Deutsche Richter: Kein Mord wenn Muslime töten

Die Mordmerkmale werden in deutschen Gerichtssälen seit Angela Merkels krimineller Migrationspolitik, der Massenflutung mit Kriminellen und Terroristen, ganz willkürlich bewertet. Es reicht heute vollends aus, wenn der Täter muslimischen Glaubens ist:

Wie jetzt ein weiteres unglaubliches Urteil aus deutschen Gerichtssälen beweist, hier das des Landgerichts Cottbus, dass den ehemaligen Rechtsstaat weiter zerfallen lässt, sprach der Vorsitzende Richter Frank Schollbach in seinem Urteil einen 32-Jährigen Muslimen aus Tschetschenien, der seine Frau in einem klassischen Ehrenmord getötet hatte, nicht wegen Mordes schuldig, sondern „nur“ wegen Totschlags. Der Mann wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt.

Das Urteil fiel letzter Woche in Cottbus und lässt die Menschen („die, die hier schon länger leben“) im Land mit einer ehemals rechtsstaatlichen Ordnung,verzweifeln. Grund hierfür ist die abenteuerliche Begründung des Vorsitzenden Richters Schollbach, warum die Tat angeblich kein Mord sei. Damit ein Gericht einen Menschen wegen Mordes verurteilen kann, müssen vorab eindeutig definierte Mordmerkmale erfüllt sein – zum Beispiel niedere Beweggründe. Das ist hier im Cottbusser Prozess neben weiteren eindeutigen Mordmerkmalen, ausdrücklich der Fall.

Die Kammer zweifelt allerdings an, dass der Angeklagte verstehen konnte, dass seine Bluttat aus Eifersucht in Deutschland als moralisch besonders niedrig stehend, beurteilt wird. Wie ein Gerichtssprecher den Medien erklärte, waren für den Richter mehrere Punkte ausschlaggebend:

  • der niedrige Bildungsgrad des Angeklagten: er habe nie eine Schule besucht
  • sein religiöser Hintergrund (er ist Muslim)
  • seine Herkunft aus einer extrem traditionellen Gesellschaft
  • die Tatsache, dass das Paar erst wenige Monate in Deutschland war und keine
  • deutschen Sozialkontakte hatte – bis auf Kontakte zu Behörden

Juristen ist diese Begründung nicht einleuchtend, ganz zu schweigen von einem Durchschnittsbürger ohne juristische Vorkenntnisse, der bei solchen Urteilen ganz eindeutig falsche Signale empfängt, insbesondere bei den von der Politik und Asylindustrie sogenannten “ Neubürgern“ aus den muslimisch, kulturinkompatiblen Gesellschaften, wo Ehrenmorde, Steinigung, Auspeitschen, Köpfen in der Öffentlichkeit, usw. etwas ganz normales sind. Viele Menschen mutmaßen schon sehr lange, dass Migranten Boni auf Straftaten in deutschen Gerichtsälen erhalten. Gibt es also Strafrabatte, wenn jemand aus einer inkompatiblen kulturellen Gesellschaft, wie z.B. hier der tschetschenischenkommt, in der es immer noch archaische Formen von Selbstjustiz wie Blutrache gibt?

Schwammige Grundsatzurteile für die Orientierung in deutschen Gerichtssälen

In einer Entscheidung aus dem Jahr 2007 stellte jedenfalls der Bundesgerichtshof festdass die Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis „in dem der Stellenwert der Ehre in einem besonderen Maße betont wird“ allein normalerweise nicht ausreicht, damit die Mordmerkmale wegfallen.

Dennoch: Der BGH schaffte in seinem Urteil auch gleichzeitig eine Hintertür für Straftaten von Migranten, um diese zu verharmlosen: Der Angeklagte soll in der Lage sein, niedere Beweggründe in seiner Tat zu erkennen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob derjenige seine Tat selbst als besonders verachtenswert einstuft. Sondern es geht darum, ob er generell dazu fähig ist, zu begreifen, dass in Deutschland zum Beispiel ein sogenannter „Ehrenmord“ als besonders verachtenswerte Tat gilt. Besonders einem ausländischen Täter, der „noch intensiv den Wertvorstellungen seiner Heimat“ verhaftet sei, könne diese Fähigkeit fehlen, so der BGH.

Im Namen des Volkes: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, gilt ausnahmslos für die deutsche „Köterrasse“

Fazit: Die von der politisch bunten Gesellschaft eingeforderte „Toleranz“, Migranten gegenüber, macht auch vor Deutschlands höchsten Gerichten nicht halt. Fehlen dem kulturinkompatiblen Neubürger die „Wertevorstellung“ für eine menschliche Gesellschaft, erwägt der Staat keine adäquate Bestrafung, oder eine sofortige Ausweisung des Täters um hier die Gesellschaft, bzw. die Bürger zu schützen, sondern warnt stattdessen die Gesellschaft davor, den „nicht-kompatiblen“, für seine Unmenschlicheit zu verurteilen.

Um hier noch die Kurve des Anstands zu bekommen, betont der BGH dabei extra, dass ein kultureller Hintergrund des Täters nur ein Aspekt für die Beurteilung der Tat sei: Es kommt bei einer Entscheidung, ob eine Tat als Mord gewertet wird, auf die „Gesamtwürdigung“ an. Das schließe die „Umstände der Tat, die Lebensverhältnisse des Täters und seine Persönlichkeit“ mit ein. Summa summarum: Jeder Richter darf seine persönliche, meist politisch linksbunte Meinung, der Karriere wegen, mit in das Urteil einfliessen lassen.  Die „Köterrasse“ staunt, aber geht auch morgen weiterhin brav zur Arbeit, um für seine baldige Abschaffung, kräftig Steuergelder zu verdienen.

Redaktion

Dank an das Schlüsselkind

Quelle: https://schluesselkindblog.com/2017/06/13/deutsche-richter-kein-mord-wenn-muslime-toeten/

UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS MERKEL Rechtsbrüche der Bundeskanzlerin

POLIZEIKOMMISSAR BEZEICHNET ANGELA MERKEL ALS “KRIMINELL”

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Der Polizeikommissar Dietmar Gedig hat  Bundeskanzlerin Angela Merkel als „wahnsinnig“ und „kriminell“ bezeichnet. Den Bundesjustizminister Heiko Maas sollte man gleich ganz „wegsperren“.  Das sagte der Polizeikommissar auf einer Veranstaltung in Euskirchen.

Daraufhin hatte die Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen ihn  Ermittlungen wegen möglicher Beleidigung eingeleitet. Doch diese wurden wieder eingestellt. Offensichtlich darf man Bundeskanzlerin Angela Merkel öffentlich als „kriminell“ bezeichnen.

Tatsächlich ist diese Bezeichnung in Anbetracht der Beweislage sogar zutreffend. Zahlreiche Staatsrechtler, Rechtswissenschaftler und ehemalige Verfassungsrichter haben der Bundeskanzlerin bereits Rechtsbruch vorgeworfen. Angela Merkel hätte in der Asyl- und Migrationspolitik systematisch geltendes Recht gebrochen.

 

Weiterführende Quellenangabe:

https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/polizist-darf-merkel-kriminell-nennen-8224636.html

Grenzsicherung : Frust bei Polizei – Beamte machen geheime Papiere öffentlich

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Information des NRW-Verfassungsschutzes an das Landeskriminalamt. „VS“ bedeutet „Verschlusssache“. „NfD“ heißt „Nur für den Dienstgebrauch“.Foto: Montage: Gerd Bertelmann

Essen. Dieser Redaktion liegt ein internes Verfassungsschutz-Papier über kriminelle Nordafrikaner vor. Weitergabe geheimer Dokumente zeigt Frust der Polizei.

Die Info kam anonym und per Post in unsere Redaktion. Im Umschlag: Informationen des Verfassungsschutzes NRW an das Landeskriminalamt. Thema: die Einreise von Nordafrikanern aus Belgien und Frankreich. Der Inhalt bezieht sich auf Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden von Januar 2016. Das Ministerium stuft die Info als „Verschlußsache“ ein – bis zum Jahr 2046. Das ist die kleinste von vier Geheimhaltungsstufen.

Um dem Fahndungsdruck belgischer und französischer Sicherheitsbehörden zu entgehen, seien kriminelle Marokkaner und Algerier als Asylsuchende nach Münster gekommen. Ähnliches sei zuvor in Dortmund beobachtet worden. Die Zugewanderten seien „völlig enthemmt“, vor Polizei und Justiz hätten sie „jeglichen Respekt verloren“. Viele von ihnen handelten mit Drogen, begingen Diebstähle. Andere Asylbewerber würden sich für diese Personen schämen. Es folgt ein Satz über die Silvester-Übergriffe in Köln, der die dortige Polizei belastet. Diese sei von Asylbewerbern auf sexuelle Übergriffe durch Nordafrikaner hingewiesen worden, die Beamten seien aber „nicht konsequent“ gegen die Täter eingeschritten. Die Informationen seien „grundsätzlich glaubhaft“.

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Ausschuss zu Silvester-Übergriffen mit prominenten Zeugen
Nach den Silvesterübergriffen in Köln hat der Untersuchungsausschuss im Landtag NRW jetzt seine Arbeit aufgenommen. Prominente Namen auf Zeugenliste.

Nach Einschätzung des Vorsitzenden des Bezirkes Bundespolizei bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jörg Radek, ist es kein Zufall, dass zuletzt immer wieder vertrauliche Papiere aus Sicherheitskreisen „durchgestochen“ wurden. „Zum Beispiel das Protokoll über die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln, Informationen über den Dienst der Bundespolizei in Passau und das Einsatz-Protokoll aus Clausnitz.“
Anweisung, nicht genau zu kontrollieren

Hinter der Weitergabe von Geheimnissen steckt laut Radek offenbar eine „tiefe Unzufriedenheit“ in den Sicherheitsbehörden. Beamte, zum Beispiel Bundespolizisten, die für die Grenzsicherung zuständig sind, seien frustriert, weil ihrer Ansicht nach die Politik im vergangenen Jahr systematisch verhindert habe, dass Flüchtlinge polizeilich überprüft würden.

„Auf Personalversammlungen schütten diese Polizisten ihr Herz aus. Sie berichten davon, daß sie das Elend und die Not der Flüchtlinge berührt. Sie sagen aber auch, dass während der hohen Zahl von Migranten von Mitte des Jahres bis zum Jahresende kaum polizeiliche Kontrollen durchgeführt wurden“, sagte Radek dieser Zeitung. „Durch die Entscheidung der Bundesregierung wurde eine humanitäre Ausnahmesituation geschaffen, die die Sicherheitsbelange unberührt ließ.“ Beamte seien zum Teil durch interne Weisungen dazu angehalten worden, nicht die notwendigen polizeilichen Kontrollen vorzunehmen. Radek: „Ein polizeilicher Erfolg stellte sich erst nach Rückgang der Migrantenzahlen ein. Es konnten nur zwischen zehn und maximal 20 Prozent der Flüchtlinge, die im vergangenen Jahr kamen, polizeilich überprüft werden. Den Schwerpunkt der Registrierung vollzog das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BamF). Diese Behörde macht aber nur eine ausländerrechtliche Überprüfung. Eine polizeiliche Kontrolle findet nicht statt.“

Ermittlungen versanden

Viele Beamte sehen darin einen „Rechtsbruch“ des Staates. Beschwerden bei der Kanzlerin und beim Bundesinnenminister liefen ins Leere. Im Dezember schrieb die GdP einen Brief ans Kanzleramt. Darin steht: „Nach unseren Erkenntnissen führen nur 25 bis 30 Prozent der aus Österreich einreisenden Personen Identitätsnachweise mit sich.“ Die wenigen Identitäten, die den Bundespolizisten genannt würden, seien „oft falsch oder frei erfunden“. Ein Bundespolizist erzählte dieser Zeitung von üblen Arbeitsbedingungen an der bayrisch-österreichischen Grenze: Schichten von bis zu 15 Stunden Gesamtlänge, Hunderte Überstunden. Eigentlich würden zusätzlich „fertig ausgebildete Polizisten in fünfstelliger Höhe“ benötigt.

Flüchtlinge
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Seehofer wirft ARD und ZDF einseitige Berichterstattung vor
Horst Seehofer geht auf die Presse los: ARD und ZDF würden in der Flüchtlingskrise nicht objektiv berichten, sagte der CSU-Vorsitzende.

Sauer sind viele Beamte auch über jede Menge vergebliche Arbeit. Die Beamten in NRW sind – anders als in anderen Bundesländern – dazu verpflichtet, gegen jeden einreisenden Flüchtling wegen illegalem Aufenthalt zu ermitteln, erklärt Arnold Plickert, NRW-Vorsitzender der GdP. Darauf habe sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Landeskriminalamts und der Generalstaatsanwaltschaft verständigt. Angesichts der hohen Zahl von Flüchtlingen sei das kaum zu leisten. Dennoch erstatteten die Beamten bis Jahresende weisungsgemäß in 5900 Fällen Anzeigen, so Plickert. „Das geht anschließend an die Staatsanwaltschaft, und die stellt die Verfahren dann in der Regel ein.“ Das Justizministerium bestätigt diese Praxis, das „öffentliche Interesse“ an einer Strafverfolgung sei gering, heißt es. Plickert moniert: „Damit ist die ganze Arbeit für die Katz.“

Matthias Korfmann und Christopher Onkelbach

Original-Quelle : http://Frust bei Polizei – Beamte machen geheime Papiere öffentlich | NRZ.de – Lesen Sie mehr auf: http://www.derwesten.de/nrz/politik/beamte-machen-immer-oefter-interne-dokumente-oeffentlich-id11602914.html#plx1557208249

 

Gruß an die „erwachten“ Polizisten (wurde aber auch endlich Zeit …)
 Danke an  Kräutermume

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