Alles was der Mensch sich ausdenken kann wird auch umgesetzt.
Lange liegt dieser Artikel im Archiv und lange habe ich überlegt ob ich das veröffentlichen soll.
Bevor Du weiter liest bitte folgenden Hinweis beachten
-Achtung-
Dieser Artikel kann die Seele verletzen. Es sind Wahrheiten, die Jahrhundertelang funktionieren, weil sie tabuisiert sind und nur deshalb im Dunkeln weiterbetrieben werden können. Licht darauf zu werfen ist notwendig, damit es aufhören kann!
Wer die Verletzungen der Seele nicht mit Mut und Kraft und sehr viel Güte und Liebe heilen kann sollte sich zu einem anderen geeigneteren Zeitpunkt mit diesem Thema beschäftigen.
Auch wenn der Planet ein Erfahrungsplanet für Seelen und alles einer Ordnung unterlegen ist, ist es nicht im Sinne der Menschen, wenn Verantwortliche, denen die Souveränität des Einzelnen übertragen wurde, scheinheilig von Moral und Weltfrieden reden und im Hintergrund diese Dinge ablaufen.
Gaia hilf Deinen Kindern.
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Und Die Götter erschufen Wesen, denen sie nicht mehr Herr wurden…..verzeihe Ihnen, denn sie wissen nicht was sie tun……. (Doch, sie wissen ganz genau was sie tun! e.K)
Mischwesen gab es schon immer, schauen wir in die Antike, zu den Minotauren, den Chimären, oder den Zentauern.
Bei den Sumerern hieß es, die „Götter“ erschufen und so wurde der LULU-Mensch als Arbeitssklave von den Anunaki gezüchtet.
Nun können wir miterleben, wie wir offiziell mit dieser Thematik konfrontiert werden.
Dies wäre ja schon genug, um eine Gesellschaftsdiskussion und eine Grundsatzdiskussion auszulösen.
Nun kommt aber der Umstand hinzu, daß Pädophile als Dekorationen und auf Vernisagen Bilder und Skulpturen von Menschen haben, die eindeutig zweideutig sind.
Hier noch ein Video – nichts für Kinder und Menschen mit „Nervenschwäche“…. leider nur in englisch, jedoch die Bilder und die armen Kreaturen sprechen für sich…
Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.
Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.
Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.
Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.
Das ist schnell erklärt und begründet: Seit demachten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafftwurde.
Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.
Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.
Das Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muß wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.
Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.
Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?
Die Polizei? Gerichte? Richter?
Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?
Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.
Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:
Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma POLIZEI, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.
Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.
Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.
Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).
Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!
Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültig – Abgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.
Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten„Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.
Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.
Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.
Nun stellen wir uns mal vor, daß alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.
Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:
Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.
Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handelnnämlich.
Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!
Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.
Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.
Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.
Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!
Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:
Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.
Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.
Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?
Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.
Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!
Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, daß wir mal zum Spaß annehmen, daß alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:
Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.
Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.
Es ist zu beachten, daß es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!
Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!
Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!
Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!
Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!
Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)
Das ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:
Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichenRichters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!
Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.
Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.
Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, daß sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, daß sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie mißbraucht werden.
Die kommentierte Fassung der Prozeßordnung sagt eindeutig:
„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, daß über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muß nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.
Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)
Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!
Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!
Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.
Das Angestellte der Firma POLIZEI sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.
„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!
„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.
Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).
„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe läßt nicht erkennen, daß es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.
Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muß aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.
Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).
„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewußte und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).
Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!
§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muß sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.
Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).
Das Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.
„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!
Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:
“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“
Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!
Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!
Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.
Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)
Das Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.
Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:
„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).
Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!
Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!
BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.
Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!
„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!
Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!
Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.
Unsere damaligen Polizei-BEAMTEN „SCHUTZMÄNNER/FRAUEN“ – „Hüter des Gesetzes – der Bewahrer für RECHT und ORDNUNG“ in Deutschland gibt es so nicht mehr…Das ist sehr schade, denn damals sah man zu unserer Polizei auf, man konnte ihnen trauen, sie halfen wo Not an Mann war, sie waren MENSCHEN mit HERZ und hatten GEHIRN (welches sie uneingeschränkt selbständig nutzten!), EHRE, CHARAKTER und RÜCKGRAT! Es war DER Beruf – der Traum eines jeden Jungen (neben Feuerwehrmann), denn man sorgte für die SICHERHEIT der Menschen, dafür, daß GESETZE EINGEHALTEN wurden, dafür, daß die ORDNUNG im Land GESICHERT und BEWAHRT wurde…Was ist nur daraus geworden???
Einige der (FIRMA) POLIZEI-ANGESTELLTEN der heutigen Zeit sind noch so… einige kommen aus humanitärer Sicht wieder dahin – doch die meisten dieser heutigen ANGESTELLTEN der FIRMA POLIZEI sind extrem gewaltbereit, hochgradig aggressiv, ohne Ehre, ohne Charakter, ohne Rückgrat, ohne Herz doch dafür mit Schlagstock, Reizgas, Pfefferspray und anderen menschenunwürdigen Dingen zur UNTERGRABUNG dessen, wofür diese Menschen einmal gestanden haben!
ICH spreche hier nun von MENSCH zu MENSCH mit denen, die diesen Beruf gewählt haben:
ICH weiß, welchen ANFEINDUNGEN ihr in eurem Beruf ausgesetzt seid, iCH weiß, daß ihr untereinander GEMOBBT, GEZWUNGEN und TERRORISIERT werdet, wenn ihr für UNS – für das deutsche Volk und jedem anderen Menschen der hier lebt, GERECHTIGKEIT und ORDNUNG walten laßt…
Ich weiß, daß man euch die DAUMENSCHRAUBEN angelegt hat, iCH weiß, daß man euch einen MAULKORB umgetan hat, iCH weiß, daß ihr GEZWUNGEN werdet, die FÜßE RUHIG zu halten, wenn es um Deutsche geht… doch fragt EUCH einmal selber :
„was würde ICH tun, wenn es mein Kind, meine Frau, meine Familie ist? WAS denkt IHR, würdet IHR tun, wenn es IHNEN passiert? WIE würdet IHR reagieren, wenn man SIE MISSBRAUCHT, ANGRABSCHT, VERGEWALTIGT, ZUSAMMENSCHLÄGT, BELÄSTIGT oder ERMORDET???? Würdet IHR TATENLOS GLEICHGÜLTIG zusehen und VERSTÄNDNIS für die „ach so armen, gequälten und ach so schlimm traumatisierten (durchtrainierten, jungen, gesunden und kräftigen) Fluchtmännern“ haben??? Was, wenn man EUCH all dieses zerstört, nur weil IHR UND EURE KOLLEGEN alle WERTE, die einen MENSCHEN AUSZEICHNEN, abgelegt haben?! WÜRDET IHR DAS GUT FINDEN UND IHNEN NOCH RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG entgegenbringen?!“
Ihr steht jeden Tag, an dem IHR Euren Dienst beginnt, mit beiden Beinen im Knast, denn IHR HAFTET für all das, was IHR in dieser Zeit tut… nicht Euer Vorgesetzter, nicht der Dienststellen-Leiter, nicht der FIRMENCHEF, der POLIZEI-PRÄSIDENT – IHR UND NUR IHR ALLEINE MIT EUREM PRIVATVERMÖGEN!!! Noch nicht einmal Euer DIENSTAUTO ist versichert!
IHR SEID MENSCHEN – KEINE SKLAVEN!
Fangt endlich an, Euer Gehirn zu nutzen und zu benutzen, das hat man Euch nicht als Hohlraumfüllung des Schädels mit auf dem Lebensweg gegeben, sondern um selbständig Entscheidungen zu treffen, dafür, daß IHR BEWUßT unterscheiden könnt zwischen RICHTIG und FALSCH. IHR habt JEDE SEKUNDE EUERES LEBENS DIE WAHL – WÄHLT GUT und wählt mit EUREM HERZEN und EUREM VERSTAND! Ihr solltet wissen, daß man EUCH an EUREN TATEN erkennt und NACH EUREN TATEN beurteilt sowie behandelt.
Wer achtsam, respektvoll und humanitär handelt, bekommt gleiches zurück – wie Ihr es in den Wald (ins Universum, ins morphogenetische Feld und den Herzen) reinruft, so schallt es wieder daraus – und dieses gleich Millionenfach zurück…
Die SKLAVENTREIBER gehen, werden ausgewechselt… zurück bleibt IHR – und IHR müßt all dieses verantworten, was IHR WILLENLOS AKZEPTIERT und AUSGEFÜHRT habt !
IST ES DAS WIRKLICH WERT???? IHR setzt jeden Tag Euer LEBEN ein! FANGT AN ZU DENKEN – UND DANN HANDELT ENDLICH WIE MENSCHEN, DENEN MAN RESPEKT, ACHTUNG und ANERKENNUNG zollen kann und muß! MENSCHEN, die EHRE, CHARAKTER, RÜCKGRAT, VERSTAND und HERZ haben…
WERDET ENDLICH WIEDER MENSCHEN statt WILLENLOSE, HERZLOSE SKLAVEN, BEFEHLSEMPFÄNGER UND BEFEHLSAUSFÜHRER!!!
Ich will endlich wieder zu Euch aufschauen können ohne Angst vor Euch haben zu müssen!
Gruß Kräutermume
Dem habe ich nichts mehr hinzuzufügen ! Danke an Kräutermume
Insbesondere ist das jetzt im Inneren, also im fühlbaren Bereich, schon sehr deutlich. Aber auch in der Außenwelt, scheint so etwas wie eine Verlangsamung statt zu finden.
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Es ist irgendwie eigenartig still. Die Verlangsamung in der äußeren Welt ist allerdings nicht so ganz leicht wahrzunehmen, denn viele Menschen reagieren auf solch ein inneres Gefühl des nahenden Stillstandes mit Hektik, Panik und mit zwanghaft anmutenden Handlungen.
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Daher sieht es oberflächlich betrachtet weniger nach einer Verlangsamung aus.
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Wozu Verlangsamung?
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Innerlich sind wir jetzt am Höhepunkt unseres totalen Umbaues unserer verinnerlichten, bislang wohl bekannten Strukturen. Das ist nicht neu, doch ist es jetzt schon so massiv, dass wahrscheinlich wirklich vielen jetzt schon klarer werden dürfte, dass es so wie bisher nicht mehr geht. Da ist richtig “Sand im Getriebe” und der lässt sich auch nicht mehr so einfach entfernen.
Wir werden leer gemacht, damit uns das Leben wieder neu füllen kann. Aller Unrat wird ausgeblasen und ausgespült. Das Leben, gestützt auf falscher Basis, gestützt auf Gewinn, Vorteil, Macht und tiefer darunter auf Angst, Minderwertigkeit, Verrohung, Härte und Kälte, verliert seine Basis. Es stürzt regelrecht ein.
Das kann sehr unangenehme Begleiterscheinungen mit sich bringen
Depression, Kraftlosigkeit, Desorientierung, Schlaflosigkeit
aber auch extreme Müdigkeit (je nachdem wie du auf “Umbrüche” reagierst)
oder auch Angst und Panik können sich vermehrt bemerkbar machen.
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Bei manchen drehen sich vielleicht die Gedanken im Kreis und erzählen von einem gefühlten Ende (vielleicht vom Gehirn auch als “Weltuntergang” übersetzt). Das Herz ist schwer, oder verletzt – es zeigt nochmals viele Schmerzen.
Und ja: Es ist ein gefühltes Ende.
Der Abschied ist schmerzlich. Während des Abschiedes wird uns erst so richtig bewusst,
was da alles wirklich im Argen war,
wo die vergehende “Ordnung” (die tatsächlich aber keine war)
Krankheit, Verletztheit, Trennung, Gefühllosigkeit und Hilflosigkeit erzeugte
– innerlich und wie auch äußerlich.
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Ja, es kann jetzt schmerzhaft sein. Vor allem das Herz hat sehr gelitten, doch es nimmt sich nun mehr Raum. Dafür muss es noch alten Ballast und Schmerz entlassen. Doch die Ablösungen und Befreiungen von schädlichen, toxischen Strukturen hat uns nun schon sehr weit geführt. Erlauben wir uns, endgültig im Stillstand anzukommen, nehmen wir es an, lassen wir ziehen was ziehen will.
Erst wenn alles gehen durfte, du dich hingibst an diesen enormen Umwandlunsgprozess, egal wie schmerzlich er sich auch anfühlen mag, geht es neu, anders weiter. Erst dann können wir wieder angefühlt werden mit dem, was uns das Leben von sich aus immer schon schenken wollte.
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Reichtum, Fülle, Liebe. All das ist unser Geburtsrecht!
Es war zwar schon immer da, doch in unseren bisherigen, nieder schwingenden Strukturen war es schwer fühlbar.
Die Diskrepanz zur real empfundenen Wirklichkeit oft schmerzhaft. Doch wir sind schon weit gekommen!
Es ist wichtig, dich umgebende Strukturen als solche zu enttarnen. Du musst herausfinden, was dir im Grunde schadet.Wir hinterfragen das im normalen Denkschema aber nicht! Das nicht zu erkennen, kann uns jetzt echte Probleme verschaffen. Es kann dich gefühlt “innerlich zerreißen”, weil wir dazu neigen, Dinge aufrecht erhalten zu wollen, die wir glauben zu brauchen. Tatsächlich aber sind/waren sie weder passend noch gesund und möchten gehen.