Der Fall Barbara Borchardt zeigt, dass die Linke das Grundgesetz nur dann im Munde führt, wenn es ihr nützlich erscheint

In Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Barbara Borchardt eine bekennende Linksextremistin zur Verfassungsrichterin gewählt. Auch die CDU hat im Landtag für sie gestimmt. Der Fall macht bundesweit Schlagzeilen. Wer ist die Frau, die in Zukunft im Norden Deutschlands über die Verfassung wachen soll? Eine Spurensuche.

Hubertus Knabe

In steter Regelmässigkeit startet die Linke Provokationen, um die Massstäbe politischer Normalität zu verschieben. Christoph Soeder / DPA

Es ist noch nicht lange her, da war der Name Barbara Borchardt den meisten Menschen in Deutschland völlig unbekannt. Das hat sich schlagartig geändert, seitdem die ehemalige Linken-Abgeordnete am 15. Mai vom Landtag in Mecklenburg-Vorpommern von allen Fraktionen mit Ausnahme der AfD zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt wurde. Von diesem Tag an fanden sich ihr Name und oft auch ein wenig vorteilhaftes Bild der 64-Jährigen fast täglich in den deutschen Medien. Denn Borchardt gehört zu den Mitbegründern einer Organisation, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Eine Verfassungsfeindin als Verfassungsrichterin?

Wenn die CDU und die SPD gewusst hätten, welche Wellen die Wahl in Deutschland schlüge, hätten sie vielleicht anders entschieden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass sich im Schweriner Landtag offenbar niemand die Kandidatin für das Richteramt vor der Wahl genauer angeschaut hat. Tatsächlich sollen Borchardt bei der Vorstellung in den Fraktionen keine Fragen zu ihren politischen Überzeugungen gestellt worden sein. Wer also ist die Frau, die in Zukunft als neue Richterin am siebenköpfigen Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern darüber urteilen soll, was im Norden Deutschlands als verfassungsgemäss gilt?

Diese Frage zu beantworten, ist gar nicht so einfach, ist doch ihre eigene Website (www.barbara-borchardt.de) seit einiger Zeit unzugänglich. «Sorry, wir arbeiten gerade an der Seite», bekommt man im Internet dort seit Tagen angezeigt, «in Kürze» sei man aber wieder zurück. Eine eingehendere Recherche bringt viel Klein-Klein aus dem Alltag einer umtriebigen Linken-Politikerin in der ostdeutschen Provinz zum Vorschein, aber auch manches, was an ihrer Eignung als Verfassungsrichterin erhebliche Zweifel weckt. Am Ende stellt sich der Eindruck ein, dass sich Barbara Borchardt eigentlich nicht verändert hat, seit sie vor 44 Jahren der SED beitrat.

Stramme Parteigenossin

Borchardt ist ein Kind der DDR, und das nicht nur im geografischen Sinne. Ihr Ziehvater war Kreisgerichtsdirektor in Templin, eine sogenannte Nomenklaturkaderposition, die man nur mit Zustimmung der SED-Kreisleitung bekleiden durfte. In der Kleinstadt im Norden Brandenburgs, die damals rund 11 000 Einwohner hatte, machte sie 1974 ihr Abitur – ein Jahr nach Angela Merkel übrigens, der sie regelmässig auf dem Schulhof begegnet sein dürfte. Anschliessend wollte sie Jura studieren, um später am liebsten den Posten ihres Ziehvaters zu übernehmen. Doch die 18-Jährige wurde Mutter und begann stattdessen, beim Rat des Kreises als «Instrukteurin» zu arbeiten – was so viel bedeutete, dass sie die Umsetzung der Beschlüsse von Staat und Partei zu überwachen hatte.

Mit 20 Jahren trat Barbara Borchardt dann der SED bei und gehört – entlang einer viermaligen Änderung des Parteinamens – bis heute der Linken an. Sie wurde 1976 Bürgermeisterin der kleinen Gemeinde Retzow-Rutenberg und begann an der Kaderschmiede der DDR, der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, ein Fernstudium. Nach dem Scheitern ihrer Ehe zog Borchardt in die Gemeinde Gross Daberkow im heutigen Mecklenburg-Vorpommern, wo die SED sie erneut zur Bürgermeisterin machte. Sie blieb in diesem Amt bis zum Untergang der DDR; gerade noch rechtzeitig schloss sie ein weiteres Fernstudium als Diplomjuristin ab. Wäre die friedliche Revolution nicht dazwischengekommen, hätten der damals 34-Jährigen im SED-Staat nun alle Tore offen gestanden.

Doch die Wiedervereinigung bereitete ihrer Karriere ein jähes Ende. Barbara Borchardt wurde arbeitslos. Über ihre Mitwirkung in der sozialistischen Diktatur findet sich in ihren Lebensläufen kein kritisches Wort. «Ich stehe zu meiner Vergangenheit, meiner Verantwortung als Mitglied der SED und ehemalige Bürgermeisterin», zog sie sich einmal in einer Vorstellungsrede auf die beliebte Floskel früherer SED-Funktionäre zurück, die eben nichts darüber aussagt, wie man heute zu dieser Vergangenheit steht.

Zumindest zum Bau der Berliner Mauer hat sich Borchardt 2011 klar geäussert. Zum 50. Jahrestag des Ereignisses unterschrieb sie eine Erklärung, in der sie die Teilung Berlins als für die damalige DDR-Führung «alternativlos» verteidigte. «Die Errichtung der Mauer», so konnte man dort lesen, «leitete eine Periode friedlicher Koexistenz in Europa ein, die unter anderem durch die weltweite Anerkennung der DDR gekennzeichnet war.» Und aus der Tatsache, dass die SED-Führung dort auf unbewaffnete Flüchtlinge schiessen liess, wurde der beschönigende Satz: «Menschen verloren an der Grenze ihr Leben.» Selbst gegenüber dem harten Kern des Unterdrückungsapparates zeigte Borchardt keine Berührungsängste. Unter ihren im Netz konservierten Terminankündigungen findet man auch eine Veranstaltung mit der «Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR» – dem Lobbyverband von Stasi, Polizei und Nationaler Volksarmee.

Nach 1989 machte sie einfach weiter

Auch nach dem Untergang der DDR hielt Borchardt der Partei, die sich ab Februar 1990 PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) nannte, die Treue. Borchardt wurde Kreisvorsitzende, Fraktionsvorsitzende eines Kreistags und schliesslich stellvertretende Landesvorsitzende. 1998 zog sie in den Schweriner Landtag ein, dem sie bis 2016 fast ununterbrochen angehörte. Während sich andere Anhänger des SED-Regimes geläutert vom Sozialismus abwandten, machte sie einfach weiter.

Die Wiedervereinigung Deutschlands erlaubte es Borchardt allerdings, ihre alten Überzeugungen mit einer oppositionellen Attitüde zu verknüpfen, die sie früher nicht besass. «Ich habe mir 1990 geschworen, nie wieder zu schweigen, wenn ich meine, meine Stimme erheben zu müssen», sagte sie in ihrer Vorstellungsrede aus dem Jahr 2000. Sie sei es sich und ihren Kindern «schuldig, zu denken, nachzudenken, für dich selbst». Dieser Widerstandsgeist, wenn er nichts mehr kostet, ist unter ehemaligen Anhängern des SED-Regimes weit verbreitet. Auch nach dem Ende des Nationalsozialismus konnte man diesen psychologischen Mechanismus des nachträglichen Opponierens beobachten.

Beruflich kam Borchardt 1991 beim Arbeitslosenverband Deutschland unter, den ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter 1990 gegründet hatte. Die durch die friedliche Revolution entmachteten SED-Funktionäre, die zu jung waren, um in Rente zu gehen, hatten früh erkannt, dass sich bei diesem Thema für sie ein neues Wirkungsfeld auftat – und vor allem jede Menge staatlicher Zuschüsse zu verteilen waren. Die abgelöste Bürgermeisterin aus Gross Daberkow bekam bei dem Verein eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme. Schon bald wurde sie stellvertretende Geschäftsführerin und später sogar stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes.

Vom Verfassungsschutz beobachtete Vereinigung

Für Kritik an Borchardts Wahl ins Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern sorgte allerdings weniger ihre lupenreine Parteikarriere, die sie auch nach dem Ende der DDR bruchlos fortsetzte. Irritationen lösten vor allem ihre Aktivitäten in der Gruppierung Antikapitalistische Linke aus, die seit Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird. Im jüngsten Bericht der Behörde wird der rund 1000 Mitglieder umfassenden Bundesarbeitsgemeinschaft der Linken bescheinigt, einen «grundsätzlichen Systemwechsel» und die Überwindung der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung durch einen «Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen» anzustreben.

Tatsächlich fordert die Gruppierung, der auch bekennende Trotzkisten angehören, nicht nur die Enteignung aller Banken, Versicherungen und «strukturbestimmenden Konzerne der Weltwirtschaft» – wie es im Gründungsaufruf von 2013 heisst. Sie will in Deutschland auch den Sozialismus einführen, was «nur gestützt auf ausserparlamentarische soziale Massenbewegungen und gewerkschaftliche Kämpfe» möglich sei. Erst im März machte einer ihrer Sprecher Schlagzeilen, als er bei einer «Strategiekonferenz» der Linken erklärte, Aufgabe der Partei sei Folgendes: «Staatsknete im Parlament abgreifen. Informationen aus dem Staatsapparat abgreifen. Der Bewegung zuspielen.»

Borchardt initiierte in Mecklenburg-Vorpommern 2006 die Bildung einer Landesarbeitsgemeinschaft der Gruppierung. In deren Gründungsaufruf heisst es, dass man die Zukunft der Partei vor allem darin sehe, «gesellschaftliche Gegenmacht zu stärken und Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse zu mobilisieren.» In einem Interview erklärte Borchardt 2010, dass ihre Organisation «natürlich» auch mit der Kommunistischen Plattform zusammenarbeite, einer weiteren vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung in der Linkspartei.

Wer gemeint hätte, Barbara Borchardt hätte sich mittlerweile von den Zielen der Organisation abgekehrt, musste sich in den vergangenen Tagen eines Besseren belehren lassen. Gegenüber mehreren Medien erklärte sie, dass sie der Antikapitalistischen Linken weiterhin angehöre. Sie werde ihre Mitgliedschaft auch nicht ruhen lassen, da diese keinen Widerspruch zu ihrer Tätigkeit als Verfassungsrichterin bilde. Die Ziele der Organisation stünden nicht im Gegensatz zum Grundgesetz. Der Parteichef der Linken, Bernd Riexinger, stellte sich ausdrücklich hinter sie und twitterte: «Ein Verfassungsgericht schützt die Verfassung und nicht die Wirtschaftsordnung – die ist im Grundgesetz nämlich nicht festgelegt.»

Diese von Linken gerne aufgestellte Behauptung ist insofern erstaunlich, als nach Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes das Eigentum in Deutschland «gewährleistet» wird – was eine Abschaffung des Kapitalismus ausschliesst. Einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geht zudem eine eingehende Prüfung voraus. Nur bei «Bestrebungen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind», darf es laut Gesetz aktiv werden. Auch nach Artikel 18 Absatz 2 der Mecklenburgischen Landesverfassung sind «Handlungen, die (. . .) darauf gerichtet sind, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten», verfassungswidrig.

«Gesellschaftliche Gegenmacht»

Jetzt also ist eine ehemalige SED-Funktionärin und bekennende Linksextremistin Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern. Das Gericht ist – neben dem Landtag und der Landesregierung – eines der drei Verfassungsorgane des Landes. Es entscheidet zum Beispiel über die Zulässigkeit von Volksbegehren und Volksentscheiden. In der Vergangenheit hat die Linken-Politikerin mehrfach erklärt, Demokratie könne sich «nicht in Wahlen erschöpfen». Sie forderte nicht nur die Vereinfachung von plebiszitären Verfahren und die Absenkung der dafür notwendigen Quoren. Wenn es nach ihr gegangen wäre, könnte eine gut organisierte Minderheit auch den Landtag per Volksentscheid auflösen – ganz im Sinne der von ihrer Organisation geforderten Stärkung «gesellschaftlicher Gegenmacht».

Borchardts Wahl ist nicht mehr rückgängig zu machen. Sie zeigt aber schlaglichtartig, dass die Linke das Grundgesetz nur dann im Munde führt, wenn es ihr nützlich erscheint. In steter Regelmässigkeit startet sie Provokationen, um die Massstäbe politischer Normalität zu verschieben. Wenn sich kein Proteststurm erhebt, kommt die nächste Grenzverschiebung. Die SPD hingegen sieht in Borchardts Wahl nicht einmal ein Problem. Für die absterbende Partei zählt nur, dass sie im Gegenzug zwei eigene Kandidatinnen in das Verfassungsgericht befördern konnte. Das traurigste Bild liefert indes die CDU, die sich nach den Vorgängen in Thüringen nun auch in Mecklenburg-Vorpommern als Steigbügelhalter der Linkspartei betätigt hat. Ihre Anhänger werden sich fragen, warum sie sie noch wählen sollen, wenn sie am Ende eine linksextreme Verfassungsrichterin bekommen.

Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/fall-barbara-borchardt-zeigt-dass-die-linke-das-grundgesetz-nur-dann-im-munde-fuehrt-wenn-es-ihr-nuetzlich-erscheint-ld.1558067

Anmerkung meinerseits:

Alle berufen sich auf das Grundgesetz, welches seit dem 18.07.1990 mit der Streichunug des Artikels 23 durch den damaligen Außenminister der USA , James Baker, gegenstandslos geworden ist.
Durch die nicht rechtsgültige Neufassung des Artikels 23, welcher 23 a lauten müßte um gültig zu sein,  es fehlt der räumliche Geltungsbereich, ist das Grundgesetz obsolet !
Die Bundesregierung und alle Abgeordneten des im Reichstag residierenden Bundestages wissen um diese Tatsache. Deshalb ist der Willkür hier in Deutschland Tür und Tor geöffnet.
Durch die Bundesbereinigungsgesetze wurde der Justiz, der POLIZEI, welche lediglich eine Firma für Verpackungen, Papier und Drucksachen  ist, und allen Behörden jegliche rechtliche Grundlage entzogen hoheitlich tätig zu werden.
Lediglich die Angst und die Unwissenheit der Bevölkerung gibt der Waffengewalt ausübenden Clique die Macht über die Bevölkerung.
Wohl wissend, das alle im Beamtenstatus stehenden vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen haften, gemäß §839 BGB, da bereits 1982 die Staatshaftung ersatzlos aufgehoben wurde.
Das heißt jeder Diensttuende ist für sein Verhalten voll persönlich haftbar !
Alle Urteile und Beschlüsse sind aufgrund dieser Tatsache ungültig, werden jedoch dennoch teilweise mit brutalen Mitteln durchgesetzt.

Der Deutsche Bürger hat keine Grundrechte ! Denn er lebt im rechtsfreien Raum Bundesrepublik Deutschland.

Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/fall-barbara-borchardt-zeigt-dass-die-linke-das-grundgesetz-nur-dann-im-munde-fuehrt-wenn-es-ihr-nuetzlich-erscheint-ld.1558067

Wer wissen will WARUM Merkel für Impfungen und Impfzwang ist – Brisante Infos über die Pandemie!!

So meine lieben jetzt möchte ich euch mal ein paar Fakten liefern, warum Frau Merkel auf Impfungen und Impfzwang besteht!

Ich bin Buchautor und im Musikjournalismus tätig und ich lebe mit meinem Mann Peter in den Niederlanden, weil dort der größte Teil unserer Familie lebt, nämlich unsere Kinder und Enkelkinder.

Peter und ich sind Deutsche und wir lieben unsere Heimat. Auch wenn wir nicht mehr dort leben, heißt das trotzdem, dass wir beide dafür kämpfen, auch wenn Menschen uns deswegen anfeinden, das ist uns egal.

Wir können zwar nicht bei Demonstrationen dabei sein, aber wir können schreiben und Recherchieren und die Wahrheit ans Licht bringen! Die Macht der Worte sollte man nicht unterschätzen!

von Gaby Agrikola

 

Bei meinen Recherchen, wohin denn Deutschlands Gelder verschwinden könnten, kam ich zu Amazing Polly aus Kanada, sie ist auch Journalistin und sie ist während ihrer Recherchen auf etwas ganz wichtiges für uns gestoßen.

Sie hörte ein zweieinhalbstündiges Telefongespräch in dem Ursula van der Leyen mit anderen Weltführern sprach und dann zu Dr.Victor Joseph Dzau in Englisch sagte:„Ohne dich mein Freund wäre das alles nicht möglich gewesen!“

Daraufhin hat Polly weiter recherchiert und kam dahinter das Dzau Präsident der National Academy of Medicine (NAM) ist. Sie entdeckte dass er aus China kommt und seine Familie eine Chemiefabrik in Wuhan hat (er stammt aus einer chinesischen – amerikanischen Familie), dreimal raten wo die Fabrik steht? – Am Markt von Wuhan, wo angeblich der Virus ausgebrochen ist.

Nun fragt ihr euch was hat das mit Merkel zu tun, tja das kommt jetzt. Dr.Dzau ist auch Vorstandsmitglied von GPMB – Global Prepardness Monitoring Board, das heißt übersetzt – der Globalen Vorbereitungsüberwachung.

Dieser Name an sich ist schon sehr ungewöhnlich und Polly hatte noch nie von dem Namen gehört. Sie bohrte weiter und dann stellte sie fest, das GPMB, die Firma, die praktisch kein Mensch kennt, gleichzeitig auch die WHO und die Weltbank ist!

GPMB ist also die Vordertür für die Weltbank und die WHO!

Und nun ratet mal wer die Geldgeber sind,
die direkt von der Coronakrise profitieren?

Die Geldgeber sind Bill und Melinda Gates,
Wellcome, Resolve to save Lives und
Deutschland Angela Merkel!

Alles hat mit dem Event 201 zu tun, das wie ihr auf dem Bild sehen könnt wiederum konstant den Namen von Bill und Melinda Gates ausspuckt. Alles ist sogenannt eine Stiftung und alles Geld was reinfließt und wieder rausfließt kommt immer wieder zurück. Es ist ein Zirkel und bringt immer neuere Gelder hinzu.

Event 201 wurde im Oktober 2019 in New York gehalten und während der Konferenz sprach man viel über Pandemien und das Geld dafür kommen müsste, doch niemand wollte so richtig.

Man besprach eine Pandemie, und was man machen sollte, wie zum Beispiel konstante Propaganda fluten, so wie wir täglich erleben, Kontrolle auf den Staat zu haben und alle mundtot machen, die dagegen sind. Interessant oder nicht?

Ich muss noch erwähnen, das kurz vorher ein Buch herausgebracht wurde (siehe Foto), mit dem Titel A World at Risk – übersetzt heißt das:

Eine Welt in Gefahr!

Nun brach dann plötzlich der Virus aus und das Event 201, brachte 8 Billiarden Dollar zusammen! Übrigens dieses Event wurde organisiert vom Johns Hopkins Center for Health Security, in einer Partnerschaft mit dem World Economic Forum und der Bill and Melinda Gates Foundation.

Bill Gates bestritt vor der Presse dass es dieses Event gegeben habe und das er dort gewesen wäre.

Bill Gates ist ein notorischer Lügner, er hat auch damals bestritten, das sein Impfstoff in Indien Kinder getötet hätte!

Wie ist es möglich, dass Frau Merkel der Geldgeber der GPMB ist, oder besser gesagt Deutschland? Wieso wissen wir das nicht?

Logisch das die alles vertuschen wollen, logisch das die aggressiv gegen die Bürger vorgehen, die ganze Bande weiß Bescheid und hält alle schön den Mund.

Frau Merkel verdient daran, wenn sie den Deutschen und anderen Menschen weltweit Spritzen setzen lässt.

Aber es kommt ja noch besser, alle die auf dem 201 Event waren sagten praktisch die gleichen Worte als sie ihrem Land erzählten das sie in den Lockdown gingen.

Es war wie Polly schon sagte, wie eine Mafiaähnliche Struktur, die ihre Boten zwang alle das gleiche aufzusagen.

Oben sitzt der Don und hält die Zügel
und seine Marionetten werden es schon regeln.

 

Ich denke das genug, genug ist, Frau Merkel denkt nur an ihren Vorteil, sie zerstört unsere Heimat und alles was sie tut, macht für sie einen Sinn und wir Rätselraten was los ist.

Natürlich muss sie so vorgehen das wurde ja auf dem Event 201 schon genauestens besprochen.

Bildet euch selber ein Bild, denn es gibt bestimmt wieder welche die das als Verschwörungstheorie abtun, aber Fakten sprechen für sich und kann man nicht wegwischen und das Internet vergisst nicht, man kann es löschen, aber es kommt wieder!

  • Zusammenfassend GPMB= WHO und Weltbank – Geldgeber eine davon Frau Merkle/Deutschland – September wird ein Buch geschrieben die Welt in Gefahr – im Oktober wird in New York eine Übung gehalten genannt Event 201 und im November bricht der Corona Virus aus, der auch im Video der GPMB beschrieben wird!

Tja macht euch selbst ein Bild und ich glaube Frau Merkel hat den Bogen kräftig überspannt!
Schaut selbst nach:

  • GPMB
    https://apps.who.int/gpmb/about.html
    Und wenn ihr auf der GPMB Seite seid dann schaut mal auf die Seite Events und dann sehr ihr in rot ganz links im April stehen, The World at Risk, genau der Buchtitel der im September 2019 erschien!

Und wenn ihr auf Document and Resources geht und dann unten auf Partner drückt, dann seht ihr deren Partner, die WHO und die Weltbank
National Academy of Medicine (NAM)
https://nam.edu/

Und dann der Hammer!
Wenn ihr auf About geht, steht rechts in kleingeschrieben
Media
• Event 201 Media
• Videos
• Photos
• #Event201

Dann klickt doch einmal auf Videos, und dann auf das erste Video, das heißt – Selected Moments from the October 18th Event 201 Exercise (Übrigens Exercise heißt Übung). Da hört ihr vorüber es geht, eine Pandemie, mit Corona Virus, dieser Virus brach dann plötzlich im November 2019 aus.

Wie konnten sie das denn wissen? Zufälle gibt es nicht! Das alles ist keine Pandemie, sondern wie Polly schon sagt eine PLandemie!!!

Wichtige Informationen eines Arztes zur kommenden Covid-19-Impfung >>>

  liebeisstleben bedankt sich herzlich bei Gaby Agrikola !

Quelle: https://liebeisstleben.de/2020/05/28/wer-wissen-will-warum-merkel-fuer-impfungen-und-impfzwang-ist-brisante-infos-ueber-die-pandemie/

 

Herzlichen Dank an die Redaktion von Liebeistleben

Energiewende bedroht Klimaziele – Energieintensive Betriebe ins „dreckige“ Ausland gezwungen

Mit Solarstrom kann man nicht 24 Stunden am Tag produzieren, doch das ist Voraussetzung für diverse Industriezweige wie Aluhütten und Chemiewerke. Kommt der grüne Strom, verschwinden die Jobs – in Länder mit geringeren Umweltstandards.

Ausgerechnet die Energiewende bedroht die Klimaziele, denn mit volatilem (schwankendem) Strom, kann man nicht unterbrochen produzieren. Heinz Höhner, Betriebsratsvorsitzender des zum norwegischen Konzern Hydro gehörenden Aluminiumwerks Grevenbroich am Rhein sagte: „Wir brauchen zuverlässig Strom in dergleichen Spannung, und zwar Tag und Nacht.“ Zwei Stunden Stromausfall würden aus den Anlagen teuren Schrott machen.

Außerdem spricht man am Rhein nicht von Strom für eine Waschmaschine. Die Aluhütte verbraucht soviel Strom wie ganz Düsseldorf – inklusive der dort ansässigen Industriebetriebe wie Daimler und Henkel. Knut Giesler, Bezirksleiter der IG Metall NRW sagte, nach einem massiven Ausfall würde zwar die Versicherung einspringen, aber die Anlage wäre trotzdem Schrott und würde nie wieder in Deutschland aufgebaut werden.

Über zwei Drittel des weltweit benötigten Aluminiums kommen aus Asien, insbesondere aus China, dortige Umweltauflagen lassen sich jedoch keineswegs mit den Deutschen vergleichen. Der chinesische Strom stammt zu überwiegenden Teilen (ca. 65 Prozent) aus der Kohleverstromung.

Aluminium, Chemie, Pharmazie, Zulieferindustrie

Doch nicht nur am Rhein sieht man der Energiewende kritisch entgegen. Wenn die Bayerischen Chemieverbände (VBCI) über die Energiewende sprechen, meinen sie nicht die knapp 25 Prozent, die die Haushalte verbrauchen und von denen meist die Rede ist. Wie am Rhein verbrauchen einzelne Betriebe in Bayern so viel Strom wie eine Großstadt.

In einem Positionspapier beziffern die Chemieverbände den Stromverbrauch des Chemiedreiecks mit 20 Unternehmen auf etwa 5 Terawattstunden (TWh) pro Jahr. Der größte Verbraucher, die Wacker Chemie AG in Burghausen, verbraucht mit ca. 3 TWh/Jahr mehr als alle Haushalte der Stadt München zusammen.

Auch hier wird der Strom verwendet, um die Zukunft der Energiewende zu sichern. Während am Rhein Aluminium verhüttet wird, das unter anderem in E-Autos zum konsequenten Leichtbau beiträgt, produziert die Wacker AG beispielsweise polykristallines Silizium für die Solarindustrie. Egal welchem Betrieb man den Saft abdreht, rücken die Klimaziele ein Stück in die Ferne.

Kein Strom für die Energiewende

Gerade die chemische Industrie ist „aufgrund ihrer Produktionsprozesse auf eine sichere, grundlastfähige Energieversorgung“ angewiesen. Rund um die Uhr. An 365 Tagen im Jahr. Und dass diese Industrie wichtig ist, zeigt ihr Beitrag an den „Technologien von Morgen“:  (Elektro-)Mobilität, Leichtbau, Digitalisierung und Solarenergie (Silizium), Windenergie (Verbundwerkstoffe) oder Speichertechnologien (Batterietechnologie, Power-to-X) sind nur einige.

Die VBCI weisen darauf hin, dass „mit dem Abschalten der letzten Kernkraftwerke 2022 […] in Bayern ca. 5 GW gesicherte Leistung und ca. 40 TWh“ fehlen. Der beschlossene Kohleausstieg torpediere eine weitere Säule grundlastfähiger Stromversorgung. Dabei sind neue deutsche Kohlekraftwerke die effizientesten und saubersten der Welt – wenn sie eines Tages Strom liefern dürften.

Im Jahr 2018 trugen Kohlekraftwerke etwa 35 Prozent zur deutschen Bruttostromerzeugung bei, die Kernkraft lieferte weitere 12 Prozent. Grundlastfähige Alternativen wurden im gleichen Zeitraum nicht geschaffen, fehlt Strom in Deutschland bleibt meist nur der Import von Kohle- oder Atomstrom aus dem Ausland.

Um die Erzeugungslücke von 40TWh zumindest in der Summe zu schließen, wären laut einer Darstellung von Tennet rund 13.000 Windkraft- oder rund zwei Millionen Photovoltaik-Anlagen in Bayern erforderlich – ohne dass dadurch mit volatilem Strom das Grundlastproblem gelöst wäre. Die Bayerischen Chemieverbände kritisieren in ihrem Positionspapier die „Zukunftsmusik für die Jahre 2030/2040/2050.“ Der Atom- und Kohleausstieg erfolge aber jetzt.

1 Cent pro Kilowattstunde, Millionenkosten für Unternehmen

Allein aus wirtschaftlichen Gründen arbeitet die energieintensive Industrie daran, möglichst viel Energie einzusparen. Als „Rohstoff“ in bestimmten chemischen Prozessen stößt das Einsparpotential an physikalische Grenzen. Jede weitere Senkung des Stromverbrauchs führt zu einer Reduktion der Produktion. Der Einsatz von Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplungen ist nach Angaben der VBCI weitgehend ausgereizt.

Nach Kernenergie und Kohle ist Gas der größte, grundlastfähige Energielieferant. Damit eine entsprechende, dezentrale Energieversorgung rentabel betrieben werden kann, müssten jedoch zwingend die Kosten steigen. Für Unternehmen wie die Wacker AG bedeutet eine Strompreiserhöhung um einen Cent pro Kilowattstunde Mehrausgaben in Höhe von 30 Millionen Euro.

Auch die Börsenstrompreise, die laut EEG für energieintensive Unternehmen gelten, sind in den letzten Jahren von etwa 3 ct/kWh im Jahr 2016 auf teils über 6 ct/kWh in 2019 gestiegen sind. Die Kosten der internationalen Wettbewerber liegen teilweise unter 2 ct/kWh. Verlagern Unternehmen ihre Produktions ins Ausland – aus finanzieller Sicht am besten nach China – bleiben Investitionen aus und Arbeitsplätze gehen zu Tausenden verloren. Allein die Wacker Chemie AG beschäftigt in Deutschland rund 8.000 Menschen.

Die VBCI fordern deshalb Versorgungssicherheit und wettbewerbsfähige Strompreise, um den Wirtschaftsstandort Bayern (und Deutschland) attraktiv zu halten: „Energiepolitik für die bayerische Industrie – Basis für Wohlstand, tausende Arbeitsplätze und nicht zuletzt den sozialen Frieden – muss wieder zu einem strategischen Pfeiler des Freistaats Bayern werden.“

 

Quelle: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/energiewende-bedroht-klimaziele-energieintensive-betriebe-ins-dreckige-ausland-gezwungen-a3126702.html

Die Bewusstseinskrise der herrschenden politischen Klasse: Parlamente sind zu Theatern verkommen

Das zu Ende gehende Jahrzehnt dürfte als Wendepunkt unserer Demokratie in die Annalen eingehen. Vernunftorientierte Sachpolitik gehört der Vergangenheit an. Es regiert der Hype.

Parlamente sind zu Theatern verkommen, in denen mittelmäßige Laienschauspieler ein schlechtes Rollenspiel aufführen. Ihre sinnleeren Worthülsen täuschen nur noch den unaufmerksamen Zuschauer darüber hinweg, dass die Parlamentarier den Kurs des Landes nicht mehr bestimmen.

Durch ihre jahrelange Anbiederung an intolerante Kollektivisten und totalitäre Moralwächter haben sie das Heft des Handelns aus der Hand gegeben. Die Berufspolitik hat sich zur Marionette eines Zeitgeistes gemacht, den Lobbyisten, Medienschaffende und Nichtregierungsorganisationen geformt haben.

Auf der Suche nach dem Sinn des eigenen Daseins gibt das politische Personal ein Bild des Jammers ab, und es wäre größtenteils bereits obsolet, hätte der Parteienstaat sich nicht längst gegen jegliche Möglichkeit immunisiert, ihn seiner Pfründe und seiner Mandate zu berauben.

Parlamentarier haben heute vor allem noch die eine Aufgabe, ihrer Partei den Zugang zu den politischen Machtzentren zu sichern, die unerlässlich dafür sind, dem eigenen Parteibetrieb eine breite Präsentationsfläche zu sichern und den Mitgliedern die Aussicht auf möglichst viele lukrative Posten. Wo niemand mehr gestalten will, bedarf es auch keiner Überzeugungen mehr.

Und so haben die großen Parteien ihre politischen Grundsätze aufgegeben. In ihre Führungsapparate haben sie sich das zur Beliebigkeit passende Personal gewählt. Intellektuelle Schlichtheit und fachliche Unvollkommenheit sind da beileibe keine Ausschlusskriterien mehr.

Der am Eigennutz orientierte Pöbel setzt seine politischen Forderungen per Stigmatisierung, Einschüchterung und Dogmatisierung durch

Wir sind in der Ochlokratie angekommen, der „Pöbelherrschaft“, in die Demokratien münden, wenn die Regierenden nicht mehr regieren. Der am Eigennutz orientierte Pöbel setzt nun per Stigmatisierung, Einschüchterung und Dogmatisierung seine politischen Forderungen durch, notfalls auch mit Gewalt. Die Demokratie interessiert ihn nur insofern, als er sie für die Verwirklichung seiner egoistischen Ziele benötigt.

Längst hat er es über seine Interessenvertreter in die Parlamente und sämtliche staatlichen Institutionen geschafft. Wo in einer immer unübersichtlicheren Welt Führungspersönlichkeiten und Fachleute dringender denn je gebraucht werden, verhilft der Pöbel jenen Parteien zum Erfolg, deren unzureichend gebildetes und unterdurchschnittlich kompetentes Personal eine möglichst minimale Beschäftigung mit Sachfragen verspricht. Denn Klugheit und Wissen sind die Feinde jeder Ideologie, ohne die die Pöbelherrschaft nicht funktioniert.

Über seine mediokren Marionetten in den politischen Gremien sichert er sich eine immer üppiger fließende staatliche Alimentierung. Er gewinnt auf diese Weise an Kraft und zieht immer neue Kreise an, die darauf hoffen, ebenfalls Einfluss zu gewinnen und mitzuverdienen. Dem Pöbel haben sich inzwischen weite Teile der Wissenschaft angeschlossen, aber auch unzählige Kulturschaffende und ein Großteil der Medienvertreter. Sie alle leben davon, dass der Staat eine bestimmte politische Haltung unterstützt und jeden belohnt, der ihr zur Geltung verhilft. Mit ihrer Autorität und Popularität verleihen Wissenschaftler und Künstler dem ochlokratischen Regime eine Stärke, gegen die die Vernunft keine Chance mehr hat.

Noch glauben die Regierenden, die Massenhysterie beherrschen und für die gewünschten Zwecke nutzen zu können – ein Trugschluss

Besonders anschaulich lässt sich dies an der aktuellen Klimapolitik zeigen, die alle Merkmale einer Massenhysterie aufweist und keinem Argument mehr zugänglich ist. Basierend auf einer scheinbaren wissenschaftlichen Grundlage, fordert sie den bedingungslosen Glauben an Behauptungen ein, die wir erst in Jahrzehnten überprüfen können. Mittels eines immer mehr zugespitzten Bedrohungsszenarios sprechen die angeblichen „Klimaretter“ die Urängste des Menschen vor einer ungewissen Zukunft an.

Die politische Kaste schürt diese Ängste und verleiht dem Wirken der Hysteriker damit die moralische Legitimation. Sie nutzt das (Gefühls-)Chaos zur Etablierung zusätzlicher Steuern und Durchsetzung weiterer Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger. Noch glauben die Regierenden, die Massenhysterie beherrschen und für die gewünschten Zwecke nutzen zu können. Mehr und mehr deutet sich aber an, dass die zunehmend radikale und immer schlagkräftigere Klimabewegung außer Kontrolle geraten könnte.

Dass die pubertäre Sinnsuche der klimahysterischen Pöbelarmeen inzwischen zum Maßstab der Regierungspolitik geworden ist, sagt viel über die herrschende politische Klasse. Sie sollte sich in ihrer eigenen Bewusstseinskrise jedoch klarmachen, dass sie dem Verfall der Demokratie Vorschub leistet, wenn sie zu überleben hofft, indem sie sich mit dem Pöbel verbündet.

Weitaus drängender als die vermeintliche Klimarettung ist die Rettung unserer Demokratie. Hierfür ist es tatsächlich fast zu spät. Leider liegt es in der Natur der Sache, dass daran weder Klimaapokalyptiker noch Politiker ein Interesse haben. Macht und Geld verspricht ihnen die Demokratierettung nämlich nicht. Im Gegenteil.

Zuerst erschienen auf  DIE LIBERALE WARTE von Ramin Peymani

Das  aktuelle Buch von Ramin Peymani Chronik des Untergangs – Ist es für uns wirklich erst 5 vor 12? erhalten Sie auf Wunsch als signierte Ausgabe. Hexenjagd – Der mündige Bürger als Feindbild von Politik und Medien und Das Grauen – Deutschlands gefährliche Parallelgesellschaft gibt es ebenfalls im Buchhandel. Spukschloss Deutschland erhalten Sie als Ebook.

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland und meiner wiedergeben.

Droht die Hauptgefahr vom legalistischen Islamismus?

Ist der islamische Terror nur eine Ablenkung?

Bei jedem islamischen Anschlag gehen die Wogen hoch. Terrorismus und Gewalt scheinen die eigentliche Gefahr für Europa zu sein. Ist das vielleicht ein Irrtum?

Symbol der Moslembrüder/ / CC BY-SA 4.0

Bei jedem islamischen Anschlag, egal ob Paris, London, Madrid oder Berlin, gehen die Wogen hoch. Islamischer Terrorismus und islamische Gewalt scheinen die Hauptgefahr für Europa zu sein. Doch ein genauerer Blick offenbart eine weitere, womöglich viel größere Gefahr.

Im neuesten Jahresbericht warnt der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz vor dem legalistischen Islamismus, der das Ziel habe, die westdeutsche Gesellschaft nach islamischen Regeln zu verändern. Die Gefahr für die Freiheitliche Grundordnung sei womöglich auf Dauer, zitiert die FAZ den Bericht, mehr von solchen Bestrebungen bedroht als von Terroristen.

Mittlerweile hat der legalistisch operierende politische Islam ein Netzwerk von Vereinen und Organisationen aufgebaut, das weite Kreise in Politik und Gesellschaft zieht und über Kitas, Schulen und andere Bildungseinrichtungen versucht, Einfluss zu gewinnen. Die jeweiligen Vertreter geben sich eine demokratische Fassade, machen auf Gleichberechtigung und geben sich klimabewusst. Darüber hinaus finden sie Anknüpfungspunkte zu hiesigen Gruppen mit ihrer latenten Israelfeindschaft. So sitzen ihre Anhänger heute in Parteien und NGOs. Als Beispiel nennt die FAZ den Dachverband muslimbrudernaher Jugendorganisationen Femyso, der Partner des EU-Parlaments für die EU-Wahl-Kampagne 2019 war.

Allein das Netzwerk der Muslimbrüder umfasst geschätzt über zweihundert Organisationen. Dazu kommen Bildungseinrichtungen und natürlich unzählige Moscheen in Europa. Bei der Tarnung gehen sie sehr geschickt vor. Bezeichnend ist das Logo der Bruderschaft: Zwei unter dem Koran gekreuzte Schwerter, versehen mit der Aufforderung „Seid vorbereitet!“ Sie, die Moslemsbrüder, haben aus der Vergangenheit zum Beispiel in Ägypten gelernt. Dort werden sie vom Staat mit guten Gründen verfolgt. Auch Ägypten hat aus der Geschichte gelernt.

In Europa haben vor allem die Deutschen Behörden und Politiker dagegen eher wenig aus der Geschichte gelernt. Denn mit genau dieser legalistischen Strategie haben sich vor ca. 90 Jahren auch die Nationalsozialisten an die Regierung gebracht. Nach der Zeit erfolgloser Putschversuche entschied Hitler sich, die Demokratie für sich zu nutzen – um sie schließlich abzuschaffen. Was dann kam, wissen wir heute.

Was morgen unter einem Regime der heute legalistischen Moslems kommen würde, beschreibt der Verfassungsschutz sehr genau. Jeder Gleichheitsanspruch würde in Zweifel gezogen und die Welt in Gläubige und Ungläubige aufgeteilt. Diese Teilung unterstützt der politische Islam schon heute, so weit es irgend geht.

Ein besondere Rolle spielen dabei die Empfehlungen für ein „islamkonformes“ Leben. Die Sitten und Bräuche werden forciert, damit Moslems nicht in die Gesellschaft, von der sie vielfach leben, aufgehen können. Aus dieser Warte erhalten die Einhaltung von Essensregeln und das Tragen des Kopftuchs eine immens politische Bedeutung. Hier wird der Kern einer zukünftigen islamischen Gesellschaft geschaffen. Der Übergang gelingt dann gleichsam automatisch auf Grund der Demographie. Der politische Islam wäre am Ziel.

Der Chefideologe der Muslimbruderschaft, Yusuf al-Qaradawi, hat dieses Ziel schon vor einem Jahrzehnt formuliert: „Ich erwarte, dass der Islam Europa erobern wird, ohne zum Schwert oder zum Kampf greifen zu müssen – mittels Dawa und durch die Ideologie. Die Muslime müssen zu handeln beginnen, um diese Welt zu erobern.“ – Es wird Zeit, dass europäische Bürger und Politiker gleichfalls erkennen, was ihr Ziel sein sollte und dann danach handeln.

Letzte Haltestelle vor dem Untergang – wie sich CDU und SPD selbst betrügen

Die einstigen deutschen Volksparteien ertrinken in Beliebigkeit. Sie haben keine eigenen Themen mehr, sondern nur noch ein Ziel: die AfD zu verhindern. Um überhaupt noch regieren zu können, flüchten sie sich in konturlose Dreier-Bündnisse.

Minister von Union und SPD auf der Regierungsbank im Bundestag. Die Groko-Parteien sind im Abwind und verzeichneten bei den Landtagswahlen im Osten Stimmverluste. (Bild: Imago)

Landtagswahl um Landtagswahl ist es dasselbe Trauerspiel. Die Parteien der grossen Koalition verlieren Stimmen, die Wähler bringen ihre Unzufriedenheit mit der Dauer-Allianz zum Ausdruck, und dann passiert: nichts. Ungerührt regiert die Berliner Koalition weiter. Die Beinahe-Niederlagen der CDU in Sachsen und der SPD in Brandenburg werden in Siege umgedeutet, weil in beiden Ländern die AfD «nur» auf dem zweiten Platz landete.

Dass weder in Potsdam noch in Dresden die bestehenden rot-roten und rot-schwarzen Regierungsbündnisse eine Mehrheit fanden, erscheint in dieser Optik als blosser Betriebsunfall. Schliesslich stehen die Grünen als Mehrheitsbeschaffer bereit. Es gilt die Devise: weitermachen wie bisher – auch in Berlin.

Die Tücken der totalen Polarisierung

Weitermachen wie bisher? Der AfD ist es gelungen, beiden Wahlen ihren Stempel aufzudrücken. In Sachsen wie Brandenburg inszenierten sich die Ministerpräsidenten Kretschmer und Woidke als das letzte Aufgebot im Kampf gegen die AfD. Sie hatten damit Erfolg. Welche Tücken die totale Personalisierung und Polarisierung aber mit sich bringt, zeigen die Resultate der CDU in Brandenburg und der SPD in Sachsen.

Wo die einstigen Schwergewichte des deutschen Parteiensystems nicht den Ministerpräsidenten stellten, gingen sie unter. Mit 8 und 16 Prozent sind sie eines jedenfalls nicht mehr: Volksparteien. Es genügt eben nicht, seine Existenzberechtigung allein aus der Verhinderung der AfD zu ziehen. Wer seinen Wahlkampf gänzlich auf die AfD ausrichtet, agiert rein defensiv. Er überlässt es der Gegenseite, die Themen zu setzen. Ausserdem erhalten die Rechtspopulisten so eine Bedeutung, die sie nicht haben. Die grosse Mehrheit der Brandenburger und der Sachsen hat schliesslich nicht für sie gestimmt.

Im Osten der Bundesrepublik hat sich das Konzept der Volkspartei überholt. Hier gibt es nur noch regionale Champions und ein heterogenes Verfolgerfeld. Im Westen sind die Verhältnisse nicht so fluid. Das Protestpotenzial ist deutlich kleiner als jenseits der Elbe, wo sich viele Wähler als Bürger zweiter Klasse verstehen. Aber auch im Westen wird die traditionelle Parteienlandschaft weiter erodieren, wenn Union und Sozialdemokraten keine eigenen Themen finden und sich darauf verlassen müssen, dass der Popanz Rechtspopulismus schon genügend Abschreckungswirkung entfaltet.

Die AfD profitiert von der Beliebigkeit der anderen Parteien

Das Rezept maximale Polarisierung bei gleichzeitig maximaler Beliebigkeit ist auf Dauer gefährlich. In Brandenburg wie Sachsen sind künftig nur Dreierbündnisse möglich. Sie beruhen nicht auf gemeinsamen Überzeugungen und einer gemeinsamen politischen Agenda, sondern sind ausschliesslich von den Verhältnissen diktiert.

Solche Konturlosigkeit erleichtert der AfD ihr Geschäft. In Brandenburg beispielsweise müssen sich SPD und Linkspartei, die den Ausstieg aus der Braunkohle verzögern wollen, jetzt mit den Grünen verständigen. Für die Öko-Partei hingegen kann das Ende der schmutzigsten aller Formen von Stromerzeugung nicht schnell genug kommen. In Sachsen muss nun der konservativste CDU-Landesverband neben der SPD auch noch mit den Grünen koalieren. Da sind Wischiwaschi und Dauerstreit programmiert.

Die Raison d’être der Volksparteien ist es aber, tragfähige Lösungen vorzulegen. Das unterscheidet sie von Protestparteien, die Probleme nicht beheben, sondern möglichst lange bewirtschaften. Auf Bundesebene sind als Alternative zur grossen Koalition ebenfalls nur Dreierbündnisse denkbar, sei es die Union mit FDP und Grünen oder die Grünen mit SPD und Linkspartei als Juniorpartnern.

In Berlin regieren Klempner der Macht

Die Beliebigkeit wird, sofern dies überhaupt noch möglich ist, auch in Berlin wachsen. Das deutsche Parteiensystem hat offenkundig die Fähigkeit verloren, überzeugende Mehrheiten mit echtem Gestaltungswillen hervorzubringen. Das ist die eigentliche, beunruhigende Botschaft, die von den jüngsten Landtagswahlen ausgeht.

Drei-Parteien-Koalitionen haben den Hang zu Formelkompromissen. Das gilt umso mehr, als bei der Union wie den Sozialdemokraten nicht Überzeugungspolitiker das Sagen haben, sondern Klempner der Macht. Sie können eine Politik vertreten, aber auch deren genaues Gegenteil. Ihr Ziel ist es, Mehrheiten zu konstruieren. Die Richtung diktiert ihnen der Zeitgeist.

Das Kölner Karnevalsmotto «Es ist noch einmal gutgegangen», der heimliche Slogan von Union wie Sozialdemokraten, ist auch noch aus einem anderen Grund die letzte Haltestelle vor dem Untergang. Die einstigen Volksparteien sind Kräfte der Vergangenheit, nicht der Zukunft. Die SPD hat ihr Alleinstellungsmerkmal, die Partei der urbanen Milieus zu sein, verloren. In Leipzig und Dresden holten die Grünen drei Direktmandate, auch in Potsdam gewannen sie einen von zwei Wahlkreisen. In den drei Grossstädten errang die SPD nur ein einziges mageres Direktmandat.

Die AfD wiederum ist nicht die Partei der abgehängten Wende-Verlierer, sondern der Berufstätigen, die mitten im Leben stehen. In Sachsen wurde sie in allen Altersgruppen von 18 bis 59 stärkste Partei, in Brandenburg musste sie sich nur bei den ganz Jungen den Grünen geschlagen geben. SPD und CDU hingegen liegen nur bei Wählern ab 60 vorne. Sie sind die Grauen Panther des Parteiensystems. Auch im Westen punkten sie besonders bei Rentnern, während die Jungen eher zu den Grünen tendieren.

Die grosse Koalition macht aus Erschöpfung weiter

Die AfD und die Grünen sind nicht nur die ideologischen Antipoden der deutschen Politlandschaft, sie treiben auch alle anderen Gruppierungen vor sich her. Die einen sind die Partei der akademischen Linken und Linksliberalen mit gut gefülltem Bankkonto. Die AfD versammelt die Konservativen um sich, die auf den Nationalstaat als Schutzraum vertrauen und jeder Veränderung misstrauen.

Die Parteien der grossen Koalition in Berlin haben eigentlich keinen Anlass, die jüngsten Wahlergebnisse schönzureden. Sie sind jedoch zu erschöpft, um eine Lösung zu skizzieren. Also weitermachen wie bisher. Obwohl sie in Bayern, Hessen, Bremen, Brandenburg und Sachsen abgestraft wurden, werden sie sich bis zum bitteren Ende voraussichtlich 2021 aneinanderklammern.

Katapultierte sich die SPD an ihrem Bundesparteitag im Dezember aus der grossen Koalition und käme es anschliessend zu Neuwahlen, müsste sie mit einem weit schlechteren Resultat als 2017 rechnen. Ihre beste Chance besteht darin, Finanzminister Olaf Scholz zum Vorsitzenden und damit faktischen Kanzlerkandidaten zu wählen – und zu hoffen, dass er sich bis zum regulären Wahltermin profilieren kann. So lauten wenigstens die Pläne von Scholz und Arbeitsminister Hubertus Heil, die inzwischen das eigentliche Kraftzentrum der Partei bilden. Nur eine Eruption der Basis kann ihr Kalkül durchkreuzen.

Kramp-Karrenbauer will vieles – nur keine raschen Neuwahlen

Die Union spekuliert zwar darauf, auch bei der nächsten Bundestagswahl stärkste Kraft zu bleiben. Die Grünen sind ihr allerdings dicht auf den Fersen, und die Zukunft ist längst nicht mehr so klar, wie sie nach dem Wechsel im CDU-Vorsitz von Angela Merkel zu Annegret Kramp-Karrenbauer erschien. Gegenwärtig ist völlig ungewiss, wer die Union in den nächsten Bundestagswahlkampf führen wird. Niemand hat grösseres Interesse an Kontinuität als Kramp-Karrenbauer. Sie braucht Ruhe, um ihre jüngsten Patzer vergessen zu machen. Ihre Gegner sind zu schwach oder zu vorsichtig, um sie jetzt aus dem Amt zu putschen.

In seinem satirischen Antikriegsroman «Catch-22» beschrieb Joseph Heller die ausweglose Lage einer Gruppe von US-Soldaten im Zweiten Weltkrieg. Wer dem Einsatz entgehen wollte, musste als psychisch krank anerkannt werden. Wer sich als irre bezeichnete, war jedoch völlig gesund, weil nur Irre freiwillig in die Schlacht ziehen. Das perfekte Paradox, also Catch-22, beschreibt am besten die Lage von Union und Sozialdemokraten.

Regieren sie bis 2021 in ihrer gegenwärtigen Verfassung, werden sie weiter an Zustimmung verlieren und müssen mit einer umso schwereren Niederlage rechnen. Brechen sie hingegen aus dem Bündnis aus, erwarten sie derart viele Ungewissheiten, dass der jetzige Schwebezustand zunächst einmal weniger riskant erscheint.

Um den gordischen Knoten zu zerschlagen, müssten CDU/CSU und SPD Mut, Charisma und eine überzeugende Idee besitzen. Tugenden also, die in Berlin derzeit rar sind. Das Land steht am Rand einer Rezession, hat aber eine Regierung, die durch ihre inneren Widersprüche gelähmt ist und das Durchwursteln zur obersten Maxime erkoren hat. Deutschland steckt wirklich in einer Zwickmühle, und niemand scheint den Ausweg zu kennen – Catch-22.

 

Quelle: https://www.nzz.ch/meinung/die-afd-jagt-spd-und-cdu-die-landtagswahlen-im-osten-ld.1506942

Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Polizisten aufgepasst

 

Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.

Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.

Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.

Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.

Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.

Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.

Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.

Dass Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muss wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.

Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.

Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?

Die Polizei? Gerichte? Richter?

Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?

Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.

Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:

 

Firma Polizei

 

Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma Polizei, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.

Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.

Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.

Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).

Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!

Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültig – Abgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.

Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.

Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.

Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.

Nun stellen wir uns mal vor, dass alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.

Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.

Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.

Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!

Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:

Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.

Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.

Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?

Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.

Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!

Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, dass wir mal zum Spaß annehmen, dass alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.

Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.

 

Polizei aufgepasst – BVwVfG 44 - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Es ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!

Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!

Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!

Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!

Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)

Dass ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:

 

 

Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!

Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.

Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.

Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, dass sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie missbraucht werden.

Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig:

„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muss nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!

Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!

Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.

Dass Angestellte der Firma Polizei sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.

Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).

„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe lässt nicht erkennen, dass es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.

Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.

Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muss sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.

Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).

Dass Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.

„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:

“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)

Dass Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!

BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!

Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Daran hat sich bis Heute nichts geändert !!!

Alles klar, Herr Kommissar?

 

gefunden bei : https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/09/04/polizei-aufgepasst-bvwvfg-%C2%A7-44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes/?fbclid=IwAR1PUEXgY9grMODwFg9eRSMWMCQKyD5_uEvj57CWwOqHrmID3G8AqiQrAp0

Professor warnt vor 5G-Gefahren: „Es werden Erbinformationen destabilisiert“

Vodafone hat als erstes deutsches Telekommunikationsunternehmen ein kommerzielles 5G-Netz gestartet. dpa/Federico Gambarini/dpa

 

Der Ausbau des superschnellen Mobilfunkstandards 5G hat begonnen – die Diskussion über Sinn oder Wahnsinn auch. 5G soll bis zu 100 Mal schneller sein als das heutige Internet.

Unter anderem für das autonome Fahren wird eine stabile Netzverbindung benötigt, bei der Mensch, Satellit und intelligenter Fahrroboter in Echtzeit miteinander kommunizieren können. Doch die Experten befassen sich derzeit weniger mit den ästhetischen als mit den medizinischen Auswirkungen der erhöhten Strahlendosis.

Professor hält 5G-Technologie für gefährlich

Für den Morning Briefing Podcast habe ich mit Prof. Wilfried Kühling von der Luther-Universität Halle-Wittenberg gesprochen. Er leitet den wissenschaftlichen Beirat des BUND und hält die 5G-Technologie für gefährlicher als es Firmen und Staat glauben machen wollen. Er sagt:

  • „Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Hirnströme durch die hochfrequenten Strahlen des Mobilfunkes beeinflusst werden.“
  • „Es werden Erbinformationen destabilisiert.“
  • „Wenn man das Gerät in der Hosentasche trägt, werden die Spermien in ihrer Qualität gemindert.“
  • „Durch diese Radikalbildungen gibt es einen sogenannten oxidativen Zellstress, der Auslöser ist für Immunwirkungen, d.h. dass verschiedene Krankheiten sich daraus später manifestieren können.“

Media Pioneer

Der Professor bezieht sich auf internationale und auch auf in Deutschland durchgeführte Studien, die Folgendes ergeben hätten:

  • „Zwei Studien in Deutschland belegen, dass es zu einer Tumor-Verstärkung bei Ratten kommt. Man nimmt das nicht zum Anlass, die entsprechenden Normen, sprich Grenzwerte, zu verändern.“
  • „Wenn Tierversuche zeigen, es ist krebserregend, dann würde das bei einem Medikament dazu führen, dass man das Medikament vom Markt nimmt. Das ist aber in diesem Bereich nicht der Fall.“
Wie schädlich 5G tatsächlich ist, können Sie hier nachlesen:
Viele Menschen sind besorgtSchadet 5G der Gesundheit? Die acht wichtigsten Fakten im Strahlen-Streit

Bundesamt für Strahlenschutz: Kritik nicht ausreichend belegt

Das sind schwere Vorwürfe, auch an das Bundesamt für Strahlenschutz, dessen 500 Mitarbeiter dafür bezahlt werden, Schaden von den Bürgern dieses Landes abzuwenden. Also habe ich für den Morning Briefing Podcast bei Nicole Meßmer durchgeklingelt, der Sprecherin der Aufsichtsbehörde.

Sie bestreitet die Aussagen des Professors nicht, hält sie aber für bislang nicht ausreichend wissenschaftlich belegt. Meßmer war um Relativierung bemüht, aber auch um Aufrichtigkeit: „Wie sich 5G genau auf die Exposition auswirken wird, also die Strahlung, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.“

Zur Person

Gabor Steingart (Jahrgang 1962) ist ein deutscher Journalist, Autor und Medienmanager. Sein kostenloses Morning Briefing finden Sie hier: www.gaborsteingart.com

Sie gibt praktische Ratschläge für den richtigen Gebrauch des Mobiltelefons:

  • „Wir raten als Bundesamt für Strahlenschutz zu einem umsichtigen Umgang mit dem Handy. Dazu gehört, dass Sie öfter mal das Festnetz nutzen sollten.“
  • „Grundsätzlich ist es so, dass wir sagen: Jeder Zentimeter Abstand hilft. Weil die größere Exposition resultiert vom eigenen Handy und nicht von der nächstgelegenen Basisstation.“

Fazit dieser beiden sehr aufrichtigen Gespräche: Da ist etwas, aber wir sehen es nicht so genau. Oder um es mit Erich Kästner zu sagen: „Wenn einer keine Angst hat, hat er keine Phantasie.“

Quelle: https://www.focus.de/digital/internet/gastbeitrag-von-gabor-steingart-professor-warnt-vor-5g-gefahren-es-werden-erbinformationen-destabilisiert_id_11025374.html?fbc=fb-shares

Vera Lengsfeld: Migrantenkriminalität muss thematisiert werden – Große Medien steuern um

Bild thematisierte jetzt die unkontrollierte Einwanderung in einem Kommentar und forderte die Rückkehr zum gesetzlichen Grenzregime, der Tagespiegel widmete der Migrantenkriminalität einen großen Artikel und auch die Welt schaltete online einen Artikel frei: „Hier läuft etwas schief“.

Seit Beginn der unkontrollierten Einwanderung 2015, die bis heute anhält, weil nach wie vor Menschen ohne Papiere oder mit gefälschten Pässen ins Land gelassen werden, haben wir eine wachsende Migrantenkriminalität. Bisher haben Politik und Meinungsmache-Medien immer wieder versucht, von diesem Problem abzulenken, besonders den offensichtlichen Zusammenhang mit der unkontrollierten Masseneinwanderung von hauptsächlich jungen Männern aus gewaltaffinen, frauenfeindlichen, homophoben und antisemitischen Gesellschaften zu vertuschen.

Seit dem Mord am 8-jährigen Oskar in Frankfurt scheint das nicht mehr zu gelingen. Bild thematisierte die unkontrollierte Einwanderung in einem Kommentar und forderte die Rückkehr zum gesetzlichen Grenzregime, der Tagespiegel widmete der Migrantenkriminalität einen großen Artikel. Auch in der Welt liest man plötzlich Klartext. Nachdem der Artikel anfangs nur in der Printausgabe erschien, ist er nun onlinelesbar.

Ali Ertan Toprak, ein deutscher Politiker kurdischer Abstammung, fordert die Politik auf, endlich zu handeln und die unkontrollierte Masseneinwanderung aus muslimischen Ländern zu stoppen.

Unter den kriminellen Zuwanderern würden nicht nur die Deutschen leiden, sondern vor allem auch alle Migranten, die in Deutschland eine neue Heimat gefunden haben.
Das Offensichtliche dürfe nicht mehr verschwiegen werden:

Es ist offensichtlich […] dass in weiten teilen Strafverfolgung und Sicherheitsgewährleistung nicht mehr garantiert sind, nicht zuletzt wegen der Fülle der Verfahren, die gegen verdächtige männliche Migranten anhängig sind. Hier handelt es sich in Teilbereichen schon um einen festgestellten Notstand.“

Es ist offensichtlich, dass in weiten Teilen von migrantischen Gruppen der Staat und seine Organe keinerlei Respekt und Anerkennung genießen, weil sich herumgesprochen hat, dass unser Staat begangenen Taten kaum ernst zu nehmende Sanktionen auf dem Fuße folgen lässt. Dass es in Deutschland zudem so genannte No-Go-Areas und Zonen gibt, in denen migrantische Clans den Staat an der Nase herumführen […]“

Einen weiter wachsenden Zustrom aus den Ländern des Balkans, des Nahen und Mittleren Ostens kann dieses Land offenbar nicht mehr verkraften, ohne dass dies zu einem punktuellen Zusammenprall der Kulturen und damit zu ernst zu nehmenden Beeinträchtigungen des sozialen Zusammenlebens führt.“

Topak schließt sich damit den Warnungen von Imad Karim, Necla Kelek, Ahmad Mansour und anderen an, die bisher ungehört verhallten. Er ist Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände.

close
volume_off

In den kommenden Landtagswahlen haben die Wähler die Gelegenheit, die Korrekturen an der Wahlurne einzufordern, indem sie ihre Stimme allen Parteien verweigern, die solche notwendigen Veränderungen der gescheiterten Willkommenspolitik verweigern.

Jeder kann inzwischen wissen, was in unserm Land schief läuft und dringend geändert werden muss, damit wir eine friedliche Zukunft haben.

Wer schweigt, stimmt zu und macht sich mitschuldig!

Zuerst erschienen auf www.vera-lengsfeld.de

Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muss nicht zwangsläufig die Sichtweise der Epoch Times Deutschland wiedergeben.

Her mit Euren Handys und Laptops. Und schaltet das Internet ab, ihr Klimaretter!

Her mit euren Handys und Laptops, ihr Klimaretter (Bild: Screenshot)

Als alter und erfahrener Umweltaktivist hat Sven Wendorf nun endlich einmal die Gelegenheit genutzt, an einer „Fridays for Future“-Demo teilzunehmen. Neben ganz klaren Vorschlägen an Habecks Fußtruppe, wie ganz ganz schnell das Klima gerettet werden kann, fragt Wendorf: „Gibt es eigentlich auch Börsenspekulantendemos mit dem Titel „Fridays for Futures“?“ und stellt fest: „Da gibt’s Marketingpotential!“ 

Aber zurück nach Hamburg, wo ich mir zur Aufgabe gesetzt hatte, ein paar jungen und leichtgläubigen Kindern ihre Elektrogeräte abzuschwatzen – abgesehen von der nun ja allseits bekannten problematischen Batterieherstellung, verbrauchen die Dinger ja kontinuierlich Strom, der immer noch zu großen Teilen aus Kohle gewonnen wird. Gegen Kohle hüpfen und dann damit das Handy aufladen? Geht gar nicht. Allerdings stand ich mit dieser Meinung überraschenderweise relativ allein: Am Ende der Veranstaltung hatte ich immer noch nur ein (in Zahlen: 1) Handy – mein eigenes. Traurig!

Selbstverständlich haben die „Fridays for Future“-Organisatoren wie jeder gute Geiselnehmer mehrere Forderungen, so auch ich: Neben der mit Ungeduld herbeigesehnten CO2-Steuer verlangte ich ein Autoverbot, Flugverbot und die sofortige und ersatzlose Abschaltung des Internets. Seltsamerweise stieß der letzte Punkt auf die größte Ablehnung, vielleicht aber auch doch verständlich: die Gören zahlen weder Steuern noch fahren sie Auto, Flugzeuge kann man notfalls gegen solarbetriebene Zeppeline tauschen, aber das Internet ist eine tägliche Unterhaltungsquelle, ohne die Habecks Kindersoldaten gezwungen wären, mal ein Buch zu lesen – geht gar nicht! Dabei bringt doch das schönste Fahr-, Flug- und Schiffsverbot nichts, wenn man dann im braunkohlebetriebenen Internet irgendwelchen Quatschkram bestellt, der von weiß Gott woher mit genau diesen Transportmethoden angeliefert werden muß, nicht selten um die halbe Welt. Gerade erst (im Internet) gehört: Deutschland ist Vizebestellweltmeister. Glückwunsch! Wobei ich zugeben muß, daß mir die Argumentation für die Stärkung des lokalen Einzelhandels und einheimischer Erzeugnisse sehr leicht fiel.

Apropos: Erinnert sich jemand an diese fragwürdigen Aktionen von Lidl oder anderen „Discountern“, bei denen sie Regale von allen ausländischen Waren befreit hatten und dann Fotos verbreiteten: „So leer wäre es im Supermarkt, wenn wir die Grenzen schließen würden“? Darauf sollten wir die kleinen Aktivisten mal ansetzen – was da für ein CO2-Fußabdruck hinterlassen wird! Da lässt sich viel mit Inlandswaren verbessern; es gibt vielleicht mal Mitte Dezember keine frischen Erdbeeren, aber das ist dann halt so. Aus den Rackern lassen sich unter Umständen noch vorbildliche Antiglobalisierungs-Grenzsoldaten machen!
Es gab jedenfalls viele – teils recht hitzige – Debatten über mein Angebot der Handy-Entsorgung und der Internetverbotsforderung, die größtenteils mit dem Argument gekontert wurden, das wäre doch zuviel des Guten; schließlich macht das eigene Handy doch nur so einen winzigen Teil des Problems aus, das würde das Klima nicht beeinflussen.

Woraufhin ich regelmäßig beim Gesprächspartner AfD-Gedankengut diagnostizierte: Wir sagen ja schon länger, daß Deutschland mit seinem minimalen Beitrag zum weltweiten CO2-Ausstoß so gut wie gar nicht ins Gewicht fällt. Rechte Argumente also! Teils verdutzte, dann nachdenkliche Gesichter – schade, daß ich keine Mitgliedsanträge dabeihatte.

Relativ häufig wurde ich beschuldigt, selbst ein Handy zu haben, was ich auch gar nicht leugnete – das Prinzip des „Tu, was ich sage, nicht, was ich tue“ mußte ich den Blagen erst vermitteln (aufgrund der letzten PISA-Studie verzichtete ich auf den schönen Spruch „quod licet Iovi, non licet bovi“ – wozu habe ich mir eigentlich damals mit Asterix-Heften das kleine Latinum angelesen?). Als zukünftiger EU-Kommissar unter (oder gar persönlicher Referent von) Generalsekretär des Zentralkomitees Habeck bin ich natürlich von solchen Maßnahmen ausgenommen, was auf wenig Verständnis stieß. Da ist bis zur Machtergreifung von den Grünen noch einiges an Arbeit an der Basis nachzuholen! Bislang sorgten die aufgeführten Beispiele von Grünen als Vielfliegern, allen voran der deutsche Greta-Verschnitt Luisa Neubauer (im Netz mittlerweile liebevoll als „Langstreckenluisa“ bekannt), für Kopfschütteln unter den zukünftigen Fußsoldaten.

Ein paarmal schöpften aufgeweckte Lausbuben Verdacht und mutmaßten „Sie wollen uns doch bestimmt verarschen, oder?“ – Nein, mein junger Padawan, nicht so sehr wie die Grünen und die übrigen FFF-involvierten Organisationen!

Aber darauf müßt ihr alleine kommen, und bei vielen bin ich guten Mutes: die ziehen ihre eigenen Schlüsse und sind skeptisch. Überraschend häufig kamen Kinder auf die Überbevölkerung und die Bevölkerungsexplosion in Afrika als Problem zu sprechen, was ich so gar nicht erwartet hatte. Insofern kann man dann doch als Fazit konstatieren: Es ist noch nicht Hopfen und Malz verloren an dieser Jugend! Ein sehr interessanter Tag, wenn auch mobilfunktechnisch wenig ertragreich. Aber noch ist nicht aller Tage Abend, Hamburg ist voll von Grünen-Wählern, und (in schönster Schwarzenegger-Imitation): ich komme wieder.

Sven Wendorf ist Vorstandsmitglied im AfD-Kreisverband Segeberg und veröffentlichte den Text hier.

IfW-Ökonom: Deutsche Klimapolitik ist teuer und potenziell kontraproduktiv

Der seit März als Chef des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) amtierende Gabriel Felbermayr ist alles andere als ein Klimaskeptiker. Dennoch gerät ein Interview mit der „Welt“ zur derzeitigen deutschen Klimapolitik zu einer Generalabrechnung.

In der „Welt“ äußerst sich der im März vom Münchner ifo an die Spitze des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) gewechselte Ökonom Gabriel Felbermayr (42) kritisch zur deutschen Klimapolitik.

„Die deutsche Klimapolitik bringt derzeit wenig, sie kann sogar kontraproduktiv sein“, warnt der Wirtschaftsforscher. Eine CO2-Steuer, die beispielsweise dazu führen würde, dass deutsche Stahlproduzenten nicht mehr zu weltmarktfähigen Preisen produzieren könnten, würden zwar durch ihre Schließung kurzfristig den CO2-Ausstoß senken. Allerdings würde dann stattdessen in der Türkei oder China produziert – mit weniger rigider CO2-Gesetzgebung und den zusätzlichen Kosten durch den Transport.

Studien zeigten, so Felbermayr, dass „die Volkswirtschaften, die das Kyoto-Protokoll unterzeichnet haben, zwar auf ihrem Territorium weniger CO2 produzieren, dass aber der CO2-Abdruck dieser Länder nicht kleiner geworden ist“. Was Deutschland selbst nicht mehr emittiere, werde eben im Ausland ausgestoßen, aus dem man die entsprechenden Güter als Importe beziehe. Sein Fazit.

„Die Klimapolitik ist also teuer, bringt aber überhaupt nichts.“

Wie am deutschen Wesen doch noch die Welt genesen könnte

Die deutsche Klimapolitik wirke nicht und schade der deutschen Wirtschaft, weil Deutschland mit Ländern im Wettbewerb stehe, die „einen weniger anspruchsvollen oder sogar gar keinen Klimaschutz verfolgen“.

Felbermayr ist dabei selbst alles andere als ein Skeptiker der These, wonach das natürliche und unter anderem für die Photosynthese der Pflanzen unverzichtbare Spurengas CO2 eine gefährliche „menschengemachte Erderhitzung“ schaffe, die in eine Katastrophe führen könne.

Während er selbst an anderer Stelle in dem Interview einen Rückgang des Freihandels befürchtet und US-Präsident Donald Trump vorwirft, durch Schutzzölle den Wohlstand der Amerikaner zu gefährden, will er selbst diesen durch eine Art benevolenten Klimazoll modifizieren – indem importierte Waren mit der heimischen CO2-Steuer nachbelastet würden. Andere Länder wären dann gezwungen, den deutschen und europäischen Klimadirigismus zu akzeptieren, wenn sie ihre Waren hier noch verkaufen wollten:

Wir könnten dann sagen, wer nach Europa liefern will, muss eben ein TÜV-Zertifikat über den CO2-Ausstoß mitliefern, das belegt, wie viele Tonnen CO2 bei der Produktion angefallen sind. Das könnte für Deutschland sogar ein Geschäft sein.“

Dies würde zudem „Anreize dafür schaffen, anderswo möglichst CO2-arm zu produzieren, um günstig nach Europa verkaufen zu können“.

„Praktisch jede Form von Konsum verteuern“

Idealerweise müsste, so Felbermayr weiter, „jede ökonomische Aktivität, bei der Klimagase ausgestoßen werden, auch einen Emissionspreis bekommen; also auch die Kühe, die auf der Weide in Schleswig-Holstein stehen und Methan verursachen“.

Natürlich würde dadurch „praktisch jede Form von Konsum teurer“ und „dadurch werden wir uns weniger leisten können als bisher“. Aber es wäre immerhin jedem Einzelnen überlassen, auf was er oder sie verzichten wolle. Im Fall der fünfköpfigen Familie wäre dies dann möglicherweise schon der gemeinsame Sonntagsausflug – was im Interview jedoch unerwähnt bleibt.

Für wenig durchdacht hält der IfW-Chef vor diesem Hintergrund auch den deutschen Braunkohleausstieg. Immerhin führe dieser nicht nur dazu, dass diese anderswo produziert werde, sondern mache die Braunkohlegewinnung in Polen und Tschechien sogar billiger.

„Bisher müssen Kraftwerksbetreiber, die Braunkohle zur Stromerzeugung verbrennen, europäische Emissionszertifikate kaufen, um die Braunkohle verbrennen zu dürfen“, erklärt Felbermayr.

Wird hierzulande in den Kraftwerken keine Kohle mehr verbrannt, müssen die Firmen auch keine Zertifikate mehr kaufen, auf dem europäischen Markt sinkt die Nachfrage nach Emissionszertifikaten, ihr Preis sinkt, und dadurch wird Braunkohle billiger. In Polen und Tschechien wird es dann sehr viel günstiger, Strom aus Braunkohle zu gewinnen.“

Einen ähnlichen Effekt habe übrigens die Subvention von Windkraft. Auch hier sinke die Nachfrage nach den Zertifikaten – sofern diese nicht aus dem künstlich geschaffenen Markt genommen würden.