Mehr Patriotismus wagen!

Deutschland ist ein großartiges Land. Warum tun wir uns so schwer damit, stolz auf dieses Land zu sein? Kaum ein Volk hat das schlechte Gewissen wegen seiner eigenen Identität so verinnerlicht wie die Deutschen. Die perfektionierte Selbstverleugnung und der ängstliche Eifer, bloß nicht »typisch deutsch« daherzukommen, wirken auf andere genau so: typisch deutsch. Und das macht uns in der Welt nicht beliebter, sondern lässt das Misstrauen wieder wachsen.

Für einen Italiener oder Briten, einen Franzosen oder Polen ist Stolz auf das eigene Land eine Selbstverständlichkeit.

Es ist die Grundlage eines Zusammengehörigkeitsgefühls, über das man nicht erst diskutieren muß.

Sie stehen zu ihrem Land, mit allen historischen Höhen und Tiefen, und sind gerade deswegen gute Europäer, weil sie ihren festen Platz kennen.
Die Sehnsucht, den eigenen Staat und die eigene Identität in einem nebulösen europäischen Superstaat auflösen zu wollen und nur noch »gute Europäer« zu sein, ist eine deutsche Besonderheit. Sie kommt den Nachbarn verdächtig vor – mit gutem Grund. Denn sie alle verfolgen ihre eigenen nationalen Interessen, wenn sie sich auf die europäische und internationale Bühne begeben.
Je mehr die seltsamen deutschen Politiker beteuern, nur dem europäischen Gedanken, den Menschenrechten und dem Weltfrieden zu dienen und dabei keine eigenen Interessen im Sinn zu haben, desto argwöhnischer unterstellt man ihnen, einen Geheimplan zur Weltherrschaft in der Schublade zu haben.
Denn der Nationalstaat ist alles andere als überholt. Politik ist auch im globalen 21. Jahrhundert Staatenpolitik. Die Staaten sind die handelnden Figuren auf der politischen Bühne, auch wenn sie sich – als EU oder UNO, als afrikanische, nordamerikanische, asiatische oder eurasische Organisationen – zu überregionalen Staatenbündnissen zusammenschließen.
Denn nur die Staaten haben völkerrechtliche Legitimität und nur im Nationalstaat kann es auch Demokratie und Sozialstaat geben.

Ohne Nationalstaat kein Staatsvolk, ohne Staatsvolk keine demokratische Legitimation und Willensbildung und keine soziale Solidarität.

Wenn die Kanzlerin behauptet, jeder gehöre zum Volk, und die SPD auch noch jedem Immigranten das Wahlrecht nachwerfen will, legen sie die Axt an die Wurzeln der Demokratie.

Nationalstolz ist normal und kein Verbrechen

Wir Deutschen haben keinen Grund, unseren Staat und das, was Generationen aufgebaut haben, leichtfertig an alle Welt zu verschenken und zu verschleudern. Fast ein Dreivierteljahrhundert nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist es höchste Zeit, die deutschen Nationalneurosen zu überwinden.

Auch die Deutschen haben eine Geschichte, auf die sie stolz sein können, ohne die finsteren Jahre des Nationalsozialismus und seine Verbrechen dabei auszublenden. Die deutsche Einheits- und Freiheitsbewegung, die in der Aufklärung wurzelt, die Reformer und Freiheitskämpfer des 19. Jahrhunderts, das Hambacher Fest und die Märzrevolution von 1848 hervorgebracht hat, die Republik von 1919, der Widerstand gegen Hitler und gegen die kommunistische »DDR«-Diktatur bis zur friedlichen Revolution und zum Mauerfall 1989 bieten Anknüpfungspunkte genug, um selbstbewusst in die Zukunft zu gehen.
Der »German Genius«, dem ein britischer Historiker unlängst ein respektvolles Standardwerk gewidmet hat, wird in der Welt ebenso geschätzt wie deutsche Tüchtigkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Effizienz, eine der Grundlagen des weltweiten Erfolgs unserer Industrieprodukte und damit unseres Wohlstands.

»Typisch deutsch« ist in weiten Teilen der Welt noch immer ein Ausdruck der Anerkennung.

Wir sollten uns nicht selbst schlechter machen, als andere uns sehen und endlich mehr Patriotismus wagen.

Verspielen wir nicht unser Erbe!

Erinnert sich noch jemand an das »Sommermärchen« 2006? Deutschland als Austragungsort der Fußball-WM in einem fröhlichen Meer von Schwarz-Rot-Gold, die Welt zu Gast bei Freunden, Erleichterung im europäischen Ausland: Die Deutschen sind endlich normal geworden und haben ein entspanntes, positives Verhältnis zu ihrem Land und ihren Nationalsymbolen gefunden.

Das war gerade mal ein halbes Jahr nach Angela Merkels erster Wahl zur Bundeskanzlerin. Nach zwölf Merkel-Jahren hat sich das Bild dramatisch geändert. Die Szene, wie die Parteichefin nach ihrem dritten Wahlerfolg 2013 ihrem linkischen damaligen Generalsekretär Hermann Gröhe am Wahlabend ein Deutschlandfähnchen entwindet und es verärgert von der Bühne wirft, steht dafür als Symbol: Deutschland ist zur Abwicklung freigegeben.

Mit einer Mischung aus ungläubigem Staunen, verhaltenem Entsetzen und da und dort auch heimlicher Schadenfreude beobachtet die Welt seit Jahren, wie Deutschlands politische Klasse das eigene Land und seine Stärken demontiert:

  • wie sie den Wohlstand und das Volksvermögen der eigenen Bürger verpfändet, um gescheiterte Krisenstaaten in der Euro-Währungsunion zu halten und sich dafür auch noch als »Unterdrücker« beschimpfen lässt;
  • wie sie mit einer irrationalen »Energiewende« die sichere deutsche Energieversorgung zerschlägt, Bürgern und Industrie unerträglich hohe Energiekosten aufbürdet und die europäischen Stromnetze bis an die Belastungsgrenze strapaziert;
  • wie sie noch eine »Mobilitätswende« obendrauf setzen will und im Griff grün-linker Öko-Ideologen einen Vernichtungsfeldzug gegen den Dieselmotor und damit gegen die eigene Automobilindustrie führt;
  • wie sie die Kontrolle über die eigenen Grenzen aufgegeben hat, millionenfache Einwandererströme eingeladen hat und andere EU-Staaten moralisch erpressen will, sich an der Aufnahme dieser Ströme zu beteiligen.

Dieser Moralimperialismus hat Deutschland politisch isoliert und einen tiefen Keil zwischen die europäischen Staaten getrieben. Noch 2013 bewunderte der damalige Londoner Bürgermeister Boris Johnson Deutschland als Vorbild für Europa. Inzwischen ist Großbritannien wegen der Berliner Asylpolitik aus der EU ausgetreten, Austrittsbefürworter Johnson ist Außenminister, und der britische Politologe Anthony Glees schüttelt den Kopf über den »gefühlsgeleiteten Hippie-Staat« Deutschland, der alle Regeln bricht.

Mit ihrer »Willkommenskultur« hätten die Deutschen »ihr Gehirn verloren«.

Im Norden und Osten der EU formiert sich erbitterter Widerstand gegen die Merkel-Politik, weil Dänemark das Land der Dänen, und Polen das Land der Polen bleiben soll. Damit wir als Deutsche die Achtung der Welt nicht vollends verlieren, müssen wir diesen Sonderweg aufgeben, uns zur eigenen Identität bekennen und zu einem gesunden Patriotismus zurückfinden.

 

Quelle : http://www.deutschland-kurier.org/mehr-patriotismus-wagen/


Eigener Kommentar :

Ich bin Deutsche, ich bin stolz darauf, Deutsche zu sein und ich  liebe mein Land !
Ich bin weder „NaZi“ (National Zionist) noch „Reichs-Bürger“ (ich bürge für kein Reich),
ich bin Patriot – und ich bin es gerne !

Kräutermume

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Dem schließe ich mich 100% an, danke an Kräutermume !

Ich bin Deutscher ! Ich bin stolz darauf, Deutscher zu sein und ich liebe mein Land !
Ich bin weder „NaZi“ (National Zionist) noch „Reichs-Bürger“ (ich bürge für kein Reich),
ich bin Patriot – und ich bin es gerne !

Arshan

 

Die JURISTISCHE Nichtexistenz der BRD erklärt ;)

16. Mai 2014 um 18:53

Lieber „Staatsschutz“,“Verfassungsschutz“ sonstige Geheimdienste und Volkszertreter der BRiD und USrael – Ich weiße euch hiermit ausdrücklich darauf hin das die Betonung im Titel dieser Notiz, auf „JURISTISCH“ liegt !!! Ihr braucht mir also nicht mit Zwangspsychatrie oder Führerscheinentzug zu kommen – weil ich angeblich die Existenz der BRiD bestreite! Dem ist nämlich NICHT so !!! 

Am 23.05.1949 wurde  das Grundgesetz für die BRD durch Veröffentlichung im BGBL I S.1 ff in Kraft gesetzt.

(ohne Legitimation bzw. Volksentscheid!)

Die BRD selbst wurde aber erst am 07.09.1949 gegründet.

Dazu steht im Kommentar zum Grundgesetz von Dr. jur. Friedrich Giese (erschienen im Verlag KOMMENTATOR G.M.B.H Frankfurt am Main 1949):

 

Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist autokratisiertes Besatzungsrecht!

 

S.5  Das Grundgesetz bedeutet und begründet staatsrechtlich den Vorrang vor allen übrigen Gesetzen….

 

S.6  „Es gibt also genau genommen keine Bundesrepublik [Deutschland], sondern nur eine westdeutsche Bundesrepublik in Deutschland.

 

S.3  Aber auch die „Rats“-Bezeichnung des Parlamentarischen Rates war treffend.

 

Es entbehrte der beschliessenden Kompetenz, war weder befugt, die bundesstaatliche Verfassung in Kraft zu setzen, noch befugt, den nach diesem Grundgesetz verfassten Bundesstaat ins Leben treten zu lassen.

 

S.4  Das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ soll nach Art. 145 mit dem Ablauf des Tages der Verkündung, also am 23.05.1949 um 24 Uhr in Kraft getreten sein. Dies bedarf staatsrechtlicher Klärung.

 

Die Frage, ob das Inkrafttreten einer „Verfassung“ vor dem Ins Leben treten des Staates möglich sei, ist zu verneinen.

 

Positives Recht eines Staates kann vielleicht diesen Staat überleben, nicht aber seiner Entstehung vorausgehen.

 

Vom Zollrat Karl Wicke wurde 1954 in der Staatskunde zum Staats- und Verfassungsrecht erschienen in der Frage und Antwortbücherei Band II (Hermes Verlag) folgendes niedergeschrieben:

 

S. 9  „Was ist ein Staat?“

 

Der Staat ist die rechtmäßige Vereinigung von Menschen (Staatsvolk) innerhalb eines bestimmten Gebietes (Staatsgebiet)

unter höchster Gewalt (Staatsgewalt) in einer festen Rechtsordnung (Staatsverfassung). Wie kommt eine Verfassung zustande? Art 146

GG

 

S. 9 Pkt.4  „Was verstehen Sie unter dem Staatsvolk?“

„Staatsvolk ist die Gemeinschaft der Menschen, die dieselbe Staatsangehörigkeit besitzen (die Staatsbürger sind).“

 

S. 12 Pkt.22  „Was ist das Staatsgebiet?“

„Unter Staatsgebiet versteht man das Gebiet, also den Raum, auf dem das Staatsvolk dauernd lebt, und innerhalb dessen sich die Staatstätigkeit entfaltet. Innerhalb des Staatsgebietes gilt die Herrschaftsgewalt (Gebietshoheit) des Staates.“

 

S. 14 Pkt.33  „Was verstehen Sie unter Staatsgewalt?“

„Die Staatsgewalt ist die dem Staat innewohnende Fähigkeit, die Herrschaft über das Staatsvolk und das Staatsgebiet auszuüben.“

 

Dieses Wissen, das Herr Zollrat Karl Wicke 1954 weitergegeben hat, soll den Zollbeamten Wegweiser in das vermeintliche Gestrüpp des grundlegenden Rechtes allen Staatslebens und des deutschen insbesondere sein.

Schlussfolgerung aus dem bisher vorgetragenen:

1. Es ist festzustellen, dass das Grundgesetz ein von den Westalliierten klar angewiesenes Besatzungsstatut (Genehmigungsschreiben der Alliierten Pkt. 9) darstellt.
(siehe auch: – Frankfurter Dokumente 01.07.1948 – Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz der Alliierten Hohen Kommission für Deutschland vom 12.05.1949)

Die Gründung der BRD konnte keine Staatsgründung sein, sondern allenfalls eine Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der Westalliierten lt. Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 RGBl. v. 1910 S. 147.

Die Grundlagen einer Staatsbildung lagen aus folgenden Grnden ebenfalls nicht vor:

Im Orientierungssatz des BVGU 2BvF1/73 ist klar festgehalten, dass das Deutsche Reich rechtlich existiert.

Es können keine zwei Staaten auf einem Staatsgebiet existieren, somit gebührt, wie im o. g. Urteil erläutert, dem Deutschen Reich der Vorrang.

  • Die BRD hatte niemals ein Staatsvolk.

    Die Staatsangehörigkeit ist nach wie vor die des Deutschen Reiches. (siehe Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.Juli 1913 ausgegeben am 31.Juli 1913 (zuletzt geändert am 21.08.2002, BGBl.2002 T. I, S. 3322).
  • Eine Staatsgewalt hat die BRD niemals besessen.

    Die fehlende Staatsgewalt der BRD ist oben unter Grundgesetz bereits klar festgestellt und wird im immer noch geltenden Besatzungsstatut vom 10.04.1949 von den drei Westalliierten Mächten bestätigt.

    Darin heisst es klar und unmissverständlich im Art. IV :

„Die deutsche Bundesregierung und die Regierung der Länder werden befugt sein, nach ordnungsmäißger Benachrichtigung der Besatzungsbehörden den auf diesen Behörden vorbehaltenen Gebieten Gesetze zu veranlassen und Maßnahmen zu treffen, es sei denn, dass die Besatzungsbehörden etwas anderes besonders anordnen.“

Im Art. V lautet es :

Jede Änderung des Grundgesetzes bedarf vor Inkrafttreten der ausdrücklichen Genehmigung der Besatzungsbehörden.“

Damit sollte bewiesen sein, dass die BRD von Anfang an kein Staat, sondern ein besatzungsrechtliches Mittel zu Selbstverwaltung eines besetzten Gebietes war.

Dieses Selbstverwaltungsmittel hat nunmehr am 17.07.1990 den Art. 23 des Grundgesetzes gestrichen bekommen und war somit mit Wirkung vom 18.07.1990 0:00 Uhr handlungsunfähig untergegangen.

Wenn  kein Geltungsbereich für ein Grundgesetz vorhanden ist, kann es (GG) nirgends gelten.

Jetzt sind aber wichtige völkerrechtliche Protokolle für 30 Jahre unter Verschluss und man könnte diese Tatsache nicht nachweisen.

Es bleibt ein Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin auf die Negationsklage (Az. S 72 Kr 433/93) vom 19.05.1992.

In diesem wurde festgestellt, „dass man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.“

Ersatzweise, um es anders zu beweisen, dass die BRD zu keiner Zeit eine rechtliche Möglichkeit hatte, sich auf mitteldeutsches Gebiet auszuweiten, wird hier angebracht, dass der Einigungsvertrag vom 31.08.1990 die Aufhebung des Art. 23 GG im Art. 2 anordnet.

Durch Inkrafttreten des Einigungsvertrages durch die Veröffentlichung des Gesetzes über den Einigungsvertrag im BGBl. II 1990 S.885 am 23.09.1990 (vom 31.08.1990 zwischen der BRD und der DDR über die Herstellung der Einheit bzw. mit der Bekanntmachung vom 16.10.1990 BGBl. II zum 29.09. 1990) wurde es der DDR am 03.10.1990 unmöglich auf Basis des aufgehobenen Grundgesetzartikels 23 beizutreten.

Also hätte seit dem 18.07.1990 spätestens seit 29.09.1990 eine BRD keinen Geltungsbereich mehr und hätte somit keine Grundlage, für ihre weitere Existenz – und erst recht nicht die Möglichkeit sich auf das mitteldeutsche Gebiet auszuweiten (ehemalige DDR [russisches Besatzungsgebiet]).

Hierzu die Beweise der eigenen höchstrichterlichen Instanzen dieser „BRD“:

Im Urteil 2BvF 1/73 steht unter Gründe B. III. Abs. 1

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“

„Die BRD ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches.“

„Sie, (die BRD) beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den Geltungsbereich des Grundgesetzes.“

„Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den im Art. 23 GG genannten Ländern.“

Im Einigungsvertrag ist wie oben aufgeführt im Art. 2 festgehalten, dass Artikel 23 Grundgesetz aufgehoben wird.


Dies ist mit Wirkung vom 23.09.1990 geschehen , siehe BGBl. 1990 Teil II S. 885 ff und Seite 89 ff.

Somit konnte auch hilfsweise so gesehen die DDR am 03.10.1990 dem Grundgesetz nicht mehr beitreten, da dieses spätestens seit dem 29.09.1990 nicht mehr bestand.

Es wird jedoch daran festgehalten, dass der Art. 23 GG schon mindestens seit dem 18.07.1990 0.00 Uhr nicht mehr vorhanden war, siehe o.g. Urteil Az. S 71 Kr 433/93.

Das Grundgesetz ist von Anfang an juristisch ungültig, da man nicht einfach so auf eine bestehende Verfassung des Deutschen Reiches eine neue „Verfassung“ aufzwingen kann.

Im Vertrag über abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland vom 12.09.1990 (BGBl. 1990 Teil II S. 1318 ff., Ausgabe 13.10.1990) lautet es im Artikel 1, Abs. 1

„Das vereinte Deutschland wird die Gebiete der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und ganz Berlins umfassen.“Dieser Vertrag ist bis heute nicht ratifiziert, da nur das vereinte Deutschland dieses hätte tätigen können.

Deutschland ist aber nicht die BRD oder DDR.

(Artikel 146 wurde nach 1990 nicht verwirklicht, die Möglichkeit hat bestanden…)

Deutschland ist lt. Militärgesetz 52 des Alliierten Kontrollrates (ehemals SHAEF-Gesetz Nr. 52) Artikel 7, Abs. e)  „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat.

Im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990, BGBl. II 1990 S. 1274 ff , ausgegeben am 02.10.1990 ist festgehalten:

Vorwort

Abs. 6 

„In der Erwägung, dass es notwendig ist, hierfür in bestimmten Bereichen einschlägige Regelungen zu vereinbaren, welche die deutsche Souveränität in Bezug auf Berlin nicht berühren.

Artikel 2

Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden in oder in Bezug auf Berlin oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach Deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt 

worden sind.

Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmanahmen wie gleichartige nach deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.

Artikel 4

Alle Urteile und Entscheidungen, die von einem, durch die alliierten Behörden oder durch eine derselben eingesetzten Gerichte oder gerichtlichen Gremium vor Unwirksam werden, der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in oder in Bezug auf Berlin erlassen worden sind, bleiben in jeder Hinsicht nach Deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und werden von den deutschen

Gerichten und Behörden wie Urteile und Entscheidungen deutscher Gerichte und Behörden behandelt.

Es kann überhaupt nicht deutlicher gesagt werden, dass diese „BRD“ = Verwaltungsorgan der Alliierten über Deutschland = Deutsche Reich,  nicht souverän ist.

Deutschland kann auch nicht souverän sein, da das Deutsche Reich zwar wie oben bewiesen, ein Staatsvolk und ein Staatsgebiet hat, aber die Staatsgewalt in Ermangelung eines Friedensvertrages immer noch unter Besatzungshoheitlicher Gewalt steht. Alle Feindstaaten haben zwar einseitig den Frieden mit Deutschland = Deutsches Reich erklärt, diese BRD ist jedoch nicht befugt, diese Erklärungen anzuerkennen bzw. zu legalisieren.

Das bleibt ausschließlich dem Deutschen Volke als Ganzes, dem Deutschen Reich überlassen. Es muss also das Interesse des Deutschen Volkes sein, die Handlungsfähigkeit seines echten Staates wiederherzustellen!

Anmerkungen: farbige Unterlegung und Hervorhebungen durch mich

gefunden bei: https://www.facebook.com/notes/311370835684997/

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