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29.08.2017 Erklärung E.Stopp Stadtratsitzung
E r k l ä r u n g : Eberhard Stopp bei der Stadtratsitzung am 29.08.2017
Bisher nahm ich an, dass die nun folgenden Tatsachen allgemein bekannt sind, dies scheint aber nicht der Fall zu sein, deshalb möchte ich folgende Tatsachen hier kund tun:
1. Die am 24.09.2017 stattfindende Bundestagswahl ist gemäß dem Urteil des BVG , Urteil des 2. Senat vom 25.07. 2012 , – 2 BvF 3/11, -2BvR 2670/11- ; – 2BvE 9 / 11 – siehe Urteil Seite 4, grundgesetzwidrig, da alle Wahlgesetze seit 1956 grundgesetzwidrig waren und sind. So gesehen ist diese Bundestagswahl rechtsungültig und die aus ihr entstehenden Rechtsfolgen auch.
2. Spätestens seit 1982 gibt es keine Staatshaftung mehr, wie hier begründet wird;
Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger / Bundesgesetzblatt (BGBl.) am 24. 04. 2006 (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff.) und am 29. 11. 2007 (BGBl. 2007, Teil I, S. 2614 ff.) sind die beiden „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz“ (BMJBBG; sog. „Bereinigungsgesetze“) unter der Überschrift „Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ in Kraft getreten.
Mit Artikel 3 („Folgen der Aufhebung“) des „Zweiten Bereinigungsgesetzes“ ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlaß eines Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982 keine Gültigkeit mehr. Das Standard-Lehrbuchwerk „Studium Jura“ von Windhorst / Sproll, C. H. Beck Verlag, weist bereits in der Einführung ausdrücklich darauf hin, daß das Staatshaftungsgesetz von 1981 durch Urteil des „Bundesverfassungsgerichtes“ vom 19. 10. 1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt worden ist. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. (Artikel 34 GG [„Übernahme der Haftung für Beamte durch den Staat“] ist durch vorläufige Streichung des Art. 23 GG [„Geltungsbereich“] am 17. / 18. 07. 1990 durch U.S.-Außenminister James Baker III bei den Pariser „Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen“ und spätere endgültige Aufhebung durch die „Bundes-Regierung“ [Geschäftsführung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes] ebenfalls weggefallen [BGBl. 1990, II, S. 885, 890]. 1))
Gerichtsverfassungsgesetz – GVG § 15 wurde aufgehoben. Dort hiess es: „ Alle Gerichte sind Staatsgerichte.“ Was sind sie nun ?
Keine Staatshaftung- ergibt auch keine Beamten. Es gibt keinen Bediensten bei den Behörden, auch bei der Polizei nicht, der einen Beamtenausweis vorlegen kann und die dazugehörige Bestallungsurkunde.
Deshalb werden keine Schreiben von Behörden, auch Urteile nicht mehr unterschrieben, weil die Haftung dann beim Unterschriftsleistenden persönlich liegt, siehe BGB §§ 823 und 839.
3. Alle Kommunen, auch Behörden … , sind Firmen. Die Stadt Rochlitz ist zum Bsp. bei UPIK unter der D-U-N-S -Nummer 326678708 als Firma geführt. Die Umwandlung der Kameralistik zur Doppik und vor allem auch der Stadtratsbeschluss vom 25.10.2016 Nr 187 / 2016, Erhebung der Mehrwertsteuer verschoben auf den 01.01.2021, sind weitere Belege. Eine kommunale Selbstverwaltung gibt es schon lange nicht mehr- wir sind Antragsteller ( Bettler) bei so g. „ Fördertöpfen „ !
4. Es wird dringend allen Stadträten, Verwaltungsangestellten, Bürgern empfohlen, die Bundesgesetzblätter Jahrgang 2006 Teil I Nr. 18 ( Änderungen zur ZPO ) ab Blatt 866, Zweites Gesetz über Bereinigung von Bundesrecht … Jahrgang 2007 Teil I Nr. 59 , ab Blatt 2614 , besonders Blatt 2622 Artikel 57 – Geltungsbereich des OWG aufgehoben, und Bundesgesetzblatt Jahrgang 2010 Teil I Nr. 63 zu lesen . Es wurden zahlreiche Gesetze aufgehoben und geändert, wo von aber die Bediensteten in den Behörden nichts wissen. ?
5. Ich verweise darauf, dass es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt, Behörden – Schreiben mit dem Satz zu versehen: „ Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig“. Alle Schreiben von Behörden sind zu unterschreiben, siehe § 37 Abs. 3 Satz 1 VwVfg , siehe dazu auch Antwortschreiben des Staatsministeriums des Innern an Herrn E. Stopp vom 29.08.2016 ( 21-0221.40/8033 ) . Bei Unternehmen ist rechtliche Grundlage für die Unterschrift § 126 BGB. Aus der Unterschrift entspringt aber auch die persönliche Haftung nach BGB §§ 823 und 839.
F a z i t :
Wir befinden uns spätestens ab dem Jahr 1990 ( siehe GG Artikel 23 und deren Änderungen ) in einem Rechtsbankrott, der nicht nur die Frage der Geltung des Grundgesetz, des Wahlgesetzes und anderer Gesetze betrifft, sondern der deutlich darauf hinweist, dass es hierzulande keinen Rechtsstaat und keine Demokratie mehr gibt. Die Regierung sorgt im Hintergrund in der EU für die Auflösung der Nationalstaaten ( siehe Schäuble am 18.11.2011 Bankenkongress Frankfurt a.M.) und bereitet den Weg für eine private Weltregierung vor.
Parlamente sind dann nicht mehr gefragt und werden überflüssig.
Ich werde diese Entwicklung nicht mit tragen- sondern friedlich, gewaltlos, passiven Widerstand nach GG Artikel 20 Abs. 4 leisten.
Rochlitz,
29.08.2017 LudwigEberhardStopp
Weitere Links :
1. Bundesbereiningsgesetz von 2006
2. Bundesbereinigungsgesetz von 2007
3. Bundesbereinigungsgesetz von 2010
> Der Staat ist der Verfassungsfeind
> Helmut Roewer: Das Verschwinden des Rechtsstaats und das Versagen der politischen Elite
http://www.fair-makler.com/Aktuelles/216