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Die Wurst ist gegessen, das umstrittene Hundegesetz, über dessen Vorschriften der KURIER berichtet hatte, wurde vom Parlament verabschiedet. Was noch fehlt: Die Kosten für die Hundebesitzer – insbesondere in den Fällen, in denen sie dem Gesetz nicht parieren. Aber Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) gibt Orientierungshilfe.
60 bis 80 Euro – das soll die Sachkundeprüfung kosten, die erstmalige Hundebesitzer ablegen sollen, aber nicht müssen. Die Prüfung – Theorie für Frauchen oder Herrchen, Praxis für sie und Hund, sollen Hundevereine abnehmen. Die Kosten orientieren sich an Bundesländern, die schon entsprechende Regelungen haben.
30 bis 40 Euro Bußgeld soll es geben, wenn ein Hundebesitzer beim Gassigehen keine Plastiktüten mitführt, um Haufen einzusammeln. „Hartnäckige Tütenverweigerer“, wie Heilmann sie nennt, können mit bis zu 10 000 Euro zur Kasse gebeten werden. Die Tüten-Regel macht Kontrollen leichter. Die Ordnungsämter mussten bislang nachweisen, dass ein Haufen aus einem bestimmten Hund gedrungen war.
Ähnliche Preise werden für Leinen-Verweigerer aufgerufen werden: Hunde müssen grundsätzlich an die Leine – es sei denn, die Besitzer haben ihre Sachkunde nachgewiesen oder in den vergangenen fünf Jahren drei Jahre lang ununterbrochen und ohne Beanstandung einen Hund besessen.
Bußgeld kommt auch auf Hundefreunde zu, die ein Tier „aus dem Kofferraum“ kaufen. Der Erwerb ist nur noch von sachkundigen Züchtern oder Haltern erlaubt. Übrigens: Wer sich einen Vierbeiner aus dem Tierheim holt, zahlt zwei Jahre lang keine Hundesteuer, spart 240 Euro. Die Vermittlungsgebühr von maximal 250 Euro ist damit (fast) ausgeglichen.
Neue Hundegesetze in Berlin: Keine Haufen-Tüte? Macht 30 Euro! | Berliner-Kurier.de –