So viel zur Souveränität der BRD

Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)
Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1990, Teil 11, vom 8. Oktober 1990
Zu dem Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten in der gemäß Liste 1 zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes, in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung sowie zu dem Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der gemäß Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung (BGBl. 1955 11 S. 301, 305, 405, 944) ist in Bonn durch Notenwechsel vom 27./28. September 1990 eine Vereinbarung zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und den Regierungen der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland geschlossen worden.
Die Vereinbarung ist am 28. September 1990 in Kraft getreten, nachdem die das Einverständnis der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland ausdrückende Antwortnote am 27. September 1990 und die das Einverständnis der Regierungen der Französischen Republik sowie der Vereinigten Staaten von Amerika ausdrückenden Antwortnoten am 28. September 1990 eingegangen sind. Die einleitende deutsche Note vom 27. September 1990 wird nachstehend veröffentlicht.
Bonn, den 8. Oktober 1990 Der Bundesminister des Auswärtigen
Im Auftrag Dr. Eitel ????hääää……??????
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Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts 503-553.20 Bonn, 27. September 1990 Exzellenzen, ich beehre mich, auf die Gespräche zwischen Vertretern der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik. der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland Bezug zu nehmen und im Namen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland folgendes vorzuschlagen: 1. Der Vertrag vom 26. Mai 1952 über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der gemäß Liste I zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) („Deutschlandvertrag“). wird mit der Suspendierung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes suspendiert und tritt mit dem Inkrafttreten des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, unterzeichnet in Moskau am 12. September 1990, außer Kraft.
2. Vorbehaltlich der Ziffer 3 wird der Vertrag vom 26. Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der gemäß Liste IV zu dem am 23.Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung das Besatzungsregimes In der Bundesrepublik; Deutschland geänderten Fassung) („Überleitungsvertrag“) gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt gleichzeitig mit diesem außer Kraft; das gilt auch für die Briefe und die Briefwechsel zum Deutschlandvertrag und zum Überleitungsvertrag.
3. Folgende Bestimmungen das Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft: Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis“ …. Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5 Artikel 2 Absatz 1
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Erster Teil
Artikel 1
(1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern -jedoch gibt es im Grundgesetz seit 1990 der Streichung durch Art.23 = Geltungsbereich keine festgelegte Zuständigkeit der Länder mehr, welche die Bundesrepublick Deutschland bildeten-somit fehlt auch für die BRD die festgelegte Zuständigkeit
(3) Der in diesem Vertrag verwendete Ausdruck „Rechtsvorschriften“ umfaßt Proklamationen, Gesetze, Verordnungen, Entscheidungen (mit Ausnahme gerichtlicher Entscheidungen), Direktiven, Durchführungsbestimmungen, Anordnungen, Genehmigungen oder sonstige Vorschriften ähnlicher Art, die amtlich veröffentlicht worden sind. Die Bezugnahme auf eine einzelne Rechtsvorschrift schließt alle und jeden ihrer Teile, einschließlich der Präambel, ein, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(4) Die amtlichen Texte der in diesem Artikel erwähnten Rechtsvorschriften sind diejenigen Texte, die zur Zeit des Erlasses maßgebend waren.
5) Der Ausdruck „Besatzungsbehörden“, wie er in diesem Teil verwendet wird, bedeutet den Kontrollrat, die Alliierte Hohe Kommission, die Hohen Kommissare der Drei Mächte, die Militärgouverneure der Drei Mächte, die Streitkräfte der Drei Mächte in Deutschland, sowie Organisationen und Personen, die in deren Namen Befugnisse ausüben oder im Falle von internationalen Organisationen und Organisationen anderer Mächte (und der Mitglieder solcher Organisationen) – mit deren Ermächtigung handeln, schließlich die bei den Streitkräften der Drei Mächte dienenden Hilfsverbände anderer Mächte.
Artikel 2
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.
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Artikel 3 Absätze 2 und 3 Artikel 5 Absätze 1 und 3
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Artikel 3
(2) Soweit nicht in Absatz (3) dieses Artikels oder durch besondere Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Drei Mächte oder der betreffenden Macht etwas anderes bestimmt ist, sind deutsche Gerichte und Behörden nicht zuständig in strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahren, die sich auf eine vor Inkrafttreten dieses Vertrags begangene Handlung oder Unterlassung beziehen, wenn unmittelbar vor Inkrafttreten dieses Vertrags die deutschen Gerichte und Behörden hinsichtlich solcher Handlungen oder Unterlassungen nicht zuständig waren, ohne Rücksicht darauf, ob sich diese Unzuständigkeit aus der Sache oder aus der Person ergibt.

(3) Vorbehaltlich der Bestimmungen des Absatzes (1) dieses Artikels und jeder anderen einschlägigen Bestimmung des Vertrags über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten oder der in seinem Artikel 8 aufgeführten Zusatzverträge dürfen deutsche Gerichte die ihnen nach deutschem Recht zustehende Gerichtsbarkeit ausüben:
(a) in nichtstrafrechtlichen Verfahren, für die das Privatrecht maßgebend ist:
(i) gegen juristische Personen, wenn die Gerichtsbarkeit der deutschen Gerichte vorher allein deswegen ausgeschlossen war, weil diese juristischen Personen der Kontrolle der Besatzungsbehörden nach den Gesetzen Nr. 52 des SHAEF und der Militärregierung, betreffend Sperre und Kontrolle von Vermögen, nach dem Kontrollratsgesetz Nr. 9, betreffend Beschlagnahme und Kontrolle des Vermögens der I. G. Farbenindustrie, oder nach dem Gesetz Nr. 35 der Alliierten Hohen Kommission, betreffend Aufspaltung der Vermögens der I. G. Farbenindustrie A. G., unterworfen waren;
(ii) gegen natürliche Personen, es sei denn, daß solche Verfahren aus Pflichten oder Diensten für die Besatzungsbehörden entstehen oder Handlungen oder Unterlassungen im Zuge der Erfüllung solcher Pflichten oder der Leistung solcher Dienste betreffen oder aus Ansprüchen entstehen, auf die in Artikel 3 des Neunten Teils dieses Vertrags Bezug genommen wird. Für Unterhaltsklagen sind deutsche Gerichte jedoch nur zuständig, soweit Unterhalt für die Zeit nach Inkrafttreten dieses Vertrags verlangt wird;
(b) in Strafverfahren gegen natürliche Personen, es sei denn, daß die Untersuchung wegen der angeblichen Straftat von den Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte endgültig abgeschlossen war oder diese Straftat in Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten für die Besatzungsbehörden begangen wurde.
Entsteht in einem strafrechtlichen oder nichtstrafrechtlichen Verfahren, auf das in diesem Absatz Bezug genommen wird, die Frage, ob jemand in Erfüllung von Pflichten oder Leistung von Diensten für die Besatzungsbehörden gehandelt hat, oder ob die Strafverfolgungsbehörden der betreffenden Macht oder Mächte die Untersuchung wegen der angeblichen Straftat endgültig abgeschlossen haben, so wird das deutsche Gericht eine Bescheinigung des Botschafters oder in seiner Abwesenheit des Geschäftsträgers der betreffenden Macht als schlüssigen Beweis für diese Frage in der in der Bescheinigung angegebenen Umfang anerkennen.
Artikel 5
(1) Alle Urteile und Entscheidungen in nichtstrafrechtlichen Angelegenheiten, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland erlassen worden sind oder später erlassen werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln und auf Antrag einer Partei von diesen in der gleichen Weise wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden zu vollstrecken.
(3) Im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Urteilen können Einwendungen gegen einen durch Urteil festgestellten Anspruch durch ein Verfahren nach § 767 der deutschen Zivilprozeßordnung vor dem zuständigen deutschen Gericht geltend gemacht werden.
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Artikel 7 Absatz 1 Artikel 8
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Artikel 7
(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind oder später gefällt werden, bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behörden demgemäß zu behandeln.
Artikel 8
Folgende Personen genießen in bezug auf Handlungen, die sie in Ausübung ihres Amtes vorgenommen haben, während ihrer Amtsdauer und nach deren Ablauf Immunität gegen gerichtliche Verfolgung im Bundesgebiet:
(a) Mitglieder der in Absatz (2) des Artikels 4 dieses Teils bezeichneten Gerichte;
(b) Mitglieder der in Absatz (1) des Artikels 6 des Dritten Teiles dieses Vertrags bezeichneten Gerichte, an deren Stelle das Oberste Rückerstattungsgericht tritt;
(c) von einer der Drei Mächte ernannte Mitglieder des gemäß Absatz (1) des Artikels 6 dieses Teils errichteten Gemischten Ausschusses und des in Absatz (5) des Artikels 7 dieses Teiles bezeichneten Gemischten Beratenden Gnadenausschusses;
(d) von einer der Drei Mächte ernannte Mitglieder des in Absatz (1) des Artikels 12 dieses Teils bezeichneten Prüfungsausschusses;
Während ihrer Amtsdauer genießen diese Personen im Bundesgebiet ferner die gleichen Vorrechte und Immunitäten, die Mitgliedern diplomatischer Missionen gewährt werden.
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Dritter Teil: Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs Artikel 6 Absatz 3 des Anhangs
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Dritter Teil Artikel 3
(5) Die Bundesrepublik verpflichtet sich ferner, (a) (gestrichen)
Artikel 6
(3) Absatz (3), (4) und (5) des Artikels 2 und Absatz (4) und (5) des Artikels 3 dieser Satzung finden auf die Geschäftsstellenleiter des Gerichtes entsprechende Anwendung.
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Sechster Teil: Artikel 3 Absätze 1 und 3
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Sechster Teil
Artikel 3
(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.
(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die auf Grund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.
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Siebenter Teil: Artikel 1 Artikel 2
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Siebenter Teil
Artikel 1

Die Bundesrepublik verpflichtet sich:
(a) (gestrichen) (b) (gestrichen) (c) (gestrichen)
(d) die Fortführung der Arbeiten zu gewährleisten, die gegenwärtig vom Internationalen Suchdienst durchgeführt werden;
(e) die ordnungsgemäße Betreuung und Instandhaltung der Gräber alliierter ziviler Kriegsopfer (falls von den beteiligten Staaten nicht anderweitig vorgesehen), verschleppter Personen und nichtdeutscher Flüchtlinge im Bundesgebiet zu übernehmen und Pilgerfahrten von Angehörigen zu diesen Gräbern zu erleichtern;
(f) den Behörden der Drei Mächte und anderer beteiligter alliierter Staaten bei der Exhumierung und überführung der Leichen von Kriegsopfern die gleichen Möglichkeiten wie bisher zu gewähren.
Artikel 2
Die Bundesrepublik wird für die ordnungsgemäße Betreuung und Instandhaltung der Gräber alliierter Soldaten im Bundesgebiet (falls von den beteiligten Staaten oder den diesen Zwecken dienenden Organisationen dieser Staaten nicht anderweitig vorgesehen) Sorge tragen und die Tätigkeit dieser Organisationen erleichtern. Jede der Drei Mächte wird in ihrem Mutterland für die ordnungsgemäße Betreuung und Instandhaltung der Gräber deutscher Soldaten Sorge tragen und die Tätigkeit von Organisationen erleichtern, die diesen Zwecken dienen.
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Neunter Teil: Artikel 1
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Neunter Teil
Artikel 1
Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1.Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrags genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht der Bundesrepublik geltend machen.
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Zehnter Teil: Artikel 4
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Zehnter Teil
Artikel 4
Die Bundesrepublik bestätigt, daß nach deutschem Recht der Kriegszustand als solcher die vor Eintritt des Kriegszustandes durch Verträge oder andere Verpflichtungen begründeten Verbindlichkeiten zur Bezahlung von Geldschulden und die vor diesem Zeitpunkt erworbenen Rechte nicht berührt.
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Außerdem bleiben Absatz 7 der Schreiben des Bundeskanzlers an jeden der drei Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 betreffend Erleichterungen für Botschaften und Konsulate sowie die Bestätigungsschreiben der Hohen Kommissare vom 23. Oktober 1954 in Kraft. 4.
a) Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß sie sämtliche angemessenen Maßnahmen ergreifen wird, um sicherzustellen, daß die weiterhin gültigen Bestimmungen des Überleitungsvertrages auf dem Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik und in Berlin nicht umgangen werden.
b) Zu Artikel 11 das Ersten Teils des Überleitungsvertrags: Die Regierung der Bundesrepublik DeutschIand ist sich des Fortbestehens der IG. I.L. Farbenindustrie A-G. unter dem ursprünglichen Namen bewußt, sie bemüht sich nach besten Kräften, eine zufriedenstellende Lösung entsprechend den in Artikel 11 des Ersten Teils zum Ausdruck gebrachten Zielen zu erreichen.
c) Zu dem Dritten, Vierten und Fünften Teil des Überleitungsvertrags: Die Regierung der BundesrepublikDeutschland bestätigt. daß die Streichung des Dritten, Vierten und Fünften Teils die Fortgeltung der dann festgelegten Grundsätze in bezug auf die innere Rückerstattung, die Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung und die äußeren Restitutionen sowie die Fortgeltung der entsprechen den Bestimmungen des Bundesrückerstattungsgesetzes und des Bundesentschädigungsgesetzes nicht beeinträchtigt.
Die den Opfern der NS-Verfolgung und ihren Hinterbliebenen zuerkannten Entschädigungsrenten werden weiterhin nach den geltenden Bestimmungen gewährt. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird dafür Sorge tragen. daß die Zuständigkeit des Obersten Rückerstattungsgerichts bei der Suspendierung des Überleitungsvertrags auf die deutschen Gerichte übergeht. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland erklärt, daß das Bundesrückerstattungsgesetz und das Bundesentschädigungsgesetz auf das Gebiet der gegenwärtigen Deutschen Demokratischen Republik erstreckt werden.
Hierfür sind weitere Bestimmungen erforderlich, die den dortigen Gegebenheiten Rechnung tragen.
d) Zu dem Neunten Teil des Überleitungsvertrages: Die Artikel 2 und 3 des Neunten Teils sind nicht beibehalten worden, da davon ausgegangen wird, daß alle darin behandelten Fragen geregelt sind, soweit die Vertragsparteien des Überleitungsvertrags betroffen sind. Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat die Verantwortlichkeit für die Bestimmung und Befriedigung von in Artikel 3 bezeichneten Ansprüchen seitens der ihrer Herrschaftsgewalt unterliegenden Personen übernommen, die nach deutschem Recht noch geltend gemacht werden können.
Falls sich die Regierungen der Französischen Republik, der Vereinigten Staaten von Amerika und des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland mit dem Inhalt dieser Note einverstanden erklären. werden diese Note und die das Einverständnis Ihrer Regierungen zum Ausdruck bringenden Antwortnoten eine Vereinbarung zwischen unseren vier Regierungen bilden, die an dem Tag in Kraft tritt, an dem die letzte das Einverständnis ausdrückende Antwortnote eingeht; die Regierung der Bundesrepublik Deutschland wird die anderen Regierungen über den Empfang dieser letzten Antwortnote unterrichten. Der englische und der französische Wortlaut dieser Note sind beigefügt, alle drei Wortlaute sind gleichermaßen verbindlich.
Genehmigen Sie, Exzellenzen, die Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung.
Dr. Lautenschlager
S. E. dem Botschafter der Französischen Republik S.
E. dem Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika
S. E. dem Botschafter das Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland
Bonn

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Aufruf zum Widerstand: Das deutsche Volk wird sein eigenes Land zurückerobern

 

Das völlig verwahrloste Merkel-Regime hat in der vergangenen Monaten und Jahren im besonderen Maße gezeigt wie kriminell, hinterhältig und antideutsch es agiert. Tagtäglich erwachen mehr Bürger aus ihrem Tiefschlaf und befreien sich von Selbsthass, politischer Korrektheit, Manipulation, Zensur und Geschichtsfälschung. Für Deutschland, für unser Vaterland. Erwartet uns, denn wir erheben uns!

von Jürgen Fritz

Gestern hat das deutsche Volk einen der mächtigsten europäischen Politiker gestürzt. Es hat ihn gestürzt, einfach nur indem es klar und deutlich zu erkennen gab, nicht gewillt zu sein, einen weiteren Wortbruch von ihm hinzunehmen. Das bereits reichte aus. Doch ich sage euch: das war erst der Anfang. Das deutsche Volk wird sich sein eigenes Land zurückerobern!

Das Prinzip der Volkssouveränität

Das Prinzip der Volkssouveränität besagt: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ (Art. 20, Abs. 2 GG). Das Volk ist der Souverän im Staate, ist gleichsam Herrscher über sich selbst. Dabei ist unter „Volk“ in diesem Zusammenhang nicht wie die staatstheoretische Analphabetin Merkel meint die Bevölkerung gemeint, also jeder der gerade hier auf unserem Territorium wohnt, womöglich sogar illegal Eingedrungene, die das Prinzip der Volkssouveränität negieren und bekämpfen wollen. Unter „Volk“ ist hier ausschließlich das Staatsvolk im Sinne der Drei-Elemente-Lehre zu verstehen:

Staat = Staatsgebiet + Staatsvolk + Staatsgewalt; wobei das Staatsgebiet das Eigentum des Staatsvolkes (= Summe der Staatsbürger) ist und die Staatsgewalt durch das Staatsvolk bestimmt und wieder abberufen werden kann und ausschließlich von diesem seine Legitimation erhält, nicht von irgendwelchen imaginierten und frech behaupteten höheren Gewalten („gottgegebene Ordnung“, Herren und Knechte) und schon gar nicht von irgendwelchen frühmittelalterlichen, spekulativ angenommenen Arabergöttern.

Das gestern war nur der Anfang

Gestern hat das deutsche Volk, das Staatsvolk, einen der mächtigsten Politiker, den Vorsitzenden der zweitgrößten deutschen Partei endgültig gestürzt, den ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlamentes, der Deutschland abschaffen und bis 2025 in einem undemokratischen Suprastaat EU (später in einem noch undemokratischeren Eurabia) auf- oder untergehen lassen wollte, der Bundeskanzler werden und der sich selbst in seinem Niedergang noch schnell zum Außenminister, mithin zum Teil der Staatsgewalt machen wollte.

Es hat ihn gestürzt, indem immer mehr Menschen sich von der SPD abgewandt haben und die SPD-Basis folglich den Druck auf die Parteispitze immer mehr erhöht hat, so dass diese wiederum gezwungen war, den Druck auf Schulz selbst weiterzugeben.

Das deutsche Volk hat Schulz gestürzt, einfach nur indem es in aller Deutlichkeit zu erkennen gab, dass es nicht gewillt ist, diesen weiteren Wortbruch von ihm auch noch hinzunehmen. Das bereits hat gereicht. Und ich sage euch, das ist nur der Anfang. In diesem Land werden bald schon noch ganz andere Köpfe rollen und in der politischen Bedeutungslosigkeit verschwinden. Das deutsche Volk, der eine und einzige Souverän in diesem Land, wird sich das nicht weiter bieten lassen.

An die Feinde der Volkssouveränität gerichtet, die das Staatsvolk entmündigen, verraten und verkaufen wollen

Ihr werdet noch sehr viel mehr bluten. Das war nur der Anfang. Das deutsche Volk wird sich sein eigenes Land, wird sich seine Souveränität zurückerobern. Einfach nur sein eigenes Land, sein eigenes Territorium, sein eigenes Eigentum zurückerobern. Und es wird sich dabei durch nichts aufhalten lassen. Durch nichts!

Quelle: http://www.anonymousnews.ru/2018/02/11/aufruf-zum-widerstand-das-deutsche-volk-wird-sein-eigenes-land-zurueckerobern/

 

Standesämter beginnen mit der Ungültigmachung der Geburtenregister!

Verbrannte Erde, damit keiner dem EU-Superstaat entkommen und die BRD-Lüge nicht platzen kann!

Wichtiger Hinweis! Die Städte haben begonnen und dies schon seit einiger Zeit, die Geburtenbücher systematisch zu entwerten, d.h., es werden Striche von rechts oben nach links unten gezogen, danach vernichten sie sie.

Das ganze ohne Fragen und Remonstration im Auftrag der BRD-Verwaltung/Sekte. Damit soll/wird verhindert, daß man sich selbst als Lebendgeburt nachweisen, ergo einen Realakt auslösen kann. Wer nach diesen Auszügen fragt, wird sofort per Dekret zum Reichsbürger abgestempelt!

Knabe und Mädchen vs. männlich und weiblich.

Macht euch darüber Gedanken und handelt entsprechend!

 

 

Quelle : FB

Lothar Maria Boos

Hier mal ein paar Kommentare :

Ich habe eine Nachfrage bis 1898 bekommen! Halt dich fest! Ein ganz normaler Maschinenausdruck! Und jetzt kommts! Für 10,€ !!!! Achtung!!! Noch nicht mal mit Stempel!

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Das ist leider genau der falsche Auszug…..eine Veränderung/Fälschung!

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Du sagst, wir sollen entsprechend handeln. Wie? Stellt man einen Antrag, ist man erstens ein Reichsbürger und zweitens bekommt man derzeit immer nur die maschinenschriftlichen Auszüge.

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Das hat was mit Souveränität zu tun. Kann einem doch egal sein, was die denken… Freundlich aber bestimmt auf das hinweisen was man haben möchte .

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Habe mit einem Heraldiker (Ahnenforscher) gesprochen. Der macht das professionell. Der hat gesagt, die Kirchenarchive haben immer etwas. Selbst wenn noch so viele Kriege dazwischen lagen. Das Kirchenarchiv sortiert sie ein und dann bleiben die dort liegen!

Also merkt Euch: Kirchenarchive! 

Welche Kommentatoren welchen Kommentar geschrieben haben, ist bei FB unter dem blauen Link einsichtbar!

Gefunden bei Kräutermume
Arshan sagt Danke!

Die Kanzlerakte

Egon Bahr und General G.H. Komossa MAD

In dem Buch des Generals Gerd-Helmut Komossa, ehemaliger Amtschef des MAD ist Nachzulesen, was dieser zu der Kanzlerakte zu sagen hatte: Zitat: „…..Der Geheime Staatsvertrag vom 21. Mai 1949 wurde vom Bundes- nachrichtendienst unter „Strengste Vertraulichkeit“ eingestuft. In ihm wurden die grundlegenden Vorbehalte der Sieger für die Souveränität der Bundesrepublik bis zu Jahre 2099 festgeschrieben, was heute wohl kaum jemandem bewußt sein dürfte.

kanzlerakte

Danach wurde einmal „der Medienvorbehalt der alliierten Mächte über deutsche Zeitungs- und Rundfunksmedien“ bis zum Jahre 2099 fixiert. Zum anderen wurde geregelt, daß jeder Bundeskanzler Deutschlands auf Anordnung der Alliierten  vor Ablegung seines  Amtseides die sogenannte „Kanzlerakte“ zu unterzeichnen hatte. Darüber hinaus blieben die Goldreserven der Bundesrepublik durch die Alliierten gepfändet.

Dessen ungeachtet erhielt die Bundesrepublik Deutschland einen Teil ihrer Souveränität zurück, aber eben nur einen Teil. Eben nur soviel, wie es für die Begründung der Aufstellung deutscher Truppenverbände bedurft hatte……..“

Zitatende Egon Bahr „Lebenslüge der Bundesrepublik“ Lange galt sie als Verschwörungstheorie: Die“Kanzlerakte“ ein geheimer alliierter Machtvorbehalt, den die Bundeskanzler zu unterzeichnen hatten. Inzwischen bestätigt Egon Bahr deren Existenz Von einem „Unterwerfungsbrief“ sprach Willy Brandt und lehnte eine Unterzeichnung zunächst empört ab: „Schließlich sei er zum Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet.

Die Botschafter (der Alliierten) könnten ihn wohl kaum absetzen! Da mußte er sich belehren lassen, daß schon Adenauer diese Briefe unterschrieben hatte und danach Erhard und danach Kiesinger. „So schilderte es Egon Bahr 2009 in der „Zeit“ und machte damit erstmals die Existenz der sogenannten „Kanzlerakte “ öffentlich.

 

Die deutsche Karte – Gerd-Helmut Komossa, Ares Verlag, ISBN: 978-3-902475-34-3

Nun nimmt Egon Bahr zum zweiten Mal dazu in einer Zeitung Stellung:

In der ‚Zeit‘ habe ich geschildert, wie dem frisch gewählten Bundeskanzler Willy Brandt bei Amtsantritt „drei Briefe“ an die Botschafter der Westmächte zur Unterschrift vorgelegt wurden. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten.

Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Hoheit verstanden.

Willy Brandt war empört. Zum einen darüber, daß man dem früheren Regierenden Bürgermeister damit unterstellte, er wüßte nicht, was die Vorbehaltsrechte der drei Mächte für Berlin (West) seit der Gründung der Bundesrepublik bedeutet haben. Zum anderen hat er sich immer auf seine demokratische Wahl bezogen und dieses Mandat über dem der weisungsgebundenen Stadtkommandanten empfunden.

Vor allem hat es ihn empört, weil er als Bundeskanzler zuerst seinem Amtseid verpflichtet ist. Die Beamten haben ihn darauf hingewiesen, daß Adenauer diesen Brief vor der Genehmigung des Grundgesetzes durch die drei Militärgouverneure unterschrieben hatte, was dann Erhard und Kie singer widerholt hatten. Dann könne er das auch machen, entschied Brandt.

Helmut Schmidt konnte sich nicht erinnern, einen entsprechenden Brief vorgelegt bekommen zu haben. Kohl habe ich nicht gefragt. Nachdem ich die Leitung des Planungsstabes im Auswärtigen Amt 1967 übernommen und gefragt habe, welche Papiere zur Regelung der Deutschen Einheit existierten, erhielt ich zur Antwort: Keine. Das ist nicht unsere Kompetenz.

 

Außerdem war Brandt bewußt, daß seit dem Bau der Mauer, der im still schweigenden Konsens der vier Sieger vollzogen worden war, Versuche, Risse in diese zu bekommen, nur unterhalb dieser Siegerrechte denkbar waren. Als menschliche Erleichterungen genehmigten alle Vier die Verhandlungen der beiden deutschen Seiten und ihr Ergebnis, die Passierscheine.

Niemand ahnte damals, daß aus der Wahrnehmung deutscher Interessen in der ehemaligen Hauptstadt allmählich ein Riesengebäude der Ost- und Entspannungspolitik werden würde. Sie existierte und lebte nur von ihrer klaren Unterordnung und der Respektierung für die unkündbaren Rechte der vier Siegermächte.

In der Tat: Seit der Zementierung der Teilung Berlins war auch der Status quo Deutschlands und Europas vollzogen. Keine Regierung hat danach noch einen Schritt in der deutschen Frage unternommen, auch nicht die Bundesregierung oder die drei Mächte. Alle begnügten sich mit der vielfältigen Wiederholung, daß die Wiedervereinigung ihr Ziel bliebe. Wir hatten natürlich auch nicht den geringsten Schimmer einer Ahnung, daß daraus schließlich 1972 das Vier-Mächte- Abkommen für Berlin erwachsen würde.

Dieser Markstein der Nachkriegsgeschichte war der Augenblick, als die vier Mächte nur mit den beiden deutschen Regierungen diesen Vertrag in Kraft setzen konnten. Das Modell Vier plus Zwei, aus dem 17 Jahre später das Modell Zwei plus Vier wurde. Die Vier konnten gar nicht mehr anders, als am 15. März 1991 die Souveränität, die mit der bedingungslosen Kapitulation des Reiches am 8. Mai 1945 untergegangen war, dem kleineren Deutschland zurückzugeben.

Anmerkung meinerseits:
Da nach wie vor Berlin nicht als Hauptststadt Deutschlands angesehen werden darf ,( da laut Zusatzprotokoll zum 2+4 Vertrag die alliierten Vorbehaltsrechte bezüglich Berlin noch immer gelten ), hat Deutschland nach wie vor keine außenpolitische Souveränität !

Seit diesem völkerrechtlichen Akt, nicht dem staatsrechtlichen Tag der Einheit am 3. Oktober 1990, gibt es nur noch ein Relikt der deutschen Teilungsjahrzehnte: In der Charta der vereinten Nationen existieren noch immer die Feindstaatenartikel, nach denen die Sieger im Falle eines Falles ihre Rechte über Deutschland aktivieren können.

Die BRD und die DDR mußten einen Brief, den ich mit DDR-Staatssekretär Michael Kohl abgestimmt habe, an unsere jeweiligen Großen oder Freunde schreiben, daß auch durch Beitritt der beiden Staaten die Siegerrechte nicht erlöschen. Aber das spielt keine Rolle mehr, weil die Vier versichert haben, sie würden sich darauf nicht mehr berufen und die Charta seit ihrem Bestehen nicht verändert wurde und die Büchse der Pandora geöffnet würde, falls man auch nur in einem Punkte damit beginnen würde.

Daß über die geschilderten Realitäten geschwiegen wurde, hat einen einfachen Grund. Es war eine der Lebenslügen der alten Bundesrepublik, 1955 mit dem Beitritt zur Nato zu behaupten, wir wären souverän geworden. Im obersten Ziel der Einheit der Nation waren wir es nie. Die Bundesregierung und die drei Westmächte hatten 1955 dasselbe Interesse: Über die fortdauernde Einschränkung der deutschen Selbstbestimmung nicht zu sprechen.

EGON BAHR

Junge Freiheit 14. Okt. 2011

Gauck sieht „Freundschaft mit den USA in Gefahr“

05.07.2014, 20:38
Gauck sieht "Freundschaft mit den USA in Gefahr" (Bild: EPA)
Foto: EPA

Die Affäre um einen US-Spion beim Bundesnachrichtendienst (BND) ist aus Sicht des deutschen Bundespräsidenten Joachim Gauck ein Risiko für die deutsch-amerikanischen Beziehungen. Sollte sich herausstellen, dass ein Mitarbeiter des BND für die NSA spioniert habe, sei das ein Spiel mit Freundschaften und enger Verbundenheit, sagte Gauck im ZDF-Sommerinterview.

„Dann ist ja nun wirklich zu sagen: Jetzt reicht’s auch einmal“, machte Gauck seinem Ärger über die Affäre in dem Interview, das am Sonntag gesendet wird, Luft, Aber nicht nur der deutsche Bundespräsident fand am Wochenende harte Worte in der Causa. „Es ist ein Angriff auf das deutsche Parlament“, sagte etwa der SPD-Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, Christian Flisek, dem NDR. „Und es unterminiert all unsere Bemühungen seit vergangenem Sommer, das damals bereits verloren gegangene Vertrauen wieder aufzubauen“.

„Riesiger Vertrauensbruch“

Auch in der Union von Kanzlerin Angela Merkel sorgt der Fall für Empörung. „Wenn es sich bewahrheiten sollte, dass der BND-Mitarbeiter jahrelang als Doppelagent von der amerikanischen Botschaft aus gesteuert wurde, ist das ein riesiger Vertrauensbruch im transatlantischen Verhältnis“, sagte der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Stephan Mayer, der „Bild“. In einer ohnehin fragilen Situation wäre der Spionagefall eine weitere Belastungsprobe für das deutsch-amerikanische Verhältnis, fügte der CSU-Politiker hinzu.

NSA-Ausschuss: Keine internen Dokumente ausgespäht

Immerhin habe der wegen Spionageverdachts festgenommene Mitarbeiter des BND nach Informationen des NSA-Ausschusses keine internen Papiere dieses Bundestagsgremiums ausgespäht. Die Papiere des Ausschusses seien nicht an den BND weitergeleitet worden, sagte der Ausschussvorsitzende Patrick Sensburg am Samstag dem Deutschlandfunk.

„Ich habe derzeit keine Erkenntnisse, dass Dokumente des Untersuchungsausschusses selber ausgespäht worden sind, sondern nur Dokumente, die dem Untersuchungsausschuss zugeleitet werden sollten von Regierungsinstitutionen und Behörden“, sagte Sensburg. Der CDU-Politiker warnte gleichzeitig vor übereilten Forderungen nach Konsequenzen aus der Affäre. Stattdessen sollten die Ergebnisse des Generalbundesanwalts abgewartet werden.

Informationen weitergegeben

Der BND-Mitarbeiter soll unter anderem Informationen über den NSA-Ausschuss an einen amerikanischen Nachrichtendienst weitergegeben haben. Dies habe der vor wenigen Tagen festgenommene 31-Jährige bei seiner Vernehmung gesagt, verlautete am Freitag aus Parlamentskreisen in Berlin. Die deutsche Regierung sprach von einem sehr ernsten Vorgang. Von SPD, Grünen und Linken wurde der Ruf nach diplomatischen Konsequenzen laut, sollte sich der Spionageverdacht bestätigen.

Der NSA-Ausschuss war nach Enthüllungen des früheren Mitarbeiters des US-Geheimdienstes NSA, Edward Snowden, eingesetzt worden.

Original bei: http://www.krone.at/Welt/Gauck_sieht_Freundschaft_mit_den_USA_in_Gefahr-D_ueber_Spion_empoert-Story-410844

 

 Anmerkuung meinerseits: Warum die Aufregung, da Deutschland als besetztes Land sich eh alles gefallen lassen muß, stellt sich die Frage was die „Freundschaft“ zu den VSA ( USA ) Wert ist, bekanntlich kann man sich Freunde aussuchen!

Die JURISTISCHE Nichtexistenz der BRD erklärt ;)

16. Mai 2014 um 18:53

Lieber „Staatsschutz“,“Verfassungsschutz“ sonstige Geheimdienste und Volkszertreter der BRiD und USrael – Ich weiße euch hiermit ausdrücklich darauf hin das die Betonung im Titel dieser Notiz, auf „JURISTISCH“ liegt !!! Ihr braucht mir also nicht mit Zwangspsychatrie oder Führerscheinentzug zu kommen – weil ich angeblich die Existenz der BRiD bestreite! Dem ist nämlich NICHT so !!! 

Am 23.05.1949 wurde  das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S.1 ff in Kraft gesetzt.

(ohne Legitimation bzw. Volksentscheid!)

Die BRD selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet.

Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949):

 

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist autokratisiertes Besatzungsrecht!

 

S.5  Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen….

 

S.6  „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.

 

S.3  Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend.

 

Es entbehrte der beschliessenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.

 

S.4  Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.05.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung.

 

Die Frage, ob das Inkrafttreten einer „Verfassung“ vor dem Ins Leben treten des Staates möglich sei, ist zu verneinen.

 

Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen.

 

Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II (Hermes Verlag) folgendes niedergeschrieben:

 

S. 9  „Was ist ein Staat?“

 

Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet)

unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung). Wie kommt eine Verfassung zustande? Art 146

GG

 

S. 9 Pkt.4  „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?“

„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind).“

 

S. 12 Pkt.22  „Was ist das Staatsgebiet?“

„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.“

 

S. 14 Pkt.33  „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt?“

„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“

 

Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.

Schlussfolgerung aus dem bisher vorgetragenen:

1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut (Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9) darstellt.
(siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.07.1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.05.1949)

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147.

Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Grnden ebenfalls nicht vor:

Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert.

Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.

  • Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk.

    Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 (zuletzt geändert am 21.08.2002, BGBl.2002 T. I, S. 3322).
  • Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen.

    Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.04.1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt.

    Darin heisst es klar und unmissverständlich im Art. IV :

„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäißger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“

Im Art. V lautet es :

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.“

Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war.

Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.07.1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.07.1990 0:00 Uhr handlungsunfähig untergegangen.

Wenn  kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es (GG) nirgends gelten.

Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen.

Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage (Az. S 72 Kr 433/93) vom 19.05.1992.

In diesem wurde festgestellt, „dass man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.“

Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet.

Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.09.1990 (vom 31.08.1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.10.1990 BGBl. II zum 29.09. 1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetzartikels 23 beizutreten.

Also hätte seit dem 18.07.1990 spätestens seit 29.09.1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage, für ihre weitere Existenz – und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten (ehemalige DDR [russisches Besatzungsgebiet]).

Hierzu die Beweise der eigenen höchstrichterlichen Instanzen dieser „BRD“:

Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“

„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“

„Sie, (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“

„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“

Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.


Dies ist mit Wirkung vom 23.09.1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite 89 ff.

Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.10.1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten, da dieses spätestens seit dem 29.09.1990 nicht mehr bestand.

Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon mindestens seit dem 18.07.1990 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93.

Das Grundgesetz ist von Anfang an juristisch ungültig, da man nicht einfach so auf eine bestehende Verfassung des Deutschen Reiches eine neue „Verfassung“ aufzwingen kann.

Im Vertrag über abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.10.1990) lautet es im Artikel 1, Abs. 1

„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können.

Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR.

(Artikel 146 wurde nach 1990 nicht verwirklicht, die Möglichkeit hat bestanden…)

Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates (ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52) Artikel 7, Abs. e)  „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02.10.1990 ist festgehalten:

Vorwort

Abs. 6 

„In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren.

Artikel 2

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach Deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt 

worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmanahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4

Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem, durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksam werden, der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach Deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen

Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass diese „BRD“ = Verwaltungsorgan der Alliierten über Deutschland = Deutsche Reich,  nicht souverän ist.

Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Alle Feindstaaten haben zwar einseitig den Frieden mit Deutschland = Deutsches Reich erklärt, diese BRD ist jedoch nicht befugt, diese Erklärungen anzuerkennen bzw. zu legalisieren.

Das bleibt ausschließlich dem Deutschen Volke als Ganzes, dem Deutschen Reich überlassen. Es muss also das Interesse des Deutschen Volkes sein, die Handlungsfähigkeit seines echten Staates wiederherzustellen!

Anmerkungen: farbige Unterlegung und Hervorhebungen durch mich

gefunden bei: https://www.facebook.com/notes/311370835684997/

Montagsdemos in deutschen Städten für ein freies und souveränes Deutschland

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25 Jahre nach der Revolution und den Massendemonstrationen in der ehemaligen DDR, verleihen immer mehr Deutsche ihrem Unmut über die Machthaber in Berlin Ausdruck. Es gibt sie wieder, die berühmten Montagsdemos in den Städten Deutschlands und immer mehr Deutsche gehen auf die Strassen.

Der erwachte Volkswille bahnt sich seinen Weg quer durch alle politischen Lager. Viele Menschen rufen zu Montagsdemonstrationen auf und es sind nicht die von den deutschen Massenmedien als „faschistische Kräfte“ Titulierten. Die Demonstranten treten u.a. ein für unabhängige und freie Medien, Ende der Kriegstreiberei, das Ende des Zinsgeld-Systems, natürliche Biolebensmittel für die Meinungsfreiheit und die Menschenrechte.

In den folgenden Städten fanden und finden regelmässig Montagsdemonstrationen statt: Aachen, Berlin, Bonn, Bremen, Bremerhaven, Dortmund, Dresden, Erfurt, Essen, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Magdeburg, Nürnberg, München, Regensburg, Rheine, Saarbrücken, Uelzen, Wilhelmshaven und in weiteren Städten.

Ärzte, Bäcker und Schlosser, Pöstler, Banker, Beamte und Bauarbeiter, Kindergärtnerinnen, Künstler, Soldaten und Polizisten versammeln sich, um gemeinsam für ihre Ziele zu demonstrieren. Sie wollen das Land verändern und ohne die bisherigen Parteien nach ihren Vorstellungen formen und gestalten. Die Menschen kommen aus allen Schichten, jeden Alters und finden zusammen, um ein neues und besseres Deutschland zu erschaffen.

Die Massenmedien unterdrücken die Meldungen darüber oder diffamieren die, die sich immer zahlreicher versammeln. Allen ist durch viele Ereignisse in der Vergangenheit bekannt, was geschieht wenn die Meinung nicht mehr systemkonform ist. Mehrfach gab es eine offene mediale Jagd auf Andersdenkende. Das geht von A wie Afd bis zu S wie Sarrazin und immer wieder mit dem mittlerweile überstrapzierten Versuch diese in die Ecke der Rechten zu stellen.

Es soll sogar vorgekommen sein, dass die regulären Strassen-Überwachungskameras ausgeschaltet worden sein sollen, damit niemand live mitverfolgen kann was auf den Strassen Deutschlands gerade passiert.

Anonymous berichtet in einem Tweet: „In allen grösseren Städten in denen heute ‪#‎Montagsdemos‬ stattfinden wurden die Live-Webcams an öffentlichen Plätzen ausgeschaltet. Webcam am Münchner Stachus: Offline! Webcam am Brandenburger Tor: Offline! Auch die Livecam von earthtv.com sendet ausgerechnet heute seit ca. 17.15 Uhr keine aktuellen Bilder mehr vom Brandenburger Tor.“

Das sind beängstigende Meldungen aus unserem Nachbarland. Wir vom Schweiz Magazin bleiben dran und werden berichten.

http://ziviler-ungehorsam.org/stadt/

https://www.facebook.com/montagsmahnwache

https://de-de.facebook.com/Anonymous.Kollektiv

https://www.facebook.com/events/1552965438261936/?ref_dashboard_filter=upcoming

http://www.gegenfrage.com/

Quelle: http://www.schweizmagazin.ch/nachrichten/ausland/deutschland/19046-Montagsdemos-deutschen-Stdten-ein-freies-und-souvernes-Deutschland.html

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