Michael Douglas dreht durch (US-Thriller Falling Down“)
Der in den letzten Tagen psychisch auffällige Ex-Rad-Star Jan Ullrich (44), flog nach seinem Ausraster auf Mallorca vor wenigen Tagen, nach eigenen Angaben für einen Entzug von Drogen nach Deutschland. Auf seiner Zwischenstation vergnügte sich Ullrich gestern mit einer Prostituierten in einem Frankfurter Hotel. Vollgepumpt mit Drogen und Alkohol eskalierte schließlich die Situation für die Escort-Dame. Der Radfahrer-Star würgte die Frau bis ihr schwarz vor Augen wurde und nahm dabei möglicherweise sogar ihren Tod in Kauf. Die Festnahme erfolgte am Freitagmorgen. Nur durch Glück überlebte die Frau. Er soll die Prostituierte massiv gewürgt haben, so Polizeiangaben. Sie konnte sich nur mit Mühen befreien und flüchtete schreiend aus dem Hotelzimmer um Hilfe zu holen.
Ausreichend Rechte für Täter – Rechte für Opfer sind in einem gewaltaffinen „Rechtsstaat“, dagegen Mangelware
Eine erste Vernehmung von Ullrich war nicht möglich. Ullrich stand unter Drogen -und Alkoholeinfluß. Eine Polizeisprecherin erklärte, dass Ullrich „rechtliches Gehör“ gegeben worden sei und er „von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht“ habe. Für seine Rechte hat es noch ohne Ausnüchterung gelangt. Eine Vernehmung von Ullrich wollte man erst abwarten, bis der „Würger der Villa Kennedy“ (die Hotelsuite in der Ullrich abgestiegen ist) wieder nüchtern ist. Das war nach Polizeiangaben erst Stunden später der Fall.
Der Staatsanwalt wird nach Aussage von Nadja Niesen, Sprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, keine Anklage wegen versuchten Totschlags, oder schwerer Körperverletzung erheben. Vielmehr gibt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft öffentlich Tipps, auf welchem Wege schwere Straftaten wie z.B. Totschlag, ohne Strafvervolgung möglich sind.
Nadja Niesen äußerst sich zur Festnahme von Ex-Radprofi Jan Ullrich in Frankfurt:
Linksextremisten stellen Fotos von 54 Berliner Polizisten ins Netz und rufen zur Gewalt gegen sie auf. Ein weiterer Beleg für die anhaltende Militanz in der Szene. Die Politik ist fassungslos.
Linksextremisten neigen zu Pathos und Realitätsverzerrungen. Ein nach eigenen Angaben inhaftierter G-20-Protestler schwärmte in einem auf dem inzwischen verbotenen Internetportal „linksunten.indymedia“ veröffentlichten Brief aus dem Gefängnis: „Ich sah Individuen, die in den Himmel blickten und versuchten, ihn zu greifen. Ich sah Frauen und Männer, die ihrer Kreativität und ihren unterdrücktesten Träumen Gestalt gaben.“ Ein Kommentar behauptete gar: „Wir können gewinnen.“
Tatsächlich wähnte sich das ultralinke Spektrum nach der Hamburger Gewaltorgie im Juli im Aufwind. In Erklärungen wurde von neuem Zusammenhalt und Solidarität geredet. Für die Neuordnung der tief zerstrittenen Bewegung „könnten die Ereignisse von Hamburg eine katalysierende Wirkung haben“, urteilten Verfassungsschützer. Diese Einschätzung ging einher mit der Sorge über zunehmende Gewaltbereitschaft in der Szene.
Hüter des Grundgesetzes in mehreren Bundesländern mit linksextremistischen Hochburgen stellten in den Wochen nach dem Treffen der 20 Industrie- und Schwellenländer neue Belege für die seit Jahren sichtbaren Tendenzen zur „Verrohung der Sprache“ und zum Sinken „der Hemmschwelle im Hinblick auf Gewalt“ insbesondere gegen Polizisten fest. Auf „linksunten.indymedia“ hieß es etwa: „Wir freuen uns über jedes zusammengebrochene Bullenschwein.“
Nun liegt ein weiterer offensichtlicher Beweis für die anhaltende oder gar wachsende Bereitschaft zur Gewaltanwendung vor. Auf dem Szeneportal „indymedia.org“, das im Gegensatz zu „indymedia.linksunten“ weiterhin am Netz blieb, veröffentlichten Linksextremisten anonym einen Aufruf, der eine neue Qualität des Scharfmachens aufweist. Er enthält Fotos von 54 Berliner Polizisten und Polizistinnen. Die Verfasser erklärten dazu: „Wir freuen uns auf Hinweise, wo sie wohnen oder privat anzutreffen sind.“
Neben der Teilnahme an Räumungen in der Rigaer Straße im Berliner Stadtteil Friedrichshain „können sie bedenkenlos für die Gewalt der drei Wochen der Belagerung verantwortlich gemacht werden“, hieß es in der Erklärung. Die Bewohner des Hauses hatten im Sommer 2016, als noch SPD und CDU regierten, von einem „permanenten Belagerungszustand“ rund um die Rigaer Straße 94 gesprochen. Das teilbesetzte Gebäude gilt in der Szene als „Freiraum“ und Symbol „des Widerstands gegen den totalitären Polizeistaat“.
In der Rigaer Straße eskalierten die Proteste in der Vergangenheit regelmäßig.
(Foto: picture alliance / dpa)
„Eine Notwendigkeit“
Mit dem Aufruf griff die Szene der von Polizei und Staatsanwaltschaft in Hamburg veranlassten Veröffentlichung von Fotos und Videos, auf denen mutmaßliche Gewalttäter vom G-20-Gipfel zu sehen sein sollen, vor. Garniert ist der Text mit der für die Szene üblichen Selbstbeweihräucherung, aggressiver Rhetorik und grotesker Begründung der Gewaltanwendung. „Jedem vernünftigen Menschen ist klar, dass die Hamburger Geschehnisse eine Notwendigkeit waren“, heißt es etwa.
Die Bundesrepublik wird als faschistoid dar- und mit Nazi-Deutschland auf eine Stufe gestellt. Auffällig sind die Hinweise auf die mörderischen Aktivitäten der ultralinken Terrorgruppe „Rote Armee Fraktion“ (RAF), die nicht beim Namen genannt wird. In zynischem Ton ist die Rede von „Guerillagruppen“, die dem damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hans-Martin Schleyer 1977 „glücklicherweise seine Kugeln verpassten“.
In der Politik löste das Schreiben helles Entsetzen aus. Berlins Innensenator Andreas Geisel sprach von einer „unerträglichen Denunziation“. Der Sozialdemokrat sagte: „In jeder Uniform steckt ein Mensch mit einem Recht auf Privatsphäre und Schutz der eigenen Persönlichkeit.“ Geisel verurteilte, Menschen an den Pranger zu stellen und offen zur Gewalt aufzurufen. „Unter dem Deckmantel vermeintlich politischer Rhetorik stecken nichts anderes als Hass und Gewalt.“ Die Verfasser und Unterstützer des Pamphlets stellten ihr Handeln über geltendes Recht.
Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landesparlament, Burkard Dregger, forderte „klare Reaktionen“ von Polizei und Innensenator. „Empörungsrhetorik reicht nicht mehr. Statt zu quatschen, muss gehandelt werden“, sagte er. Sämtliche mögliche Maßnahmen zur Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr müssten nun geprüft, die Verfasser des Hetzaufrufs identifiziert und verurteilt werden. Rot-Rot-Grün tue nichts gegen den Linksextremismus.
Der CDU-Politiker Kurt Wansner, der den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg im Abgeordnetenhaus vertritt, zeigte sich ebenfalls empört: „Das kommt einem Mordaufruf gleich.“ Er lenkte den Blick auf die Rigaer Straße 94. „Solange wir diese brutale Unruhestätte haben, von der Gewalt ausgeht und proklamiert wird, ändert sich nichts.“
Quelle: n-tv.de
Anmerkung meinerseits:
Wenn die Polizei noch nicht einmal mit aller Härte gegen solche Individuen,
welche auch noch von der Politik bezahlt werden, vorgehen darf, frage ich mich wessen Ziele sie dann dient.
Zumindest nicht im Interesse der Bevölkerung, welche sie zu schützen hat. An alle Polizisten : Setzt Euch Gewalt jeglicher Art zur Wehr.
Niemand wird dafür bezahlt sein Leben zu opfern. Wenn es an die eigene Gesundheit und das Leben geht, setzt Eure Waffen endlich ein, auch gegen von der Politik bezahlte Gewalttäter !
Am 15.8.2017 wurden Angela Masch und Jo Conrad im Amtsgericht Wittmund verurteilt. Das Verfahren zeigt, daß zwar rechtliches Gehör gegeben wird, aber kaum eine Rolle spielt, Anträge gestellt werden können, aber allesamt abgelehnt werden, usw. Im Gespräch zwischen Prozeßbeobachter Werner Altnickel, Angela Masch und Jo Conrad wird aufgezeigt, wie viel Angst die Amtspersonen davor hatten, daß jemand die Veranstaltung aufzeichnet. Die beiden letzten wurden 3 mal gefilzt. Ins Protokoll wurde nur aufgenommen, was dem Richter paßte.
Hier stand menschliches Handeln gegen herzlose Technokraten, die der Ansicht sind, daß nur staatliche Stellen darüber zu entscheiden haben, wie mit Kindern verfahren wird. Den Hinweisen für vielfache Mißhanldungen im Heim von Dave und seiner Schwester Pia spielte keine Rolle. Er wurde wieder dahin gebracht, wo große Gefahr für ihn bestand und besteht: In die Obhut des Jugendamts, in dessen Aufsicht Mißhandlungen dokumentiert sind, was aber keine Rolle spielte, daß der Junge Schutz suchte. Die Zeit, als Dave Möbius 3 Wochen bei Angela Masch war, ist die einzige dokumentierte Zeit, in dem es ihm gut ging. Zwei Jahre ist das her, seither gibt es keine Spur und auch vor Gericht war das Interesse am Wohl von Dave Möbius Null. In der Zeitung ein Artikel über Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker.
Im Anhang Plädoyers der Beklagten und weitere Texte zur Verhandlung
Türke darf Deutsche als »Köterrasse« bezeichnen, deren Lebensraum zu zerstören ist
Deutsche zu beschimpfen, gilt als juristisch unerheblich, entschied die Hamburger Staatsanwaltschaft – und wies eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Malik Karabulut zurück. Dieser sprach von einer »Köterrasse«, deren Lebensraum zu zerstören sei.
Foto: Hans/ pixabay.com
Keine Volksverhetzung: Staatsanwaltschaft erlaubt die Bezeichnung von Deutschen als „Köterrasse“
Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg, Malik Karabulut, beschimpfte die Deutschen unter anderem als „Köterrasse“. Der Fall wurde zur Anzeige gebracht. Doch die Staatsanwaltschaft Hamburg kann hinter Karabuluts Aussagen keine Volksverhetzung erkennen.
Der türkische Elternrat Malik Karabulut wurde wegen Volksverhetzung und Beleidigung der Deutschen angezeigt. Wie die „Junge Freiheit“ berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Hamburg die Anzeige nun zurückgewiesen.
Das ehemalige Vorstandsmitglied des Türkischen Elternbunds Hamburg hat Deutsche im Oktober auf seiner Facebook-Seite unter anderem als „Köterrasse“ beschimpft.
Nach der Armenien-Resolution im Bundestag – die den Völkermord an den Armeniern als Genozid einstuft – kam es zu dem Wutausbruch des Betriebswirtes, wie der NDR berichtete.
Karabulut schrieb auf Facebook: „Diese Schlampe mit dem Namen Deutschland hat uns den Krieg erklärt und wir schweigen immer noch.“ Und: „Erhofft sich die Türkei etwas von dieser Köterrasse? Ihr nennt uns Verbrecher und wir sollen dazu schweigen. Ab jetzt könnt ihr was erleben, ihr Köterrasse.“
Später entschuldigte sich der türkische Funktionär für seine Wortwahl.
Staatsanwaltschaft kann keine Volksverhetzung erkennen
Die Staatsanwaltschaft Hamburg kann in Karabuluts Anti-Deutschen-Äußerungen aber keine Volksverhetzung erkennen.
Die angegriffene Gruppe müsse „sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit“ herausheben, heißt es laut JF in der Begründung der Staatsanwaltschaft. Dies gelte aber nicht für die Bezeichnung „Deutsche“, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung“ abgrenzen ließen.
Demnach erkenne die Staatsanwaltschaft die Deutschen nicht als besondere Gruppe an. Denn bei allen Personen mit deutscher Staatsbürgerschaft handele es sich um die Bevölkerungsmehrheit und daher nicht um einen „Teil der Bevölkerung“.
Zudem seien Deutsche als Kollektiv „nicht beleidigungsfähig“, zitiert JF die Staatsanwaltschaft. Denn, bei Deutschen handele es sich nicht um einen verhältnismäßig kleinen, hinsichtlich der Individualität seiner Mitglieder fassbaren Kreis von Menschen. (so)
Das Ludwigsburger Amtsgericht hat ein umstrittenes Urteil gefällt.Foto: Schweizer/Archiv
Das Ludwigsburger Amtsgericht verurteilt einen jungen Mann, der einem Prügelopfer geholfen und dabei selbst jemanden verletzt hat. Dabei hatte sogar die Staatsanwaltschaft einen Freispruch gefordert.
Ludwigsburg – Er hat Zivilcourage gezeigt, einem Menschen in einer Notsituation geholfen – und wird bestraft.Das Amtsgericht hat am Donnerstag einen 22-jährigen Ludwigsburger zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, weil dieser im Juni 2015 in der Ludwigsburger Innenstadt einen Menschen verletzt hat. Das er dabei quasi in Notwehr handelte, ließ die Richterin unbeeindruckt, obwohl sogar die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer einen Freispruch gefordert hatte. Die Verteidigerin kündigte sofort nach der Verhandlung an, in Berufung zu gehen.
Denn die Beweisaufnahme hat zweifelsfrei ergeben, daß der Angeklagte damals versucht hat, einem hilflosen Mann beizustehen,als dieser spätnachts von einer Gruppe stark alkoholisierter Jugendlicher attackiert wurde. Der Remsecker war vor der Gaststätte Kanone niedergeschlagen und dabei schwer verletzt worden. Während er auf dem Boden lag, wurde er umringt und offenbar weiter getreten – woraufhin der Angeklagte einschritt, die Angreifer wegschubste und das Opfer aus der Gefahrenzone brachte.Bei dieser Aktion habe auch er um sich geschlagen und eventuell jemanden getroffen, erklärte er vor Gericht.„Aber das war nie meine Absicht. Ich wollte helfen und hatte Angst, dass der auf dem Boden stirbt, wenn die alle weiter auf ihn eintreten.“
Zahlreiche Zeugen stützen die Aussagen des Angeklagten
Dieser Ablauf wurde von zahlreichen Zeugen bestätigt. Auch das Opfer, der Mann aus Remseck, schilderte vor Gericht ausführlich, wie ihm der Angeklagte zur Hilfe geeilt sei. Die Staatsanwältin und die Verteidigerin kamen daher in seltener Einmütigkeit zu dem Ergebnis: Der 22-Jährige habe in einer Nothilfe-Situation gehandelt. Dass er dabei unabsichtlich jemanden verletzte, sei nicht zu bestrafen.
Die Richterin kam zu einem anderen Schluß. Zwar ließ sie die ursprüngliche Anklage – gefährliche Körperverletzung – fallen, verurteilte den 22-Jährigen aber wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten und zwei Wochen Gefängnis auf Bewährung. Der Angeklagte ist somit vorbestraft, und es ist denkbar, dass er in einem Zivilprozess auf Schadensersatz verklagt wird. Das Urteil fußt darauf, dass er vor Jahren schon einmal wegen Körperverletzung mit dem Gesetz in Konflikt gekommen war. Vor allem aber wurde ihm zum Verhängnis, dass einer der Jugendlichen, die er bei seiner Rettungstat zur Seite gestoßen hat, dabei einen Kiefernbruch erlitt. Ob und inwieweit dieser Verletzte zuvor an der Attacke gegen den am Boden liegenden Verletzten beteiligt war, blieb unklar. Er behauptet, der Angeklagte habe ihm grundlos eine Faust ins Gesicht geschlagen – diese Angaben wurden jedoch von keinem der neutralen Zeugen gestützt.
Auch die Richterin zweifelt nicht daran, dass der Angeklagte tatsächlich helfen wollte, geht aber davon aus, daß er dabei weit übers Ziel hinaus geschossen ist. In ihren Worten:„Das Ausmaß dieser Nothilfe war so nicht erforderlich.“ Das ein Gericht eine Strafe verhängt, nachdem dieStaatsanwaltschaftFreispruch gefordert hat, ist eine Seltenheit. Wie es überhaupt selten vorkommt, dass die Anklagebehörde sich derart weit von der Anklage distanziert – weil damit immer das Eingeständnis verbunden ist, daß bei den Ermittlungen Fehler gemacht wurden.Tatsächlich wirft die Vorgehensweise der Polizei auch in diesem Fall Fragen auf. Verwunderlich sei diese gewesen, sagte die Verteidigerin, und auch die Staatsanwältin bemerkte mehrfach, sie sei irritiert angesichts mancher Entscheidung.
Der Helfer saß mehrere Wochen in Untersuchungshaft
So wurde beispielsweise ein Mobiltelefon eines unmittelbar Beteiligten erst im Januar ausgewertet, weil die zuständige Polizei-Sachbearbeiterin krank war. Dabei befanden sich darauf Kurznachrichten, die belegen, daß der Angeklagte eher Helfer denn Schläger war. Dieser war, wegen vermeintlicher Fluchtgefahr, Mitte Dezember sogar in Untersuchungshaft genommen worden. Vor dem Haftrichter hatte er erneut betont, daß er damals nur eingeschritten sei, um Schlimmeres zu verhindern. „Auch er glaubte mir nicht.“