Der Fall Barbara Borchardt zeigt, dass die Linke das Grundgesetz nur dann im Munde führt, wenn es ihr nützlich erscheint

In Mecklenburg-Vorpommern wurde mit Barbara Borchardt eine bekennende Linksextremistin zur Verfassungsrichterin gewählt. Auch die CDU hat im Landtag für sie gestimmt. Der Fall macht bundesweit Schlagzeilen. Wer ist die Frau, die in Zukunft im Norden Deutschlands über die Verfassung wachen soll? Eine Spurensuche.

Hubertus Knabe
In steter Regelmässigkeit startet die Linke Provokationen, um die Massstäbe politischer Normalität zu verschieben. Christoph Soeder / DPA

Es ist noch nicht lange her, da war der Name Barbara Borchardt den meisten Menschen in Deutschland völlig unbekannt. Das hat sich schlagartig geändert, seitdem die ehemalige Linken-Abgeordnete am 15. Mai vom Landtag in Mecklenburg-Vorpommern von allen Fraktionen mit Ausnahme der AfD zur Richterin am Landesverfassungsgericht gewählt wurde. Von diesem Tag an fanden sich ihr Name und oft auch ein wenig vorteilhaftes Bild der 64-Jährigen fast täglich in den deutschen Medien. Denn Borchardt gehört zu den Mitbegründern einer Organisation, die vom Bundesamt für Verfassungsschutz als verfassungsfeindlich eingestuft wird. Eine Verfassungsfeindin als Verfassungsrichterin?

Wenn die CDU und die SPD gewusst hätten, welche Wellen die Wahl in Deutschland schlüge, hätten sie vielleicht anders entschieden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass sich im Schweriner Landtag offenbar niemand die Kandidatin für das Richteramt vor der Wahl genauer angeschaut hat. Tatsächlich sollen Borchardt bei der Vorstellung in den Fraktionen keine Fragen zu ihren politischen Überzeugungen gestellt worden sein. Wer also ist die Frau, die in Zukunft als neue Richterin am siebenköpfigen Landesverfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern darüber urteilen soll, was im Norden Deutschlands als verfassungsgemäss gilt?

Diese Frage zu beantworten, ist gar nicht so einfach, ist doch ihre eigene Website (www.barbara-borchardt.de) seit einiger Zeit unzugänglich. «Sorry, wir arbeiten gerade an der Seite», bekommt man im Internet dort seit Tagen angezeigt, «in Kürze» sei man aber wieder zurück. Eine eingehendere Recherche bringt viel Klein-Klein aus dem Alltag einer umtriebigen Linken-Politikerin in der ostdeutschen Provinz zum Vorschein, aber auch manches, was an ihrer Eignung als Verfassungsrichterin erhebliche Zweifel weckt. Am Ende stellt sich der Eindruck ein, dass sich Barbara Borchardt eigentlich nicht verändert hat, seit sie vor 44 Jahren der SED beitrat.

Stramme Parteigenossin

Borchardt ist ein Kind der DDR, und das nicht nur im geografischen Sinne. Ihr Ziehvater war Kreisgerichtsdirektor in Templin, eine sogenannte Nomenklaturkaderposition, die man nur mit Zustimmung der SED-Kreisleitung bekleiden durfte. In der Kleinstadt im Norden Brandenburgs, die damals rund 11 000 Einwohner hatte, machte sie 1974 ihr Abitur – ein Jahr nach Angela Merkel übrigens, der sie regelmässig auf dem Schulhof begegnet sein dürfte. Anschliessend wollte sie Jura studieren, um später am liebsten den Posten ihres Ziehvaters zu übernehmen. Doch die 18-Jährige wurde Mutter und begann stattdessen, beim Rat des Kreises als «Instrukteurin» zu arbeiten – was so viel bedeutete, dass sie die Umsetzung der Beschlüsse von Staat und Partei zu überwachen hatte.

Mit 20 Jahren trat Barbara Borchardt dann der SED bei und gehört – entlang einer viermaligen Änderung des Parteinamens – bis heute der Linken an. Sie wurde 1976 Bürgermeisterin der kleinen Gemeinde Retzow-Rutenberg und begann an der Kaderschmiede der DDR, der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft, ein Fernstudium. Nach dem Scheitern ihrer Ehe zog Borchardt in die Gemeinde Gross Daberkow im heutigen Mecklenburg-Vorpommern, wo die SED sie erneut zur Bürgermeisterin machte. Sie blieb in diesem Amt bis zum Untergang der DDR; gerade noch rechtzeitig schloss sie ein weiteres Fernstudium als Diplomjuristin ab. Wäre die friedliche Revolution nicht dazwischengekommen, hätten der damals 34-Jährigen im SED-Staat nun alle Tore offen gestanden.

Doch die Wiedervereinigung bereitete ihrer Karriere ein jähes Ende. Barbara Borchardt wurde arbeitslos. Über ihre Mitwirkung in der sozialistischen Diktatur findet sich in ihren Lebensläufen kein kritisches Wort. «Ich stehe zu meiner Vergangenheit, meiner Verantwortung als Mitglied der SED und ehemalige Bürgermeisterin», zog sie sich einmal in einer Vorstellungsrede auf die beliebte Floskel früherer SED-Funktionäre zurück, die eben nichts darüber aussagt, wie man heute zu dieser Vergangenheit steht.

Zumindest zum Bau der Berliner Mauer hat sich Borchardt 2011 klar geäussert. Zum 50. Jahrestag des Ereignisses unterschrieb sie eine Erklärung, in der sie die Teilung Berlins als für die damalige DDR-Führung «alternativlos» verteidigte. «Die Errichtung der Mauer», so konnte man dort lesen, «leitete eine Periode friedlicher Koexistenz in Europa ein, die unter anderem durch die weltweite Anerkennung der DDR gekennzeichnet war.» Und aus der Tatsache, dass die SED-Führung dort auf unbewaffnete Flüchtlinge schiessen liess, wurde der beschönigende Satz: «Menschen verloren an der Grenze ihr Leben.» Selbst gegenüber dem harten Kern des Unterdrückungsapparates zeigte Borchardt keine Berührungsängste. Unter ihren im Netz konservierten Terminankündigungen findet man auch eine Veranstaltung mit der «Initiativgemeinschaft zum Schutz der sozialen Rechte ehemaliger Angehöriger bewaffneter Organe und der Zollverwaltung der DDR» – dem Lobbyverband von Stasi, Polizei und Nationaler Volksarmee.

Nach 1989 machte sie einfach weiter

Auch nach dem Untergang der DDR hielt Borchardt der Partei, die sich ab Februar 1990 PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) nannte, die Treue. Borchardt wurde Kreisvorsitzende, Fraktionsvorsitzende eines Kreistags und schliesslich stellvertretende Landesvorsitzende. 1998 zog sie in den Schweriner Landtag ein, dem sie bis 2016 fast ununterbrochen angehörte. Während sich andere Anhänger des SED-Regimes geläutert vom Sozialismus abwandten, machte sie einfach weiter.

Die Wiedervereinigung Deutschlands erlaubte es Borchardt allerdings, ihre alten Überzeugungen mit einer oppositionellen Attitüde zu verknüpfen, die sie früher nicht besass. «Ich habe mir 1990 geschworen, nie wieder zu schweigen, wenn ich meine, meine Stimme erheben zu müssen», sagte sie in ihrer Vorstellungsrede aus dem Jahr 2000. Sie sei es sich und ihren Kindern «schuldig, zu denken, nachzudenken, für dich selbst». Dieser Widerstandsgeist, wenn er nichts mehr kostet, ist unter ehemaligen Anhängern des SED-Regimes weit verbreitet. Auch nach dem Ende des Nationalsozialismus konnte man diesen psychologischen Mechanismus des nachträglichen Opponierens beobachten.

Beruflich kam Borchardt 1991 beim Arbeitslosenverband Deutschland unter, den ein ehemaliger Stasi-Mitarbeiter 1990 gegründet hatte. Die durch die friedliche Revolution entmachteten SED-Funktionäre, die zu jung waren, um in Rente zu gehen, hatten früh erkannt, dass sich bei diesem Thema für sie ein neues Wirkungsfeld auftat – und vor allem jede Menge staatlicher Zuschüsse zu verteilen waren. Die abgelöste Bürgermeisterin aus Gross Daberkow bekam bei dem Verein eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme. Schon bald wurde sie stellvertretende Geschäftsführerin und später sogar stellvertretende Bundesvorsitzende des Verbandes.

Vom Verfassungsschutz beobachtete Vereinigung

Für Kritik an Borchardts Wahl ins Verfassungsgericht von Mecklenburg-Vorpommern sorgte allerdings weniger ihre lupenreine Parteikarriere, die sie auch nach dem Ende der DDR bruchlos fortsetzte. Irritationen lösten vor allem ihre Aktivitäten in der Gruppierung Antikapitalistische Linke aus, die seit Jahren vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet wird. Im jüngsten Bericht der Behörde wird der rund 1000 Mitglieder umfassenden Bundesarbeitsgemeinschaft der Linken bescheinigt, einen «grundsätzlichen Systemwechsel» und die Überwindung der bestehenden kapitalistischen Gesellschaftsordnung durch einen «Bruch mit den kapitalistischen Eigentumsstrukturen» anzustreben.

Tatsächlich fordert die Gruppierung, der auch bekennende Trotzkisten angehören, nicht nur die Enteignung aller Banken, Versicherungen und «strukturbestimmenden Konzerne der Weltwirtschaft» – wie es im Gründungsaufruf von 2013 heisst. Sie will in Deutschland auch den Sozialismus einführen, was «nur gestützt auf ausserparlamentarische soziale Massenbewegungen und gewerkschaftliche Kämpfe» möglich sei. Erst im März machte einer ihrer Sprecher Schlagzeilen, als er bei einer «Strategiekonferenz» der Linken erklärte, Aufgabe der Partei sei Folgendes: «Staatsknete im Parlament abgreifen. Informationen aus dem Staatsapparat abgreifen. Der Bewegung zuspielen.»

Borchardt initiierte in Mecklenburg-Vorpommern 2006 die Bildung einer Landesarbeitsgemeinschaft der Gruppierung. In deren Gründungsaufruf heisst es, dass man die Zukunft der Partei vor allem darin sehe, «gesellschaftliche Gegenmacht zu stärken und Widerstand gegen die herrschenden Verhältnisse zu mobilisieren.» In einem Interview erklärte Borchardt 2010, dass ihre Organisation «natürlich» auch mit der Kommunistischen Plattform zusammenarbeite, einer weiteren vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung in der Linkspartei.

Wer gemeint hätte, Barbara Borchardt hätte sich mittlerweile von den Zielen der Organisation abgekehrt, musste sich in den vergangenen Tagen eines Besseren belehren lassen. Gegenüber mehreren Medien erklärte sie, dass sie der Antikapitalistischen Linken weiterhin angehöre. Sie werde ihre Mitgliedschaft auch nicht ruhen lassen, da diese keinen Widerspruch zu ihrer Tätigkeit als Verfassungsrichterin bilde. Die Ziele der Organisation stünden nicht im Gegensatz zum Grundgesetz. Der Parteichef der Linken, Bernd Riexinger, stellte sich ausdrücklich hinter sie und twitterte: «Ein Verfassungsgericht schützt die Verfassung und nicht die Wirtschaftsordnung – die ist im Grundgesetz nämlich nicht festgelegt.»

Diese von Linken gerne aufgestellte Behauptung ist insofern erstaunlich, als nach Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes das Eigentum in Deutschland «gewährleistet» wird – was eine Abschaffung des Kapitalismus ausschliesst. Einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geht zudem eine eingehende Prüfung voraus. Nur bei «Bestrebungen, die gegen die freiheitliche, demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind», darf es laut Gesetz aktiv werden. Auch nach Artikel 18 Absatz 2 der Mecklenburgischen Landesverfassung sind «Handlungen, die (. . .) darauf gerichtet sind, rassistisches oder anderes extremistisches Gedankengut zu verbreiten», verfassungswidrig.

«Gesellschaftliche Gegenmacht»

Jetzt also ist eine ehemalige SED-Funktionärin und bekennende Linksextremistin Verfassungsrichterin in Mecklenburg-Vorpommern. Das Gericht ist – neben dem Landtag und der Landesregierung – eines der drei Verfassungsorgane des Landes. Es entscheidet zum Beispiel über die Zulässigkeit von Volksbegehren und Volksentscheiden. In der Vergangenheit hat die Linken-Politikerin mehrfach erklärt, Demokratie könne sich «nicht in Wahlen erschöpfen». Sie forderte nicht nur die Vereinfachung von plebiszitären Verfahren und die Absenkung der dafür notwendigen Quoren. Wenn es nach ihr gegangen wäre, könnte eine gut organisierte Minderheit auch den Landtag per Volksentscheid auflösen – ganz im Sinne der von ihrer Organisation geforderten Stärkung «gesellschaftlicher Gegenmacht».

Borchardts Wahl ist nicht mehr rückgängig zu machen. Sie zeigt aber schlaglichtartig, dass die Linke das Grundgesetz nur dann im Munde führt, wenn es ihr nützlich erscheint. In steter Regelmässigkeit startet sie Provokationen, um die Massstäbe politischer Normalität zu verschieben. Wenn sich kein Proteststurm erhebt, kommt die nächste Grenzverschiebung. Die SPD hingegen sieht in Borchardts Wahl nicht einmal ein Problem. Für die absterbende Partei zählt nur, dass sie im Gegenzug zwei eigene Kandidatinnen in das Verfassungsgericht befördern konnte. Das traurigste Bild liefert indes die CDU, die sich nach den Vorgängen in Thüringen nun auch in Mecklenburg-Vorpommern als Steigbügelhalter der Linkspartei betätigt hat. Ihre Anhänger werden sich fragen, warum sie sie noch wählen sollen, wenn sie am Ende eine linksextreme Verfassungsrichterin bekommen.

Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/fall-barbara-borchardt-zeigt-dass-die-linke-das-grundgesetz-nur-dann-im-munde-fuehrt-wenn-es-ihr-nuetzlich-erscheint-ld.1558067

Anmerkung meinerseits:

Alle berufen sich auf das Grundgesetz, welches seit dem 18.07.1990 mit der Streichunug des Artikels 23 durch den damaligen Außenminister der USA , James Baker, gegenstandslos geworden ist.
Durch die nicht rechtsgültige Neufassung des Artikels 23, welcher 23 a lauten müßte um gültig zu sein,  es fehlt der räumliche Geltungsbereich, ist das Grundgesetz obsolet !
Die Bundesregierung und alle Abgeordneten des im Reichstag residierenden Bundestages wissen um diese Tatsache. Deshalb ist der Willkür hier in Deutschland Tür und Tor geöffnet.
Durch die Bundesbereinigungsgesetze wurde der Justiz, der POLIZEI, welche lediglich eine Firma für Verpackungen, Papier und Drucksachen  ist, und allen Behörden jegliche rechtliche Grundlage entzogen hoheitlich tätig zu werden.
Lediglich die Angst und die Unwissenheit der Bevölkerung gibt der Waffengewalt ausübenden Clique die Macht über die Bevölkerung.
Wohl wissend, das alle im Beamtenstatus stehenden vollumfänglich mit ihrem Privatvermögen haften, gemäß §839 BGB, da bereits 1982 die Staatshaftung ersatzlos aufgehoben wurde.
Das heißt jeder Diensttuende ist für sein Verhalten voll persönlich haftbar !
Alle Urteile und Beschlüsse sind aufgrund dieser Tatsache ungültig, werden jedoch dennoch teilweise mit brutalen Mitteln durchgesetzt.

Der Deutsche Bürger hat keine Grundrechte ! Denn er lebt im rechtsfreien Raum Bundesrepublik Deutschland.

Quelle: https://www.nzz.ch/feuilleton/fall-barbara-borchardt-zeigt-dass-die-linke-das-grundgesetz-nur-dann-im-munde-fuehrt-wenn-es-ihr-nuetzlich-erscheint-ld.1558067

Wer wissen will WARUM Merkel für Impfungen und Impfzwang ist – Brisante Infos über die Pandemie!!

So meine lieben jetzt möchte ich euch mal ein paar Fakten liefern, warum Frau Merkel auf Impfungen und Impfzwang besteht!

Ich bin Buchautor und im Musikjournalismus tätig und ich lebe mit meinem Mann Peter in den Niederlanden, weil dort der größte Teil unserer Familie lebt, nämlich unsere Kinder und Enkelkinder.

Peter und ich sind Deutsche und wir lieben unsere Heimat. Auch wenn wir nicht mehr dort leben, heißt das trotzdem, dass wir beide dafür kämpfen, auch wenn Menschen uns deswegen anfeinden, das ist uns egal.

Wir können zwar nicht bei Demonstrationen dabei sein, aber wir können schreiben und Recherchieren und die Wahrheit ans Licht bringen! Die Macht der Worte sollte man nicht unterschätzen!

von Gaby Agrikola

 

Bei meinen Recherchen, wohin denn Deutschlands Gelder verschwinden könnten, kam ich zu Amazing Polly aus Kanada, sie ist auch Journalistin und sie ist während ihrer Recherchen auf etwas ganz wichtiges für uns gestoßen.

Sie hörte ein zweieinhalbstündiges Telefongespräch in dem Ursula van der Leyen mit anderen Weltführern sprach und dann zu Dr.Victor Joseph Dzau in Englisch sagte:„Ohne dich mein Freund wäre das alles nicht möglich gewesen!“

Daraufhin hat Polly weiter recherchiert und kam dahinter das Dzau Präsident der National Academy of Medicine (NAM) ist. Sie entdeckte dass er aus China kommt und seine Familie eine Chemiefabrik in Wuhan hat (er stammt aus einer chinesischen – amerikanischen Familie), dreimal raten wo die Fabrik steht? – Am Markt von Wuhan, wo angeblich der Virus ausgebrochen ist.

Nun fragt ihr euch was hat das mit Merkel zu tun, tja das kommt jetzt. Dr.Dzau ist auch Vorstandsmitglied von GPMB – Global Prepardness Monitoring Board, das heißt übersetzt – der Globalen Vorbereitungsüberwachung.

Dieser Name an sich ist schon sehr ungewöhnlich und Polly hatte noch nie von dem Namen gehört. Sie bohrte weiter und dann stellte sie fest, das GPMB, die Firma, die praktisch kein Mensch kennt, gleichzeitig auch die WHO und die Weltbank ist!

GPMB ist also die Vordertür für die Weltbank und die WHO!

Und nun ratet mal wer die Geldgeber sind,
die direkt von der Coronakrise profitieren?

Die Geldgeber sind Bill und Melinda Gates,
Wellcome, Resolve to save Lives und
Deutschland Angela Merkel!

Alles hat mit dem Event 201 zu tun, das wie ihr auf dem Bild sehen könnt wiederum konstant den Namen von Bill und Melinda Gates ausspuckt. Alles ist sogenannt eine Stiftung und alles Geld was reinfließt und wieder rausfließt kommt immer wieder zurück. Es ist ein Zirkel und bringt immer neuere Gelder hinzu.

Event 201 wurde im Oktober 2019 in New York gehalten und während der Konferenz sprach man viel über Pandemien und das Geld dafür kommen müsste, doch niemand wollte so richtig.

Man besprach eine Pandemie, und was man machen sollte, wie zum Beispiel konstante Propaganda fluten, so wie wir täglich erleben, Kontrolle auf den Staat zu haben und alle mundtot machen, die dagegen sind. Interessant oder nicht?

Ich muss noch erwähnen, das kurz vorher ein Buch herausgebracht wurde (siehe Foto), mit dem Titel A World at Risk – übersetzt heißt das:

Eine Welt in Gefahr!

Nun brach dann plötzlich der Virus aus und das Event 201, brachte 8 Billiarden Dollar zusammen! Übrigens dieses Event wurde organisiert vom Johns Hopkins Center for Health Security, in einer Partnerschaft mit dem World Economic Forum und der Bill and Melinda Gates Foundation.

Bill Gates bestritt vor der Presse dass es dieses Event gegeben habe und das er dort gewesen wäre.

Bill Gates ist ein notorischer Lügner, er hat auch damals bestritten, das sein Impfstoff in Indien Kinder getötet hätte!

Wie ist es möglich, dass Frau Merkel der Geldgeber der GPMB ist, oder besser gesagt Deutschland? Wieso wissen wir das nicht?

Logisch das die alles vertuschen wollen, logisch das die aggressiv gegen die Bürger vorgehen, die ganze Bande weiß Bescheid und hält alle schön den Mund.

Frau Merkel verdient daran, wenn sie den Deutschen und anderen Menschen weltweit Spritzen setzen lässt.

Aber es kommt ja noch besser, alle die auf dem 201 Event waren sagten praktisch die gleichen Worte als sie ihrem Land erzählten das sie in den Lockdown gingen.

Es war wie Polly schon sagte, wie eine Mafiaähnliche Struktur, die ihre Boten zwang alle das gleiche aufzusagen.

Oben sitzt der Don und hält die Zügel
und seine Marionetten werden es schon regeln.

 

Ich denke das genug, genug ist, Frau Merkel denkt nur an ihren Vorteil, sie zerstört unsere Heimat und alles was sie tut, macht für sie einen Sinn und wir Rätselraten was los ist.

Natürlich muss sie so vorgehen das wurde ja auf dem Event 201 schon genauestens besprochen.

Bildet euch selber ein Bild, denn es gibt bestimmt wieder welche die das als Verschwörungstheorie abtun, aber Fakten sprechen für sich und kann man nicht wegwischen und das Internet vergisst nicht, man kann es löschen, aber es kommt wieder!

  • Zusammenfassend GPMB= WHO und Weltbank – Geldgeber eine davon Frau Merkle/Deutschland – September wird ein Buch geschrieben die Welt in Gefahr – im Oktober wird in New York eine Übung gehalten genannt Event 201 und im November bricht der Corona Virus aus, der auch im Video der GPMB beschrieben wird!

Tja macht euch selbst ein Bild und ich glaube Frau Merkel hat den Bogen kräftig überspannt!
Schaut selbst nach:

  • GPMB
    https://apps.who.int/gpmb/about.html
    Und wenn ihr auf der GPMB Seite seid dann schaut mal auf die Seite Events und dann sehr ihr in rot ganz links im April stehen, The World at Risk, genau der Buchtitel der im September 2019 erschien!

Und wenn ihr auf Document and Resources geht und dann unten auf Partner drückt, dann seht ihr deren Partner, die WHO und die Weltbank
National Academy of Medicine (NAM)
https://nam.edu/

Und dann der Hammer!
Wenn ihr auf About geht, steht rechts in kleingeschrieben
Media
• Event 201 Media
• Videos
• Photos
• #Event201

Dann klickt doch einmal auf Videos, und dann auf das erste Video, das heißt – Selected Moments from the October 18th Event 201 Exercise (Übrigens Exercise heißt Übung). Da hört ihr vorüber es geht, eine Pandemie, mit Corona Virus, dieser Virus brach dann plötzlich im November 2019 aus.

Wie konnten sie das denn wissen? Zufälle gibt es nicht! Das alles ist keine Pandemie, sondern wie Polly schon sagt eine PLandemie!!!

Wichtige Informationen eines Arztes zur kommenden Covid-19-Impfung >>>

  liebeisstleben bedankt sich herzlich bei Gaby Agrikola !

Quelle: https://liebeisstleben.de/2020/05/28/wer-wissen-will-warum-merkel-fuer-impfungen-und-impfzwang-ist-brisante-infos-ueber-die-pandemie/

 

Herzlichen Dank an die Redaktion von Liebeistleben

Das Gespenst des Klimawandels und wem es nutzt

Gastbeitrag von Dr. h.c. Michael Hesemann

Ein Gespenst geht um in Europa, und dieses Gespenst trägt den Namen „Klimawandel“. In vielen europäischen Städten schwänzen Hunderttausende Jugendlicher die Schule, um auf „Friday for Future“-Demonstrationen politische Aktionen gegen die „globale Erwärmung“ zu fordern. Es wird dringend Zeit, dieser gefährlichen Ideologie eine Absage zu erteilen.

Foto: Pixabay

Ein Gespenst geht um in Europa, und dieses Gespenst trägt den Namen „Klimawandel“. In vielen europäischen Städten schwänzen Hunderttausende Jugendlicher die Schule, um auf „Friday for Future“-Demonstrationen politische Aktionen gegen die „globale Erwärmung“ zu fordern. Die Initiatorin der Märsche, die 16jährige Schwedin Greta Thunberg, die seit ihrer Kindheit unter dem Asperger-Syndrom, einer Form des Autismus, und Panikattacken leidet, überquerte im August in einer Segelyacht den Atlantik, um auch in New York die Klimarevolution auszurufen, wenn auch mit bescheidenem Erfolg. Trotzdem werden die Forderungen der „Klimaschützer“ immer radikaler – und immer politischer.

In Deutschland, das seinen Wohlstand zu einem großen Teil seiner florierenden Automobilindustrie verdankt, blockierten sie im September 2019 die Zufahrten zur weltgrößten Automobil-Messe, der IAA, die als wichtigste Leistungsschau der Branche gilt. Sie forderten autofreie Städte, massive Beschränkung des Luftverkehrs und Umstellung auf das Fahrrad und öffentliche Verkehrsmittel. Die Regierung Merkel arbeitet währenddessen an einer Gesetzgebung, die jeden Co2-Ausstoß teuer besteuern soll. Damit werden die Deutschen, die ohnehin schon mit die höchsten Steuern in Europa zahlen müssen, noch extremer zur Kasse gebeten: Innerhalb der nächsten zehn Jahre sollen sich die Kosten für Benzin, Heizung, Fleisch und Flugreisen verdoppeln. Dabei versäumt es Merkel, ihre Wähler darüber aufzuklären, wie Steuern und Abgaben den Planeten retten können. Ohnehin stammen nur 3 % der globalen Co2-Emissionen vom Menschen. Davon werden nur 2,26 % von Deutschland aus in die Atmosphäre gepumpt, also rund 0,07 % des Gesamtausstoßes. So werden Stimmen laut, die hinter der Klimahysterie eher eine ganz andere Agenda vermuten. Im Fall Deutschland ist davon auszugehen, dass die zusätzlichen Steuermilliarden dringend benötigt werden, um Merkels fatale Einwanderungspolitik zu finanzieren. Noch mehr Sorgen machen sich viele Bürger über die Welle von Verboten, die ihnen drohen und die individuelle Mobilität, aber auch die Wohn- und Lebensverhältnisse in Mitteleuropa gründlich verändern würden. „Klimaschutz“ bedeutet für die Politik zunächst einmal die Entmündigung der Bürger und ihre verstärkte Kontrolle. Auch die Wirtschaft muss sich staatlichen Klimazielen unterwerfen. Das alles klingt nach Sozialismus, nach Kollektivierung, nach Planwirtschaft. Diese Entwicklung wird keinesfalls vor den Grenzen eines Landes Halt machen. Immerhin hat die neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Merkels Freundin und skandalumwitterte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, auch für die EU den „Klimaschutz“ angemahnt. Man wird argumentieren, dass sich ein globales Problem wie die angebliche Erderwärmung nicht auf nationaler Ebene lösen kann. Das bedeutet, dass immer mehr Macht und Kontrolle an multinationale Organisationen und Staatenbünde von der EU bis zu den Vereinten Nationen abgegeben werden müssen. Aufgabe nationaler Souveränität, wenn das „gemeinsame Haus brennt“: sinnvoller Akt der Solidarität oder der Weg in eine globale ökosozialistische Diktatur?

WIE DIE KLIMAHYSTERIE GLOBALISIERT WURDE

Dass dies keine haltlose Verschwörungstheorie ist, dass tatsächlich die mächtige Globalisierungslobby hinter der Klimapanik steht, zeigt sich, wenn man ihre Geschichte untersucht. Tatsächlich wurde die Hypothese von einer Auswirkung des von Menschen produzierten Co2s auf die Erdtemperatur zuerst 1896 durch den schwedischen Physiker und Freimaurer Svante Arrhenius – nach Angaben ihres Vaters ein Vorfahr von Greta Thunbergi – aufgestelltii. 1908 griff der britische Meteorologe und Mitglied der Royal Society, der Freimaurer Ernest Gold, diese Theorie auf. Doch erst 1988 präsentierte der amerikanische Klimaforscher, NASA-Wissenschaftler und Freimaurer James E. Hansen diese Theorie vor dem US-Senat und machte sie zu einer politischen Agenda. Auf seine Initiative hin wurde der „Weltklimarat“ (IPCC) der Vereinten Nationen gegründet, der die Erderwärmung und ihre politische Nutzbarmachung untersuchen sollte. Offenbar ergab sich kein überzeugendes Szenario, jedenfalls lag das Thema danach fast zwei Jahrzehnte auf Halde, ohne dass sich die Weltpolitik oder die Gesellschaft dafür interessierte.

Das änderte sich radikal im Jahre 2006 mit der Veröffentlichung des Dokumentarfilms „Eine Unbequeme Wahrheit“, als dessen Initiator Al Gore auftrat. Gore, bis dahin eher durch seine farblose Rhetorik und unbeholfene Steifheit bekannt, war von 1993 bis 2001 Vize des skandalumwitterten US-Präsidenten Bill Clinton. 1992 war er bereits mit seinem Buch „Earth in the Balance“, in dem er die Umverteilung der globalen Ressourcen forderte, als Ökosozialist und Globalist in Erscheinung getreten. Später wurde er belächelt, als er damit prahlte, das Internet erfunden zu haben. Nachdem er bei den Präsidentschaftswahlen 2000 gegen George W. Bush unterlag, wurde er in der Klimaschutzbewegung aktiv, hielt Vorträge und sammelte das Material für seinen Film, den er später, wie ein Wanderprediger, zu Aufführungen in der ganzen Welt begleitete. Überall verbreitete er das Szenario, die „Globale Erwärmung“ würde das Eis auf den Polen und die Gletscher schmelzen und innerhalb der nächsten 10-20 Jahre die meisten Küstenstädte der Erde in den Fluten versinken, andere Landstriche aber total austrocknen lassen. Das Engagement zahlte sich aus. Nicht nur, dass er durch die tatkräftige Unterstützung Leonardo di Caprios – dessen Begegnung mit einem Eisberg in „Titanic“ sein Erweckungserlebnis gewesen sein muss – 2007 in Hollywood den „Oscar“ für den besten Dokumentarfilm erhielt und im gleichen Jahr in Stockholm mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet wurde, es verdiente mit der Klimapanik auch Millionen. Schon 2004 hatte er in London die Firma „Generation Investment Management“ (GIM) gegründet. Damit stieg er mit 10 % in die „Chicago Climate Exchange“, die amerikanische Terminbörse für den Emissionsrechtehandel, ein, die wiederum 50 % der Anteile an der „European Climate Exchange“ hält. Zudem ist er Partner im Investmentfond KPCB (Kleiner, Perkins, Caufield & Byers). 2009 erhielt das Unternehmen einen Staatsauftrag über 560 Millionen Dollar von der Obama-Regierung. iii

Doch erst 2016, durch die Veröffentlichung tausender gehackter Dokumente durch die Gruppe „DC Leaks“, kam die ganze, unbequeme Wahrheit ans Licht. Al Gore, so belegten sie, war keineswegs der Urheber der Klimapanik, sondern ein bezahlter Frontman. Hinter der Kampagne stand kein geringerer als der amerikanische Globalist und Finanzmogul George Soros mit seinem „Open Society Institute“ (OSI). iv Sein Ziel: Ein Umbau der Gesellschaft („social engineering“) und der Aufbau einer neuen, globalen Weltordnung.v

Ein Memorandum vom 10. Juli 2009, das „DC Leaks“ veröffentlichte, stammt von der OSI-Managerin Nancy Youman und trägt den Titel „Empfohlene nächste Schritte der OSI in der Klimafrage“. Darin hält Youman fest, dass George Soros schon Anfang 2005, also vor Gore, begonnen hatte, das Klima-Thema für sich zu entdecken. Zudem enthüllt es, dass die Soros-Stiftung jedes Jahr 10 Millionen Dollar an Al Gores „Allianz für den Klimaschutz“ (ACP) gezahlt hat, um „öffentliche Aufklärung über das Klimathema zu betreiben, im Streben nach der Schaffung von politischen Raum für eine aggressive US-Initiative, um die Forderung der Wissenschaftler nach einer Reduzierung der Co2-Emissionen durchzusetzen.“ Im Jahre 2008 hatte das ACO eine 300 Millionen Dollar teure Kampagne gestartet, um „die Amerikaner zu einer aggressiveren Reduktion des Ausstosses der Treibhausgase zu bewegen.“

Weitere Soros-Millionen sollten, so das Memorandum, fortan in die „Klima-Jugendbewegung“ fliessen, die aktive „Aufklärung der Jugend zum Thema Erderwärmung“ betriebe – offenbar die Geburtsstunde von „Fridays for Future“.vi

PLAUSIBLE PANIK?

Schon Al Gores „Unbequeme Wahrheit“ wurde zwar von der linken Mainstream-Presse und in „Lala-Land“ Hollywood bejubelt, fiel aber in der Fachwelt gnadenlos durch. Experten bezeichneten den Film als „Panikmache“ und „alarmistisch“. Ein britisches Gericht wies ihm neun massive Fehler nach und verbot die Benutzung an Schulen ohne begleitenden Kommentar. Die für die „nahe Zukunft“ prophezeiten Veränderungen (Polschmelze, Flutwellen) werden von Wissenschaftlern selbst bei fortschreitender Erderwärmung erst in einigen tausend Jahren erwartet.vii Doch es dauerte bis 2019, dass der „Paradebeweis“ der Klima-Hysteriker als wissenschaftlicher Betrug entlarvt wurde. Ein kanadisches Gericht hat im September gegen Michael Mann entschieden, der 1998 die legendäre „Hockeyschläger“-Klimakurve erstellt hatte, nach der in den letzten Jahren die Durchschnittstemperatur auf der Erde unverhältnismäßíg rapide anstieg. Er unterlag in einem jahrelangen Rechtsstreit gegen Tim Ball, Professor für Klimatologie an der Universität von Winnipeg und Autor zahlreicher Bücher über Klimawissenschaften. Ein Urteil mit Nachwirkungen – denn alle Katastrophenszenarios basieren auf Manns Grafik.viii

Bereits 2009 waren Zweifel laut geworden, als Hacker die E-mails führender „Klimaforscher“ veröffentlichten, aus denen hervorging, wie sich die Experten des IPCC darüber abstimmten, mit welchen „statistischen Anpassungen“, speziell getrimmten Computermodellen und anderen Tricks Daten manipuliert werden sollten, um zu den gewünschten Ergebnissen zu kommen. Ball hatte damals kommentiert: „Verschiedene Regierungen und akademische Behörden haben den ‚Climategate‘-Skandal bisher weißgewaschen. Glauben Sie, dass noch irgendjemand wegen Betrugs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird?“ Mann reagierte mit einer Unterlassungsklage. Doch als er nach acht Jahren noch immer nicht in der Lage war, die der Grafik zugrundeliegenden Daten vorzulegen, wurde seine Klage abgewiesen und er zur Zahlung der Prozeßkosten in Millionenhöhe verurteilt. „Dr. Manns Totalverweigerung ließ auch für das Gericht nur den Schluss zu, dass die Hockeyschläger-Daten manipuliert und gefälscht sind“, kommentierte ein Prozessbeobachter. Jetzt drohen dem „Klima-Wissenschaftler“ auch noch Schadensersatzforderungen von allen Opfern seines Schwindels und die Anklage wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder mit beträchtlicher krimineller Energie.ix

Trotzdem wird noch immer gerne behauptet, „97 %“ der Klimaforscher würden die These vom anthropogenen Klimawandel stützen. Diese Zahl hat ihren Ursprung in einem Tweet des von Soros unterstützten US-Präsidenten Barack Hussein Obama vom 16. Mai 2013: „Ninety-seven percent of scientists agree: #climate-change is real, man-made and dangerous”.xDoch sie ist wie so vieles, was Obama verlautbaren ließ, eine Lüge. Wahr ist, dass sich 97 Wissenschaftler im Vorfeld des Klimagipfels in New York 2014 für die Klima-Sache engagierten. Sie warnten vor schmelzenden Gletschern, steigendem Meeresspiegel, versauernden Ozeanen und „katastrophalen Umweltveränderungen in der nahen Zukunft“, die – bewusst im Konjunktiv – Folgen des Klimawandels sein könnten.xi Doch wie der gewiss nicht klimaskeptische „Spiegel“ am 23.9 .2014 meldete: „Die 97 Wissenschaftler suggerieren mit ihrer Kampagne, bei der sie sich auf die Konsens-Studie berufen, es herrsche Einigkeit zu all diesen Themen unter 97 Prozent der Klimaforscher. Doch damit täuschen sie die Öffentlichkeit.“xii Tatsächlich hatten Forscher der australischen University of Queensland für eine Studie fast 12.000 Aufsätze zu Klimathemen auf die Frage hin ausgewertet, ob sie einen menschlichen Einfluss auf das Klima bejahten. Worin dieser bestand, danach wurde nicht gefragt. Nun bestreitet niemand, dass Heizung und Abgase etwa die Luft erwärmen; die Frage ist nur, ob der von Menschen produzierte Co2-Anteil die propagierten fatalen Auswirkungen hat. Zwei Drittel der untersuchten Studien äußerten keine Meinung und wurden daher gar nicht erst gezählt. Ein Prozent der restlichen fast 4000 Aufsätze widersprach ausdrücklich jedem Einfluss des Menschen. Doch bedeutete das tatsächlich, dass 97 % des gewerteten Drittels (also 32 % der Gesamtzahl) an eine anthropogene Globale Erwärmung glaubten? Ganz und gar nicht! „Fünf Gründe, warum Forscher den Konsens über den Klimawandel nicht mögen“, listet der Meteorologe Victor Venema von der Universität Bonn. Über die meisten Fragen der Klimaforschung herrsche keine Einigkeit, schreibt er.xiii Der Klimaökonom Richard Tol vom Economic and Social Research Institute in Dublin übte darüber hinaus methodische Kritik an der Studie: Die ausgewerteten Fachartikel seien willkürlich ausgewählt. Und ob die Auswerter vertrauenswürdig gearbeitet hätten, sei nicht getestet worden.xiv

Einer der vehementesten Gegner der Klimahysterie ist ausgerechnet der kanadische Umweltaktivist und Greenpeace-Mitbegründer Patrick Moore. Er erklärte zum vermeintlichen Konsens der „Klimaforscher“: „Und dann gibt es da natürlich noch diejenigen Wissenschaftler, die willfährig sind, die nicht genug an Zuwendungen von der Regierung bekommen können. Die meisten dieser Wissenschaftler – bitte in Anführungszeichen setzen: ‚Wissenschaftler‘ – welche die Katastrophen-Theorie voran schieben, werden von Steuergeldern bezahlt. Meistens machen diese Wissenschaftler nichts Anderes als einfach noch mehr Angst zu erzeugen, so dass die Politiker diese Angst ausnutzen können, Kontrolle über die Denkweise ihrer Wähler zu erlangen und von ebendiesen gewählt zu werden – in der Überzeugung, ‚oh, dieser Politiker kann mein Kind vor dem sicheren Untergang bewahren‘“.xv

Tatsache ist: In der Geschichte der Menschheit haben sich immer wieder Wärme- und Kälteperioden abgewechselt. Um Christi Geburt war eine solche Wärmeperiode – die Fachleute sprechen vom „Römischen Klimaoptimum“ -, die zum Aufstieg des Römischen Reiches, zu einer Zeit der Prosperität führte. Damals konnte man, wie archäologische Funde belegen, sogar in Britannien auf über 500 Gütern Wein und Olivenbäume anbauen.xvi Die Gletscher der Alpen hatten sich weiter zurückgezogen als heute, was die Alpen passierbarer machte. Ebenso um 1000 n.Chr., als das „Mittelalterliche Optimum“ ins Haus stand. Die Chroniken berichteten zwar für das Jahr 1022, „dass viel Leut umb Nürnberg auff den Strassen vor großer Hitz verschmachtet und ersticket, auch sein viel Brunen vor großer Hitz versieget“xvii, doch ansonsten war es eine Zeit der Blüte und des Wohlstandes. Als die Wikinger um 1000 Grönland entdeckten, fanden sie keine Eisberge und Gletscher vor, sondern, wie der Name verrät, „grünes Land“. Neufundland erschien ihnen geeignet für den Weinanbau, sie nannten es jedenfalls „Vinland“ = Weinland. Dass dies kein Mythos war, belegte eine Studie, die 2011 die National Academy of Sciences der USA veröffentlichte. So ergab die Untersuchung der Sedimente zweier westgrönländischer Seen, dass die Durchschnittstemperatur in Grönland um 1000 um zwei Grad, zur Zeitenwende sogar um fünf Grad wärmer war als heute.xviii Um das Jahr 2000 kam es wieder weltweit zu einer Wärmeperiode, die sich bis in unsere Zeit auswirkt. Dazwischen gab es „kleine Eiszeiten“. Die Kälteperiode („Klimadepression“) um 500 löste die Völkerwanderung aus, die Kälteperiode um 1500 führte zu Missernten, Epidemien, Hexenwahn und der Reformation. Wahrscheinlich steht uns um 2500 wieder eine „kleine Eiszeit“ bevor.xix

Ein Abschmelzen der Pole ist jedenfalls nicht zu befürchten. Während Klimaforscher noch 2007 prophezeiten, der Nordpol würde „bereits 2013 eisfrei“xx sein, musste das norwegische 160 Millionen Dollar teure und 20.000 PS starke Forschungsschiff „Kronprins Haakon“ im Juli 2019 seine Mission noch vor Spitzbergen abbrechen, weil sich die drei Meter dicke Eisdecke als undurchdringlich erwies. Selbst die langen Spezialkettensägen der Forscher konnten nichts bewirken.xxi In Qaanaaq im Nordwesten Grönlands fand der dänische Klimaforscher Steffen Malskær Olsen im Sommer 2019 eine Eisdecke von 120 Zentimetern Stärke vor – 20 Zentimeter dicker als im Vorjahr.xxii Ähnliches am Südpol. Am 16. September 2019 meldete „WetterOnline“: „In der Antarktis ist im dortigen Winter mit minus 98,6 Grad ein neuer weltweiter Kälterekord gemessen worden. Wie Forscher von der University of Colorado im Fachmagazin ‚Geophysical Research Letters‘ berichten, war dies die niedrigste bislang auf der Erdoberfläche gemessene Temperatur. Der bisherige Rekord der Antarktis-Station Wostok vom 23. Juli 1983 mit minus 89,2 Grad wurde damit deutlich unterboten.“ Selbst in Deutschland, dem Epizentrum der Klimahysterie, ist die Durchschnittstemperatur im Sommer seit 2003 um 0,5 Grad gesunken – von 19,7 auf 19,2 Grad, wie das ZDF am 20. August 2019 auf seiner Facebook-Seite meldete.xxiii Im Mai 2019 hatten die Wetterstationen in den Alpen die größte Schneehöhe seit Beginn der Aufzeichnungen 1882 gemessen – stolze 7,14 Meter.xxiv Zeitgleich meldete Italien den kältesten Mai seit 1957.xxv Schweden wiederum, Greta Thunbergs Heimatland, erlebte 2019 einen verfrühten Wintereinbruch; es schneite bereits Mitte September, erstmals seit 20 Jahren, wieder in mittleren Höhenlagen.xxvi

Die Wärmeperiode um 2000, die offenbar ihrem Ende zugeht, fand nicht nur auf der Erde statt. Wie die amerikanische Raumfahrtbehörde NASA am 30. April 2007 vermeldete, „findet auf dem Mars derzeit ein Klimawandel statt“xxvii. Für den russischen Astrophysiker K. Abdussamatov ein klares Indiz dafür, dass die Aktivität der Sonne Auslöser für irdische wie marsianische Klimaschwankungen ist.xxviii Sogar auf dem Mond maßen Sonden zwischen 1971 und heute eine Erwärmung um bis zu 2°C, was nachträglich dem durch die Mondlandungen aufgewirbelten Staub zugeschrieben wurde.xxix Die globale Verdummung scheint schneller voranzuschreiten als die globale Erwärmung.

CUI BONI?

Doch obwohl die Theorie von der anthropogenen globalen Erwärmung auf tönernen Füßen steht, werden Fakten, die gegen sie sprechen, von der westlichen Presse gerne verschwiegen. Dahinter steckt mehr als ein cleveres Geschäftsmodell oder ein raffinierter Vorwand, um Steuern zu erhöhen und die Bevölkerung schleichend zu enteignen. Der Klimakult wird zur neuen Religion, einer Religion, die blinden Glauben fordert und allein weiß, wie man den Planeten rettet, die neue Propheten und Weltuntergangsprediger wie die kindlich-fragile Greta Thunberg hervorbringt und einen Ablasshandel mit „Co2-Zertifikaten“ zur Tilgung von „Klima-Sünden“xxx (wie sie tatsächlich schon genannt werden) anbietet. Es ist eine durch und durch anthropozentrische Religion: Der Mensch kann die Apokalypse auslösen, aber auch den Planeten retten, indem auf Fleisch verzichtet und seinen Wohlstand, seine Freiheit und Mobilität aufgibt. Die „globale Klimakrise“ ist das ideale Katastrophenszenario, um Notstandsmaßnahmen zu rechtfertigen, die Individuen, Unternehmen und Nationen zunehmend entmündigen. Sie legitimiert Massenzuwanderung, indem sie Wirtschaftsflüchtlinge zu Klimaflüchtlingen erklärt und damit an unsere Schuldgefühle appelliert.xxxi Sie erklärt die christliche Religion für überflüssig, denn nur die Wissenschaft allein kann den Weg aus der Krise weisen: auf sie gilt es zu hören. Und sie liefert den Vorwand für ein gezieltes Programm zur Bevölkerungsreduzierung, zu Geburtenkontrolle, Euthanasie und Abtreibung, da die Überbevölkerung als „Klimakiller Nr. 1“ gilt.

Wie weit zu gehen einzelne Vertreter des Ökosozialismus bereit sind, zeigte eine unlängst auf einer Fachkonferenz in Stockholm präsentierte Studie des schwedischen Verhaltensforschers Magnus Söderlund, der darin offen für den Verzehr von Menschenfleisch plädierte. „Im Kampf gegen den globalen Klimawandel“, so Söderlund, müssten religiöse und kulturelle Tabus fallen. Der Verzehr von Leichen würde zur Nachhaltigkeit beitragen. Als Alternative kämen Insekten und Heimtiere in Frage.xxxii Andere Klimaaktivisten forderten die massenhafte Tötung von Hunden und Katzen, die sich von Fleisch ernähren und damit dem Klima schaden würden.xxxiii

Es wird dringend Zeit, dieser gefährlichen Ideologie eine Absage zu erteilen.

***

* Michael Hesemann studierte Geschichte, Kulturanthropologie, Literaturwissenschaften und Journalistik an der Universität Göttingen. Er lebt heute in Düsseldorf und in Rom, wo er freiberuflich als Vatikanjournalist tätig ist. Seine 40 Bücher erschienen in 14 Sprachen. Er ist Referent für kirchengeschichtliche Themen für die Bildungswerke mehrerer katholischer Bistümer und Erzbistümer und Dozent an der katholischen Gustav-Siewerth-Akademie.Hesemann tritt regelmäßig in katholischen TV-Sendern wie K-TV und EWTN auf.

 

xvii Ebd.

 

Quelle: https://www.freiewelt.net/nachricht/das-gespenst-des-klimawandels-und-wem-es-nutzt-10079016/

 

Anmerkung meinerseits:

Liebe FFF- Anhänger und Freunde der Klima-Religion
legt eure Handy´s weg, schmeißt eure Computer zum Fenster raus, legt eure Auto´s still, klebt eure Nasen und Münder zu , dann tut ihr was für eure Religion …

 

Droht die Hauptgefahr vom legalistischen Islamismus?

Ist der islamische Terror nur eine Ablenkung?

Bei jedem islamischen Anschlag gehen die Wogen hoch. Terrorismus und Gewalt scheinen die eigentliche Gefahr für Europa zu sein. Ist das vielleicht ein Irrtum?

Symbol der Moslembrüder/ / CC BY-SA 4.0

Bei jedem islamischen Anschlag, egal ob Paris, London, Madrid oder Berlin, gehen die Wogen hoch. Islamischer Terrorismus und islamische Gewalt scheinen die Hauptgefahr für Europa zu sein. Doch ein genauerer Blick offenbart eine weitere, womöglich viel größere Gefahr.

Im neuesten Jahresbericht warnt der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz vor dem legalistischen Islamismus, der das Ziel habe, die westdeutsche Gesellschaft nach islamischen Regeln zu verändern. Die Gefahr für die Freiheitliche Grundordnung sei womöglich auf Dauer, zitiert die FAZ den Bericht, mehr von solchen Bestrebungen bedroht als von Terroristen.

Mittlerweile hat der legalistisch operierende politische Islam ein Netzwerk von Vereinen und Organisationen aufgebaut, das weite Kreise in Politik und Gesellschaft zieht und über Kitas, Schulen und andere Bildungseinrichtungen versucht, Einfluss zu gewinnen. Die jeweiligen Vertreter geben sich eine demokratische Fassade, machen auf Gleichberechtigung und geben sich klimabewusst. Darüber hinaus finden sie Anknüpfungspunkte zu hiesigen Gruppen mit ihrer latenten Israelfeindschaft. So sitzen ihre Anhänger heute in Parteien und NGOs. Als Beispiel nennt die FAZ den Dachverband muslimbrudernaher Jugendorganisationen Femyso, der Partner des EU-Parlaments für die EU-Wahl-Kampagne 2019 war.

Allein das Netzwerk der Muslimbrüder umfasst geschätzt über zweihundert Organisationen. Dazu kommen Bildungseinrichtungen und natürlich unzählige Moscheen in Europa. Bei der Tarnung gehen sie sehr geschickt vor. Bezeichnend ist das Logo der Bruderschaft: Zwei unter dem Koran gekreuzte Schwerter, versehen mit der Aufforderung „Seid vorbereitet!“ Sie, die Moslemsbrüder, haben aus der Vergangenheit zum Beispiel in Ägypten gelernt. Dort werden sie vom Staat mit guten Gründen verfolgt. Auch Ägypten hat aus der Geschichte gelernt.

In Europa haben vor allem die Deutschen Behörden und Politiker dagegen eher wenig aus der Geschichte gelernt. Denn mit genau dieser legalistischen Strategie haben sich vor ca. 90 Jahren auch die Nationalsozialisten an die Regierung gebracht. Nach der Zeit erfolgloser Putschversuche entschied Hitler sich, die Demokratie für sich zu nutzen – um sie schließlich abzuschaffen. Was dann kam, wissen wir heute.

Was morgen unter einem Regime der heute legalistischen Moslems kommen würde, beschreibt der Verfassungsschutz sehr genau. Jeder Gleichheitsanspruch würde in Zweifel gezogen und die Welt in Gläubige und Ungläubige aufgeteilt. Diese Teilung unterstützt der politische Islam schon heute, so weit es irgend geht.

Ein besondere Rolle spielen dabei die Empfehlungen für ein „islamkonformes“ Leben. Die Sitten und Bräuche werden forciert, damit Moslems nicht in die Gesellschaft, von der sie vielfach leben, aufgehen können. Aus dieser Warte erhalten die Einhaltung von Essensregeln und das Tragen des Kopftuchs eine immens politische Bedeutung. Hier wird der Kern einer zukünftigen islamischen Gesellschaft geschaffen. Der Übergang gelingt dann gleichsam automatisch auf Grund der Demographie. Der politische Islam wäre am Ziel.

Der Chefideologe der Muslimbruderschaft, Yusuf al-Qaradawi, hat dieses Ziel schon vor einem Jahrzehnt formuliert: „Ich erwarte, dass der Islam Europa erobern wird, ohne zum Schwert oder zum Kampf greifen zu müssen – mittels Dawa und durch die Ideologie. Die Muslime müssen zu handeln beginnen, um diese Welt zu erobern.“ – Es wird Zeit, dass europäische Bürger und Politiker gleichfalls erkennen, was ihr Ziel sein sollte und dann danach handeln.

Dermapharm schluckt Kräuter – Kühne und schließt es

Die Hexenjagd auf die Naturheilkunde isst in eine neue Ära eingetreten:
Chemie statt Natur – Profit über Alles
sehen Sie hier :

Quelle : Youtube

Polizei aufgepasst – BVwVfG § 44: Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Polizisten aufgepasst

 

Es ist ein wenig kompliziert, um nicht zu schreiben: es ist saumäßig kompliziert. Wir versuchen mit diesem Artikel trotzdem mal wieder ein wenig Licht in den dunklen Dschungel zu bringen.

Es geht wieder einmal um Recht, Ordnung und Gesetz. Fangen wir mal vorne an: Das hiesige Land ist erwiesen kein Staat, sondern nach wie vor besetztes Gebiet unter Administration der alliierten Siegermächte.

Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen.

Das betrifft jedes Gesetzeswerk, welches von der sogenannten „Bundesregierung“ + angeschlossener sogenannter „Ministerien“ nach dem achten Mai des Jahres 1945 scheinerlassen wurde.

Das ist schnell erklärt und begründet: Seit dem achten Mai des Jahres 1945 existiert im hiesigen Land keine einzige Person mit hoheitsrechtlichen Befugnissen, da der Beamtenstatus exakt an diesem Datum ersatzlos abgeschafft wurde.

Daraus folgt: Niemand ist hierzulande berechtigt, Gesetze zu erlassen.

Das dürfen nur und bestenfalls die alliierten Siegermächte, nicht aber die sogenannte „Bundesregierung“ oder irgendwelche Angestellten in sogenannten „Ministerien“, die bekanntermaßen allesamt eingetragene Firmen, und nicht etwa staatliche Organe sind.

Dass Firmen und deren Angestellte nicht Gesetze für die Bevölkerung eines Landes erlassen dürfen, muss wohl nicht mehr erklärt werden, denn das ergibt sich von selbst. Ansonsten dürfte nämlich auch eine Heizungsinstallationsfirma Gesetze erlassen.

Kurzer Sprung zurück. Wir schrieben weiter oben: „Zudem haben wir es im hiesigen Land mit einer Unmenge Gesetze zu tun, die wegen Ungültigkeit nicht angewendet werden dürfen“.

Hier taucht sogleich das nächste Problem auf: WER darf hierzulande denn überhaupt Gesetze anwenden?

Die Polizei? Gerichte? Richter?

Nein. Niemand von alledem darf Gesetze anwenden. Warum nicht?

Ganz einfach: Jede Polizei im hiesigen Land ist eine eingetragene Firma, ausgenommen die alliierte Militärpolizei.

Hier ein Beispiel für eine Polizeifirma des hiesigen Landes:

 

Firma Polizei

 

Jeder Polizist ist ein Angestellter der Firma Polizei, ausgenommen Polizisten der alliierten Militärpolizei.

Da Firmenangestellte keine hoheitsrechtlichen Befugnisse besitzen, dürfen diese auch keine Gesetze anwenden.

Mit den hiesigen sogenannten „Gerichten“ und „Richtern“ verhält es sich exakt genauso, denn auch bei sogenannten „Gerichten“ handelt es sich um eingetragene Firmen, dessen Angestellte sogenannte „Richter“ und Justizangestellte sind, von denen niemand auch nur ein einziges Gesetz anwenden darf.

Mit anderen Worten: Im hiesigen Land hat niemand etwas zu melden, außer bestenfalls die alliierten Siegermächte und deren Einheiten (Militärpolizei, Militärgerichte).

Zurück zu den ungültigen Gesetzen: Das sind praktisch alle!

Das Grundgesetz ist mangels Nennung territorialer (räumlicher) Geltungsbereiche seit über 20 Jahren ungültig – Abgabenordnung (AO) Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), Strafprozessordnung (StPO), Zivilprozessordnung (ZPO), sowie Ordnungswidrigkeitengesetz (OwiG), Straßenverkehrsgesetz (StvG), Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind mangels Nennung eines räumlichen Geltungsbereiches und mangels Nennung des Inkrafttretens ungültig.

Das GVG, die StPO und die ZPO wurden zudem weder vom sogenannten „Bundespräsidenten“ unterzeichnet, noch wurden diese einfachgesetzlichen Vorschriften im sogenannten „Bundesgesetzblatt“ formell unter Angabe des Tages des Inkrafttretens und deren Geltungsbereiche verkündet.

Diese Gesetze sind also nie in Kraft getreten und die Anwendung dieser scheidet daher grundsätzlich aus.

Viele weitere Gesetzeswerke sind ebenfalls ungültig. Wir wollten nur mal einen kleinen Auszug ungültiger Gesetzeswerke vorstellen.

Nun stellen wir uns mal vor, dass alle hierzulande existierenden ungültigen Gesetzeswerke Gültigkeit hätten, auf welche sich Polizeifirmen und Gerichtsfirmen ja laufend berufen.

Zu beachten ist das nun folgende insbesondere von Justizangestellten, Polizistinnen, Polizisten u.ä.:

Die Justiz nutzt die Unkenntnis der Menschen mit juristischen Fachbegriffen aus.

Sogenannte „Richter“ und „Staatsanwälte“ leisten auf sogenannten „Haftbefehlen“, „Urteilen“, „Beschlüssen“ usw. keine Unterschriften, da sie wissen was sie tun: kriminell handeln nämlich.

Kleine Justizangestellte (die absolut nicht wissen, was sie tun) werden rechtswidrig vorgeschoben, um Beglaubigungen vorzunehmen. Sie täuschen damit Rechtswirksamkeit vor!

Die Polizei und andere Behörden folgten bisher rechtswidrig diesen rechtswidrigen und nichtigen sogenannten „Verwaltungsakten“.

Der Grund für die fehlenden Unterschriften der Verantwortlichen ist in der fehlenden Staatshaftung zu finden.

Diese Scheinbeamten haften nämlich mit ihrem Privatvermögen, sowie mit ihrer persönlichen Freiheit nach § 839 BGB. Es wundert also nicht, warum sogenannte „Richter“ sogenannte „Urteile“, die weit reichende Folgen haben können, nicht unterschreiben.

Da diese Vorgehensweise aber nicht nur im Einzelfall so gehandhabt, sondern grundsätzlich so gehandelt wird, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, denn es gibt keine Verantwortlichen mehr, die zur Haftung herangezogen werden können, wenn die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers/ Verantwortlichen fehlt – könnte man zumindest denken!

Dem ist aber nicht so, denn die Sache ist nämlich die:

Jedes sogenannte „Gericht“ im hiesigen Land hat einen Geschäftsführer, einen Vorstand oder einen Direktor. Diese haften immer und für alles, was sie selbst und/oder ihre Untergebenen verbocken.

Soll heißen: Ob die Damen und Herren Geschäftsführer nun eine Unterschrift leisten oder nicht: sie sind immer haftbar und können dementsprechend problemlos vor einem alliierten Strafgericht zur Verantwortung gezogen werden.

Was ist mit all den sogenannten „Richtern“, unter deren sogenannten „Urteilen“ und „Beschlüssen“ bestenfalls der Nachname per Druckschrift, aber nie deren eigenhändige Unterschrift auftaucht?

Auch die kann man kriegen, indem man Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Es dürfte nicht sonderlich schwer fallen die Verantwortlichen zu ermitteln, denn so viele gleichnamige sogenannte „Richter“ laufen an genau bestimmten sogenannten „Gerichten“ des hiesigen Landes ja nun wirklich nicht ´rum.

Wer also glaubt, aller Sorgen ledig zu sein, nur weil sie oder er keine Unterschrift leistet, dürfte kolossal im Irrtum sein!

Zurück zum Vorherigen, nämlich dazu, dass wir mal zum Spaß annehmen, dass alle hierzulande scheinerlassenen Gesetze gültig wären:

Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden sich in § 126 BGB. Das BGB ist übrigens eines der wenigen Gesetzeswerke, welches tatsächlich Gültigkeit besitzt.

Doch auch in 315 I ZPO, 275 II StPO, 12 RPflG, 117 I VwGO und 37 III VwVfG (worauf sich trotz Ungültigkeit ja immer so gern berufen wird) finden sich entsprechende Grundlagen für das zwingende Leisten einer eigenhändigen Unterschrift.

 

Polizei aufgepasst – BVwVfG 44 - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

 

Es ist zu beachten, dass es der ZPO, StPO, VwGO, dem VwVfG u.v.a.m. an der Angabe des räumlichen Geltungsbereiches fehlt!

Gemäß der einschlägigen – nennen wir es mal „Rechtsprechung“ – des BVerfG und BVerwG (allesamt eingetragene Firmen, ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) sind solche Gesetze daher nicht anwendbar und somit nichtig!

Mangels Angabe des räumlichen Geltungsbereiches sind viele Gesetze überdies auch wegen Verstoßes gegen des sich aus Art. 80 I 2 GG ergebende Bestimmtheitsgebot null und nichtig, dürfen auch deswegen – nach „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ – nicht angewendet werden!

Daher, bei Hinweis auf ein Gesetz, grundsätzlich prüfen, ob ein räumlicher Geltungsbereich angegeben ist!

Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (sogenanntes „Urteil“ vom 6. Dezember 1988 der Firma BVerwG; 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluß vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).

Der Satz „Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und gilt ohne Unterschrift“ ist eine Lüge! Ohne Unterschrift tritt keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft ein!

Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für sogenannte „gerichtliche Dokumente“ (sogenannte „Urteile“, „Beschlüsse“, „Vollstreckungstitel“ etc.)

Dass ohne Unterschrift eines gesetzlichen Richters keine Rechtsgültigkeit und schon gar keine Rechtskraft eintritt, versuchen manche Polizisten auf Deubel komm raus zu ignorieren, wie auch der Polizist in folgendem Video:

 

 

Bei sogenannten „Haftbefehlen“, Hausdurchsuchungen oder sonstigen Vollstreckungsmaßnahmen bedarf es grundsätzlich einer Unterschrift eines gesetzlichen Richters! Davon haben wir in den Gerichtsfirmen des hiesigen Landes genau NULL!

Bedeutet: Alles, was in diesen und ähnlichen Bereichen passiert, ist rechtsungültig, nicht rechtskräftig, sowie kriminell und strafbar.

Unterschriften von sogenannten „Rechtspflegern“ sind hierbei nicht rechtswirksam, da diese nicht über richterliche Kompetenzen verfügen.

Diese bestätigen mit ihrer Unterschrift bestenfalls, dass sie die vorliegende Ausfertigung angefertigt haben. Darüber hinaus bestätigen sie, dass sie nicht im Geringsten wissen, was sie tun und wofür sie missbraucht werden.

Die kommentierte Fassung der Prozessordnung sagt eindeutig:

„Unterschriften von „Richtern“ müssen stets mit dem Namen oder zumindest so wiedergegeben werden, dass über ihre Identität kein Zweifel aufkommen kann, denn für den Empfänger muss nachprüfbar sein, ob die „Richter“, die an der Entscheidung mitgewirkt haben, das Urteil auch unterschrieben haben.

Deshalb genügt insoweit die Angabe „gez. Unterschrift“ nicht.“ (vgl. RGZ 159, 25, 26, BGH, Beschlüsse v. 14.07.1965 – VII ZB 6&65 = Vers.R 1965, 1075, v. 15.04.1970 – VIII ZB 1/70 = VersR 1970, 623, v. 08.06.1972 – III ZB 7/72 = VersR 1972, 975, Urt. v. 26.10.1972 – VII ZR 63/72 = VersR 1973, 87)

Vollstreckungstitel von sogenannten „Gerichtsvollziehern“ oder sogenannte „Haftbefehle“ ohne eigenhändige Unterschriften von gesetzlichen Richtern sind rechtsunwirksam!

Auch Blutentnahmen bei Verkehrskontrollen unterliegen dem Richtervorbehalt (§ 81a II StPO) und dürfen ohne Richterunterschrift nicht durchgeführt werden!

Mit anderen Worten: Eine Blutentnahme darf grundsätzlich nicht durchgeführt werden, da erstens: kein einziger Richter im hiesigen Land ein gesetzlicher Richter ist, und zweitens: kein einziger sogenannter „Richter“ eine Unterschrift für was auch immer leistet, auch nicht für eine Blutentnahme.

Dass Angestellte der Firma Polizei sowieso zu absolut gar nichts berechtigt sind, erwähnen wir nur der vollständigkeithalber noch mal.

„Paraphen“ (Handzeichen) sind KEINE rechtsgültigen Unterschriften!

„Eine eigenhändige Unterschrift liegt vor, wenn das Schriftstück mit dem vollen Namen unterzeichnet worden ist.

Die Abkürzung des Namens – sogenannte Paraphe – anstelle der Unterschrift genügt nicht.“ („BFH-Beschluss“ vom 14. Januar 1972 III R 88/70, BFHE 104, 497, BStBl II 1972, 427; Beschluß des „Bundesgerichtshofs“ (auch eine eingetragene Firma ohne hoheitsrechtliche Befugnisse) vom 13. Juli 1967 I a ZB 1/67, Neue Juristische Wochenschrift – NJW – 1967, 2310).

„Die Unterzeichnung nur mit einer Paraphe lässt nicht erkennen, dass es sich um eine endgültige Erklärung des Unterzeichners, und nicht etwa nur um einen Entwurf handelt.

Es wird zwar nicht die Lesbarkeit der Unterschrift verlangt, es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, und sich als Unterschrift eines Namens darstellt.

Es müssen mindestens einzelne Buchstaben zu erkennen sein, weil es sonst an dem Merkmal einer Schrift überhaupt fehlt.“ („BGH Beschlüsse“ vom 21. März 1974 VII ZB 2/74, Betriebs-Berater – BB – 1974, 717, „Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung“ (absolut lächerlich)– HFR – 1974, 354, und vom 27. Oktober 1983 VII ZB 9/83, Versicherungsrecht – VersR – 1984, 142).

„Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor.“ (st. Rspr. vgl. „BGH, Beschluss“ vom 27. September 2005 – VIII ZB 105/04 – NJW 2005, 3775 unter II 2 a und b).

Das Drohen mit mehreren Zwangsmitteln ist rechtswidrig! Das drohen mit nur einem Zwangsmittel ebenfalls!

§ 13 III Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG, ohne räumlichen Geltungsbereich, also rechtsunwirksam!): „Die Androhung muss sich auf ein bestimmtes Zwangsmittel beziehen.

Unzulässig ist die gleichzeitige Androhung mehrerer Zwangsmittel und die Androhung, mit der sich die Vollzugsbehörde die Wahl zwischen mehreren Zwangsmitteln vorbehält.“ (Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG!).

Dass Firmen und deren Angestellte absolut und überhaupt nicht mit Zwangsmitteln drohen, geschweige denn diese anwenden dürfen, sollte mittlerweile wohl keinen Erklärungsbedarf mehr haben.

„Beamte“, bzw. jene, die sich als Beamte bezeichnen, haben immer die Pflicht sich auszuweisen!

Artikel 6 PAG – Ausweispflicht für Polizei“beamte“:

“Auf Verlangen des von einer Maßnahme Betroffenen hat der Polizeibeamte sich auszuweisen, soweit der Zweck der Maßnahme dadurch nicht beeinträchtigt wird.“

Sichern Sie die Daten der handelnden Personen, damit Sie später gegen Rechtsverletzungen vorgehen können!

Niemand darf wegen einer Geldforderung in Haft genommen oder zu einer EV gezwungen werden!

Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung – eine Menschenrechtsverletzung.

Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung (EV) ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und darf nicht mit der Haft erzwungen werden, da es nicht erlaubt ist, gegen sich selbst eine Erklärung unfreiwillig abzugeben (Unschuldsvermutung Art. 6 II EMRK)

Dass Firmen und deren Angestellte keinerlei Recht haben, von wem auch immer eine EV zu verlangen, erklärt sich von selbst.

Artikel 1 – Verbot der Freiheitsentziehung wegen Schulden:

„Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“ (siehe auch IPbpR Art. 11; Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte; Land Deutschland: Unterzeichnung 16/9/1963; Ratifizierung 1/6/1968; Inkrafttreten 1/6/1968).

Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147) und des Bestimmtheitsgebotes (Art. 80 I 2 GG, § 37 VwVfG) ungültig und nichtig!

BVerwGE: „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen lässt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“

Gesetze, die von Firmenangestellten scheinerlassen wurden, sind sowieso nichtig!

„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!

Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!

Diese kann ihm im Zuge des Schadenersatzes persönlich in Rechnung gestellt werden.

Daran hat sich bis Heute nichts geändert !!!

Alles klar, Herr Kommissar?

 

gefunden bei : https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/09/04/polizei-aufgepasst-bvwvfg-%C2%A7-44-nichtigkeit-des-verwaltungsaktes/?fbclid=IwAR1PUEXgY9grMODwFg9eRSMWMCQKyD5_uEvj57CWwOqHrmID3G8AqiQrAp0

Wer die Grünen wählt, wählt den neuen Faschismus

Ich fordere die POLIZEI , die Justiz und den Verfassungsschutz auf gegen diese Art der Volksverhetzung vorzugehen !

Quelle: Facebook

Professor warnt vor 5G-Gefahren: „Es werden Erbinformationen destabilisiert“

Vodafone hat als erstes deutsches Telekommunikationsunternehmen ein kommerzielles 5G-Netz gestartet. dpa/Federico Gambarini/dpa

 

Der Ausbau des superschnellen Mobilfunkstandards 5G hat begonnen – die Diskussion über Sinn oder Wahnsinn auch. 5G soll bis zu 100 Mal schneller sein als das heutige Internet.

Unter anderem für das autonome Fahren wird eine stabile Netzverbindung benötigt, bei der Mensch, Satellit und intelligenter Fahrroboter in Echtzeit miteinander kommunizieren können. Doch die Experten befassen sich derzeit weniger mit den ästhetischen als mit den medizinischen Auswirkungen der erhöhten Strahlendosis.

Professor hält 5G-Technologie für gefährlich

Für den Morning Briefing Podcast habe ich mit Prof. Wilfried Kühling von der Luther-Universität Halle-Wittenberg gesprochen. Er leitet den wissenschaftlichen Beirat des BUND und hält die 5G-Technologie für gefährlicher als es Firmen und Staat glauben machen wollen. Er sagt:

  • „Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Hirnströme durch die hochfrequenten Strahlen des Mobilfunkes beeinflusst werden.“
  • „Es werden Erbinformationen destabilisiert.“
  • „Wenn man das Gerät in der Hosentasche trägt, werden die Spermien in ihrer Qualität gemindert.“
  • „Durch diese Radikalbildungen gibt es einen sogenannten oxidativen Zellstress, der Auslöser ist für Immunwirkungen, d.h. dass verschiedene Krankheiten sich daraus später manifestieren können.“

Media Pioneer

Der Professor bezieht sich auf internationale und auch auf in Deutschland durchgeführte Studien, die Folgendes ergeben hätten:

  • „Zwei Studien in Deutschland belegen, dass es zu einer Tumor-Verstärkung bei Ratten kommt. Man nimmt das nicht zum Anlass, die entsprechenden Normen, sprich Grenzwerte, zu verändern.“
  • „Wenn Tierversuche zeigen, es ist krebserregend, dann würde das bei einem Medikament dazu führen, dass man das Medikament vom Markt nimmt. Das ist aber in diesem Bereich nicht der Fall.“
Wie schädlich 5G tatsächlich ist, können Sie hier nachlesen:
Viele Menschen sind besorgtSchadet 5G der Gesundheit? Die acht wichtigsten Fakten im Strahlen-Streit

Bundesamt für Strahlenschutz: Kritik nicht ausreichend belegt

Das sind schwere Vorwürfe, auch an das Bundesamt für Strahlenschutz, dessen 500 Mitarbeiter dafür bezahlt werden, Schaden von den Bürgern dieses Landes abzuwenden. Also habe ich für den Morning Briefing Podcast bei Nicole Meßmer durchgeklingelt, der Sprecherin der Aufsichtsbehörde.

Sie bestreitet die Aussagen des Professors nicht, hält sie aber für bislang nicht ausreichend wissenschaftlich belegt. Meßmer war um Relativierung bemüht, aber auch um Aufrichtigkeit: „Wie sich 5G genau auf die Exposition auswirken wird, also die Strahlung, der die Bevölkerung ausgesetzt ist, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.“

Zur Person

Gabor Steingart (Jahrgang 1962) ist ein deutscher Journalist, Autor und Medienmanager. Sein kostenloses Morning Briefing finden Sie hier: www.gaborsteingart.com

Sie gibt praktische Ratschläge für den richtigen Gebrauch des Mobiltelefons:

  • „Wir raten als Bundesamt für Strahlenschutz zu einem umsichtigen Umgang mit dem Handy. Dazu gehört, dass Sie öfter mal das Festnetz nutzen sollten.“
  • „Grundsätzlich ist es so, dass wir sagen: Jeder Zentimeter Abstand hilft. Weil die größere Exposition resultiert vom eigenen Handy und nicht von der nächstgelegenen Basisstation.“

Fazit dieser beiden sehr aufrichtigen Gespräche: Da ist etwas, aber wir sehen es nicht so genau. Oder um es mit Erich Kästner zu sagen: „Wenn einer keine Angst hat, hat er keine Phantasie.“

Quelle: https://www.focus.de/digital/internet/gastbeitrag-von-gabor-steingart-professor-warnt-vor-5g-gefahren-es-werden-erbinformationen-destabilisiert_id_11025374.html?fbc=fb-shares

„Hinter der Migration steht ein Plan, die europäischen Völker auszutauschen“

Zum besseren Verständnis was mit uns passieren soll:

Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, hat jedoch nichts an Aktualität verloren.

 

Bischof Athanasius Schneider: Hinter der Masseneinwandrung steht ein „seit langem vorbereiteter Plan, um die europäischen Völker auszutauschen“

(Rom) Hinter der Masseneinwanderung nach Europa steht ein Plan, die europäischen Völker auszutauschen. Dies sagte Msgr. Athanasius Schneider, einer der profiliertesten Bischöfe der katholischen Kirche, am Mittwoch in einem Interview mit der italienischen Tageszeitung Il Giornale. Es gehe dabei auch um einen „gelenkten“ Versuch, das Christentum in Europa in Frage zu stellen.

Bischof Schneider ist Rußlanddeutscher. Er kennt die Sowjetunion und den kommunistischen Totalitarismus noch aus eigener Erfahrung. Das unterscheidet ihn von anderen deutschen Bischöfen und erklärt wohl auch, daß er inhaltlich eine andere Sprache spricht.

Bischof Schneider ist Weihbischof des Erzbistums Astana in Kasachstan. Im benachbarten Kirgisien wurde er 1961 als Sohn schwarzmeerdeutscher Eltern geboren, die von den Sowjets nach Zentralasien verschleppt worden waren. 1973 gelangte die Familie als rußlanddeutsche Aussiedler nach Baden-Württemberg. Nach seinem Studium und seiner Priesterweihe, promovierte er in Rom in Patristik. 2001 ging er für seinen Orden, die Regularkanoniker vom Heiligen Kreuz, nach Kasachstan. 2006 ernannte ihn Papst Benedikt XVI. zum Weihbischof des Bistums Karaganda, 2011 zum Weihbischof des Erzbistums Astana. Bischof Schneider spricht neben seiner deutschen Muttersprache fließend Englisch, Russisch, Italienisch und Portugiesisch und beherrscht Latein und Griechisch.

„Europäische Union ist eine Art neue Sowjetunion“

Il Giornale: Es gibt eine große Diskussion zum Thema Einwanderung. Wurde Italien von der Europäischen Union im Stich gelassen? Die Kirche ermahnt unser Land ständig zum „Humanitätsgedanken“.

Bischof Schneider: Das Phänomen der sogenannten „Einwanderung“ ist ein gelenkter und von den internationalen Mächten seit langem vorbereiteter Plan, um die christliche und nationale Identität der europäischen Völker zu verändern. Diese Mächte benutzen das enorme, moralische Potential der Kirche und ihre Strukturen, um ihr anti-christliches und anti-europäisches Ziel noch effizienter zu erreichen. Zu diesem Zweck werden das wahre Verständnis von Humanität und sogar das christliche Gebot der Nächstenliebe mißbraucht.

Il Giornale: Was halten Sie von Italiens Innenminister Matteo Salvini?

Bischof Schneider: Ich kenne und beobachte die politische Situation in Italien nicht genau, deshalb bin ich nicht in der Lage dazu Stellung zu nehmen. Aber soviel: Wenn die Regierung eines europäischen Landes versucht, die eigene Souveränität und die eigene historische, kulturelle und christliche Identität gegen den Totalitarismus einer Art von neuer Sowjetunion zu betonen, die sich heute Europäische Union nennt und eine unverwechselbar freimaurerische Ideologie hat, dann ist das sicher lobenswert.

Text: Andreas Becker
Bild: Il Giornale (Screenshot)

 

Quelle: https://katholisches.info/2018/06/29/hinter-der-migration-steht-ein-plan-die-europaeischen-voelker-auszutauschen/

Deutschland kriegt seine Clans nicht in den Griff. Das Problem: Die kriminellen Grossfamilien haben keine Angst vor dem Rechtsstaat

Beerdigung eines Verbrechers in Berlin: Rund 1500 Menschen kamen zur Beisetzung von Nidal R. Der Intensivtäter aus dem Clanmilieu wurde im September erschossen, seine Mörder sind bis heute nicht identifiziert. (Bild: Sean Gallup / Getty)

 

Mittlerweile geht der Staat strenger gegen kriminelle Grossfamilien vor – mit bescheidenem Erfolg. Dabei gibt es im Problembezirk Neukölln durchaus Pläne, wie man die Clans wirksam bekämpfen könnte.

 

18 junge Männer aus dem Berliner Bezirk Neukölln haben insgesamt mehr als 200 Straftaten verübt. Sie gehören alle zur Familie Remmo. Die Remmos sind einer der arabischen Familienclans, die den deutschen Rechtsstaat zum Narren halten. Bundesweit soll es etwa zwanzig solcher Clans geben. In Neukölln ist das Phänomen besonders ausgeprägt. Dort leben rund 330 000 Menschen, der Zuwandereranteil ist hoch, und jeder vierte Einwohner bezieht Sozialhilfe. Im Herbst wurde hier der sechsunddreissigjährige Intensivtäter Nidal R. aus dem Clanmilieu erschossen – auf offener Strasse, an einem sonnigen Nachmittag. Seine Kinder mussten den Mord mit ansehen, die Täter sind bis heute nicht identifiziert.

Falko Liecke. (Bild: PD)

Falko Liecke. (Bild: PD)

Der CDU-Politiker Falko Liecke will das alles nicht länger hinnehmen. Er ist stellvertretender Bezirksbürgermeister in Neukölln und engagiert sich im Kampf gegen Clans wie nur wenige andere Politiker. Als nach dem Mord in Neukölln eine Art Märtyrerbild des Opfers an einer Mauer auftauchte, sprach er von einem «Götzenbild». Es dauerte eine Weile, bis er jemanden fand, der das Graffito überstrich. Mehrere Maler lehnten aus Angst vor den Clans ab. Liecke hat eine klare Antwort auf die Frage, wie es so weit kommen konnte: «Die Politik hat das Thema dreissig Jahre lang verschlafen.»

Razzia mit mehr als tausend Beamten

Doch vergangenen Sommer schien es für die kriminellen Grossfamilien erstmals ungemütlich zu werden. Die Berliner Staatsanwaltschaft setzte alle Hebel in Bewegung, um der Familie Remmo ihre Immobilien wegzunehmen, und die Polizei durchsuchte ihre Autos und Wohnungen. Nicht nur in Berlin haben sich die Clans ausgebreitet, sondern auch in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. In Köln gingen am Freitag zwei Grossfamilien aufeinander los. Ein Clanmitglied wurde dabei mit einem Messer niedergestochen, insgesamt zählte die Polizei fünf Verletzte. Im Januar fand in Nordrhein-Westfalen eine Grossrazzia in einschlägigen Bars und Lokalen statt, Innenminister Herbert Reul (CDU) begleitete die mehr als tausend Beamten in den Einsatz. Medienwirksam war das allemal, und die Polizei konnte bei der Razzia vierzehn Personen festnehmen.

Das mittlerweile übermalte Wandbild des Erschossenen am Tatort im Berliner Stadtteil Neukölln. (Bild: Imago)

Das mittlerweile übermalte Wandbild des Erschossenen am Tatort im Berliner Stadtteil Neukölln. (Bild: Imago)

Ebenfalls für Schlagzeilen sorgten die Berliner Behörden, als sie 77 Immobilien der Familie Remmo vorläufig beschlagnahmten. Möglich war das wegen einer Gesetzesänderung, welche die Beweislast in solchen Fällen umkehrt. Die Clans müssen dann gegenüber dem Staat belegen, legal an ihr Vermögen gelangt zu sein. Viele Monate hatten Polizei und Justiz auf die Aktion gegen die Familie Remmo hingearbeitet, doch der Clan setzt auf seine Anwälte und wehrt sich gegen die Beschlagnahmung. Bis zur finalen juristischen Entscheidung könnten Jahre vergehen.

Sozialhilfeempfänger mit Luxuswagen

Immobilien sind für die kriminellen Clans eine Möglichkeit zur Geldwäsche, aber kein Statussymbol. Die Zugehörigkeit und die Hierarchie symbolisieren Luxuswagen. Im Herbst berichtete Berlins sozialdemokratischer Innensenator Andreas Geisel, seine Beamten hätten nun das hundertste Luxusauto von Clanmitgliedern eingezogen. Wie bei den Immobilien klingt das härter, als es ist. Die Autos werden oft einbehalten, weil sie zu stark aufgemotzt sind. Lassen die Besitzer die Mängel beheben, bekommen sie ihre Fahrzeuge zurück. Laut Liecke sitzen hinter dem Steuer oft arabischstämmige Sozialhilfeempfänger. Die Autos sind nicht auf sie angemeldet, sondern auf Verwandte oder Strohmänner. Der Staat kann dagegen wenig tun.

Der Sozialhilfeempfänger im teuren Sportwagen steht sinnbildhaft für die Ohnmacht von Polizei und Behörden. Mittlerweile sind die Familien so mächtig, dass niemand weiss, ob der Staat sie je wieder unter Kontrolle bekommen wird. Eine Clanfamilie hat Hunderte oder sogar Tausende Mitglieder, die eisern zusammenhalten. Die Regeln der Familie stehen über dem Gesetz.

Dreister als die Mafia

Vieles erinnert an die Mafia – doch die Mafia tritt weniger provokant auf. Nirgendwo wird das so deutlich wie in Neukölln, wo mehrere Clanfamilien ihre Hauptquartiere haben. Hier kann für die Polizei schon eine Fahrzeugkontrolle zur Nervenprobe werden. Sitzen Clanangehörige im Wagen, rufen sie manchmal per Smartphone Dutzende Familienmitglieder herbei. Die umringen dann die Beamten und behindern sie bei der Arbeit. Neukölln ist das mahnende Beispiel: Keine Stadt, kein Viertel will so werden wie der Berliner Problembezirk. Gleichzeitig ist Neukölln aber auch eine Art Versuchslabor für alles, was gegen die Clans helfen könnte. Das Bezirksamt redet nichts schön, hat das Thema seit Jahren auf dem Schirm und erprobt Strategien, die teilweise von anderen Problemvierteln in Deutschland übernommen werden.

Mit zwei Hundertschaften sicherte die Polizei die Beisetzung von Nidal R. 128 Trauergäste konnten die Beamten «direkt der organisierten Kriminalität zuordnen». (Bild: Sean Gallup / Getty)

Mit zwei Hundertschaften sicherte die Polizei die Beisetzung von Nidal R. 128 Trauergäste konnten die Beamten «direkt der organisierten Kriminalität zuordnen». (Bild: Sean Gallup / Getty)

Gerne erwähnt man in Neukölln zum Beispiel die drei Staatsanwälte, die direkt im Rathaus sitzen und sich nur um Clankriminalität kümmern. Liecke sieht darin einen grossen Fortschritt. Die Anwälte kennten die Problemklientel besser als viele Berufskollegen, deren Büros ausserhalb des Bezirks lägen. Die Neuköllner Staatsanwälte betrachteten die Taten nicht einzeln, sondern hätten ein Gesamtbild. Mit der Arbeit der Polizei scheint Liecke hingegen nicht besonders zufrieden zu sein. Er wünscht sich entschlossenes Auftreten und «amerikanische Härte im Vorgehen». Lobende Worte findet er nur für die Razzien. Dafür spannen alle Behörden zusammen: Polizei, Ordnungs-, Finanz- und Arbeitsamt durchsuchen einschlägige Lokalitäten und werden fast immer fündig. Dabei kann es sich um kleinere Ordnungswidrigkeiten handeln oder um Straftäter, die per Haftbefehl gesucht werden. «Razzien tun ihnen weh, da sind sie dann ganz klein und stellen sich als Opfer dar», sagt Liecke.

Staatsanwalt unter Personenschutz

Letztlich sind das aber bloss Nadelstiche. Die Chefs der mächtigen Berliner Clans befinden sich alle auf freiem Fuss, obwohl ihre Namen stadtweit bekannt sind und ihre Gesichter kürzlich auf der Titelseite des «Spiegels» zu sehen waren. Anfang des Jahres liess die Berliner Staatsanwaltschaft das Oberhaupt der bekannten Grossfamilie Abou-Chaker verhaften, was als Erfolg gewertet wurde. Doch schon nach wenigen Tagen mussten die Richter den Mann wieder laufen lassen. Mehr als dreissig Ermittlungsverfahren und Prozesse haben die Behörden gegen den Clanboss geführt, diese konnten ihm aber nur wenig anhaben. Einen möglichen Grund dafür nennt der mit dem Milieu verstrickte Rapper Capital Bra in seinem Song, «Neymar». Darin heisst es: «Ich geh los, bedroh den Zeugen.» Das Lied war in Deutschland unter den erfolgreichsten Musiktiteln des Jahres 2018. Niemand schien sich daran zu stören, dass darin die Einschüchterung eines Zeugen geschildert wird.

Der Berliner Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra berichtet im Gespräch mit der NZZ von Opfern der Clans, die der Polizei zunächst einiges über die Täter erzählen. Wenig später würden die Aussagen dann oft relativiert oder zurückgezogen. Deshalb fordert er Ermittlungsrichter, die rund um die Uhr bereitstehen und die Opfer schon im Spital befragen können. Die Aussage gegenüber einem Richter gilt im Strafprozess als belastbarer. Wer einen Richter belügt, macht sich ausserdem strafbar. Die Clans bedrohen allerdings nicht nur Zeugen, sondern manchmal auch die Justiz. Ein Berliner Staatsanwalt stand deshalb unter Personenschutz und konnte sich ausserhalb seiner Wohnung nicht mehr frei bewegen.

Ein Lauschangriff könnte helfen

Das persönliche Risiko ist nicht der einzige Grund, wieso die Arbeit für Kamstra und seine Kollegen oft frustrierend ist. Seit fast dreissig Jahren kämpft er gegen die organisierte Kriminalität, konnte in dieser Zeit aber nur einmal durchsetzen, Verdächtige per Lauschangriff abzuhören. Die hohen rechtlichen Hürden dafür sieht er skeptisch, denn die Wohnungen und Fahrzeuge der Grossfamilien abzuhören, hätte einen gewichtigen Vorteil: Die dabei gesammelten Beweise sind vor Gericht wertvoller als Zeugen, die womöglich eingeschüchtert wurden.

Wer Kamstra zuhört, versteht schnell, wieso die Clans den Rechtsstaat nicht fürchten. Er erzählt von einer gängigen Arbeitsteilung innerhalb der Familien: Männer, die älter als 21 Jahre sind, planen die Straftaten – Männer, die jünger sind, führen sie aus. Bei Angeklagten unter 21 greift oft das mildere Jugendstrafrecht, das Gericht stuft sie dann als Heranwachsende ein. Kamstra hält das für falsch: «Ab 18 können Sie in Deutschland alles tun und gelten in jeder Hinsicht als erwachsen, nur vor Gericht nicht.»

«Knast macht Männer»

Auf manche Clankriminelle scheint das Gefängnis aber ohnehin wenig Eindruck zu machen. Als Polizisten in Berlin ein junges Clanmitglied verhafteten, sagte die Mutter: «Knast macht Männer.» Der Strafvollzug werde als lasch wahrgenommen, sagt Kamstra und erzählt von einem Täter, der als Drahtzieher des sogenannten Pokerraubs gilt. Im Jahr 2010 überfielen vier Männer die Teilnehmer eines Pokerturniers in einem Berliner Hotel und erbeuteten rund 250 000 Euro. Das Landgericht Berlin verurteilte den Drahtzieher deswegen zu mehr als sieben Jahren Haft.

Auf dem Leichenwagen ist eine palästinensische Flagge befestigt. Nidal R. stammte aus einer palästinensischen Familie, die über Libanon nach Europa kam. Er zählte zu den bekanntesten Intensivtätern Deutschlands. Seine Abschiebung scheiterte im Jahr 2004. (Bild: Sean Gallup / Getty)

Auf dem Leichenwagen ist eine palästinensische Flagge befestigt. Nidal R. stammte aus einer palästinensischen Familie, die über Libanon nach Europa kam. Er zählte zu den bekanntesten Intensivtätern Deutschlands. Seine Abschiebung scheiterte im Jahr 2004. (Bild: Sean Gallup / Getty)

Schon nach gut einem Jahr kam er aber in den offenen Vollzug. Im Gefängnis musste er nur noch übernachten und konnte sich tagsüber frei bewegen. Oft kommt es nicht einmal so weit. Wenn Straftäter aus den Grossfamilien auf Bewährung verurteilt würden, werde das gar nicht als Strafe empfunden, sagt Kamstra. Richter sollten sich deshalb überlegen, ob sie in solchen Fällen überhaupt Bewährung geben wollten.

9 Millionen Euro gestohlen

Wenn es nach Kamstra und Liecke ginge, müsste der Staat die Gesetze verschärfen. Den beiden schwebt zum Beispiel eine erweiterte Beweislastumkehr vor, denn bis jetzt müsse immer noch die Staatsanwaltschaft belegen, dass sich ein junger Sozialhilfeempfänger aus dem Dunstkreis der Clans nicht mehrere Immobilien leisten kann, erzählt Kamstra.

Die Clans dürften allerdings solche Vermögen angehäuft haben, dass sie finanzielle Verluste wohl verschmerzen können. Allein beim Einbruch in eine Berliner Bank im Jahr 2014 stahlen Mitglieder der Familie Remmo rund 9 Millionen Euro, die nie wieder auftauchten. Erbeutetes Geld wird über Restaurants, Shisha-Bars oder Immobilienkäufe gewaschen und wohl auch im Ausland investiert.

Ein Vorhaben von Liecke könnte die Clans aber härter treffen als jeder finanzielle Verlust. Er fordert, ihnen im Zweifelsfall die Kinder wegzunehmen. Ob das rechtlich möglich wäre, lässt er derzeit prüfen. Ein juristisches Gutachten soll Klarheit bringen, ob sich dieser Schritt vor den Familiengerichten durchsetzen liesse. Ihm gehe es dabei ausschliesslich um das Kindeswohl, sagt er. Im Clanmilieu aufzuwachsen, schade der kindlichen Entwicklung. Daher müsse im Einzelfall geprüft werden, ob Minderjährige aus der Familie herauszunehmen seien, damit aus ihnen nicht ebenfalls Kriminelle würden. Wenn Polizisten eine Clanwohnung durchsuchen, erleben sie immer wieder Szenen, die Lieckes Sorgen untermauern: Während die Mutter oft einen Nervenzusammenbruch simuliert, beschimpft und bespuckt ihr Nachwuchs die Beamten. Die Idee des Kindesentzugs mag zunächst fragwürdig klingen, aber ob junge Menschen aus solchen Verhältnissen zu gesetzestreuen Bürgern heranwachsen können, ist ebenso fraglich.

KFZ-Blackbox: EU plant verpflichtenden Einbau – Datenschützer warnen vor gläsernem Autofahrer

Ab 2024 soll jedes Auto eine Blackbox haben, die Daten sammelt und so die Zahl der Verkehrsunfälle senken. Anonym. Datenschützer widersprechen und warnen vor dem gläsernen Autofahrer.

Ab Mai 2022 sollen alle neuen PKW-Modelle – ab 2024 jedes neu zugelassene Auto – mit einer Blackbox ausgestattet sein. So will es die EU. Diese „Unfalldatenspeicher“ funktionieren in der altbekannten Weise einer Flugzeug-Blackbox und sollen „detaillierte Daten über Unfälle sammeln“, so Alexander Fanta auf netzpolitik.org.

Bereits vor Ostern hat die Europäische Union einem entsprechenden Gesetz zugestimmt, dass den Einbau verpflichtend vorsieht. Die EU erhofft sich, durch die Auswertung der Daten Gefahrenpotenziale im Straßenverkehr besser zu erkennen und so die Zahl der Verkehrsunfälle zu verringern. Einzelne Unfälle sollen dabei jedoch keine Rolle spielen.

Der Gesetzestext besagt, dass Fahrzeugdaten anonymisierte gesammelt werden. „Anhand der gespeicherten Daten [ist] keine Identifizierung des Nutzers oder Halters eines bestimmten Fahrzeugs möglich.“

Ausgelöst würde die Speicherung zum Beispiel durch das Auslösen der Airbags. Technisch bedeutet das jedoch, dass die Daten ständig erfasst und überschrieben werden und im Falle eines Unfalls die Neuerfassung – und damit das Überschreiben der vorhandenen Daten – gestoppt wird.

Die Daten umfassen unter anderem Geschwindigkeit, Pedalstellung und andere Parameter des Fahrzeugs und taugen durchaus zur Auswertung einzelner Unfälle.

Bislang wurde jedoch weder gesagt, welche Daten genau erfasst werden, noch über welchen Zeitraum die Daten erfasst werden. Sind es nur die Sekunden des Unfalls oder auch alle Daten der Stunden zuvor?

Datenschützer warnen vor dem gläsernen Autofahrer

„Das Gesetz schreibt für die Unfalldatenspeicher ein geschlossenes System vor. Wenn in einem solchen System nur die Daten eines einzigen Fahrzeuges in der Blackbox landen und nur eine Person das Fahrzeug nutzt, wie anonym ist der Lenker dann?“, fragt Alexander Fanta.

Selbst im Falle der Momentaufnahme zum Unfallzeitpunkt könnten die Daten damit vor Gericht verwendet werden und das eigene Auto gegen den Fahrer „aussagen“. Für den Fall eines nicht geschlossenen Systems und in Verbindung mit dem ständigen Datenaustausch autonomer Fahrzeuge könnten die Daten zudem in Echtzeit abgerufen und außerhalb des Fahrzeugs unbegrenzt gespeichert werden.

Derartige Daten könnten jedoch nicht nur zur Klärung von konkreten Unfallursachen, -hergang oder Schuldfragen beitragen, sondern auch zur internen Auswertung bei den Herstellern oder Versicherungen dienen.

So könnte zum Beispiel der Hersteller eines Sportwagens aufgrund des Fahrverhaltens und der auftretenden Kräfte in einem künftigen Modell Motorisierung oder Fahrwerk anpassen. Ebenso könnten Versicherungen die Beiträge der KFZ-Versicherung an das jeweilige Fahrverhalten des Versicherten anpassen.

„Aus datenschutzrechtlicher Sicht unzureichend und nicht geeignet“

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt in diesem Zusammenhang davor, dass derart aufgerüstete Fahrzeug ein erhebliches Überwachungsrisiko darstellen. Weiter schrieb er: „Autos müssen neben dem Schutz der körperlichen auch den Schutz der digitalen Unversehrtheit gewährleisten.“

Zum endgültigen Gesetzestext der EU sagte Kelber im Interview:

Die nun vorliegende Fassung der Verordnung zur Erhöhung der Fahrzeugsicherheit enthält – vor allem im Vergleich zur E-Call-Verordnung – nur punktuelle Vorgaben zum Datenschutz. Diese beschränken sich zudem im Wesentlichen auf die Datenverarbeitung im Ereignisdatenspeicher. Insofern betrachte ich das Gesetz aus datenschutzrechtlicher Sicht nach wie vor für unzureichend und nicht geeignet, um [meine] geäußerten Bedenken zu entkräften.“

ADAC-Sprecher Johannes Boos schrieb gegenüber netzpolitik.org:

Die EU-Verordnung sieht grundsätzlich nur die anonymisierte Nutzung der Daten aus dem Event Data Recorder zu Zwecken der Unfallforschung vor, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Bei schweren Verkehrsunfällen mit Verletzten oder Todesopfern, die ohne die Daten aus dem Event Data Recorder nicht aufzuklären sind, kann die Staatsanwaltschaft eine Auswertung der Daten veranlassen. Aus Sicht des ADAC steht in solchen Fällen das Interesse einer Unfallaufklärung über dem Datenschutz.“

 

 

Quelle:  https://www.epochtimes.de/politik/europa/kfz-blackbox-eu-plant-verpflichtenden-einbau-datenschuetzer-warnen-vor-glaesernem-autofahrer-a2866482.html