Regensburger Kanzlei REPGOW kann einen Erfolg nach dem anderen gegen Facebook verzeichnen. In einer Pressemitteilung schreibt er:

Wieder hat ein deutsches Gericht einem unserer Mandanten recht gegeben. Das LG Karlsruhe (Beschluss vom 12.06.2018, Az. 11 O 54/18) hat auf unseren Antrag hin Facebook die Löschung folgenden Beitrages verboten:

Netzfund eines FB-Freundes: A:

„Ellwangen ist Gift. Die Krawalle von Flüchtlingen, die Großrazzia, gefesselte Afrikaner, abgeführt von Polizisten in Sturmhaube – diese Bilder aus der kleinen Stadt in Baden-Württemberg vergiften das Bemühen um Integration. „ B: „Wie oft denn noch hier?

HIER GIBT ES NICHTS MEHR ZU INTEGRIEREN. Integration bedeutet, dass solche Menschen Teil MEINES Lebens werden. Ich will das nicht – und ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mit diesem frommen Wunsch nicht alleine bin.“

In der Begründung folgt das Landgericht den bereits bekannten Entscheidungen anderer Gerichte und hält insbesondere wieder fest, dass zwischen dem Nutzer und Facebook ein echter Vertrag besteht.

Im vorliegenden Fall ließ das Gericht offen, ob die Gemeinschaftsstandards gegen AGB-Recht verstoßen, wie das LG Mosbach dies vor kurzem festgestellt hat – denn der obige Beitrag verstieß nach Ansicht des Gerichtes nicht einmal gegen die Gemeinschaftsstandards.

Bemerkenswert ist dabei, dass auch das LG Karlsruhe es sich nicht nehmen ließ, die Entscheidung umfassend zu begründen. Obwohl Gerichte bei einstweiligen Verfügungen – wenn sie diese erlassen – sich einfach auf die Antragsschrift beziehen können, und obwohl ja schon Leitentscheidungen vorliegen, hat der Berichterstatter sich die Mühe gemacht, selber zu recherchieren und alle Argumente zu gewichten. Und das alles innerhalb eines einzigen Tages.

Das zeigt, dass wir bei REPGOW mit unseren rechtlichen Argumenten den juristischen Nerv der Justiz getroffen haben. Ab sofort kämpfen nicht mehr wir bergauf – sondern Facebook.

Damit ist ein weiterer Schritt auf unserem Weg zur Wiederherstellung der Meinungsfreiheit getan.