikamentes schlichtweg verschwiegen. Diese „Nebenwirkung“ war aber in Fachkreisen schon bekannt. Die amerikanische Gesundheitsaufsichtsbehörde FDA (Food and Drug Administration) hatte deswegen schon einen entsprechenden Warnhinweis auf dem Beipackzettel vorgeschrieben. In Deutschland und Europa fehlte jedoch dieser Hinweise in den Beipackzetteln.
Derartige Fälle werden vom Gesundheitssystem jedoch meistens verschwiegen. Der Staat trägt daran Mitverantwortung, denn ohne das bewusste Wegsehen der Staatsaufsicht wären so viele Skandale im Gesundheitssystem gar nicht möglich. Staat und Politik handeln immer weniger im Interesse der Bürger, sondern zugunsten der Pharmalobby.
Diese Missachtung, die an Korruption grenzt, geht sogar so weit, dass das Bundesministerium für Gesundheit Gesetze zum Schutz der Bürger vor gefährlichen Medikamenten bewusst unterlässt. Anfragen des Parlaments diesbezüglich bleiben von der Bundesregierung unbeantwortet. Artikel aus der Apothekerzeitung, die gefährliche Medikamente beschrieben, griff die Bundesregierung nicht auf. Im Gegenteil, sie stellte sich sogar vor die Pharmaindustrie.
Deep State auch in Deutschland?
Hier sind ganz klar Strukturen erkennbar, dass auch Deutschland von einem „Tiefen Staat“ regiert wird. Strukturen, die hinter den Kulissen existieren und die Interessen des Landes lenken. Sie bestimmen zudem, welche Nachrichten in den Medien veröffentlicht werden und welche Gesetze erlassen werden.
Gegen den Pharmakonzern Pfizer, der das Antidepressivum mit der „Nebenwirkung“ Suizid herstellte, gingen bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe zahlreiche Strafanzeigen ein. Trotz eindeutiger Belege, dass das erhöhte Suizidrisiko dem Pharmakonzern Pfizer in Deutschland durch die Erkenntnisse der amerikanischen FDA bekannt sein musste, wies die Staatsanwaltschaft die Strafanzeigen zurück und weigerte sich, ein offizielles Untersuchungsverfahren einzuleiten, um dem begründeten Verdacht nachzugehen.
Freibrief für Pharmakonzerne
Das Argument, mit dem die Strafanzeigen zurückgewiesen wurden, zeigte das volle Ausmaß dessen, wie sehr sich auch die Justiz zum Helfer der Pharmaindustrie gemacht hat und wie die Rechte der Bürger untergraben werden: „Es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit bewiesen werden, dass das Medikament den Suizid ausgelöst habe; andere Ursachen seien genauso möglich“.
Die Pharmaindustrie hat mit diesem Urteil quasi einen Freibrief erhalten, der es Bürgern nahezu unmöglich macht, im Falle von gesundheitsschädlichen oder tödlichen Nebenwirkungen von Medikamenten gerichtlich gegen einen Pharmakonzern vorzugehen. Selbst anerkannte Studien, die Risiken von Medikamente belegen, reichen für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen nicht aus.
Die neoliberalen Tendenzen des deutschen Staates gegenüber der Industrie werden immer klarer. Während die Interessen der Mächtigen und Reichen gewahrt werden, nehmen Überwachung und Einschränkung der Rechte von Bürgern zu. In Bayern kann durch das neue Polizeigesetz inzwischen jeder ohne richterlichen Beschluss in Haft genommen werden, der für die Behörden als „Gefährder“ gilt. Und nach dem neusten Gesetz können dies sogar Depressive sein.